Dirk16
Top-Mitglied
AW: Sperrdifferential nachrüsten möglich?
N'abend!
Ist klar mit der Geschwindigkeit. Kommt wohl auch selten vor, dass man eine Sperre über 30km/h braucht, geschweige denn einlegt, aber erlebt habe ich auch DAS schon: zügige Anfahrt auf eine laaaange "Pfütze" auf der Piste oder ein drohendes Weichsandfeld und ich mach sicherheitshalber vorher die Sperre rein, denn wenn man erst versumpft ist es zu spät. Bei schon durchdrehenden Rädern sollte man die nicht einlegen und stehenbleiben ist das Aus. Oft kann man solche Stellen nur mit etwas Speed überwinden.
Garantie ist natürlich ein ernstzunehmendes Thema bei diesen Beträgen. Aber wenn man aufgebretzelt nach Afrika schunkelt wird VW immer wenn sie wollen einen guten Grund finden, ein Bauteilversagen auf unangemessene Belastung zurückzuführen.
Die Benutzung des Fahrzeugs abseits von Strassen ist in den Garantiebestimmungen sicherlich ausgeschlossen.
Eines muss einem aber immer klar sein: man verlässt auf Reisen auch schnell den Bereich der umfassenden Rundumabsicherung wie ADAC, Rückholversicherung, Garantie und Sorglospaketen. Da ist man einfach selbst in der Verantwortung. Und irgendwann gibt jedes Teil mal auf - es gibt ja auch keiner verbogene Sandbleche zurück oder ein gerissenes Bergeseil.
Ebenso kann man von einem Nutzer eine gewisse Mitverantwortung erwarten, wenn man bei einer nachgerüsteten Sperre etwas mitdenken muss - vorausgesetzt, die "Regeln" sind einfach:
-nur im Gelände benutzen
-Teileversagen wie Wellen- oder Gleichlaufgelenkebruch kann passieren durch die hohe Belastung
-achten Sie auf die Lampe/blinkende LED
Und es dürfen keine gefährdenden Konstellationen wie ESP-Falschregelung auftreten, die bei Benutzung einer Sperre vom Nutzer nicht deutlich erkannt werden können.
Nur weil der Nutzer etwas mitdenken muss ist es noch nicht verboten. Bei Missachtung trägt eben der Nutzer eine Schuld.
Es ist heutzutage leider "etwas aus der Mode gekommen" für sein Handeln Verantwortung übernehmen zu wollen. Lieber verklagt man dann irgendjemanden, weil vergessen wurde, einem das Denken völlig abzunehmen.
Es gibt aber Bereiche, wo man das Mitdenken noch für selbstverständlich hält. Es legt ja z.B. niemand bei 120 den zweiten Gang ein und gibt dann VW die Schuld für einen Getriebeschaden.
Und es bretzelt auch niemand mit 80 in einen Graben oder mit 60 durch eine Schotterkurve, um dann das ABS anzuklagen.
Deswegen halte ich eine Diffsperrennachrüstung für verantwortbar, wenn die Bedienung eindeutig ist und die Folgen der Benutzung klar sind: rtfm (read the fucking manual) ;-)
Es wäre also noch zu klären, ob mit dem (offenbar NICHT abgeschalteten) ABS irgendeine unangenehme Fahrwerksreaktion auftreten kann.
Ich muss mal den Schaltplan studieren, ob die Schaltlogik für die Diffsperre (aha: Geschwindigkeit!) nicht einfach vom ABS-STG gemacht wird und man DESwegen ein anderes STG braucht. Und NICHT, weil die ABS-Steuerung anders reagiert.
N'abend!
Ist klar mit der Geschwindigkeit. Kommt wohl auch selten vor, dass man eine Sperre über 30km/h braucht, geschweige denn einlegt, aber erlebt habe ich auch DAS schon: zügige Anfahrt auf eine laaaange "Pfütze" auf der Piste oder ein drohendes Weichsandfeld und ich mach sicherheitshalber vorher die Sperre rein, denn wenn man erst versumpft ist es zu spät. Bei schon durchdrehenden Rädern sollte man die nicht einlegen und stehenbleiben ist das Aus. Oft kann man solche Stellen nur mit etwas Speed überwinden.
Garantie ist natürlich ein ernstzunehmendes Thema bei diesen Beträgen. Aber wenn man aufgebretzelt nach Afrika schunkelt wird VW immer wenn sie wollen einen guten Grund finden, ein Bauteilversagen auf unangemessene Belastung zurückzuführen.
Die Benutzung des Fahrzeugs abseits von Strassen ist in den Garantiebestimmungen sicherlich ausgeschlossen.
Eines muss einem aber immer klar sein: man verlässt auf Reisen auch schnell den Bereich der umfassenden Rundumabsicherung wie ADAC, Rückholversicherung, Garantie und Sorglospaketen. Da ist man einfach selbst in der Verantwortung. Und irgendwann gibt jedes Teil mal auf - es gibt ja auch keiner verbogene Sandbleche zurück oder ein gerissenes Bergeseil.
Ebenso kann man von einem Nutzer eine gewisse Mitverantwortung erwarten, wenn man bei einer nachgerüsteten Sperre etwas mitdenken muss - vorausgesetzt, die "Regeln" sind einfach:
-nur im Gelände benutzen
-Teileversagen wie Wellen- oder Gleichlaufgelenkebruch kann passieren durch die hohe Belastung
-achten Sie auf die Lampe/blinkende LED
Und es dürfen keine gefährdenden Konstellationen wie ESP-Falschregelung auftreten, die bei Benutzung einer Sperre vom Nutzer nicht deutlich erkannt werden können.
Nur weil der Nutzer etwas mitdenken muss ist es noch nicht verboten. Bei Missachtung trägt eben der Nutzer eine Schuld.
Es ist heutzutage leider "etwas aus der Mode gekommen" für sein Handeln Verantwortung übernehmen zu wollen. Lieber verklagt man dann irgendjemanden, weil vergessen wurde, einem das Denken völlig abzunehmen.
Es gibt aber Bereiche, wo man das Mitdenken noch für selbstverständlich hält. Es legt ja z.B. niemand bei 120 den zweiten Gang ein und gibt dann VW die Schuld für einen Getriebeschaden.
Und es bretzelt auch niemand mit 80 in einen Graben oder mit 60 durch eine Schotterkurve, um dann das ABS anzuklagen.
Deswegen halte ich eine Diffsperrennachrüstung für verantwortbar, wenn die Bedienung eindeutig ist und die Folgen der Benutzung klar sind: rtfm (read the fucking manual) ;-)
Es wäre also noch zu klären, ob mit dem (offenbar NICHT abgeschalteten) ABS irgendeine unangenehme Fahrwerksreaktion auftreten kann.
Ich muss mal den Schaltplan studieren, ob die Schaltlogik für die Diffsperre (aha: Geschwindigkeit!) nicht einfach vom ABS-STG gemacht wird und man DESwegen ein anderes STG braucht. Und NICHT, weil die ABS-Steuerung anders reagiert.