Sitze mit Beckengurt

tatico

Aktiv-Mitglied
Ort
Kreis GT
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
6/2010
Motor
TDI® 62 KW EU5 CAAA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Umbauten / Tuning
Standheizung Planar 2D (Umluft), Netzteil für Versorgerbatterie ABSAAR EVO 8.0, Markise Fiamma F40 Van,
Spritmonitor ID
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
Transporter
Hallo, ich habe folgendes Problem und ich möchte gerne eure Meinung dazu hören. Vor dem Kauf hatte der T5 vorne eine Dreiersitzbank.
In zweiter Reihe ebenfalls eine 3er Sitzbank mit Beckengurten. Eingetragen sind nur 3 Sitze. Der Händler sagte vor dem Kauf, das es niemanden schert, ob 3 Personen auf der Bank sitzen, Hauptsache ein Gurt ist dort. Das nur am Rande. Nun sind letztendlich vorne zwei Multivan Einzelsitze reingekommen. der Händler hat vor dem TÜV Termin die Beckengurte in 2. Sitzreihe halbseitig entfernt, weil es für den TÜV nicht zulässig sei, dass dort jemand sitzt. Jetzt fehlt mir der Platz für die dritte Person. Darf die jetzt auf der Sitzbank in der zweiten Reihe mit Beckengurt sitzen oder nicht? Ich danke schonmal im voraus für eure Kommentare.
 
Hallo,

das liest sich sehr abenteuerlich.

Hast Du Bilder?

Beckengurte beim Tx gab es noch zu Zeiten des seligen T4 MV I, das war tief im letzten Jahrtausend.

Warum lässt Du Dir so was andrehen?
 
Beckengurte sind nicht mehr für Sitzplatz erlaubt. Manche Ausbauer kriegen die aber komischerweise über Ihre Beziehungen nach wie vor eingetragen.
So einen Ausbau würde ich beispielsweise nie kaufen.
Vielleicht hat Dein Händler die Dreipunktgurte extra verkauft oder nur eine 3er Bank nachträglich rein gestellt. Ist schon sehr merkwürdig, schert doch keinen aber der TÜV soll es lieber nicht sehen. Das glaube ich sagt schon alles.
 
Beckengurte sind nicht mehr für Sitzplatz erlaubt. Manche Ausbauer kriegen die aber komischerweise über Ihre Beziehungen nach wie vor eingetragen.
So einen Ausbau würde ich beispielsweise nie kaufen.
Vielleicht hat Dein Händler die Dreipunktgurte extra verkauft oder nur eine 3er Bank nachträglich rein gestellt. Ist schon sehr merkwürdig, schert doch keinen aber der TÜV soll es lieber nicht sehen. Das glaube ich sagt schon alles.
 
Es ist ein Händler der ca. 20 T5 /Jahr fertig macht. Sie als Transporter kauft und entsprechend ausbaut. Er wird diese Bank in den Transporter reingestellt haben um einen Schlafplatz zu schaffen.
 
Sag ich doch
 
Sorry, aber ich verstehe den gesamten Ansatz nicht: Welche Rolle spielt es denn überhaupt, was der Händler behauptet oder denkt und ob man etwas vor dem Tüv verstecken kann, oder nicht? Der Tüv-Bericht ist später ohnehin kein Freibrief für was auch immer, und im Falle eines Unfalles oder sonstigen Geschehens ist immer nur der dann herrschende bzw. der schriftlich dokumentierte Zustand von Interesse. Ich würde doch nicht mit einem Auto rumfahren, bei dem man mir womöglich jederzeit ein Fahren ohne Betriebserlaubnis vorwerfen kann, mit ggf. schwerwiegenden Folgen für mich. Den Tüv darauf offen ansprechen und die notwendigen Änderungen und Eintragungen vornehmen wäre für mich in diesem Fall die einzige sinnvolle Möglichkeit, alles andere ist Glücksspiel auf hohem Risikoniveau. Falls die Tüv-Anweisungen dann Kosten verursachen sollten, würde ich den Händler in die Haftung nehmen. Egal wieviele Busse der schon egal wie verkauft hat, einen Bus zu verkaufen, der nicht den Anforderungen der StvZO entspricht, ist m.E. illegal, es sei denn, er weist im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hin.
 
Sorry, aber ich verstehe den gesamten Ansatz nicht: Welche Rolle spielt es denn überhaupt, was der Händler behauptet oder denkt und ob man etwas vor dem Tüv verstecken kann, oder nicht? Der Tüv-Bericht ist später ohnehin kein Freibrief für was auch immer, und im Falle eines Unfalles oder sonstigen Geschehens ist immer nur der dann herrschende bzw. der schriftlich dokumentierte Zustand von Interesse. Ich würde doch nicht mit einem Auto rumfahren, bei dem man mir womöglich jederzeit ein Fahren ohne Betriebserlaubnis vorwerfen kann, mit ggf. schwerwiegenden Folgen für mich. Den Tüv darauf offen ansprechen und die notwendigen Änderungen und Eintragungen vornehmen wäre für mich in diesem Fall die einzige sinnvolle Möglichkeit, alles andere ist Glücksspiel auf hohem Risikoniveau. Falls die Tüv-Anweisungen dann Kosten verursachen sollten, würde ich den Händler in die Haftung nehmen. Egal wieviele Busse der schon egal wie verkauft hat, einen Bus zu verkaufen, der nicht den Anforderungen der StvZO entspricht, ist m.E. illegal, es sei denn, er weist im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hin.
Ja, genauso sehe ich das auch.
 
Wie gesagt, ich habe jetzt vorn 2 Einzelzitze, sonst keine erlaubten Sitzplätze, aber als Dreisitzer ist er eingetragen. Bin ich jetzt in Zugzwang? Oder kann ich alles so lassen, wenn ich mit den zwei Plätzen auskomme.
 
So geht es. Weniger geht immer.
 
Wie gesagt, ich habe jetzt vorn 2 Einzelzitze, sonst keine erlaubten Sitzplätze, aber als Dreisitzer ist er eingetragen. Bin ich jetzt in Zugzwang? Oder kann ich alles so lassen, wenn ich mit den zwei Plätzen auskomme.
Ob du bei drei eingetragenen Sitzplätzen auch drei benutzbare vorweisen musst, weiß ich nicht, muss vielleicht nicht zwingend so sein (beim MV kann ich ja auch welche einfach ausklinken und habe dann weniger. Allerdings sagt der Schein auch "bis"...Sitzplätze, d.h. weniger sind ausdrücklich vorgesehen). Du darfst dich aber auf keinen Fall erwischen lassen mit einer Person auf einem nicht zugelassenen Sitz und einen Unfall zu bauen könnte erst recht böse für dich enden. Wenn du Sitze drin hast, die nicht als Sitzplätze während der Fahrt zugelassen sind, was ja z.B. bei Camping-Ausstattungen an der Tagesordnung ist, musst du diese m.W. mit Warnschildern kennzeichnen, StvZO §35a Abs.5a.
Der Tüv kann dich beraten, das ist schließlich seine Aufgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
So geht es. Weniger geht immer.

Bist du dir da sicher? Bei meinem Kombi der 9 eingetragene Sitplätze hatte wurde die Zahl der Sitzplätze nach dem Umbau auf 4 geändert. Was ja auch den Tatsachen entspricht. Nachfragen würde ich auf jeden Fall mal...
 
m.W. ist bei WoMo Zulassung für Sitzplätze in der Mitte (2. Riehe) nach wie vor ein einfacher Beckengurt erlaubt. Das sagt aber noch nichts über die Gesamtsituation aus (ist die Bank an sich überhaupt abgenommen und "sitzplatztauglich" (orginal Befestigungsprunkte, etc...).

Die Aussage dass man mit TraPo Zulassung weniger Probleme hat ist sehr fragwürdig. Das bedeutet idR, KEINE abgenommenen Sitzplätze in der 2. Reihe.
Ich denke wer das nicht zum ersten mal macht kennt die Anforderungen und möglichen Probleme genau.

Ich würde in jedem Fall auf eine TÜV Abnahme und WoMo Zulassung bestehen (inkl. der Sitzplätze), allein weil die Versicherung für WoMo etwa 1/3 der Kosten eines LLKW verursacht.

Ich hoffe, Dein Kaufvertrag gibt das her...

Viel Erfolg
 
Bist du dir da sicher?

Jepp, MV 7 Sitze eingetragen, ich kann hinten bestücken wie ich will, darf nur über die 7 nicht drüber. Habe ja Einzelsitze die ich rein und rausmachen kann wie ich Bock habe.
Transporter 3 Sitze, geht nur vorne. Baue um auf 2 gut ist, es geht mir nur einer flöten, da geht auch hinten nichts. Bank würde ich entfernen, der Diskussionen wegen. Willst du ein Bett, dann bau dir eins, aber nicht aus der Bank. Mit WOMO Zulassung gäbe es wieder die Möglichkeit auf den 3. hinten
Was willste eigentlich? Einzelsitze vorne oder mit bis zu 3 Personen fahren können?
Jetzt fehlt mir der Platz für die dritte Person. Darf die jetzt auf der Sitzbank in der zweiten Reihe mit Beckengurt sitzen oder nicht?
Darf dort nicht sitzen, mit der momentanen Transporterzulassung, bei WOMO auch nicht auf der BAnk aber als EInzelsitz gäbe es wieder die Möglichkeit
LG Holger
 
Wie schon erwähnt, sagt der Fahrzeugschein beim MV "bis x Sitzplätze" und von anderen Fahrzeugen kenne ich es, dass dass da nur "x Sitzplätze steht. (@tatico was steht denn bei dir im Schein genau drin?). Wenn ich oben zudem lese, dass man Sitzverankerungen im Boden bei Austragung von verschraubten Sitzen sogar entfernen und zuschweißen muss, bin ich fast sicher, dass der Zusatz "bis" bzw. "... B. ..." hier ein absolut entscheidender Unterschied ist und dass dementsprechend die Aussage "weniger geht immer" wahrscheinlich nicht für Kasten, Trapos und andere nicht-MV gelten wird. Besser nicht weiter spekulieren, sondern einfach Tüv fragen und gut iss. Dauert weniger als ein Post...;)
 
Wie schon erwähnt, sagt der Fahrzeugschein beim MV "bis x Sitzplätze" und von anderen Fahrzeugen kenne ich es, dass dass da nur "x Sitzplätze steht. (@tatico was steht denn bei dir im Schein genau drin?). Wenn ich oben zudem lese, dass man Sitzverankerungen im Boden bei Austragung von verschraubten Sitzen sogar entfernen und zuschweißen muss, bin ich fast sicher, dass der Zusatz "bis" bzw. "... B. ..." hier ein absolut entscheidender Unterschied ist und dass dementsprechend die Aussage "weniger geht immer" wahrscheinlich nicht für Kasten, Trapos und andere nicht-MV gelten wird. Besser nicht weiter spekulieren, sondern einfach Tüv fragen und gut iss. Dauert weniger als ein Post...;)
Ok danke, unter S1 steht "3"
 
Jepp, MV 7 Sitze eingetragen, ich kann hinten bestücken wie ich will, darf nur über die 7 nicht drüber. Habe ja Einzelsitze die ich rein und rausmachen kann wie ich Bock habe.

Beim MV ist das klar, aber hier geht es um einen Trapo. Wenn du vorne nur zwei Einzelsitze hast und hinten eine nicht zulassungsfähige Sitzbank hast wäre ich vorsichtig mit der Aussage- weniger geht immer. Wie schon mehrmals erwähnt- im Zweifel beim TÜV nachfragen.
 
Moin...
Mal so am Rande...
Bei meinem Trapo kann ich die zwei hinteren Bänke nach Belieben ein und ausbauen.
Warum sollte ich das nicht dürfen?
Sonst wären die Bänke doch nicht zum rausnehmen konstruiert.
 
Jeder Sitz und jede Bank ist auf ihre Art zum Rausnehnen konstruiert, die Frage ist nur, ob das lt. Anleitung vom Fahrer gemacht werden darf, oder ob du dafür Verschraubungen lösen musst etc.
Was steht bei dir im Schein,
"xy Plätze" oder
"bis xy Plätze"? (bzw. "b. xy Pl.")
 
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