selbstfahrende Arbeitsmaschine - Versicherung - Zulassung

Halte uns mal weiter auf dem Laufenden.
Bin gespannt, ob Du eine Einzelabnahme brauchst, oder nicht.
Und wie sich die Zulassungsbehörde anstellt.
Und wie teuer das wird.


(Und wie oben schon geschrieben: auch sfAm brauchen eine Haftpflichtversicherung, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt die Versicherungen auch, s.a. die Erfahrung von @Naranja , aber Du wirst sie nicht Online abschließen können, da zu individuell. Deine Versicherung scheint diese Police aber nicht anzubieten, daher die Bitte, umzuschlüsseln.)
 
Also stand jetzt brauche ich eine Einzelabnahme beim TÜV Süd.
Kostet laut Telefon 90 Euro.

Das dumme ist nur, dass ich keine Trennwand will, dann geht laut TÜV, aber keine LKW Zulassung.
Für WoMo bin ich noch nicht weit genug. Das braucht sicherlich noch 2-3 Monate.
 
Ja, ist eine Trennwand aktuell drin?
 
Nein. Hab sie ausgebaut. Haben sie aber noch.
 
Trennwand ist kein MUSS für eine LKW-Zulassung !

Allerdings müssen dann andere geeignete Vorrichtungen vorhanden sein, welche den Fahrer vor eventuell rutschender Ladung ausreichend schützen.

Wurde hier auch schon mal besprochen, und lässt sich auch googeln.


T2-Fahrer
 
Kläre mich / uns gerne auf, wenn du mehr weißt. Thx
 
Dann also jetzt erstmal auf LKW und in 3-6 Monaten auf WoMo umschlüsseln lassen?
Jeweils mit Einzelabnahme und Zulassungsrennerei und jeweils Gebühren?
Puh, ätzende Situation.
Oder ne Versicherung für sfAm suchen, aber dann mußt Du das Messgerödel wieder drin haben und darfst keine Personen und Ladung transportieren.
Oder die Kiste erstmal wieder abmelden, umbauen zum WoMo und dann nur einmal umschlüsseln.

Ladungssicherung geht auch mit Zurrösen und -gurten ;-), nicht nur mit Trennwand.
Beispielsweise der angeschnallte(!) Hund auf der PKW Rückbank.
 
Hmmmm? Also am liebsten wäre uns LKW ohne Trennwand. Geht das? Also ernsthaft?

Ich muss ihn nicht anmelden, da er in der Einfahrt stehen würde bis er WoMo wäre.

Aber LKW wäre eigentlich ausreichend, oder?
 
Ich muss ihn nicht anmelden, da er in der Einfahrt stehen würde bis er WoMo wäre.
Dann wäre es mMn eine Überlegung, die Kiste wieder abzumelden, umzubauen und danach dann nur einmal zum TÜV zur Begutachtung und dann zur Zulassungstelle.
Ansosnten lässt Du ihn jetzt begutachten, lässt ihn zu, Versicherung und Steuern laufen auch (als LKW) und in 3-6 Monaten wieder zum TÜV, erneutes Gutachten, wieder Zulassungsgebühren...
Also wenn Du den Platz hast, würde ich wirklich überlegen, die Kiste wieder abzumelden und erst wenn das WoMo fertig ist zum TÜV, Zulassung und anmelden.
Kennzeichen solltest Du behalten können (sind idR 6 Monate nach Abmeldung noch gesperrt zur Wiedervergabe, aber klär das mit der Zualssungsstelle)
 
So der Plan. Bis dato.
Außer ich finde eine Lösung wie ich LKW ohne Trennwand haben kann.

Dann wäre mir die WoMo egal, denn finanzielle ist es kaum ein Unterschied.
 
So der Plan. Bis dato.
Außer ich finde eine Lösung wie ich LKW ohne Trennwand haben kann.

Dann wäre mir die WoMo egal, denn finanzielle ist es kaum ein Unterschied.
Fahr zum Zoll in deinem Bezirk. Die erklären dir wie sie es sehen.
 
Fahr zum Zoll in deinem Bezirk. Die erklären dir wie sie es sehen.
Die erklären nur, wie sie es kfz-steuerlich sehen. (Details im KraftStG und der KraftStDV)
Und dafür entscheidend ist, was sie als Schlüsselnummern zu J und (4) von der Zulassungsbehörde übermittelt bekommen. (Habe das bei einem Bekannten mitbekommen, bei dem sein 125er Zweirad von Gutachter als Kraftrad systematisiert wurde, dies hat die Zulassungsbehörde so übernaommen, an den Zoll übermittelt und schwups wurden 2 € Kfz-Steuer fällig. Seine Beschwerde beim Zoll, daß es sich um ein (steuerfreies) Leichtkraftrad handelt, wurde vom Zoll nur so beschieden: Wir müssen die Daten der Zulassungsstelle nehmen, und da steht Kraftrad, also steuerpflichtig) (Ja, das war früher mal anders, seit 2020 aber läuft es so rum)
Und die Zulssungsbehörde übernimmt die Systematisierung idR aus dem Gutachten eines Sachverständigen zur Einzelabnahme.

Außer ich finde eine Lösung wie ich LKW ohne Trennwand haben kann.
Sprich mal mit mehrern TÜV / Dekra / GTÜ etc. Prüfstellen (und dort eventuell mal mit unterschiedlichen Prüfern), was die haben wollen:
Trennwand? Zurrösen? Bodenschienen zur Sitzbefestigung hinten raus?
Kann gut sein, daß einer die Trennwand sehen will, der andere nicht, dafür aber ausreichend Zurrösen bzw sonstige Befestigungspunkte.
Aber da ticken die auch unterschiedlich, eventuell auch mal in Nachbarkreisen fragen.

Zur Trennwand (bzw. was von der EU gefordert ist):
Dort S. 68:
3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N​
3.1. Die Zuordnung eines Fahrzeugtyps zur Klasse N erfolgt auf der Grundlage der technischen Merkmale des Fahrzeugs gemäß den Nummern 3.2 bis 3.6.​
3.2. Der (die) Bereich(e), in dem (denen) sich die Sitzplätze befinden, ist (sind) grundsätzlich vollständig vom Ladebereich zu trennen. 3.3. Abweichend von den Anforderungen der Nummer 3.2 können Personen und Güter in demselben Bereich befördert werden, wenn die Ladefläche mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist, die dazu bestimmt sind, Fahrgäste vor der Verschiebung der Ladung während der Fahrt, bei starken Bremsvorgängen und Kurvenfahrten zu schützen.​
3.4. Sicherungseinrichtungen — Verzurrvorrichtungen — zur Sicherung der Ladung wie in Nummer 3.3 vorgeschrieben sowie Trennvorrichtungen, die für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bestimmt sind, müssen den Vorschriften der internationalen Norm ISO 27956:2009 „Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) — Anforderungen und Prüfmethoden“, Abschnitte 3 und 4 entsprechen.​
Also keine Trennwand erforderlich, wohl aber Zurrösen o.ä.
 
Haben bis jetzt nichts unternommen.
Sind ja in der Umbau Phase und er steht halt auf Hof.
 
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