Schadensersatzansprüche wegen "Dieselgate" bei T6 2.0 TDI (204 PS) mit EURO 6b

Kevin70806

Aktiv-Mitglied
Ort
Böblingen
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2.02.2016
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Highline
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Jehnert Soundsystem, WStH, adapt. Dynamikfahrwerk, AHK, LED, 4M, DSG...
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
SGMHH9 7HC BUQ
Hallo zusammen,

ich benötige mal Eure Einschätzung - auch anhand des Umstandes, dass Ende des Jahres Schadensersatzansprüche per se hinsichtlich des "VW-Dieselgates" verjähren:

Bei EURO 5 unstrittig - hier ggf. Sammel-/Einzelöklage anstrengen.

Aber was ist bei unseren T6 EURO 6b Einstufungen? Im Moment sind diese (noch) safe; aber sollte ein EURO 5 Fahrer bei Fahrverboten klagen, wäre aus meiner Sicht auch der 6b vom Fahrverbot betroffen, da in der Realität genauso (oder noch mehr) schmutzig...

Was macht Ihr - vorsichtshalber Sammelklage/n anschließen?

Grds., wer hat den EURO 6b von Privat als GW gekauft - resultieren daraus ebenfalls ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber Hersteller - sollte dies zum Fahrverbot führen bzw. Update nicht ausreichend sein?

Bin auf EUre SIchtweisen gespannt...

VG und allzeit gute Fahrt
Kevin
 
Was soll denn die juristische Grundlage für eine Klage sein? Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass beim T6 unerlaubte Abschaltvorrichtungen genutzt wurden. Fahrverbote allein sind kein Klagegrund - der Hersteller hat niemals ausgeschlossen, dass das FZG mal zum Gegenstand eine Fahrverbotes wird.

Selbst von dem ganzen EU5 Schlamassel ist der T5 nicht betroffen.

Gruß, Marcus
 
Solange kein Schaden entstanden ist ......was will man da hypothetisieren :-)
 
Wieso sollte man wegen Fahrverbot klagen? Was kann der Hersteller dafür?

Kennt jemanden der jemanden kennt der zwecks dpf Nachrüstung damals geklagt Hat?
War ja auch nix anderes damals
Erst durfte man mit roter Plakette nirgends mehr rein , dann gelb usw....

Seit wann hast du dein T6 denn?
Das Thema fahrverbote Gibt's ja schon seit anderthalb Jahren
 
Danke mal für Eure Ansichten.
So in etwa bin ich auch dieser Ansicht. Juristisch fehlt es am Sachen und ohne Nachweis von Schummelsoftware beim T6 wäre es schwierig einen ANspruch geltend zu machen. Ich selbst habe aktuell keine Veranlassung was zu unternehmen.
Ausgangspunkt der Frage an Euch war, dass es aktuell überall Anzeigen und Aufforderungen gibt, sich Sammelklagen anzuschließen - natürlich im Erfolgsfall 40% Provision abzugeben.
In einer Autozeitung habe ich vor 1-2 Wochen gelesen, dass der T6 mit EURO 6b mittelfristig einen hohen Wertverlust hinnehmen muss, da letztendlich Realbedingungen/-werte zählen. Aber auch das ist eher ein politisches Problem, als von VW haugemacht.
Naja, vieles wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird :-)
 
Ausgangspunkt der Frage an Euch war, dass es aktuell überall Anzeigen und Aufforderungen gibt, sich Sammelklagen anzuschließen - natürlich im Erfolgsfall 40% Provision abzugeben.

Auch Sammelklagen gibt es nur, wo Produkte nicht die versprochenen Eigenschaften haben.

In einer Autozeitung habe ich vor 1-2 Wochen gelesen, dass der T6 mit EURO 6b mittelfristig einen hohen Wertverlust hinnehmen muss, da letztendlich Realbedingungen/-werte zählen.

Kein Mangel: 6b Auto bestellt & bezahlt - 6b Auto bekommen.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

Kein Mangel: 6b Auto bestellt & bezahlt - 6b Auto bekommen.

.....das trifft aber ganz sicher nicht auf alle T6 zu die bis Ende 2017 ausgeliefert wurden.
Warum sonst wurde die Auslieferung gestoppt.

Bei dem Fahrzeug wurden erhebliche Abweichungen - wodurch auch immer - in den Abgaswerten festgestellt.

Alle T6 vor Ende 2017 sind davon betroffen - ich habe bisher noch kein SW Update bekommen.
Da soll zwar was passieren, aber ich trage mich echt mit dem Gedanken diesen Klageweg ein zu leiten, rein um sicher zu sein, das einem VW nicht doch irgendwann den Stinkefinger zeigt.

Für mich stinkt das alles eh zum Himmel.
Wo in einem Konzern jede Abweichung einer DIN Schraube dokumentiert und geregelt wird, möchte man uns weiß machen, das sich keiner Erklären kann, wie Abschaltvorrichtungen aktiv werden, oder Grenzwerte um ein Vielfaches
überschritten werden.
Das geht in der Türkei - aber normalerweise nicht bei uns !!!

Ich glaube das wir hier alle mächtig verar..... werden.
Warum dann nicht berechtigt gegen dieses Gesocks vorgehen !!!

Gruß
Claus
 
Wenn EU6 ausgesperrt wird betrifft das alle Marken. Von Alfa Romeo über BMW, Toyota bis VW.

Ich verstehe nicht, was man da klagen will.

Es haben sich die Regeln von EU3 zu EU4, EU5 etc und jetzt auch noch von NEFZ zu WLTP geändert. Aber deshalb kann man schlecht gegen Alfa und Co. klagen.

Es gibt jetzt den Videobeweis. Dennoch gilt das Wembley-Tor. Da kann ich auch keine Berufung einlegen. Nicht nur im Automobilbereich werden die Regeln laufend überarbeitet.
 
..Du gibt s meist deine rechte an die klagenden ab...es geht um viel Geld.. und du erhältst nix...dann hättest dir auch n Rover kaufen können...nicht falsch verstehen, mich jetzt das an.. der Caddy war ein super Auto.. trotzdem wusste ich beim Kauf das was kommt..und ich halte von der Werbung und dem Ami Blödsinn leider nix..Wer seine Katze in die Mikrowelle steckt oder 30seiten für's anschnallen braucht, ist mir suspekt
 
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