Schon Erfahrungen mit 6d-Temp? Wie fährt er sich so?...

Also wir haben unseren T6 Cali Beach 150ps dsg mit 6d-temp seit Ende Dezember und haben knapp 6000km bis jetzt zurückgelegt.

Dabei ist folgendes aufgefallen: Der Verbrauch liegt in der Regel bei 8-9 Liter.
Einziges Manko was wirklich auffällt, dass vw massiv an den Einstellungen des Generators rumgespielt hat um die abgaswerte einzuhalten. Das äußert sich darin, dass die 2te Batterie eigentlich garnicht bis sehr schlecht geladen wird.

Darum ist der externe Stromanschluss eigentlich sowas wie ein Pflichtteil geworden.

Ansonsten kannst du auch stundenlang fahren und eine Batterie wird nicht voll geladen.

Davon abgesehen ist aber alles bestens.

Deswegen: Trennrelais raus, Votronic Ladebooster rein.
 
Ich kann es mir nur so erklären, das es zwar beide 110KW Motoren sind, trotzdem aber grundverschieden ..Der Allspace hatte 4Motion..vielleicht lag es auch daran.

Dies wird ein Grund sein, der Zweite sicher, dass der Bus tendenziell eine kürzere Getriebeuntersetzung verbaut.
Der 1. Gang der Handschaltung ist bewusst kurz übersetzt, damit eine Untersetzung offroad nicht zwingend nötig ist.

Gruß
 
Deswegen: Trennrelais raus, Votronic Ladebooster rein.


So einfach ist das nicht mehr! Der Bus hat seine Zulassung nur aufgrund des Energie-Managmentsystems erhalten. Änderst du daran etwas erlischt diese! Klingt doof ist aber so! Du kannst nicht wie bei den Modellen davor im Energie-Managementsystem rumfummeln!
 
Natürlich kann man das. Einfach machen!

Natürlich kannst du das! Darfst aber nicht heulen, wenn der Unfallgutachter nach einem Umfall feststellt, dass dein KFZ garkein BA hatte und die Versicherung dann anfängt zu nerven weil sie nicht zahlen will.

Wir alle wissen ja wie unwahrscheinlich es ist, dass ein Gutachter dein Auto nach einem Unfall begutachten will.. =)
 
Natürlich kannst du das! Darfst aber nicht heulen, wenn der Unfallgutachter nach einem Umfall feststellt, dass dein KFZ garkein BA hatte und die Versicherung dann anfängt zu nerven weil sie nicht zahlen will.

Wir alle wissen ja wie unwahrscheinlich es ist, dass ein Gutachter dein Auto nach einem Unfall begutachten will.. =)

Ja, ist denn schon wieder Märchenstunde? :confused:

1. der Umbau des Energiemanagements ist natürlich technisch möglich.
2. Ist Dein tolles Argument der Verlust der WLTP Zertifizierung. Das bedeutet (besser: würde bedeuten) jedoch Abgas- und Verbrauchswert.
3. zum Verlust des Versicherungsschutzes käme es, wenn der Schaden adäquat kausal wäre.
Jetzt bin ich auf ein Beispiel gespannt, wie die Votronic unfallverursachend sein sollte....
4. es gibt ein Umbauportal von VW. Dort gibt es eine Broschüre zu Umbauten.
Auch diese gibt keinen Hinweis, dass die WLTP-Zertifizierung des Fahrzeugs durch eine andere Laderegelung entfallen würde.
Dort ist auf Seite 14 ausschließlich von „Ruhestrom“ die Rede. Nicht von Ladestrom während des Fahrbetriebs.
https://umbauportal.de/jctumbau/doc...2018.pdf/d533b969-026b-3a23-5037-9d89496b26f2

Ende der Märchenstunde. :danke:
 
Vielen Dank für den o.g. Hinweise aber! Warum zitierst du ein Dokument, dass den Stand von Juni 2018 hat und somit garnicht auf die WLTP zertifizierten Fahrzeuge zutrifft?

Gründe für das Erlöschen | Hauptursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist die Vornahme von Änderungen am Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung (§ 19 Abs. 7) erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden. Dies allein genügt aber noch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Hinzu kommen muss noch, dass durch die Änderung die Fahrzeugart geändert wird, in der Folge dieser Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht oder durch die Änderung eine Verschlechterung des Abgas- und/oder des Geräuschverhaltens eintritt.

Im Gegensatz zu deiner Aussage reicht es aus wenn die Maßnahme die Abgaswerte verändert denn im Gesetzestext steht nicht „und“ sondern „oder“.

Die Frage ist ob der Laderegler das Energiemanagement des Fahrzeugs verändert wodurch sich die Abgaswerte verändern. Ist dies der Fall erlischt die BA.

Aber ist oke! Diese Diskussion ist genau so sinnig wie die, darüber zu streiten ob das entfernen der Katzenaugen an einem EURO4 Motorrad zum erlöschen der BA führt. Im Grunde muss sich jeder selber informieren und da zählen nur juristisch richtige Antworten und nicht was in irgendeinem Forum steht.
 
So einfach ist das nicht mehr! Der Bus hat seine Zulassung nur aufgrund des Energie-Managmentsystems erhalten. Änderst du daran etwas erlischt diese! Klingt doof ist aber so! Du kannst nicht wie bei den Modellen davor im Energie-Managementsystem rumfummeln!

Ich bin kein Fachmann für Kfz-Zulassungsgedöhns..... Doch dann müsste auch der nachträgliche Anbau einer AHK, der Betrieb mit AT-Reifen, eine volle Alukiste hinten auf dem Fahrradträger, eine Dachbox, ein Anhänger oder 20"-Reifen, ja sogar zu niedriger Luftdruck dazu führen dass das Fahrzeug nicht mehr die WLTP-Werte erfüllt und daher die BE erlischt. Bei allem Respekt.... ich finde das ziemlich weit hergeholt und deswegen ist mir das....... wurscht! Der Laderegler wird verbaut so wie es viele andere auch gemacht haben und damit hat es sich.
 
Was für ein Quatsch hier geschrieben wird! Der Ladebooster ist ein Verbraucher. Genauso wie eine Sitzheizung oder ein USB Ladegerät. Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich mein Laptopakku auflade, und deswegen die Lima mehr arbeiten muss?
 
Natürlich kannst du das! Darfst aber nicht heulen, wenn der Unfallgutachter nach einem Umfall feststellt, dass dein KFZ garkein BA hatte und die Versicherung dann anfängt zu nerven weil sie nicht zahlen will.

Das ist eine Stammtischparole, die seit Jahrzehnten erzählt wird.

Was die Versicherung angeht, ist das aber völliger Unsinn:

1. Regress in der KFZ Haftpflicht gibt es nur bei wenigen Delikten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht ...). Selbst dann ist der Regress auf 5.000 EUR begrenzt.
2. Das hat mit der gegnerischen Versicherung bei einem Haftpflichtschaden nichts zu tun.
3. Selbst die Kasko kann die Leistung nicht ablehnen, wenn die illegale technische Änderung nicht zum Unfall geführt hat. Wenn Du also mit illegalen Felgen jemandem die Vorfahrt nimmst, ist das für den Unfall komplett belanglos. Fällt es auf, gibt es halt ein Bußgeld dafür. Nur wenn der Unfall durch die Umbauten verursacht wurde (z.B. ein Auffahrunfall in der Nacht mit illegal geschwärzten Rückleuchten), sieht es natürlich anders aus.

Gruß, Marcus
 
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