Schalter für Frontblitzer verbauen

tim_t6.1kasten

Jung-Mitglied
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27 Jan. 2025
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Ort
Arnstadt
Mein Auto
T6.1 Kastenwagen
Erstzulassung
02/22
Motor
TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
AHK brauchste
Umbauten / Tuning
Osram LED H7/H15 Umbau
Markus Rühl Duftbaum
Hallo zusammen,

zuerst einmal: Ich bin neu hier und freue mich auf den ausgiebigen Austausch. :)

Nun zu meiner Frage:
Ich möchte in meinem T6.1 Kasten Bj. 02/22 Frontblitzer in den Frontgrill integrieren. Das Kabel durch die Spritzwand bis in den Sicherungskasten zu legen, ist grundlegend kein Problem, allerdings hätte ich den Schalter für die Blitzer gerne auf einem der Knopfattrappen links von der Klimabedienung:
t6.1 schalter.webp
Kann mir jemand sagen, wie ich nun das Kabel vom Sicherungskasten, rüber zu dieser Seite bekomme? Würde mich eventuell auch mit einer anderen Position zufrieden geben (z. B. über dem Lichtschalter) sollte da jemand Erfahrungen haben, gern teilen. :)

Des weiteren würde ich gern noch wissen, wie ihr die Frontblitzer im Frontgrill befestigen würdet?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!!!
 
Sei mir bitte nicht böse, aber wofür sollen die gut sein?
 
Was sagt der Tüv dazu?
Hier tatsächlich nix. Kenne einige, die mit Blitzern zum TÜV fahren und da wird sich darum nicht geschert. (Komme aus Thüringen)

Aber da drum sollts ja auch hier nicht gehen. :)
 
Meines Wissens nach sind die verboten, ist eine nicht genehmigte "Beleuchtungseinrichtung", auch wenn ein ECE-Zeichen drauf ist.
Welche und wie viele Lampen man montieren darf, regelt die StVzO.
Nutzung als separate Lichthupe ist ebenso untersagt, nur im Notfall dürfen sie in orange zur Absicherung verwendet werden.

Ich empfinde sie auch extrem unangenehm und sehe die Nutzung im Straßenverkehr aufgrund der Schreckwirkung kritisch.
Meiner Meinung nach nichts als Penisverlängerung.
 
Kann mir jemand sagen, wie ich nun das Kabel vom Sicherungskasten, rüber zu dieser Seite bekomme?
Du kannst immer den Kabelsträngen nach vorne zur Spritzwand folgen und dort dann hoch, nach links und rechts. Zwei einzelne Kabellitzen kann man prima parallel vom Haubenzug durch die Tülle fädeln, dann kommste von vorne schon passend hinterm Lichtschalter in den Innenraum. Von da unterm Lenkrad weiter in die Mittelkonsole. Eigentlich selbsterklärend wenn man es schafft den Kopf rücklings da unten reinzustecken. Seeehr unbequeme Haltung allerdings.

Und Post #2 bis #7 können gerne gelöscht werden wg. Kindergarten...
 
Du kannst immer den Kabelsträngen nach vorne zur Spritzwand folgen und dort dann hoch, nach links und rechts. Zwei einzelne Kabellitzen kann man prima parallel vom Haubenzug durch die Tülle fädeln, dann kommste von vorne schon passend hinterm Lichtschalter in den Innenraum. Von da unterm Lenkrad weiter in die Mittelkonsole. Eigentlich selbsterklärend wenn man es schafft den Kopf rücklings da unten reinzustecken. Seeehr unbequeme Haltung allerdings.

Und Post #2 bis #7 können gerne gelöscht werden wg. Kindergarten...
Hört sich mega an.

Vielen lieben dank mein bester. Hab auf genau so eine Antwort gewartet.
 
Kann mir jemand sagen, wie ich nun das Kabel vom Sicherungskasten, rüber zu dieser Seite bekomme? Würde mich eventuell auch mit einer anderen Position zufrieden geben (z. B. über dem Lichtschalter) sollte da jemand Erfahrungen haben, gern teilen. :)
Ich verstehe die Frage nicht???
Du kommst von der Stoßstange zum Sicherungskasten, aber die 20cm weiter schaffst du dann nicht?
 
Ich verstehe die Frage nicht???
Du kommst von der Stoßstange zum Sicherungskasten, aber die 20cm weiter schaffst du dann nicht?
Es geht darum, dass ich, wenn ich da hinter die Knopfblenden schaue (Bild), nur Metall sehe und mir da nicht sicher bin, ob ich noch irgendwie und irgendwo ein Kabel durchbekomme um da rauszukommen. Habe ja nach Erfahrungen gefragt. Kann ja sein das einer wie z.B. @McFly42 eine eindeutige Antwort hat.
 
Jeder kann zur Absicherung so viel gelb blinkendes Zeug ans Fahrzeug bauen wie er mag. Rumfahren darf man natürlich damit nicht. Wo ist Euer Problem damit? Geht ja nicht um blaue Frontblitzer um im Stau die Rettungsgasse zu nutzen...
 
Jeder kann zur Absicherung so viel gelb blinkendes Zeug ans Fahrzeug bauen wie er mag. Rumfahren darf man natürlich damit nicht. Wo ist Euer Problem damit? Geht ja nicht um blaue Frontblitzer um im Stau die Rettungsgasse zu nutzen...
So ist es. Ich werde nicht damit radikal rumfahren. Bin viel Baustellenmäßig unterwegs wo sowas auch ab und zu nützlich wird. Habe nicht vor, anderen damit hart auf den Sack zu gehen.
 
So ist es. Ich werde nicht damit radikal rumfahren. Bin viel Baustellenmäßig unterwegs wo sowas auch ab und zu nützlich wird. Habe nicht vor, anderen damit hart auf den Sack zu gehen.
Das hätte man auch eher schreiben können.
 
erstmal Oberlehrerstatements
Wir hätten dann auch noch die Schulaufsicht am Start...

Ich mach es kurz: Mit der Fünfundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 wurden die bisherigen Anbringungsumstände für "gerichtete Leuchteinheiten" kassiert.
Wer sich erinnert: es gab einen großen Aufschrei bei den ganzen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen bezüglich der Zulässigkeit und gleichfalls Betonung der Notwendigkeit.
Wieder so eine Superregulierung, die mehr verunsichert und wenig reguliert...

Aktuell haben wir einen "unregulierten" Zustand, allerdings mit einer Tendenz:
Die bis zum Inkrafttreten der Neufassung der StVZO auftretenden Anliegen und Genehmigungsfragen im Einzelfall zum Anbau von Warnleuchten (einschließlich der Frontblitzer) an hierfür berechtigten Fahrzeugen liegen in der Zuständigkeit der nach Landesrecht zuständigen Behörden, die gemäß § 68 Absatz 1 StVZO für die Ausführung zuständig sind.

Also: Sache der lokalen Erteilungsbehörden, je nach Bundesland können sich unterschiedlich hohe Hürden ergeben...
Allerdings ist die Grundtendenz schon mal klar: an Privat-PKW dürfen die Frontblitzer (im Gegensatz zum restl. EU-Raum, trotz Zulassung) in D nicht mehr montiert und benutzt werden, Anbringung verhindert erfolgreiche HU.
Die Ahndung im Falle der Benutzung dürfte sich im Bereich des "nicht genehmigten" Owi Tatbestandes bewegen.

Der Fall "blau" ist bei den Behörden weitgehend durch, die bleiben ausnahmegenehmigt nach §70...

Für Gelb sieht es schon anders aus, Baustellenfahrzeuge können damit umher fahren, aber sie können es auch nicht dürfen, je nach Genehmigungsumgebung.
Im Minimum ist dann die typische Warnbeklebung erforderlich:
1737991246065.jpeg1737991270973.jpeg die RKL ist davon ja ausgenommen, da nicht gerichtet.
Wer nicht tatsächlich mit so einer Höhle umherfährt, der darf es auch lassen mit den Frontblitzern.

Die Dinger als Heckabsicherung zu benutzen ist allerdings weiterhin erlaubt.
 
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