Rückruf 23Z7 - Motor EA288 - Aktuelles Urteil?

Es gibt unter uns Anwälten den Spruch, dass man sich in eigenen Sachen nicht selbst vertreten soll. Die RSV habe ich aber noch aus Zeiten, als ich noch kein Anwalt war.

Eins ist amtlich durch BGH-Urteil: beim 189er Motor lag eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor. Die Sache ist im September 2015 aufgeflogen, einen Monat vorher hatte ich meinen bestellt. Angeblich nicht betroffen, da anderer Motor. Klingt ja erst mal glaubhaft - bis zur Rückrufaktion im April 2019. Seitdem verdichten sich mit jedem Urteil die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Man kann natürlich nichts tun und die Dinge laufen lassen.

Der Umgang mit rechtlichen Problemen ist ein rein subjektives Ding. Jeder geht damit anders um. Ich zeige den Mandanten die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten und die Erfolgsaussichten auf und quatsche ihnen nicht rein. Natürlich höre ich oft die Frage "was würden Sie denn an meiner Stelle tun?" Wenn das Risiko klein ist und die Erfolgsaussichten gut sind, empfehle ich natürlich rechtliche Schritte, es sei denn, es gibt Gründe, den Gegner zu schonen. Man will den Nachbarn, kleinen Handwerker, den Arbeitgeber oder andere vielleicht nicht unbedingt verklagen, weil man damit auch Schaden anrichten kann. Bei Großkonzernen sind derartige Skrupel aber nicht angebracht.
 
Moin,
seit wann klagst du und gegen wen? Händler oder VW?
Gruß ebbodrölf
 
Nein, Verlust sehe ich nicht. Ich würde gegenüber dem Neupreis ca. 5.000.- € weniger bekommen. Die Sache lohnt sich aber nur bei nicht zu hoher Fahrleistung und bestehender Rechtsschutzversicherung.

Wieviel berechnest du pro Stunde in der du dich mit dem Thema beschäftigst. Als Anwalt würde ich jetzt mal 100€ veranschlagen. So wie es aussieht beschäftigt dich das schon ne weile.

Ist jetzt nicht bös gemeint, aber macht sowas irgendwann Spaß. So wie Hobby? ;)

Ich würde lieber im Wald holzhacken als mich mit rechtsgeschichten in meiner Freizeit zu beschäftigen. Dann hätte ich wenigstens Natur und frische Luft.

Ist echt nicht bös gemeint. Wir sind zum Glück alle verschieden. Aber sich ewig mit einem Schaden zu beschäftigen, den es im eigenen Reallife eigentlich gar nicht gibt um dann mit riesigem Aufwand vielleicht ein paar € zu bekommen, verbunden mit dem Risiko gar mit leeren Händen dazustehen ist schon speziell :)
 
Moin,
ich klage gegen VW. Die Klage wurde letztes Jahr eingereicht.

@EditionBeach:
Rechne mal ungefähr mit dem dreifachen beim Stundensatz. Ich mache aber Arbeitsrecht und das hier ist nicht meine Spezialität - also lasse ich es andere machen. Natürlich verfolge ich mit Interesse die Rechtsprechung. Das ist aber nur minimaler Zeitaufwand. Schnelle Recherche lernt man in unserem Job. Aber wie gesagt: viel Zeit investiere ich nicht - das wäre es mir auch nicht wert.

Ich sehe das oft bei Mandanten, dass sie sich zu sehr in Dinge hineinfressen. Das ist ungesund und Rechtsverfolgung kann auch negative Folgen haben, wenn die Leute nicht loslassen können. Oft ist mehr Psychologie gefragt als Rechtskenntnisse.

Das hier sehe ich eher sportlich. Juristisch ist es spannend und die Kolleginnen und Kollegen müssen einen guten Job machen, sonst wird es nichts.

Im Ergebnis geht es auch nicht nur um ein paar Euros, sondern um ca. 20.000.-. Ich habe kaum Aufwand und keine Kosten. Warum sollte ich es nicht versuchen?
 
Weil es nur darum geht Kohle aus einer Angelegenheit zu ziehen ..... obwohl du keinen Schaden hast !
Das finde ich persönlich schade .....Aber das ist unsere heutige Gesellschaft!

Und von wegen keine Skrupel bei Konzernen - immerhin arbeiten weltweit 200.000 und in Deutschland 120.000 Menschen direkt bei VW zzgl. Zulieferer.

Ich will die Automobilindustrie und VW sicherlich nicht in Schutz nehmen , aber wir wollen alle haltbare ,leistungsstarke Motoren zu noch halbwegs bezahlbaren Kosten.... und die Politik fordert Grenzwerte die kaum noch zu realisieren sind .
Mittlerweile ist die Luft bei modernen Diesel sauberer die hinten rauskommt,wie die die vorne rein geht.


Es geht nur darum für sich selbst das Beste rauszuholen... ohne Rücksicht auf die Allgemeinheit.

😇

Aber jeder so wie er mag.
VG bebu
 
20.000 EURO Schaden ? Mangelfolgeschaden ? Entgangener Gewinn ? Schadenersatz ? Ersatz für eigene Nachbesserung wegen Nichterfüllung ? Haftung für Leib und Leben ?
Wenn die Kiste mehr 'raushaut als sie darf ist der Einzige, der einen Schaden hat, die Allgemeinheit. Wenn ich so merke wie an manchen Stellen das Anspruchsdenken ist und das Forderungsmangement betrieben wird, weiß ich wieder warum ich in meinen Verhandlungen auch noch in der letzten Feinheit konsequent bleibe .... :D
Wenn man weiß, dass man mehr emittiert als man dürfte und damit potentiell mehr Schaden verursacht in der Allgemeinheit und dies in Kauf nimmt, wie sieht es dann mit der Betreiberhaftung aus ? Könnte man hier ansetzen und Klagen, also halt eben weil man es könnte ? Und das bei VW eingeklagte Geld könnte durchgereicht werden an die tatsächlich Geschädigten ?
Golf VI Cabrio EA 189 vermutlich EUR 500,00 günstiger verkauft, Zeitpunkt zur Klage verpasst bzw. nicht wichtig genug, T6 EA288 verkauft, Preis war i.O. Ich sage "what else" und trinke einen Nespresso.
 
Nespresso ist auch nicht umweltfreundlich 🥳
 
Stimmt, deswegen haben wir ja auch eine Siebträgermaschine :D
 
Wenn man sich neuere Meldungen zum eigentlichen Diesel Skandal mal anschaut hätte VW sich den ganzen mir wohl sparen können. Die Abschaltvorrichtung war mehr der Hosenträger zum Gürtel wie wirklich notwendig um die Werte einzuhalten. Das war aber eigentlich schon fast zu vermuten, denn die realen werte waren selbst bei Fahrzeugen mit der verbotenen Abschaltvorrichtung besser wie vergleichbare Wettbewerber die offiziell legal wahren.
Zwei Punkte dazu:
1. Dass VW beim EA189 verbotene Dinge gemacht hat steht außer Frage. Und sie hatten Alternativen dazu, die sie aber aus Kostengründen gemieden haben.
2. Was andere machen, ist völlig egal. VW hat geschummelt, dass die Französischen und Italienischen Behörden bspw. wegsehen, ändert nichts am Fehlverhalten von VW.

Allerdings muss man im Gegenzug festhalten, dass VW bei der EU6 Generation gewaltig gegengesteuert hat und jetzt tatsächlich sauber arbeitet. Das sieht man sehr schön bei den RDE-Messwerten durch unabhängige Parteien.
Während es beim EA189 fast nicht möglich war glaubhaft zu sagen "da ist uns etwas durchgerutscht", ists beim EA288 eher andersrum. Und gerade beim Thema Thermofenster muss man sagen, dass sich die Handhabung des Gesetzgebers hier in den letzten fünf Jahren gewaltig geändert hat - was 2016 noch OK war, ist heute plötzlich völlig tabu. Damals reichte die Aussage "Vermeidung von langfristigen Schäden", heute muss man nachweisen dass es nicht anders möglich ist.

Hier eine Schädigung nachzuweisen ist m.E. ein riskantes Unterfangen.

Mfg
 
VW bei der EU6 Generation gewaltig gegengesteuert hat und jetzt tatsächlich sauber arbeitet.
Mag sein, dass sich beim EA288Nutz mit Euro6 einiges verbessert hat.

Trotzdem hatte bei mir der damalige Auslieferstop 12/2017 bis 03/2018, von dem auch mein T6 betroffen war, ein gewissen Beigeschmack. Unstrittig ist, dass im Dezember 2017 VW eine Unstimmigkeit/Fehler in den ausgewiesenen Abgaswerten gefunden hat und mit dem Auslieferstop Zwangsmaßnahmen des KBA zuvor gekommen ist. Im Februar 2018 wurde eine neue Typenzulassung für den T6 erteilt (welcher auch mein T6 hat), mit der Folge, dass sich die Abgaswerte (insbesondere CO2-Ausstoß) verschlechtert und der Steuersatz gestiegen ist. Ich hatte damals auch lange überlegt, ob ich Rechtsmittel einlege, denn ich habe schlussendlich etwas geliefert bekommen, was ich so nicht bestellt habe. Da VW mir allerdings bis heute den mir direkt entstehenden Schaden jährlich ersetzt (29€ höhere Steuer sowie Kraftstoffkosten für 0,5l/100km zusätzlich ausgewiesenenen Mehrverbraucht), halte ich Rechtsmittel aktuell für nicht notwendig. Nachzulesen das Drama hier in den Fäden

Vermutlich wurden auf Grund dieses Fehlers auch bereist zugelassene Bestandsfahrzeuge untersucht. Im Ergebnis wurde allerdings nicht die Typenzulassung dieser Fahrzeuge angefasst, sondern vermutlich "nur" das Zwangsupdate 23z7 vorgeschrieben.

Ich kann die Gründe für @franco gut nachvollziehen. Mitleid mit einem Großkonzern wie VW muss man nicht haben. Sie schenken uns auch nichts. Allerdings wäre mir, wie bereits geschrieben, mir die Zeit zu wertvoll mich damit zu beschäftigen.
 
Danke, Falk, aber nun zum Schaden:
Normalerweise fahre ich den Bus ca. 10 Jahre. Wenn ich ihn jetzt verkaufen würde, hätte ich einen verhältnismäßig höheren Wertverlust als nach 10 Jahren. Noch ist die Sache nicht höchstrichterlich geklärt. Wenn ich jetzt verkaufe, wirkt sich der Mangel zwar nicht auf den Preis aus, aber ich habe einen Schaden durch den höheren Wertverlust, mein Plan war ja ein anderer. Wenn der BGH in ca. 2 Jahren tatsächlich ne sittenwidrige vorsätzliche Schädigung bestätigen sollte, könnte der Preis für die betroffenen 2015er Bullis in den Keller gehen und ich würde nach 10 Jahren weniger Geld bekommen, hätte also auch nen Schaden. Durch meine Klage vermeide ich den natürlich und wenn der BGH anderer Meinung ist als ich, ist es auch in Ordnung, weil dann der Preis nicht in den Keller geht.
Natürlich mache ich ein dickes Plus, wenn ich das gewinnen sollte. Das ist aber eher ein reizvoller Nebeneffekt. Ein sauberes Auto wäre mir lieber gewesen.
 
Unbeachtlicher Motivirrtum ?
 
@franco

Ich würde jede Wette halten, dass die BGH Rechtsprechung Null,Null Auswirkungen auf den Wiederverkauf deines Calli in 4 Jahren hat !!
Warum ist das so ?
Weil durch die erheblichen Veränderungen beim ab Sommer 21 angeblich bestellbaren T7 und der für die Nutzfahrzeuge mit FORD beschlossenen Zusammenarbeit der T7 Calli oder der Ft x Nugget/Calli mit dem jetzigen T5.1;5.2;5.3 oder 5.4 nichts mehr zu tun haben wird.
.... daher wird der eh schon hohe Werterhalt eher steigen ,wie sinken !
....und wenn ich mir die Gebrauchtwagenpreise der T4 und T5 Calli anschaue ,deren Abgaswerte ja erheblich schlechter sind ,ist dies ein weiterer Beleg dafür ,dass die 2. oder 3. Besitzer dies nicht die Bohne interessiert!

Wenn dir VW jetzt einen Vergleich anbietet ,in dem er deinen Dicken ,wie von Dir gefordert zurück nimmt gegen das Nutzungsentgeld - welches vergleichbare Modell würdest du denn kaufen ?
Einen 6 Jahre alten Marco Polo - nee geht nicht - da empfehlen deine Kollegen ja ebenfalls vor Gericht zu ziehen !
.... einen neuen Marco Polo,FORD Nugget, Citroën/Opel/Peugeot/Toyota Campster ....

Es gibt keine Alternative... ja außer vielleicht noch schnell einen T6.1 Calli ,aber den würde ich doch von einem Konzern ,der mich so beschissen oder gar betrogen hat nie und nimmer kaufen ...oder ?

Das ging mir persönlich gegen meine Ehre !!

Außer,ja außer..... ich will mal eben nur einen Reibach machen und die Kohle mitnehmen !
Kann nur sein, dass bis du dein ,vielleicht erfolgreiches Urteil hast .... der T6.1Calli nicht mehr gebaut wird!

Bei deiner Fahrleistung und scheinbar Null Problemen würde ich mich freuen und den Dicken solange fahren,wie ich das Fahrzeugkonzept fahren will - und gut iss ! 😎

So werde ich es machen ...und hoffentlich hält meiner noch 20 Jahre , obwohl ich da. 50.000 km per anno fahre und seit diesem Monat den 2. Motor habe!

VG Bebu
 
Moin Bebu,
ich habe bis auf 2 Käfer am Anfang immer nur Bullis gekauft (T2 bis T6). Was danach kommt, weiß ich noch nicht. Bei meiner Fahrleistung lohnt es sich eventuell nicht. Ich warte einfach mal ab.
 
Bei den Preisen einen Zweiten kaufen und einmotten. Für schlechte Zeiten, wenn es nur noch Vw Multinuggets und das TX Foard gibt :D
 
Die Preise für die VW Multignuggets werden dann anteilig erhöht um die "Schadensersatz" - Zahlungen der Vergangenheit wieder hereinzuwirtschaften .... :D
 
Retro. Wie beim w123 anfangs, rechter Aussenspiegel Sonderausstattung :)
 
Ich hätte den T2 damals behalten und einmotten sollen.
 
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