Standlicht LED

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Dir ist bekannt, dass das nicht zulässig ist? Von Osram gibt es "blaue" Standlichtlampen passend zu Xenon mit E-Zeichen.
 
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legal - ist egal - sind doch "nur" standlichter vorne ... muss nicht blau sein, hauptsache hell und nicht so halbe grabkerzen in grün wie jetzt gerade ;-((
hast du´nen link ??
 
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Hi

Google mal nach "Osram W5W Cool Blue"
Das sind die von MV97 angesprochenen
Bei Amazon z.b. ein Paar fuer 6E

Gruss max
 
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ok - super - danke !

aber sind die auch heller als die originalen ??
 
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Heller sind diese LED Dinger erst recht nicht. Die haben laut "Datenblatt" nur 15 Lumen.

Die Osram "Cool Blue" 2825CB haben immerhin 50 (+-20) Lumen. Alternativ die Ultra Life nehmen, die werden von Osram als besonders langlebig eingestuft. Die Osram geben also etwa 3x so viel Licht wie die LED Dinger aus dem ersten Beitrag.

Da wird leider unter dem Stichwort "LED" viel Mist verkauft. Auch die Lebensdauer von 50000 h ist unglaubwürdig.

Merke: Eine LED mit vernünftig Leistung braucht einen Kühlkörper. Folglich wird eine W5W kompatible LED nie dauerhaft hell leuchten.
 
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Moin,

ich habe die Osrams jetzt seit ca. 3 Jahren drin. Passen gut zum Xenon. Kann ich nur empfehlen. Aber dass die heller sind, konnte ich eigentlich nicht feststellen. Wozu auch? :confused: Für 'hell machen' sind die Xenons zuständig! :D

Gruß vom Nordlicht
 
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Hallo,
Dir ist bekannt, dass das nicht zulässig ist? Von Osram gibt es "blaue" Standlichtlampen passend zu Xenon mit E-Zeichen.

heißt das, das diese LED bei normaler H7-Beleuchtung nicht passend sind (weil "Farbton" Xenon)? Oder ist das Kosmetik oder gibt es so eine komische Vorschrift? Würde auch gern
auf LED-Standlicht ändern, aber eben passend zu Nicht-Xenon-Scheinwerfern ;-)

Danke & Grüße,
Henry
 
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Nochmal: Es gibt kein LED-Standlicht für den T5. Das verhindert einfach der Bautyp der Lampe (W5W). Auf so wenig Platz bekommt man keine vernünftige LED Lichtquelle mit Elektronik und Kühlkörper untergebracht.

Was da verkauft wird, ist Murks.
 
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Heller sind diese LED Dinger erst recht nicht. Die haben laut "Datenblatt" nur 15 Lumen.

Die Osram "Cool Blue" 2825CB haben immerhin 50 (+-20) Lumen. Alternativ die Ultra Life nehmen, die werden von Osram als besonders langlebig eingestuft. Die Osram geben also etwa 3x so viel Licht wie die LED Dinger aus dem ersten Beitrag.

Da wird leider unter dem Stichwort "LED" viel Mist verkauft. Auch die Lebensdauer von 50000 h ist unglaubwürdig.

Merke: Eine LED mit vernünftig Leistung braucht einen Kühlkörper. Folglich wird eine W5W kompatible LED nie dauerhaft hell leuchten.

erstmal vielen DANK MV97 ... ich werde das mal mit den osram birnen probieren ... mir gehts halt von beginn an darum, dass es einheitlicher aussieht ... habe vorgestern einen bulli mit xenon und normalen standlichtbirnen/farbe gesehen und das hat mir nicht wirklich gefallen ...
ich kann dann ja mal vorher/nachher pics machen - bzw. das versuchen ... wird aber nix vorm woe ...

:danke::danke:
 
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Hallo,


heißt das, das diese LED bei normaler H7-Beleuchtung nicht passend sind (weil "Farbton" Xenon)? Oder ist das Kosmetik oder gibt es so eine komische Vorschrift? Würde auch gern
auf LED-Standlicht ändern, aber eben passend zu Nicht-Xenon-Scheinwerfern ;-)

Danke & Grüße,
Henry

Farbton weiß oder gelblich ist nicht das Problem. Die Scheinwerfer im T5 sind (wie derzeit noch bei der Mehrzahl der Fahrzeuge) mit einem ganz bestimmten Typ Standlichtlampe bauartgeprüft worden. Nur damit sind die Teile zugelassen.
Mit LED könnte dann folgendes passieren: Kleiner Blechschaden, an dem Du nicht schuld bist. Gegner erkennt, dass Du LEDs drin hast und "petzt" bei der Unfallaufnahme. Damit wird amtlich, dass Du mit nicht mehr zugelassenen Scheinwerfern fährst. Ohne zugelassene Scheinwerfer erlischt die ABE des Fahrzeugs. Ohne ABE auch kein Versicherungsschutz (sie zahlen erst mal, holen es sich aber von Dir wieder).
Jetzt darfst Du entscheiden...

Grüße

bonsai
 
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Mit LED könnte dann folgendes passieren: Kleiner Blechschaden, an dem Du nicht schuld bist. Gegner erkennt, dass Du LEDs drin hast und "petzt" bei der Unfallaufnahme. Damit wird amtlich, dass Du mit nicht mehr zugelassenen Scheinwerfern fährst. Ohne zugelassene Scheinwerfer erlischt die ABE des Fahrzeugs. Ohne ABE auch kein Versicherungsschutz (sie zahlen erst mal, holen es sich aber von Dir wieder).

Dazu kommt dann in den meisten Fällen noch eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei der Unfallaufnahme zur Beweissicherung. Da ist das Auto dann mal eben für 2 Monate weg...

Wer lesen möchte:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38229
 
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Hallo tomsen,

die LED's, die du angsprochen hast, werden nicht ganz deine Erwartungen erfüllen.
Das Standlicht gibt nach meiner Erfahrung hauptsächlich das Licht über die gerippte Linse ab. Der Reflektor spielt kaum eine Rolle bei der Lichtabgabe.
Die größte Lichtstärke habe ich mit diesen Lampen erreicht:
http://www.l-tronic.de/product_info.php/info/p69_2-x-T10-Xenon-LED-Standlicht-W5W-High-Power-1W--12V.html
Eine 3Watt Lampe gibt es auch noch, diese hat meines Erachtens nicht wesentlich mehr Leuchtstärke.
 
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Immerhin 40 lm... Nur schafft die W5W eben 50 lm... Wobei ich Osram da eher traue, als diesen LED-Händlern.

Also warum Ärger riskieren, wenn es nichts bringt.

Wie viel Ahnung der Händler von der Sache hat zeigt ein Blick auf die Angaben X(

Verbrauch: ca. 1 Watt/h

Auch wird bei der Leistung mal ganz gerne aufgerundet, wie die Multiplikation von Spannung und Strom offenbart. Das ist wie wenn VWN 100 PS draufschriebe und die Karre nur 72 PS hätte. Den Aufschrei wäre gigantisch. Nur bei LEDs geht sowas...
Viele Grüße
MV97
 
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Hallo,

OT, aber btw., dass muss hier einfach hin:

@ Bonsai:
Wenn das falsche Licht nicht objektiv zum Unfall geführt hat, dann hat es versicherungstechnisch keine Auswirkungen! Zumal die relevante Versicherung in Sachen "Erlöschen-BE" die eigene Versicherung ist. Die Voraussetzungen, dass sich eine Versicherung aus der Pflicht ziehen kann, weil ein Auto nicht den Vorschriften entspricht, sollen übrigens gar nicht so streng sein, wie mancher -auch ich selbst- denkt; leider, wie ich finde, denn das fördert eine LmaA-Einstellung.

In dem Fall würdest Du i.d.R. wie bei einer normalen Verkehrskontrolle verarztet. Verwarngeld oder Anzeige und eine Mängelkarte an die Zulassungsbehörde, damit Du in kürzester Zeit den Normalzustand wieder herstellst. Und -streng genommen- die Untersagung der Weiterfahrt. Das aber eher an ´nem Proll- GTI oder GSI, aber einem
gediegenen T5, nööö!

Und zur Sicherstellung / Beschlagnahme, werter MV97: bitte ganz aufmerksam lesen und verstehen! Ist zwar nett, dass Du den Leuten etwas Angst zu machen versuchst, aber das geht ein wenig über das Ziel hinaus!;)

1.
Wenn eine reine Dokumentation, beispielsweise durch Fotos oder Messen bestimmter Verschleißmaße geeignet erscheint, auch vor Gericht eine entsprechende Beweiskraft zu entwickeln, dann wäre eine Sicherstellung nicht gerechtfertigt.

So wäre eine Sicherstellung nur wegen abgefahrener Reifen oder wegen einer verbogenen Zuggabel eines Anhängers nicht verhältnismäßig. Von Beleuchtungsmängeln möchte ich hier gar nicht reden.

2.
Alles hängt aber sehr von der fachlichen Kompetenz des Polizeibeamten ab. Die Gerichte folgen i. d. R. immer dann der Aussage eines Polizeibeamten, wenn es sich um einfache, auch für den Laien leicht erkennbare Mängel handelt oder ein Gutachter in der Hauptverhandlung anhand von Fotos eine Bewertung treffen kann.

So, wie man die Aussage verstehen kann, ist sie Unsinn! Nur weil ich unsicher bin, wird es nicht verhältnismäßig, einfach alles sicherzustellen.
Und wenn es komplex ist wird man vor Gericht immer sagen, der Polizist ist kein Gutachter, da kann ich das alles noch so gut dokumentiert haben. Das liegt aber nicht am Richter, sondern an der Argumentation des Verteidigers, der der Richter in dem Fall nicht widersprechen kann. Und der Aufwand wird natürlich umso höher, je mehr für den Betroffenen auf dem Spiel steht.

3.
Von besonderer Bedeutung ist hier der Hinweis auf die Möglichkeit des ausdrücklichen Widerspruches i. S. d. § 98 Abs. 2 StPO. Dieser bewirkt, dass der anordnende Beamte binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung der Anordnung beantragen muss. Der Polizeibeamte ist verpflichtet, den Betroffenen über diese Möglichkeit zu belehren.

Bei meinen letzten derart gelagerten Fall hat das Gericht erst nach sechs Wochen die Anordnung bestätigt, was auch den Regelfall darstellt. Für diese Zeit verbleibt das Fahrzeug im Gewahrsam der Polizei und der Betroffene hat keinerlei Zugriffsrecht auf das Fahrzeug.

Hier erschließt sich mir der Eindruck, dass der Verfasser keine Ahnung hat. Wenn ich als Schutzmann was haben will (weil ich es muss), nehme ich es mir, da kann der Betroffene machen was er will. ALLERDINGS: ist er mit meiner Maßnahme einverstanden, weil er die Notwendigkeit erkennt und sein Fehlverhalten einsieht oder meint, Widerspruch würde die Sache noch schlimmer machen, wird die Sache sichergestellt, dazu ein Vorgang gefertigt, der über die Sachbearbeitung auf dem normalen Postweg nach dem Abschluss der Ermittlungen zur Entscheidung bei StA / Gericht vorgelegt wird. So können die 6 Wochen durchaus realistisch sein.
Widerspricht der Betroffene aber ausdrücklich meiner Sicherstellung wird aus dieser die Beschlagnahme. Auswirkung: ich nehme die Sache trotzdem weg (wegen Verdunkelungsgefahr oder zur Verhinderung weiterer Gefahrensituationen), mache aber jetzt in meinem Vorgang den Haken bei "Beschlagnahme" und die Sachbearbeitung ist VERPFLICHTET, binnen 3 Werktagen dem StA / Richter vom Sachverhalt zu unterrichten und eine Entscheidung über den Einbehalt der Sache zu treffen. D a g e h t k e i n W e g d r a n v o r b e i ! ! ! Alles andere wäre ein Formfehler, der zum einen das Verfahren gefährdet und zum anderen Regressforderungen nach sich ziehen könnte.

Das ist im Übrigen gängige und tagtägliche Praxis wenn es um Führerscheine nach Trunkenheitsfahrten geht. Ist der Atemalkoholwert so hoch, dass ein strafrechtlicher Alkoholverstoß angenommen werden kann, so wird auf oben geschildertem Weg der Führerschein noch während der Blutentnahme auf der Wache einbehalten und der Betroffene ist ab sofort bis zur Wiederaushändigung des Führerscheins erstmal Fußgänger!
Dass Autos auf diesem Weg sichergestellt werden, ist mir bislang nicht untergekommen. Klar, bei schwerwiegenden Unfällen mit Toten oder Schwerstverletzten wird zur Rekonstruktion sichergestellt, dass ist dem Fahrer dann aber auch egal. Der hat dann andere Sorgen (oder auch nicht mehr). Allerdings haben wir vor einigen Jahren auf diesem Wege sehr viele Roller aus dem Verkehr gezogen, wenn sie mit Versicherungskennzeichen mit um die 100km/h durch die Gegend geflogen sind. Da sind bei den cooooolsten Gängstas die Tränchen gekullert(:D), wenn der heiße Ofen plötzlich auf ein Plateau gezogen wurde. Da aber die Verfahrenskosten so hoch waren und Kosten für Beweissicherung nicht zu Lasten des Betroffenen gehen, wird heute eher selten sichergestellt. Warum? Ganz einfach: hohe Verfahrenskosten -und der Richter hat die Taten eh meistens eingestellt. Das ist die Sache dann nicht mehr Wert.
Das schizophrene hieran ist nur, dass der Jüngling, der mit seinem ordnungsgemäßen Roller mal bei Rot rüber rollt oder am Zebrastreifen nicht anhält, wenn er Pech hat zur Nachprüfung muss und ein dickes Bußgeld oder Führerscheinsperre bekommt, aber derjenige, der mit seinem frisierten und damit unversicherten Roller und ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, mit keiner Strafe zu rechnen hat. Weil die Richter sich zieren, im Strafverfahren bei "Lappalien" oder Ersttätern hart durchzugreifen, im Owi-Verfahren aber diese Gnade offenbar nicht kennen.

Also nochmal: dass Fahrzeuge hierzulande wegen falscher Lampen als Beweismittel sichergestellt werden, ist absolut unrealistisch!!! Deutschland mag in vielen Bereichen überreglementiert sein, aber es ist immer noch liberal und tut sich mit derartigen Grundrechtseingriffen sehr schwer. Es ändert auch die Tatsache nichts, dass der Schreiber aus Berlin kommt, denn die StVO gilt Bundesweit, das OwiG ebenfalls und die per "Tranmissionsklausel" zuständige StPO sowieso.



Grüße vom Dobbie

PS: aha, der Kuckuck ruft. Weihnachten endlich wieder vorbei:tongue:
 
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Und zur Sicherstellung / Beschlagnahme, werter MV97: bitte ganz aufmerksam lesen und verstehen! Ist zwar nett, dass Du den Leuten etwas Angst zu machen versuchst, aber das geht ein wenig über das Ziel hinaus!;)

Hallo!

Es müssen nicht immer die Ordnungshüter sein, die ein Beweissicherungsverfahren lostreten! Lies mal unter dem Stichwort selbständiges Beweisverfahren.

In diesem Fall (hier ging es aber nicht um die Beleuchtung) waren es 80 Tage:
http://www.steuerratgeber-online.de...ahren-fuhrt-nicht-zu-entschadigungsverlusten/

Viele Grüße
MV97
 
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Hey, nun kommen wir aber weit vom Thema ab! Es ging hier ja nicht um alle Eventualitäten und Einzelfälle (
Nur einen Privatgutachter zur Ermittlung der Schadenshöhe einzuschalten, sei hier ausnahmsweise keine sachgerechte Alternative gewesen.
), sondern um die Aussage -ich schau mal eben nach.....genau, Deine Aussage,
Dazu kommt dann in den meisten Fällen noch eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei der Unfallaufnahme zur Beweissicherung.
. Es war mir gestern danach, dass einfach ein wenig richtig zu stellen.
Wir brauchen das auch gar nicht weiter breit zu treten, denn es hat mit dem Thema nichts zu tun, nur noch so viel, klar mag es möglich sein, solch eine Maßnahme durchzusetzen, allerdings muss der Streitwert da schon deutlich über dem Bagatellbereich liegen. Da es eine Grenze für die Beauftragung eines Gutachters gibt, wird es auch für solche Maßnahmen eine Grenze geben. Stell Dir vor, jeder könnte Dir einfach so Dein Auto nach einem Unfall sicherstellen lassen...



Grüße, Dobbie
 
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Hallo!

Es müssen nicht immer die Ordnungshüter sein, die ein Beweissicherungsverfahren lostreten! Lies mal unter dem Stichwort selbständiges Beweisverfahren.

In diesem Fall (hier ging es aber nicht um die Beleuchtung) waren es 80 Tage:
Unfallschadensregulierung: Verzögerung durch selbstständiges Beweisverfahren führt nicht zu Entschädigungsverlusten

Viele Grüße
MV97

Moment mal, in diesem Fall hat der Geschädigte sein eigenes Auto nach einem Unfall begutachten lassen. - Das wird man aber kaum machen um sich selbst nachzuweisen, daß die Beleuchtung nicht OK war ...

Gruß, Marcus
 
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