Seikel in der Schweiz

Indiandog

Jung-Mitglied
Ort
Chur
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
12.2006
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Beach
Extras
Diff-Sperre, SCA 190 Aufstelldach, C-Schienen und Dachträger, Nebellampen, 4 Zusatzscheinwerfer
Umbauten / Tuning
Seikel Fahrwerk, Getriebereduktion, Reifen: 225/75 R 16, Unterbodenschutz
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HM
Hallo zusammen,

znächst mal vielen Dank und respekt für das tolle Forum. Habe bis jetzt viele nützliche Infos gefunden. Hoffentlich könnt ihr mir bei der folgenden Frage auch Auskunft geben.

Ich bin in der Schweiz zuhause und plane so mitte nächsten Jahres eine Weltreise mit meinem T5 zu starten. Wie ihr es euch vorstellen könnt sind die Strassen ausserhalb Europas nicht wirklich gut und desshalb möchte ich den Bus so gut es geht Offroad und reisetauglich machen.

Nebst einigen anderen Ausbauprojekten würde ich gerne die Untersetzung von Seikel einbauen lassen um schlussendlich mit 245/75 R 16 Reifen unterwegs zu sein. Das Fahrwerk ist schon montiert (und hat einiges an Bodenfreiheit gespendet :D).

Die Frage ist nun ob jemand von euch bescheid weis bezüglich der Zulassung beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz. Gelten die Gutachten welche Seikel zu den 7 x 16 Felgen Liefert, welche eine Getriebeuntersetzung voraussetzen, auch hierzulande? Soweit ich von Seikel erfahren habe gibt es keine separaten Eignungserklärungen für die Untersetzung. Kann ich also hier beim Strassenverkehrsamt den Experten einfach einen Untersetzungs-Einbau-Nachweis vorlegen um somit die Zulassung für die Felgen und Reifen zu bekommen?

Ich freue mich auf eure Antworten und Ratschläge und bedanke mich schon mal im Voraus.

Greez

Peter
 
AW: Seikel in der Schweiz

Hallo Peter

Ich habe die Seikel-Höherlegung vorgenommen und 235/70/16 montiert. Das ist eine Abrolldifferenz von 6.5%. Nach einer Tachokorrektur konnte ich diese Kombination (mit den Dokumenten von Seikel) in der Schweiz problemlos vorführen.

Bei 245/75/16 hast Du allerdings eine Veränderung des Abrollumfangs um 12.1%. Das kriegst Du "nur" mit Vorführen nicht durch. Hier ist m.W. eine umfangreiche (und teure) Prüfung beim Dynamic Test Center in Vauffelin notwendig.

Hier ein Link zum Vorführen der Höherlegung (die war problemlos):
Strassenverkehrsamt

Hier ein Link zu den Rädern (Kapitel 3 behandelt die Reifendimension):
Strassenverkehrsamt

Sind zwar Links vom STVA Zürich, aber inhaltlich ist das schweizweit identisch. Ich würde Dein Anliegen mal beim DTC vortragen. Die können dann wohl auch die Kosten abschätzen - oder halt mit 235/70/R16 fahren....

Viele Grüsse aus dem Fricktal
Christian
 
AW: Seikel in der Schweiz

Hallo Christian,

zunächst mal vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Was die prozentuale Abrollumfangänderung angeht da gebe ich dir völlig recht. Soweit ich mich beim STVA sind bei uns in der Schweiz maximal 8% erlaubt. Nun ist es aber so, dass durch die Untersetzung mit - 17% gerechnet werden kann (laut Seikel). Unter dem Strich hätten wir also eine Änderung von ca 5%, wobei diese aber ins negative fallen. Von daher müsste es doch kein problem sein...?

Ich habe das Ganze mal mit einem Experten vom STVA angeschaut; er meinte das wichtigste wäre dass das Fahrzeug in der selben Abgas und Lärm Norm bleibt wie bisher, was laut Seikel auch der Fall ist. Dies müsste nun belegt werden. In den Musterdokumenten zur 7x16 Felge von Seikel wird die Untersetzung vorausgesetzt, separate Dokumente habe ich allerdings keine erhalten (als Muster).

Ich denke ich gehe mal mit den Musterdokumenten der Felge zum STVA und sehe mal was der Herr dort so meint, habe aber erst ca. mitte nächte Woche Zeit dazu.

Ansonsten werde ich mich mal mit dem DTC in Verbindung setzten, danke für den tipp.

Mit besten Grüssen aus Chur

Peter
 
AW: Seikel in der Schweiz

Hoi Peter

Du hast recht, die Untersetzung habe ich nicht mitgerechnet. Hast Du die Höherlegung bereits vorführen lassen? Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob in der Schweiz eine Vorführung notwendig ist, wenn die Reifen im Rahmen des nachstehend beschriebenen angepasst werden (Auszug aus STVA Zürich):

Muss ein Wechsel der Reifendimension nachgeprüft werden?
Nein, sofern die Gesamtübersetzung nicht mehr als ±8% von der ursprünglichen abweicht und die ETRTO-Norm bezüglich Räder/Reifenkombination eingehalten sind. Vorsicht: Der Geschwindigkeitsmesser ist unter Umständen nachzujustieren.

Wenn ich das richtig interpretiere, dann wäre dies hiermit hinfällig (eine Tachokorrektur ist ja nur relevant, wenn der Tacho zu wenig anzeigt).

Bei mir wurde übrigens nur die Höherlegung im Fahrzeugausweis eingetragen, die grösseren Reifen nicht, obwohl diese bei der Prüfung aufgezogen waren. Ich habe den Experten darauf hingewiesen und wir haben - nach einer Tachoanpassung - auch den Tacho überprüft. Aber für den Fahrzeugausweis war die Reifenänderung offensichtlich irrelevant. Das würde eigentlich meine obige Darlegung unterstützen.

Aber trotzdem würde ich mich deshalb nochmals erkundigen.

Viele Grüsse
Christian

PS: Sorry, die Links funktionieren wohl nicht. Schau bitte hier (ich hoffe, jetzt funktioniert's...):

Merkblatt Fahrwerk: TKMB_Fahrwerk1102.pdf stva - Google-Suche
Merkblatt Felgen: TKMB_Felgen1008.pdf stva - Google-Suche

EDIT:
ETRTO-Norm: Hier geht es m.W. um die Art und Weise wie Reifen normiert und bezeichnet werden, keine fahrzeugspezifische Vorschriften
 
AW: Seikel in der Schweiz

Hoi Peter

Noch etwas ist mir gerade in den Sinn gekommen: Soweit ich weiss, werden bei Seikel mit dem reduzierten Getriebe ja höchstens die ersten drei Gänge untersetzt. Damit verbleibt bei den Gängen 4 bis 6 ja trotzdem eine Ursprungsabweichung von >12%. Das könnte eventuell nicht ganz so einfach werden....

Aber ich habe auch keine Ahnung, in welchem Umfang da Tests beim DTC gemacht werden müssen. Falls Du Abkärungen machst, würde ich mich über ein Feedback

Viele Grüsse
Christian
 
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