- Ort
- HH
- Mein Auto
- Caddy Kasten
- Erstzulassung
- 12.05.2017
- Motor
- Otto 75 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- Weicheiausstattung
Moin,
ich bekam Post... 2017 erhöht mein Versorger (der aber nicht mein Netzbetreiber ist) die Grundgebühr.
Stromnetz Hamburg erhöht die Netzentgelte 2017, da sind natürlich die verbrauchsabhängigen Umlagen, die fließen in den Verbrauchspreis ein, aber eben auch die Fixkosten.
Was macht der Versorger? Erhöht die monatl. Grundgebühr von 5,77 EUR brutto auf 12,15 EUR brutto... Geht's noch?
Um welche Kosten handelt es sich, die sich als Fixkosten verbrauchsunabhängig in der Jahresstromrechnung wiederfinden, hier also die Zahlen der Stromnetz Hamburg GmbH:
Netzentgelte - Stromnetz Hamburg
Art 2015 2016 2017
Grundpreis monatl. 1 2 3
x 12 12 24 36
Messtelle p.a. 9,05 8,78 10,91
Messung p.a. 2,26 2,42 enth. in Meßstelle
Rechnung p.a. 9,39 9,19 enth. in Meßstelle
zzgl. 19 % Mwst 38,91 52,82 55,82
monatl. Grundpreis 3,24 (2015) 4,40 (2016) 4,65 (2017)
(Netzbetreiber) Werte in EUR
Versorger Grundpreis brutto/Monat 5,77 (2016) 12,15 (2017)
Mal abgesehen von dem üblichen Wechselszenarien, ist diese Erhöhung nicht vielleicht auch rechtl. heikel, denn es heißt ja:
Auch der Versorger schreibt:
Und? Kann man diesem Gebaren irgendwie eine rechtl. Unhaltbarkeit nachweisen. Wie verbindlich ist verursachungsgerecht, wenn es um den eigenen Versorgungsbereich geht, der deutlich preisgünstiger ist, als es die Erhöhung nun glauben machen will...
Danke für Eure Einschätzung.
ich bekam Post... 2017 erhöht mein Versorger (der aber nicht mein Netzbetreiber ist) die Grundgebühr.
Stromnetz Hamburg erhöht die Netzentgelte 2017, da sind natürlich die verbrauchsabhängigen Umlagen, die fließen in den Verbrauchspreis ein, aber eben auch die Fixkosten.
Was macht der Versorger? Erhöht die monatl. Grundgebühr von 5,77 EUR brutto auf 12,15 EUR brutto... Geht's noch?
Um welche Kosten handelt es sich, die sich als Fixkosten verbrauchsunabhängig in der Jahresstromrechnung wiederfinden, hier also die Zahlen der Stromnetz Hamburg GmbH:
Netzentgelte - Stromnetz Hamburg
Art 2015 2016 2017
Grundpreis monatl. 1 2 3
x 12 12 24 36
Messtelle p.a. 9,05 8,78 10,91
Messung p.a. 2,26 2,42 enth. in Meßstelle
Rechnung p.a. 9,39 9,19 enth. in Meßstelle
zzgl. 19 % Mwst 38,91 52,82 55,82
monatl. Grundpreis 3,24 (2015) 4,40 (2016) 4,65 (2017)
(Netzbetreiber) Werte in EUR
Versorger Grundpreis brutto/Monat 5,77 (2016) 12,15 (2017)
Mal abgesehen von dem üblichen Wechselszenarien, ist diese Erhöhung nicht vielleicht auch rechtl. heikel, denn es heißt ja:
Der Grundpreis ist ein branchenüblicher Standard, der seine Grundlage in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) hat. Sinn des Grundpreises ist es, Fixkosten des Netzes verursachungsgerecht umzulegen.
Auch der Versorger schreibt:
Und verweist zum Vergleich ja auch auf die Stromnetz Hamburg SeiteDie Preise werden netzgebietsspezifisch kalkuliert. So stellen wir sicher, dass jeder Kunde auch nur das bezahlt, was für seine Verbrauchsstelle an Kosten anfällt.
Für einen Vergleich der Netznutzungsentgelte sind also die Preisblätter Ihres Netzbetreibers aus 2016 und aus 2017 heranzuziehen.
Und? Kann man diesem Gebaren irgendwie eine rechtl. Unhaltbarkeit nachweisen. Wie verbindlich ist verursachungsgerecht, wenn es um den eigenen Versorgungsbereich geht, der deutlich preisgünstiger ist, als es die Erhöhung nun glauben machen will...
Danke für Eure Einschätzung.