dvorak
Top-Mitglied
- Ort
- Stadtgrenze Köln
- Mein Auto
- T5 Zugkopf/Fahrgestell
- Erstzulassung
- 06/09
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- no
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Extras
- Karmann Colorado Wohnmobilaufbau
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- Karmann Colorado Wohnmobil
Habe ich gerade gefunden:
gilt das dann auch für uns?
Steuerprivileg für schwere Geländewagen gekippt
Berlin (AFP) - Auf die Fahrer von schweren Geländewagen auf Deutschlands Straßen kommen im kommenden Jahr deutlich höhere Steuern und Abgasnormen zu. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung der Zulassungsordnung am Freitag zu. Geländewagen, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, können damit nicht mehr wie bisher als Nutzfahrzeuge angemeldet werden, was für deren Halter bislang zum Teil zu deutlichen Steuerersparnissen führte. Jetzt sollen die Fahrzeuge nicht mehr nach Gewicht sondern nach Hubraum besteuert werden. Umweltverbände hatten monatelang Front gemacht gegen die Sonderregelung, von der etwa der VW Touareg oder die Mercedes M-Klasse profitierten.
Auch Pkw, die gezielt "aufgelastet" worden seien, um das notwendige Gewicht zu erreichen, hätten in Zukunft keine Möglichkeit mehr, von dem Steuerschlupfloch zu profitieren.
24. September 2004 - 16.02 Uhr
gilt das dann auch für uns?