Sind Nebellampen bei LED Scheinwerfern noch notwendig?

anrho

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Ort
Ostfriesland
Mein Auto
T6.1 Interessierter
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Hallo,

wenn man die LED Scheinwerfer bestellt, braucht man dann noch die Nebellampen, bzw. bringen sie dann überhaut noch mehr Licht? Es sind ja wahrscheinlich eh nur H4 Birnen drin.

Wie ist deren Funktion als Abbiegelicht, hat das einen wirklichen Nutzen oder ist es mehr Spielerei?

Bei MB sind die Nebellampen gar nicht mehr zu bestellen, sobald man die LED Scheinwerfer ordert.

VG
 
@Raul76

Hallo,
du schreibst im anderen Thread von den winzigen Nebellampen, wie schätzt du denn den tatsächlichen Nutzen noch ein? Den einzigen Vorteil sehe ich noch darin, dass sie sehr tief sitzen, aber ob es wirklich was bringt?

Danke
 
Der hauptsächliche Nutzen der Nebellampen besteht darin, dass sie tief sitzen. Da kann der Hauptscheinwerfer noch so gut oder hell sein, bei Nebel muss die Suppe "unterleuchtet" werden um was zu sehen.

PS: Und ja, die kleinen Dinger sind echt gut...

Gruß, Marc
 
Die tiefe Position der NSW ist wirklich entscheidend. Leuchte mal mit einer Taschenlampe gegen ein reflektierendes Schild und halte sie dabei einmal in Kopfhöhe und einmal am ausgestreckten Arm von unten dann wirst du den Unterschied sehen. Einmal blendet dich das Schild und einmal nicht. Mit starkem Nebel hast du den gleichen Effekt.
 
Danke für die Antworten! Das mit der tiefen Position leuchtet ein, mich wundert halt nur die Tatsache von Mercedes, zusammen mit den LED Scheinwerfern keine Nebellampen anzubieten. Ich dachte vielleicht sind sie dann wirklich überflüssig, bin jedenfalls noch nie LED SW gefahren.
 
Moin.. Also mein enpfinden... Bei den LED Scheinwerfern sind die echt sehr schwach... sieht man kaum.
 
Moin.. Also mein enpfinden... Bei den LED Scheinwerfern sind die echt sehr schwach... sieht man kaum.

Bis garnicht .... jedenfalls beim Octavia mit xenon so .
Wollen vielleicht nur das Paket komplett an den Mann bringen od. Verpflichtungen an die Zubehörindustrie ...
Wer weiss
 
Die tiefe Position der NSW ist wirklich entscheidend. Leuchte mal mit einer Taschenlampe gegen ein reflektierendes Schild und halte sie dabei einmal in Kopfhöhe und einmal am ausgestreckten Arm von unten dann wirst du den Unterschied sehen. Einmal blendet dich das Schild und einmal nicht. Mit starkem Nebel hast du den gleichen Effekt.

Ich habe da noch mal drüber nachgedacht, das "Problem" ist ja, dass die LED Scheinwerfer immer mitleuchten. Könnte höchstens sein, dass die Nebler weiterhin direkt vor dem Auto und zur Seite leichte Vorteile haben.
Wie ist denn da die Lichtverteilung der LED´s?

Ich bin einmal im Urlaub auf einer Serpentinenstrasse im Dunkeln in dichten Nebel geraten, da war ich echt froh über die NSW an meinem Oktavia. Der hat zwar auch keine Xenons, aber sehr sehr gute H7 ellipsoid Scheinwerfer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich nicht ganz irre, darfst Du doch bei NSW das Fahrlicht deaktivieren und NSW + Standlicht fahren. NUR dann machen die tiefen Lampen doch Sinn, damit das, was die anleuchten, nicht im Reflexionsgeblende der normalen Scheinwerfer untergeht.

Geht das bei den LED´s nicht mehr?
 
Jetzt überlege mal wie der Lichtschalter richtig funktioniert
Standlicht und Nebelscheinferfer geht bei mir nicht.
 
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Jetzt überlege mal wie der Lichtschalter richtig funktioniert
Standlicht und Nebelscheinferfer geht bei mir nicht.
Also - ich weiß nicht, was in der Schweiz gilt und für den 5.2 und den 6,5.3, aber mein 5.1 hat (da brauche ich nicht überlegen, sondern nur vor die Tür gehen) folgende Funktion:
* Lichschalter von 0 auf "Standlicht" -> Es leuchten vorne die Standlichter und hinten die Rückleuchten
* In Stellung "Standlicht" eine Raste herausziehen -> Es leuchten Vorne Standlicht und NSW, hinten Rückleuchten
* Noch eine Raste herausziehen -> Es leuchten Vorne Standlicht und NSW, hinten Rückleuchten + NSL
* Eine Raste weiter nach rechts drehen und das gleiche Spiel mit Fahrlicht.
* Von "Standlicht" auf 0 drehen -> Der Schalter wird automatisch um die beiden Rasten NWS und NSL zurückgezogen!

@ hjb - gefällt Dir das auch?
 
Mir gefällt es jedenfalls :-) Genau so ist es bei meinem Oktavia nämlich auch, ich wusste aber gar nicht, dass man nur mit NSW fahren darf.
 
StVO schrieb:
§17 Beleuchtung

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(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

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(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

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(2a)...... .

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(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

quad.gif
(4) .......
Das gilt wohl auch noch aktuell in D
 
Wenn ich mich nicht ganz irre, darfst Du doch bei NSW das Fahrlicht deaktivieren und NSW + Standlicht fahren. NUR dann machen die tiefen Lampen doch Sinn, damit das, was die anleuchten, nicht im Reflexionsgeblende der normalen Scheinwerfer untergeht.

Geht das bei den LED´s nicht mehr?

Genau. Nur bei starkem Nebel und ohne Abblendlicht machen NSW wirklich Sinn.
Ansonsten führen sie nur dazu, dass der Gegenverkehr unnötig geblendet wird. Die NSW leuchten ja nicht weit. Auf das, was man in deren Lichtkegel sieht, kann man bei normaler Fahrt gar nicht mehr reagieren, wozu dann also. Bei drei Nebelschwaden ist es auch noch garnicht erlaubt, sie einzuschalten. Laut StVO erst bei "erheblicher Sichtbehinderung" und die ist erst bei starkem Nebel, Regen oder Schneefall gegeben.
Ich denke auch bei den LED-Scheinwerfern kann man den Schalter in Standlicht-Position
auf Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte herausziehen.
 
Also - ich weiß nicht, was in der Schweiz gilt und für den 5.2 und den 6,5.3, aber mein 5.1 hat (da brauche ich nicht überlegen, sondern nur vor die Tür gehen) folgende Funktion:
* Lichschalter von 0 auf "Standlicht" -> Es leuchten vorne die Standlichter und hinten die Rückleuchten
* In Stellung "Standlicht" eine Raste herausziehen -> Es leuchten Vorne Standlicht und NSW, hinten Rückleuchten
* Noch eine Raste herausziehen -> Es leuchten Vorne Standlicht und NSW, hinten Rückleuchten + NSL
* Eine Raste weiter nach rechts drehen und das gleiche Spiel mit Fahrlicht.
* Von "Standlicht" auf 0 drehen -> Der Schalter wird automatisch um die beiden Rasten NWS und NSL zurückgezogen!

@ hjb - gefällt Dir das auch?


:D Gibst dir ja richtig Mühe , ja das ist auch alles korrekt ... aber ich habe doch keine Nebellämpchen und daher auch ein anderen Schalter
 
Jetzt überlege mal wie der Lichtschalter richtig funktioniert
Standlicht und Nebelscheinferfer geht bei mir nicht.
Dann wa r das ja ein echt starker und hilfreicher Beitrag.
 
Sachen gibts,...
Da muss ich so alt werden um zu erfahren, dass man auch nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren darf! :eek:
Und ich habe mir schon das ein oder andere Mal gedacht, dass diese Nebelscheinwerfer j fast nix bringen, da das Abblendlicht ja noch voll blendet .
Deswegen auch von mir hier ein herzliches :danke:
 
Das gilt wohl auch noch aktuell in D

Wo wir gerade dabei sind, und die Nebel(schlussleuchten)zeit wieder losgeht:

Es gilt auch §17 (3) Satz 4: Nebelschlussleuchte nur bei weniger als 50 m Sicht.
Und §3 (1): Bei weniger als 50 m Sicht höchstens 50 km/h

=> wer mit 100 km/h und Nebelschlussleuchte fährt, macht irgendwas falsch!
Und von den Vollpfosten gibts demnächst wieder gaaanz viele...
 
Wo wir gerade dabei sind, und die Nebel(schlussleuchten)zeit wieder losgeht:

Es gilt auch §17 (3) Satz 4: Nebelschlussleuchte nur bei weniger als 50 m Sicht.
Und §3 (1): Bei weniger als 50 m Sicht höchstens 50 km/h

=> wer mit 100 km/h und Nebelschlussleuchte fährt, macht irgendwas falsch!
Und von den Vollpfosten gibts demnächst wieder gaaanz viele...

Beim Einschalten der Nebelschlussleuchte sollte der Tempomat begrenzend eingreifen. :pro:
Übrigens, wenn ihr jemanden hinter euch seht, sieht er euch auch. Also Nebelschlussleuchte AUS !
 
Beim 5.2er (zumindest bei meinem) geht Standlicht mit NSW nicht. Das ist hardware-seitig im Schalter geblockt. Drehe ich den Schalter von Abblendlicht plus NSW nach links, dann zieht es den Schalter nach innen.
 
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