Irk
Jung-Mitglied
- Registriert
- 1 Feb. 2005
- Beiträge
- 14
- Reaktionspunkte
- 0
- Punkte
- 5
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 25.05.2005
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nein
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
Vorweg: 53000 km und 26 Monate alt!
Das Ende eines Schwedenurlaubs sollte mit einem Rücktransport durch die VW Mobilitätsgarantie und einem Haufen Ärger und Warterei besiegelt werden. Aber der Reihe nach. Das erste Anzeichen war die Anzeige "Kühlmittel kontrollieren", was auch brav von mir befolgt wurde, obwohl ich mich schon ein wenig wunderte. Der Ausgleichsbehälter war fast leer, also wurde Wasser aufgefüllt. Nach 2 Tagen das gleiche Problem, dann allerdings war der Behälter randvoll mit Motoröl! Also endete dann die Reise mit viel Warterei, Telefoniererei und Stress mit der Familie. Nun befindet sich der Wagen endlich nach 11 Tagen wieder in Deutschland und die Werkstatt dignostierte einen Waserpumpenschaden - und das 2 Monate über die Garantie!
Da ich mich hier im Forum mal nach diesem Schaden umgesehen habe, bin ich ja nicht der einzige, der sich mit diesem Problem herumschlagen muss. Interessieren würde mich, wie VW auf die Kulanzanträge reagiert und es Sinn macht über einen Anwalt auf einen versteckten Magel hinzuweisen, da die baugleiche Wasserpumpe ja im Touareg einen Rückruf verursacht hat.
Viel Grüße aus dem hohen Norden
Irk
Das Ende eines Schwedenurlaubs sollte mit einem Rücktransport durch die VW Mobilitätsgarantie und einem Haufen Ärger und Warterei besiegelt werden. Aber der Reihe nach. Das erste Anzeichen war die Anzeige "Kühlmittel kontrollieren", was auch brav von mir befolgt wurde, obwohl ich mich schon ein wenig wunderte. Der Ausgleichsbehälter war fast leer, also wurde Wasser aufgefüllt. Nach 2 Tagen das gleiche Problem, dann allerdings war der Behälter randvoll mit Motoröl! Also endete dann die Reise mit viel Warterei, Telefoniererei und Stress mit der Familie. Nun befindet sich der Wagen endlich nach 11 Tagen wieder in Deutschland und die Werkstatt dignostierte einen Waserpumpenschaden - und das 2 Monate über die Garantie!
Da ich mich hier im Forum mal nach diesem Schaden umgesehen habe, bin ich ja nicht der einzige, der sich mit diesem Problem herumschlagen muss. Interessieren würde mich, wie VW auf die Kulanzanträge reagiert und es Sinn macht über einen Anwalt auf einen versteckten Magel hinzuweisen, da die baugleiche Wasserpumpe ja im Touareg einen Rückruf verursacht hat.
Viel Grüße aus dem hohen Norden
Irk