Steuervorteil auch für den T5 gekippt ???

dvorak

Top-Mitglied
Ort
Stadtgrenze Köln
Mein Auto
T5 Zugkopf/Fahrgestell
Erstzulassung
06/09
Motor
TDI® 128 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
no
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Karmann Colorado Wohnmobilaufbau
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
Karmann Colorado Wohnmobil
Habe ich gerade gefunden:

Steuerprivileg für schwere Geländewagen gekippt
Berlin (AFP) - Auf die Fahrer von schweren Geländewagen auf Deutschlands Straßen kommen im kommenden Jahr deutlich höhere Steuern und Abgasnormen zu. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung der Zulassungsordnung am Freitag zu. Geländewagen, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, können damit nicht mehr wie bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, was für deren Halter bislang zum Teil zu deutlichen Steuerersparnissen führte. Jetzt sollen die Fahrzeuge nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum besteuert werden. Umweltverbände hatten monatelang Front gemacht gegen die Sonderregelung, von der etwa der VW Touareg oder die Mercedes M-Klasse profitierten.

Auch Pkw, die gezielt "aufgelastet" worden seien, um das notwendige Gewicht zu erreichen, hätten in Zukunft keine Möglichkeit mehr, von dem Steuerschlupfloch zu profitieren.

24. September 2004 - 16.02 Uhr

gilt das dann auch für uns? 8o
 
Hallo Zusammen,

hier "Guckst Du" steht zwar auch nicht sehr viel mehr aufschlussreiches geschreiben, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, dann könnte man davon ausgehen, dass es den T5 nicht unbedingt betrifft.

Hoffentlich... :rolleyes:

Gruß
steveb
 
Hi,

habe noch mehr Berichte gefunden. Auch diese sprechen von Geländewagen, kann man dem T5 nicht unbedingt unterstellen, was aber beunruhigend ist, ist das Gesamtgewicht über 2,8 t und das haben wir allemal! ?( Auch ich lese es gerne "positiv", trotzdem bleibt uns jetzt nur abzuwarten. Hoffentlich sind wir nicht gemeint.

Michael
 
Hi,

ich denke das es uns auch treffen wird. ;(Die Kohle lassen
die sich doch nicht durch die lappen gehen. Kann mal gespannt sein
wie es kommt.....

Aber von den 280 € lasse ich mir das T5 fahren auch nicht vermiesen. X( SO !

Kommen eigentlich irgendwann Russfilter zum nachrüsten, mit denen dann Euro 4 geschafft werden kann? Weiss da jemand was?
 
@Van Diesel

Hallo,

habe diesbezüglich vor einiger Zeit bei HJS angefragt. Damals hatte ich noch den T4. Die von HJS waren sehr nett in der Rückantwort, aber auch erstaunt, da ich zu den seltenen Fahrern gehöre die so etwas wissen wollten. Sie wollten mir aber umgehend Mitteilung machen, wenn der Rußfilter verfügbar ist. Kann sein dass diese Maßnahme der Länder, den Druck auf die Industrie erhöht und alle, Menschen, Umwelt und unser Geldbeutel davon profitieren. Komisch es scheint nur über diese Schiene zu funktionieren. Sollte jemand andere Infos haben, bitte hier posten.

Gruß Michael
 
Besteuerung nach Hubraum auch beim T5

Leider weiß ich auf die Schnelle die Quelle nicht mehr. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, wurde der Paragraph der die Ausnahme regelte, dass ein PKW über 2800kg nach Gewicht besteuert werden darf, ersatzlos gestrichen. Das würde bedeuten, dass nun alle "PKW geschlossen" egal ob Transporter, MV, Geländewagen welche im KFZ-Schein als PKW betitelt werden nun wie jeder Kleinwagen nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert werden. Nun wird es aber endlich auch Anreize geben günstige Rußfilter zu entwickeln.

Gruß Klaus
 
Hallo,
mir scheint auch, als ob wir alle von der Steuererhöhung betroffen sein werden. ;(Vielleicht kommen die Politik und die Autoindustrie dann schneller in Fahrt... :P Ich habe daher bezüglich des Dieselpartikelfilters noch mal bei HJS angefragt (konkret für T4+T5) und werde, sobald es eine Antwort dazu gibt, mich hier erneut melden. Schaut ruhig selbst mal bei den Sauerländern rein:

http://www.hjs.com/

Grüße

Michael
 
Hallo zusammen,

habe Nachricht von HJS bez. einer Nachrüstungsmöglichkeit mit dem Dieselpartikelfilter. Leider steht der T5 noch nicht in der Liste. Immerhin gibt es für den T4 einen ab 2005, wann genau ist noch nicht ganz klar, auch wird für den Touareg R5 TDI, selber Motortyp wie beim T5 174 PS TDI, ein Nachrüstfilter angeboten werden. Das läßt jedenfalls hoffen.
Die Liste der Fahrzeuge folgt noch.
 
Danke nanto für die Hilfe

Michael
 
Änderung der Besteuerung über 2,8t

hallo,
in ams habe ich eben folgenden bericht gefunden, demnach liegt die änderung der gewichtsbesteuerung noch etwas in der zukunft:

"Steuerprivileg für Geländewagen vor dem Aus?
Update ++ Der Bundesrat hat am Freitag (24.9.) mit der Abschaffung des § 23 Abs. 6a der StVZO entgegen anderslautender Meldungen nur eine erste Hürde auf dem Weg zum Ende der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen beseitigt.
In zahlreichen Medien wurde berichtet, Besitzer schwerer Geländewagen müssten von April 2005 an mehr Steuern zahlen. Um dieses Steuerprivileg jedoch endgültig abzuschaffen, muss allerdings der Bund das Kraftfahrzeugsteuergesetz ändern. Da die Einnahmen aus der Kfz-Steuer den Ländern zufließen, rechnen Experten damit, dass dies nur auf Initiative des Bundesrates geschehen wird. Ein Termin für die Gesetzesänderung ist derzeit noch nicht in Sicht.

Derzeit werden Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen wie Lkw nach Gewicht besteuert, wenn es sich bei den Autos um Kombinationskraftfahrzeuge handelt, sie also sowohl zum Transport von Personen und Ladung genutzt werden können.

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes genügt bereits ein Fahrzeug mit umklappbarere Rückbank diesen Anforderungen. Zahlreiche Geländewagen und auch Vans wie der VW T5, profitieren von dieser Rechtsprechung, durch die sie um bis zu 80 Prozent steuerlich weniger belastet werden als durch die bei Pkw übliche Hubraumbesteuerung."

servus,
ol
 
hallo leute

habe gestern mein steuerbescheid für meinen mv bekommen und der ist noch nach gewicht festgesetzt.

gruß frank
 
@majorshark

Na, klar doch. Soll erst ab 01.05.2005 gelten. So schnell schießen die Preußen doch nun auch nicht... :D
 
Hallo,

habe heute von der Fa. HJS folgende Mail bekommen:

Ob wir den VW T5 in unser Programm aufnehmen kann ich Ihnen heute nicht beantworten. Ich habe aber Ihre Anmerkungen an die Entwicklung gesendet. Die voraussichtlichen Kosten für den CITY Filter liegen bei ca. 650 Euro, immer auch Abhängig vom Fahrzeugtyp.

Tja soviel hierzu. Leider noch nichts neues. :(

Gruß

Michael
 
Jetzt ist es amtlich:
Zwar noch nicht in Kraft aber die neue Steuer kommt auch für uns :( :(

Pressemitteilung des BMU Nr. 314/04
Berlin, 28.10.2004
Steuerprivileg für "Dieselpanzer" abgeschafft
Trittin unterzeichnet Änderungsverordnung
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute eine Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs Zulassungs-
Ordnung unterzeichnet, mit der das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abgeschafft wird. "Damit schließen wir
nach anderthalb Jahren Diskussion ein Schlupfloch im System der Schadstoffklassen und damit der steuerlichen
Anreize für saubere Kraftfahrzeuge", so Trittin. Im derzeit noch privilegierten Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen
zulässigen Gesamtgewichts ist die Kfz-Steuer bedeutend niedriger. Darüber hinaus findet das Emissionsverhalten
der Pkw bislang keine Berücksichtigung.
Der Bundesumweltminister hatte sich seit Frühjahr letzten Jahres für die Abschaffung des Steuerprivilegs
eingesetzt. "Damit wurden nicht nur die Käufer hochmotorisierter schwerer Edel-Geländewagen bevorzugt. Ohne
die Änderung der Zulassungsregeln drohte sich das bisherige Schlupfloch auch noch zu einer Bresche für alte
Stinker zu erweitern", so Trittin. Vor allem den Besitzern älterer Fahrzeuge wurden häufig sogenannte
"Auflastungen" angeboten, um die erhöhte Kraftfahrzeugsteür für Pkw mit schlechterem Abgasverhalten zu
umgehen. "Mit einem vergleichsweise billigen Gutachten und ein wenig Zubehör durften dann auch grössere Vans
und ähnliche Fahrzeuge formal 2,8 Tonnen transportieren und wurden fortan nur noch als Nutzfahrzeuge besteuert",
so Trittin. Nachteile für Handwerk und Mittelstand durch die Beseitigung des Steuerschlupfloches wird es nicht
geben. Denn die Regeln zur Definition von Nutzfahrzeugen finden sich bereits heute in der Straßenverkehrs-
Zulassungsordnung. Auch Umrüstungen von Pkw für eine gewerbliche Nutzung sind bereits heute gängige Praxis.
Dafür müssen unter anderem die hintere Sitzbank und die dazugehörigen Sicherheitsgurte dauerhaft und irreversibel
ausgebaut werden. "Damit kann auch ein Edel-Geländewagen nach dem entsprechenden Umbau wieder wie ein
Gemüsepritschenlaster zugelassen werden", sagte Trittin.
Der Bundesumweltminister hat die Änderungsverordnung dem Bundesverkehrsminister zugeleitet. Sobald dieser
ebenfalls unterzeichnet hat, wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung tritt zum 1. Mai
2005 in Kraft. Während der sechsmonatigen Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Änderung sind von den
Bundesländern Regelungen über die Folgewirkungen sowie Entscheidungen über mögliche Vergünstigungen für
bestimmte Berufsgruppen zu treffen. "Sie entscheiden damit selbst über die Verteilung ihres Steueraufkommens",
so der Bundesumweltminister.

Das war's dann wohl mit besagten 172.- Euro pro Jahr an Kfz-Steuer ;(
 
was bedeutet "irreversibel"?
Ich nehme ja die Sitzbank aus meinem Cali raus! Kann ich ihn dann als (Rettungs-)Hundetransporter steuervergünstigt anmelden?


?(Sybille
 
Hallo Sybille,

was bedeutet "irreversibel"?
= nicht mehr umkehrbar.

Wenn Du die Sitzbank rausnimmst, müßte das für immer sein, d.h. um dem Gesetz zu genügen müßten auch die Befestigungspunkte entfernt werden, so dass sie nie wieder eingebaut werden kann. So verstehe ich das wenigstens.

Steuerbefreiung gibt's nur von der Hundesteuer für Rettungshunde, wobei kein Laie ahnt, was es heißt einen Rettungshund auszubilden! Ich habe jedenfalls die größte Hochachtung vor diesen Hundeführern!

Grüße

Michael

P.S. Meiner ist kein Rettungshund, nur ein Lausbubenhund... :)
 
Hy,

das was Sybille anspricht ist wohl die Möglichkeit das Fahrzeug dann als LKW zu besteuern. Das ist aber aus meiner Erfahrung wirklich nicht so einfach. Die Finanzämter sind hier nicht auf die Zulassungsbestimmungen angewiesen. Ich musste damals mit meinem T4 beim Finanzamt vorfahren und ein Beamter hat die Trennwand Sitzverankerungen etc. überpfrüft!!! (ist kein Scheiss)

Was jetzt noch bleibt ist die Möglichkeit der Besteuerung als Sonderkfz WOMO. Soweit ich weiss sieht die Zulassung hier nur ein Bett und einen Tisch und Spüle als Bedingung vor.

Wer weiss mehr?

Viele Grüße
Highliner
 
Hi,
die Schienen sind nun mal drin! Ich werde daran allerdings die Hundeboxen befestigen und habe mir ja die Profi-Adapterbefestigungen bestellt! Also nicht nur mal so mit Spanngurten, sondern aufwendig verschraubt!
Insgesamt werde ich aber nach Aufwand/Ertrag entscheiden!
Ich hab ja noch viiiiel Zeit, alles gegeneinander aufzurechnen! :rolleyes:
Sybille
 
Die 172.- € waren für die LKW-Besteuerung :P

Alle T5 haben nach alter Gesetzeslage doch bereits die Möglichkeit als LKW zu laufen. Die neue ermöglicht das ja auch, aber eben erst nach erfolgter Überprüfung beim TÜV/DEKRA etc. Vorausstzung eben die bekannten LKW Merkmale

Wir, damit meine ich doch die, die keinen Transporter im herkömmlichen Sinne fahren, sind doch alle keine echten LKW-Fahrer! ?( Wir haben nur die Gesetzeslücke genutzt!!! Letztlich ausschlaggebend für die Regierung waren die vielen SUV's auf den Straßen. Dass ein Geländewagen mit 18l Durchschnittsverbrauch nur 172.- € Kfz-Steuer zu berappen hat ist doch wohl ein Witz, wenn jeder kleine alte Polo wesentlich mehr zu zahlen hatte. Da wurde eindeutig der Faktor Umwelt nicht berücksichtigt

Was für ein Gefährt ist der California? Für mich doch eher ein Wohnmobil als ein LKW?

Schöne Grüße

Michael

P.S.: Auch ich hätte gerne die 172.- € weiter bezahlt als die vermutlichen 420.- €, oder wieviele waren es? :(
 
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