Schwerer Unfall mit T. Beteiligung

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Ich würde empfehlen, die Angelegenheit jetzt gut sein zu lassen.

Weder die Aussage des Polizeiarztes (gibt es das denn überhaupt?) noch von @MarBo sind im Grundsatz des §203 strafbewehrt.

In diesem Sinne allen ein schönes sonniges Wochenende.
 
"Dann lies besser nochmal nach, ich habe mich in keiner Weise zum Unfallhergang geäußert,....."

Das hatte ich ja auch nicht geschrieben,
wie man nachlesen kann.
Damit war es das für mich hier,
ich bekomme Antworten auf Sachen die ich nicht geschrieben oder ganz offensichtlich nicht geschrieben habe, das macht keinen Sinn, vergeudet nur Lebenszeit.
 
Ich würde empfehlen, die Angelegenheit jetzt gut sein zu lassen.

Weder die Aussage des Polizeiarztes (gibt es das denn überhaupt?) noch von @MarBo sind im Grundsatz des §203 strafbewehrt.

In diesem Sinne allen ein schönes sonniges Wochenende.
Jo, den gibt es, der kümmert sich in erster Linie um seine Kollegen, so wie der BW Arzt um die Soldaten.
In einzelnen LK in Hessen gibt es eine leichte Vermischung, wobei bei Todesfällen nur in Ausnahmefällen nicht der Pathologe/Rechtsmediziner neben der Kripo herangezogen wird.
 
Ich würde empfehlen, die Angelegenheit jetzt gut sein zu lassen.

Weder die Aussage des Polizeiarztes (gibt es das denn überhaupt?) noch von @MarBo sind im Grundsatz des §203 strafbewehrt.

In diesem Sinne allen ein schönes sonniges Wochenende.
Hier wäre vermutlich eher § 353b StGB anzuwenden. Schönes Wochenende.
 
Wenn 2 KFZ auf der Strasse, nach massiver Kaltverformung, den ablesbaren Aggregatszustand "Schrott" erreicht haben, das ganze in Bildform veröffentlicht wird und auch ablesbar ist, wie der Unfall passierte, kann m.E.n. kein Dienstgeheimnis nach StGb 353b vorliegen.
Erwas anderes wäre es u.U. wenn personenbezogen die genauen Todesursachen benannt worden wären oder beim öfters vorkommende, nicht gerechtfertigten, Abfragen von Personendaten.

Der § 203 StGB kommt m.E.n. auch nicht zur Anwendung denn dieser schützt vor der Offenbarung von Privatgeheimnissen, was hier auch nicht vorliegt/vorliegen kann, bei dieser Schadenslage im öffentlichen Raum, der schließlich alles andere als privat ist.
 
So eine Weitergabe einer (vertraulichen ?) Information, könnte für den Polizisten unangenehm werden, da ein konkretes Ereignis, mit Datum, Ort usw. verknüpft ist.
In einem Gespräch mit anderen wahrscheinlich tragbar. Öffentlich aber ?
Kann zudem, so von Außen betrachtet, unter Freunden (?) auch eine Art Kompensieren des Polizisten gewesen sein, indem er das Erlebte mit jemanden teilt.
Vielleicht kann/möchte @MarBo ja um nachträgliche Löschung der Info bitten und es lässt sich danach zitiertes ebenfalls löschen, so dass niemand Ärger bekommt....
Das war kein Polizeibeamter sondern ein Arzt
 
Leute, Leute, ihr macht euch Gedanken.
Ich klinke mich mal bis Beitrag #600 aus.
Vielleicht gibt es ja eine RA für Beamtenrecht unter den TX-Board Mitgliedern. Aber Rechtanwälte haben immer
ein ja aber
und in der Regel doch mehrere Meinungen parat.
 
Bitte denkt eher an die Opfer, Verletzte und deren Angehörige.
Die machen grad die Hölle durch.
 
Dieser Thread sollte jetzt endgültig mal geschlossen werden, es wird unerträglich !

T2-Fahrer
 
Solltest du den Polizeiarzt kennen, der durch diese Aussage wohl Dienstgeheimnis als auch Berufsgeheimnis verletzt, hast du ihm gerade einen Bärendienst erwiesen. Wird sich sicher freuen, sollte sowas publik werden.

Weder die Aussage des Polizeiarztes (gibt es das denn überhaupt

Als Polizeiarzt wäre er Beamter.
Moin,

okay… Mutmaßungen über Unfallhergänge sind immer problematisch… nicht so sehr wegen Datenschutz (/Kennzeichen Namen werden eh nicht genannt)

sondern eher wegen der fehlenden Fachkenntnis hier ferndiagnostisch Unfallhergänge zu entschlüsseln.

Diagnose… bringt auch gleich den Arzt ins Spiel: Wenn ein Arzt oder Tischler, Supermarktkassierer etc. irgendwas über einen Unfallhergang sagt: „Kfz X soll sich mit hoher Geschwindigkeit dem Fahrzeug Y in die Seite und nachfolgend überschlagen haben“ (o.ä) aussagt, dann ist das eine bloße Vermutung und besitzt überhaupt keine Rechts- und Deutungskraft…

Auch der Arzt darf da sein statement zu abgeben.. das ist eine rein private Äußerung, da er ja nicht aus Ermittlungsakten zitieren kann…
UND es überhaupt nicht in sein Berufsfeld fällt. Genauso, wie beim Tischler etc…

Der „leichenschauende Arzt“… das ist auch wieder so eine Gemengelage…

Was ist eine Leichenschau…? Was ist die Feststellung der Todesursache? Was ist die Feststellung des Todes einer Person?
Das sind unterschiedliche Dinge.

Den Tod kann (darf) ein Arzt meist vor Ort feststellen, da gibts klare Kriterien, ab wann ein Mensch als tot bezeichnet werden kann.
Spätestens bei der Frage ob natürliche oder nicht natürliche Todesursache wird es heikel, evtl. muß die Ursache ja geklärt werden, damit ist der Mensch zwar immer noch tot, aber der Leichnam wird nicht zur Bestattung freigegeben, weil die Ursache noch geklärt werden muß.

Welcher Arzt macht was…

Der zufällig am Unfallort anwesende Arzt (jeglicher Fachrichtung) wird sich evtl. an Erste Hilfe Maßnahmen beteiligen, unter eher sehr konstruierten Umständen (keine Notärztl. Versorgung) wird er evtl. auch den Abbruch sämtl. lebensrettender Maßnahmen aufgrund Todeseintritt anordnen und den Tod feststellen.
Das dürfte sich aber nur höchst selten so ergeben.
meist ist ja ein hinzugerufener Notarzt des Rettungsdienstes damit betraut.

Der ist aber kein „Polizeiarzt“… den gibt es sicherlich, ist vllt. Beamter und zuständig für die ärztl Versorgung („freie Heilfürsorge“) als Personalarzt.

Dann hätten wir noch den (verbeamteten) Amtsarzt… der kommt zu solchen Ereignissen, auch aus Zeit und Alarmierungsgründen, eher nicht.
Den trifft man eher in besonderen Fällen… z.B. Zwangseinweisung …

Und dann wäre da noch der „ehrenamtliche“ Arzt, der für die Polizei „Blutproben“ zieht. Das hat n Kumpel ne Zeitlang gemacht…


aber das Ganze eskaliert hier unnötig… daher, wie schon gehabt, Pause im Thema.
 
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