Steuern

Topse#82

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
03/ 2005
Motor
TDI® 132 KW
DPF
nachgerüstet
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
RNS-2 DVD
Extras
40 mm H&R Tieferlegung
19" Etabeta Felgen
Hallo liebe Foren Gemeinde,

ist das richtig, das ich für meinen Bulli Baujahr 2005 mit
nachgerüsteten Partikelfilter
401€ Steuern im Jahr zahlen muss?

Sollten es nicht 386€ sein?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Topse
 
AW: Steuern

Hallo,

ich habe mit WerksDPF Ende Februar 386,- abgebucht bekommen.

Ich meine mich aber zu erinnern, dass ich auch auf 401,-gekommen bin.

:-/

Gruß
Steven
 
AW: Steuern

Hallo liebe Foren Gemeinde,

ist das richtig, das ich für meinen Bulli Baujahr 2005 mit
nachgerüsteten Partikelfilter
401€ Steuern im Jahr zahlen muss?

Sollten es nicht 386€ sein?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Viele Grüße
Topse


Hallo

... welchen Motor hast Du denn?
Ein ausgefülltes Profil könnte da u.U. helfen... ;)

Ich habe für meinen, EZ 01/2013 132KW, 434,-€ gezahlt.

VG
Andreas
 
AW: Steuern

Hallo

... welchen Motor hast Du denn?
Ein ausgefülltes Profil könnte da u.U. helfen... ;)

Ich habe für meinen, EZ 01/2013 132KW, 434,-€ gezahlt.

VG
Andreas



Oh ja... eh... das mit dem Profil muss ich noch machen...
ist ein 2,5er mit 174PS
 
AW: Steuern

Hallo

... welchen Motor hast Du denn?
Ein ausgefülltes Profil könnte da u.U. helfen... ;)

Ich habe für meinen, EZ 01/2013 132KW, 434,-€ gezahlt.

VG
Andreas

Hallo,

müsste der 2.0L 4-Zylinder nicht günstiger sein, als der 2,5L 5 Zylinder?
 
AW: Steuern

Hallo

Hallo,

müsste der 2.0L 4-Zylinder nicht günstiger sein, als der 2,5L 5 Zylinder?

...eigentlich ja, nur hat Vater Staat da eine kleine Änderung gemacht...

Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO[SUB]2[/SUB]-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
  • Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 €€ je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 €€ je angefangene 100 cm³ Hubraum.
  • CO[SUB]2[/SUB]-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO[SUB]2[/SUB]-Emission bleibt bei Erstzulassung bis 2011 steuerfrei (110 g/km bei Erstzulassung ab 2012, 95 g/km bei Erstzulassung ab 2014). Jedes weitere g/km wird mit 2 €€ besteuert.
  • Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 €€.
  • Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie beide Berechnungen unten und verwenden Sie die Seite co2db.de!)
  • Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt. Siehe auch Pressemitteilung des BMF vom 31.10.2012
    pfeil.gif
    hier!

Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)

Da mir (und allen andern Neuwagen seit 2011) nur noch 110g/km CO2 zugestanden werden, ist der Betrag nu bissl in die Höhe gegangen, da der 132kwler ohm BMT aber mit 4Motion 232g/km ausstößt....

VG
Andreas

Quelle: Kfz-Steuern
 
AW: Steuern

Hallo,

müsste der 2.0L 4-Zylinder nicht günstiger sein, als der 2,5L 5 Zylinder?

Nein, weil ab 2009 die KFZ-Steuer unter anderem einen Anteil für den CO2-Ausstoß enthält.


Michael
 
AW: Steuern

2,5 TDI 128 kw OHNE Werksdpf kostet 401,00 € Steuer mit nachgerüsteten DPF.
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

M.E. ist die Erklärung, warum der Motor mit Werksdpf in der Steuer nur 386,00 € kostet, folgende:

Der Unterschied zum gleichen Motor mit Werksdpf beruht darauf, dass dieser eine besser Schadstoffklasse erreicht.
Die erreicht der Motor ohne Werksdpf nicht, auch wenn er einen nachgerüsteten DPF hat.

Der DPF bringt dir nur die Hochstufung von der gelben auf die grüne Plakette, weil du damit die Partikelwerte unter einen bestimmten Grenzwert Grenze drückst, der für sich allein betrachtet dann dem entspricht, der für die bessere Schadstoffgruppe gilt. Die restlichen Schadstoffe, die das gute Stück auswirft, bleiben aber gleich und damit auch die Schadstoffgruppe.

Und die Steuer für den "alten" 2,5 TDI 128 kw mit 401,00 € zahlt man wohl jetzt mit oder ohne Nachrüstdpf. Vorübergehend gab es eine Art "Strafsteuer", die für nicht nachgerüstete Fahrzeuge zu zahlen war, die ist aber wieder entfallen. Mir ist daher auch der Aufschlag, der vorübergehend zu zahlen war, entfallen.
 
Moin,
ich stelle diese Info, vielleicht gibt es die ja aber acuh schon in einem anderen Fred, hier ein.

Habe Mitte 2014 einen Cali (Comfortline) als Jahreswagen gekauft. Dieser wurde steuerlich als PKW eingestuft, entsprechend ergab sich araus eine KFz-Steuer i.H.v. 354 EUR p.a. Nun hatte ich kürzlich zufällig mit einem benachbarten Cali-Fahrer auf einem Campingplatz eiinen der ja immer netten Gespräche zum Fahrzeug. Was mir bis dato nicht bekannt war, dass der Cali als sogenanntes "Freizeitfahrzeug" bei der Fahrzeugart eingestuft werden kann. Ich habe daraufhin per E-Mail unter Hinzufügung eines Fotos vom Fahrzeug (war der Tip des eben genannten Cali-Fahrers) einmal beim Zoll eine Prüfung der Steuer erbeten. Die Reaktion des Zolls erfolgte innerhalb weniger Tage per Schreiben. Hier wurde eine Vorführung mit Gutachten TÜV (o.ä.) zwecks Prüfung des Fahrzeugs mitgeteilt. Da der Cali allerdings in Serienausstattung Zugelassen wurde, so gibt es keine Änderungsunterlagen. Dies habe ich unter Hinzufügung des aktuellen Prospektmaterials zum Cali als PDF-Datei wiederum per E-Mail an den Zoll mitgeteilt. Ein paar Tage später auf fernmündliche Nachfrage teilte mir der MItarbeiter mit, dass ich einen neuen Steuerbescheid erhalten würde. Das ist zwischenzeitlich geschehen, Statt 354 EUR beträgt die Steuer nunmehr 210 EUR. Der zu hohe Betrag seit Anmeldung in 2014 wird erstattet.
Auf die Nachfrage im o.a. Telefonat, weshalb denn der Cali Comfortline nicht grds. ain der richtigen Fahrzeugart eingeordnet wird (denke mal, dass anhander der Fahrzeugnummer eine Kalssifizierung gegeben ist), wurde auf einen möglichen Fehler bei der DV-Zuordnung im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung der Steuer vom Finannzamt hin zum Zoll passiert sei. Den Sachverhalt hat der Mitarbeiter asl Fehler erfasst, so dass nach seiner Aussage vergleichbare Fehlzuordnungen nicht mehr vorkommen sollten. Ob dem so ist, oder wie immer auch die internen Vorgänge sind, es scheint mir sinnvoll zu sein die Kfz-Steuer-Einstung zu kontrollieren (es gab ja durhaus in der PResse gelegentlich Meldungen, das der Übergang auf den Zoll nicht immer reibungslos verlaufen sein.

Es gibt zwischenzeitlich auch eine kostenlose APP (in meinem Falle Android) des Bundesministeriums für Finanzen (heisst: Kfz-Steuer), da kann man anhand der persönlichen Datenlage die Steuer auch berechnen.
 
Zurück
Oben