Sportscraft Drehkonsole mit Safe ohne zulassung?

Alohatyp

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Ort
Kiel
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2010
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Radio / Navi
RNS 315
Extras
AC,WWZH,PDC,Multifunktionsanzeige,Elektrische FH,Spiegelheizung,Regensensor,
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
T5 5.2 Transporter mittelhochdach lang
Moin,
mir platzt gerade echt der Kragen.
Ich habe mir eine Sportscraft Konsole mit Safe für meinen Womo umbau angeschafft und wollte diese einbauen. Zum Glück meinte ein Kollege gestern zu mir ob ich das nicht eintragen lassen müsste. Ich hatte ehrlich gesagt keine Ahnung. Bei meinem T4 war ein Gutachten dabei aber bei der Konsole jetzt ist mir nichts aufgefallen.
Habe alles durchsucht...auch die Seite des Herstellers konnte aber nichts finden.
Habe dann den Händler angeschrieben und der teilte mir gerade mit das es für diese Konsole noch kein Gutachten gibt und das dass vorraussichtlich erst mitte des Jahres zur Verfügung steht. Aber wäre nicht so schlimm denn die Konsole wäre ja viel besser als die Orginale.
Weder beim Hersteller noch beim Händler weißt bei dem Produkt darauf hin das dieses nicht zulässig ist.

Kann doch nicht sein oder?

Sportscraft Safe - Drehkonsole für VW T5 / T6 | eBay
 
Hallo

Ich würde die ohne zu zögern einbauen. Der TÜV merkt das doch eh nicht.
 
Das Fahrzeug wird im Sommer zu einem Womo umgemeldet. Dazu von 3 auf 2 Sitzplätze umgeschrieben. Natürlich schaut sich der Tüvprüfer den Sitz und die Gurtverschraubungen genau an. Dabei wird er über die Drehkonsole stolpern und wenn es mein Kollege schon weiss das sowas eingetragen bzw eine ABE haben muss dann weiss das der Tüv Mensch auch.
Ich habe noch 2 Tage um es zurück zu schicken und werde das sicherheitshalber tun.

Wenn man darauf hingewiesen wird das es nicht zugelassen ist dann liegts ja an mir selber aber das so anzubieten finde ich echt einen Hammer.
Hätte ich gestern einen Bohrer mitgehabt dann hätte die Konsole jetzt schon löcher um die Elektrik festzuschrauben.
 
Zu der einfachen Drehkonsole wurde von Sportscraft ein Prüfbericht von TÜV Süd mitgeliefert. Mit dem war die Eintragung beim TÜV kein Problem (ja, sie muss definitiv eingetragen werden, ich habe mal den Wortlaut des TÜV Gutachtens wörtlich abgetippt hier eingestellt, die BE des Fahrzeugs erlischt nach einem solchen Einbau und muss neu erteilt werden.).

Gibt es sowas nicht für die kompletten Konsolen? Schon mal bei Sportscraft angefragt?

Grüße,

EvilDalmatian
 
Ich würde die ohne zu zögern einbauen. Der TÜV merkt das doch eh nicht.
Und dann nimmt Dir so ein Idiot die Vorfahrt, Dein Beifahrer erleidet schwere Verletzungen und irgendwer spitzt das mit der Konsole. Dann zahlt keine Versicherung und alle Kosten Deines Beifahrers bleiben an dir kleben.
 
Und dann nimmt Dir so ein Idiot die Vorfahrt, Dein Beifahrer erleidet schwere Verletzungen und irgendwer spitzt das mit der Konsole. Dann zahlt keine Versicherung und alle Kosten Deines Beifahrers bleiben an dir kleben.

Die Konsole ist massiver als das dünne Blech des ursprünglichen Sockels. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen.

Ich muss ja noch diesen Monat zum TÜV, mal sehen was der Prüfer sagt. Wird eh interessant, da es der erste TÜV nah meinem Umbau wird.
 
Die Konsole ist massiver als das dünne Blech des ursprünglichen Sockels. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen.
Eine Versicherung will vor allem eines - nicht zahlen. Die schauen nur, ob eingetragen oder ABE - wenn nein, dann erloschene Betriebserlaubnis = keine Auszahlung. Und wenn Du die Konsole aus Panzerstahl eines Leo I gebaut und durchgehend plasmageschweisst hättest - egal. Nix legal = nix Geld!
 
Genau..leider ist das so. Weiss ich aus Erfahrung. Hatte mal einen Unfall mit dem Motorrad. Mein Lieblingshelm war Jahrelang gut genug bis es ein neues Prüfsiegel gab. Ich hatte zum Glück nicht viel schaden davon getragen aber die Versicherung des Gegner verweigerte alle Zahlungen die in verbindung mit den angegebenen Kopfverletzungen stand. Rechstmäßig war das in dem Falle sogar recht schwammig da der Helm bis zur Änderung der Zulassung ja ausreichend war. Aber ein Rechtsverfahren deswegen anzustreben habe ich dann seingelassen.

So nun weiter im obrigen Fall.

Der Verkäufer hat mir plötzlich ein Prüfbericht zukommen lassen. Der ist genau von der Konsole aber anscheinend ein anderer Hersteller.
Anscheinend wurde die Safekonsole von jemanden anders entwickelt und dann von Sportscraft übernommen.
Verkäufer meint dieser Zettel würde "meistens" reichen um die Konsole eintragen zu lassen.
Wenn nicht dann würde es im Sommer eben die aktuelle geben.

Ich werde morgen mal zum Tüv fahren und das Ding vorzeigen. Wenn die skeptisch gucken bringe ich das Teil zur Post.

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Zu der einfachen Drehkonsole wurde von Sportscraft ein Prüfbericht von TÜV Süd mitgeliefert. Mit dem war die Eintragung beim TÜV kein Problem (ja, sie muss definitiv eingetragen werden, ich habe mal den Wortlaut des TÜV Gutachtens wörtlich abgetippt hier eingestellt, die BE des Fahrzeugs erlischt nach einem solchen Einbau und muss neu erteilt werden.).

Gibt es sowas nicht für die kompletten Konsolen? Schon mal bei Sportscraft angefragt?

Grüße,

EvilDalmatian

Deine frage wurde ja oben beantwortet. Gehe davon aus das Sportscraft noch keine hat sonst würde diese ja beigelegt werden. Aber explizit angefragt hatte ich da nicht. Ich werde die Rückabwicklung auf jeden Fall einleiten damit es nicht zu Terminschwierigkeiten kommt. Nicht das ich die dann nicht mehr einsenden kann (kann man trotzdem aber dann eben nicht mehr einfach so) nur weil ich 2 Tage über dem 14 Tage Termin bin.
 
War vorhin beim Tüv und nach einigen hin und her hat er einer Ummeldung mittels des obrigen Gutachtens zugestimmt.
Das muss aber nicht für jeden Prüfer gelten.

Somit bitte Obacht beim Kauf der Sportscraft Safe Konsole bis das spezielle Gutachten dafür zugeteilt wird.
 
Kann ich nur bestätign. Ganz einfach ist die Sache mit der Eintragung nicht. Kernproblem ist, dass es sich aus Sicht des TÜV nicht um Prüfung nach § 19 Abs. 3 StVO Änderungsabnahme handelt,
sondern wg. des fehlenden Teilegutachtens bzw. ABE um eine Einzuelabnahme nach § 21 StVO ! Diese Einzelabnahme kann aber nur ein sogenannter aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger)
durchführen. Diese Prüfung kostet übrigens für meinen T5 beim TÜV-Nord 122 €, zzgl. Eintragungskosten bei der Zulassungsstelle ...

Und um die Diskussionen gleich zu umgehen, ich habe mittlerweilen div. TÜV, KÜS und Dekra Prüfer im Raum HH zu dem Thema befragt. Alles waren der Meinung, dass hier eine 21 er Abnahme erforderlich
ist und ohne entsprechende Abnhame die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ....
 
Aber bei der Aguti-Konsole kann ich beide Sitze drehen, ohne aufzustehen oder das Lenkrad zu verstellen. Einmal die Lehne gerade stellen und den Sitz in eine ganz grob mittlere Position und rum geht's. Die Türen bleiben dabei natürlich zu.

Wegen der Zulassung kann ich bald mehr sagen. Im Internet habe ich Teilegutachten für T5 und T6 gefunden.
 
Wie sind enn Eure Erfahrungen mit der Abnahme / Eintragung ?
Anscheinend wir das TÜV Zertigikat ja sehr unterschiedlich ausgelegt ...
 
Kann ich nur bestätign. Ganz einfach ist die Sache mit der Eintragung nicht. Kernproblem ist, dass es sich aus Sicht des TÜV nicht um Prüfung nach § 19 Abs. 3 StVO Änderungsabnahme handelt,
sondern wg. des fehlenden Teilegutachtens bzw. ABE um eine Einzuelabnahme nach § 21 StVO ! Diese Einzelabnahme kann aber nur ein sogenannter aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger)
durchführen. Diese Prüfung kostet übrigens für meinen T5 beim TÜV-Nord 122 €, zzgl. Eintragungskosten bei der Zulassungsstelle ...

Und um die Diskussionen gleich zu umgehen, ich habe mittlerweilen div. TÜV, KÜS und Dekra Prüfer im Raum HH zu dem Thema befragt. Alles waren der Meinung, dass hier eine 21 er Abnahme erforderlich
ist und ohne entsprechende Abnhame die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ....


Hmm, scheinbar gelten bei euch Hamburg andere Preise als bei uns hier im Berliner Umland. Ich habe gerade die Abnahme nach Pragraph 21 hinter mit, kostet bei der Dekra hier 39,00 Euro. Zulassungsstelle wollte 12,00 Euro haben, also überschaubar. Für die Drehkonsole hat sich der Prüfer nicht sonderlich interessiert. Hat zwar im Prüfberocht geblättert aber nix weiter dazu gesagt.
 
Hmm, scheinbar gelten bei euch Hamburg andere Preise als bei uns hier im Berliner Umland. Ich habe gerade die Abnahme nach Pragraph 21 hinter mit, kostet bei der Dekra hier 39,00 Euro. Zulassungsstelle wollte 12,00 Euro haben, also überschaubar. Für die Drehkonsole hat sich der Prüfer nicht sonderlich interessiert. Hat zwar im Prüfberocht geblättert aber nix weiter dazu gesagt.

da lohnt sich ja fast die Fahrt nach Berlin .... der TÜV Nord will für die Abnahme 122 € ...
 
Eine Versicherung will vor allem eines - nicht zahlen. Die schauen nur, ob eingetragen oder ABE - wenn nein, dann erloschene Betriebserlaubnis = keine Auszahlung. Und wenn Du die Konsole aus Panzerstahl eines Leo I gebaut und durchgehend plasmageschweisst hättest - egal. Nix legal = nix Geld!

Das ist ein Jahrzehnte altes Gerücht. Auch in solchen Fällen muss die Versicherung nachweisen, dass der illegale Umbau in Zusammenhang mit den Folgen steht. Fliegt der Beifahrer mitsamt Sitz aus dem Auto dann ist das naheliegend. Werden seine Füsse im Fußraum eingeklemmt dann spielt die ABE der Sitzkonsole überhaupt keine Rolle.

Grßu, Marcus
 
Ich war mit der Sportcraft Konsole beim Tüv und habe den Prüfer den Zettel vorgelegt den ich von dem Campinghandel nachgeschickt bekommen habe.
Das Gutachten ist genau für diese Konsole aber halt noch unter einem anderen Hersteller.
Er hat das Teil ausgemessen und gesagt das er das eintragen würde.

Das sich der Tüv nicht dafür interessiert stimmt so nicht. Denn wenn man das Fahrzeug von 3 auf 2 Sitze umrüstet schaut der da sehr genau hin.
Vor allem die Gurtverschraubung schaut der sich genau an.

Das Untragen auf ein Womo kostet bei uns in Kiel 130 Euro (rund) und wenn ich die Konsole einzeln eintragen würde auch.
Daher warte ich mit der Eintragung bis sich alles eingebaut habe.
 
Mal als aktueller Erfahrungsbericht: Der TÜV hat sich die Konsole gar nicht angeguckt, obwohl wir extra zur Prüfung nach § 21StVO waren. Haben auch eine 2er Sitzbank gegen Einzelsitz mit Safedrehsitzkonsole getauscht. Vermutlich kennen, die diese Konsolen.

Ansonsten lohnt es sich sicherlich das Gutachten der Käpplinger in petto zu haben. Wer es, wie ich hier nicht runterladen kann, einfach die Prüfberichtsnummer googlen und das Pdf runterladen.
 
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