dödelhans
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- 5 Okt. 2013
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- Ort
- Deutschland
- Mein Auto
- T5 Caravelle
- Erstzulassung
- 10/2011
- Motor
- TDI® 75 KW EU5 CAAB / EU6d-Temp CXGB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- morgens ein doppelter Espresso in den Tank...
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- RCD 210
- Extras
- Von innen verstellbare Vorderräder.
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein weiterer T5 vorhanden
Tach,
Diesmal eine rechtliche Frage.
Ist eine rupfende Kupplung durch die Händlergewährleistung abgedeckt oder gilt sie generell als Verschleißteil und fällt damit raus? War beim Kauf nicht erkennbar, Kauf ist 4 Monate und 3tkm her. Der Händler sagt er hat ein Gutachten vom TÜV das eine fehlerfreie Kupplung vor Übergabe bescheinigt und er wäre somit raus außerdem ist Rupfen nur eine Komfortbeeinträchtigung.
Gibt's dazu Erfahrungen?
Danke und Gruß
Dödel
Gesendet von meinem LT22i mit Tapatalk
Diesmal eine rechtliche Frage.
Ist eine rupfende Kupplung durch die Händlergewährleistung abgedeckt oder gilt sie generell als Verschleißteil und fällt damit raus? War beim Kauf nicht erkennbar, Kauf ist 4 Monate und 3tkm her. Der Händler sagt er hat ein Gutachten vom TÜV das eine fehlerfreie Kupplung vor Übergabe bescheinigt und er wäre somit raus außerdem ist Rupfen nur eine Komfortbeeinträchtigung.
Gibt's dazu Erfahrungen?
Danke und Gruß
Dödel
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