Produktsicherheit - Was zu Rückrufaktionen oft gefragt wird
Wer ist für eine Rückrufaktion verantwortlich?
Für eine Rückrufaktion ist der Hersteller verantwortlich. Wenn Sie vom KBA angeschrieben wurden, handelt es sich lediglich um eine Serviceleistung des KBA für den Hersteller.
Ich bin zu einer Rückrufaktion angeschrieben worden. Muss ich daran teilnehmen?
Unbedingt. Rückrufaktionen werden nur bei erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder Umwelt ausgelöst. Sie sind für den verkehrssicheren Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer sollen Sie an solchen Aktionen teilnehmen.
Ich habe von einer Rückrufaktion gehört. Ist mein Fahrzeug davon betroffen?
Die Verantwortung für eine Rückrufaktion trägt der Hersteller. Er weiß, welche Fahrzeuge von einem Rückruf betroffen sind. Richten Sie Ihre Fragen bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland.
Mein Fahrzeug ist von einem Rückruf betroffen, ich bin jedoch nicht angeschrieben worden. Wie verhalte ich mich?
Nicht bei jeder Rückrufaktion nutzen die Hersteller die Halteranschriften des KBA. Aber auch bei den Rückrufaktionen über das KBA verfügt nur der Hersteller über alle notwendigen Informationen. Wenden Sie sich deshalb bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland. Dort wird man Sie über das beabsichtigte Vorgehen informieren.
Können Sie mir das Rückrufanschreiben des Herstellers zusenden?
Die Versendung von zusätzlichen Rückrufanschreiben durch das KBA ist leider nicht möglich.
Ich habe ein Rückrufanschreiben bekommen, aber die Werkstatt hat keine Ersatzteile. Wie verhalte ich mich?
Die Rückrufaktion des Herstellers wird vom KBA erst unterstützt, wenn die Ersatzteilversorgung sichergestellt ist. Wenden Sie sich daher bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland.
Ich habe ein Rückrufanschreiben bekommen, bin aber nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs. Wie verhalte ich mich?
Teilen Sie bitte dem Fahrzeughersteller oder Importeur die Adresse des neuen Fahrzeugbesitzers mit, dem Sie das Fahrzeug verkauft haben. Sie sollten auch mitteilen, wenn Sie das Fahrzeug verschrottet haben.
Ich habe Zweifel an der Verkehrssicherheit meines Fahrzeugs und das Rückrufanschreiben enthält keine Anweisung oder Empfehlung für die weitere Benutzung?
Klären Sie bitte unbedingt vor der nächsten Benutzung Ihres Fahrzeugs diese Frage mit dem Hersteller oder einer von ihm für den Rückruf autorisierten Werkstatt.
Mein Fahrzeug ist von einem Rückruf betroffen. Meine örtliche Zulassungsbehörde hat mir die Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angekündigt . Wie verhalte ich mich?
Bei besonders gefährlichen Mängeln müssen alle betroffenen Fahrzeuge repariert werden. Deshalb meldet das KBA am Ende solcher Rückrufaktionen die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden.
Sie können die Betriebsuntersagung verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug sofort in einer Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und Sie dies der Zulassungsbehörde nachweisen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.
Meine örtliche Zulassungsbehörde hat mir die Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angekündigt. Kann ich - weil ich ein Saisonkennzeichen habe – das Fahrzeug später reparieren lassen?
Bevor eine Betriebsuntersagung angekündigt wird, hat der Hersteller bereits mehrfach die Fahrzeughalter informiert. Weil das Fahrzeug einen gefährlichen Mangel haben kann, wird die Zulassungsbehörde wahrscheinlich keine Ausnahme erlauben.
Wie erhalte ich für Rückrufe Halteranschriften des Zentralen Fahrzeugregisters?
Aus Gründen des Datenschutzes kann nicht jeder diese Daten erhalten. Nur Fahrzeugherstellern und Inhabern von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge (Allgemeine Betriebserlaubnis, EG-Typgenehmigung) werden die Anschriften mitgeteilt, wenn ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit oder Umwelt vorliegt.
Weitere Informationen zur Bereitstellung von Halteranschriften können Sie dem "Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen" (
PDF-Datei - 573 KB) entnehmen.
Erhalten Zubehörhersteller Halteranschriften des Zentralen Fahrzeugregisters?
Zubehör- oder Fahrzeugteilehersteller dürfen keine Anschriften erhalten. Diese sollten erst Kontakt zum betroffenen Fahrzeughersteller aufnehmen, damit dieser den Rückruf durchführt. In besonderen Einzelfällen kann das KBA Anschriften ermitteln und selbst die Fahrzeughalter anschreiben.
Kann das KBA Rückrufe anordnen?
Das KBA kann Rückrufe anordnen. Angeordnet werden Rückrufe aber nur, wenn eine
ernste Gefährdung vorliegt und der Hersteller mit eigenen Maßnahmen die Gefahr nicht ausreichend wirkungsvoll beseitigen kann.