Stützlast schon in der Achslast?

pesion

Jung-Mitglied
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Baden-Württemberg - Münsingen
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2005
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
Getriebe
5-Gang
Extras
keine echt der ist nackig wie ne .................
Umbauten / Tuning
wird jetzt ein T6
hi zusammen,

Ich war bisher immer der Meinung die Stützlast z.B 100Kg müsste man auf die Achslast z.B. 1600kg draufrechnen um die traglast für Felgen zu bestimmen. Nun meinte jemand zu mir, nein die sei in der Achslast schon eingerechnet.....

Was stimmt nun?

Gruß Thomas
 
Die Achslast darf nicht überschritten werden, also muss der Reifen und die Felge auch nur das aushalten was im Schein steht. Ausserdem sind 100kg Stützlast nicht gleich 100kg mehr Achslast, das müssten durch die Hebelwirkung mehr sein. Wäre mal interessant wie man das ausrechnet, ich hatte mal als Stützlast 180kg auf der Achse, wäre mal interessant wieviel tatsächliche Stützlast ich auf der Kupplung hatte. Ich darf 140kg. Wenn du Vorder- und Hinterachslast zusammenrechnest ergibt meist auch mehr, als das Zulässiges Gesamtgewicht. Meiner Meinung nach wird das teilweise zuviel, wenn man zulässiges Gesamtgewicht und Stützlast voll ausreizt. Oder habe ich da einen Denkfehler?
 
Hallo,
Die Achslast darf nicht überschritten werden, also muss der Reifen und die Felge auch nur das aushalten was im Schein steht.



bei meinem T5.1 (ähnlich beim T5.2 und auch beim meinem T6) steht zBbei werkseitig verbauter AHK drin, daß sich beim Anhängerbetrieb das zul. Ges.-Gewicht sich von 3000kg um 100 auf 3100kg erhöht. Bezüglich der HA -Last steht dort, daß diese beim Anhängerbetrieb um 85KG von "normal" 1515kg auf 1600kg erhöht wird.

Die Reifentraglast muß dann die 1600kg abdecken, und die Stützlast ist Teil der 1600kg.

Ulli
 
Die Reifentraglast muß dann die 1600kg abdecken, und die Stützlast ist Teil der 1600kg.

Nicht ganz:

Die Traglast des Reifens muss die erhöhte Achslast NICHT erfüllen. Das ist bei der begrenzten Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb nicht nötig. Da gibt es EU Bestimmungen dazu.

Die Traglast der Felgen hingegen muss die erhöhte Achslast erreichen.

Gruß, Marcus
 
bei meinem T5.1 (ähnlich beim T5.2 und auch beim meinem T6) steht zBbei werkseitig verbauter AHK drin, daß sich beim Anhängerbetrieb das zul. Ges.-Gewicht sich von 3000kg um 100 auf 3100kg erhöht. Bezüglich der HA -Last steht dort, daß diese beim Anhängerbetrieb um 85KG von "normal" 1515kg auf 1600kg erhöht wird.
Ja tatsächlich...steht bei mir auch:rolleyes:
Diese ganzen Abkürzungen und Zeilenumbrüche mitten im Wort...da kann man schon mal was übersehen :D Richtig flüssig lesen läßt sich das nicht.
 
Nicht ganz:

Die Traglast des Reifens muss die erhöhte Achslast NICHT erfüllen. Das ist bei der begrenzten Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb nicht nötig. Da gibt es EU Bestimmungen dazu.
Stimmt. Steht doch alles in der RICHTLINIE 92/23/EWG, Anhang IV 3.7.3! Lest ihr die nicht?? :D
Danach dürfen Reifen bei Hängerbetrieb um 15% überlastet werden, solange man höchstens 100 km/h fährt und den Luftdruck um 0,2 bar erhöht. Maßgebend ist in der Regel die normale Achslast.
 
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