Rückruf 23Z7 - Motor EA288 - Aktuelles Urteil?

Ja das ist eine regelrechte Klageindustrie geworden. Aber ich, als betrogenrt Verbraucher, habe ja wohl kaum eine andere Wahl. Das Ammenmärchen der Konformitätsabweichung darf glauben wer will, ich nicht.
Würden wir nicht in einer Lobbykratie leben, in der die Industrie und die Legislative hier KBA gemeinsame Sache machen, wäre die Kausa längst vom Tisch.
 
würden wir nicht in einer Lobbykratie leben, in der die Industrie und die Legislative hier KBA gemeinsame Sache machen, wäre die Kausa längst vom Tisch.
Ja, und Deutschland hätte keine Autoindustrie mehr, sondern nur noch die Italiener, Franzosen und Amis, wo der Gesetzgeber bei solchen Sachen einfach wegsieht - bei den Heimischen Herstellern.
Glaub mir, bei dem Schwachsinn der aktuell als EU7 gehandhabt wird dauerts eh nicht mehr lange, bis es nicht mehr möglich ist einen konformen Verbrennungsmotor zu produzieren.
Es mag blöd klingen, aber die Autoindustrie hat mehr Ahnung davon was möglich und sinnvoll ist als Karrierepolitiker. Und aus dem Sinnvollen Bereich sind wir schon lange draußen.

Da stehen dann so lustige Ideen drinnen wie On-Board Monitoring (das Auto soll selbstständig seine Emissionen Überprüfen), inkl. MELDUNG AN DIE BEHÖRDE!, Inducement (=Startverweigerung) wenn die Emissionen um mehr als 50% überschritten werden, etc. Die sporadischen Fehler an Nox-Sensor und AGR, die es beim Bulli so gibt sollen einen Kriechmodus mit Höchstgeschwindigkeit 10 km/h auslösen, und solche Späße. Da kommt - nicht zuletzt wegen klagenden A*l*chern - noch richtig viel Mist auf uns zu.

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt verschiedene Artikel im Netz über das Urteil und die thermischen Fenster.
Letzteres habe ich ähnlich verstanden wie @Uwe!. VW hat die Vorschriften sehr frei interpretiert und laut einiger Artikel ist eine Klage nicht in jedem Fall erfolgversprechend. Auch wenn die Anwaltsbranche im Internet damit wirbt muss man aufpassen. Es kommt wie so oft in deutschen Landen wahrscheinlich auf die Begründung der Klage an.
Im Gegensatz zum EA189 (wars glaub ich) vorher, soll sowas wie die "Arglistigkeit" in der Sache fehlen.

Empfohlen wird bezüglich des Updates, dieses nicht machen lassen und bei Androhung der Stillegung, dieses nur unter diesem Hintergrund machen zu lassen und das auch in irgendeiner Form festzuhalten. Wie man da genau vorgeht sollte ein guter Anwalt wissen.
Ich würde immer einen "Fachanwalt" für so etwas suchen (wenn es dafür einen gibt - fällt das unter Verkehrsrecht ?) und versuchen einen erwischen, der nicht nur sein Geld im Auge hat, dann sparst Du Geld oder mit einer diesbezüglichen Rechtsschutzversicherung auch Zeit.
 
Ja, und Deutschland hätte keine Autoindustrie mehr, sondern nur noch die Italiener, Franzosen und Amis, wo der Gesetzgeber bei solchen Sachen einfach wegsieht - bei den Heimischen Herstellern.
Glaub mir, bei dem Schwachsinn der aktuell als EU7 gehandhabt wird dauerts eh nicht mehr lange, bis es nicht mehr möglich ist einen konformen Verbrennungsmotor zu produzieren.
Es mag blöd klingen, aber die Autoindustrie hat mehr Ahnung davon was möglich und sinnvoll ist als Karrierepolitiker. Und aus dem Sinnvollen Bereich sind wir schon lange draußen.

Da stehen dann so lustige Ideen drinnen wie On-Board Monitoring (das Auto soll selbstständig seine Emissionen Überprüfen), inkl. MELDUNG AN DIE BEHÖRDE!, Inducement (=Startverweigerung) wenn die Emissionen um mehr als 50% überschritten werden, etc. Die sporadischen Fehler an Nox-Sensor und AGR, die es beim Bulli so gibt sollen einen Kriechmodus mit Höchstgeschwindigkeit 10 km/h auslösen, und solche Späße. Da kommt - nicht zuletzt wegen klagenden A*l*chern - noch richtig viel Mist auf uns zu.

Mfg


Gibt doch COC aus Malta :D

Du hast völlig Recht.
 
@BeBu
Nö, bis auf die Abschalteinrichtung bin ich zufrieden. Allerdings fühle ich mich verklappst. In den neueren Urteilen verdichten sich die Hinweise, dass es nicht nur um ein Thermofenster geht, sondern zusätzlich eine Abschalteinrichtung vorhanden ist, die den Prüfstand erkennt.

Das Ganze ist natürlich auch ein Rechenexempel. Hat 70.000.- gekostet. Die Gerichte gehen von einer Laufleistung von 300.000 km aus, pro Kilometer also 0,23 €, die abzuziehen sind. Gefahren bin ich bisher ca. 31.000 km, also sind ca. 7.130.- € abzuziehen. Dazu kommen dann aber noch Zinsen, sodass VW im Erfolgsfall ca. 65.000.- € zahlen müsste oder noch mehr, falls es noch länger dauert. Da mich die Sache nichts kostet, ist es einen Versuch wert.

@Chris_Harz
Die Abrechnung geht nicht nach Stunden, sondern nach Wert. Über die teils aggressive Akquise kann man sicher streiten. Allerdings geben die Urteile der letzten Monate den Kollegen recht. Das, was VW hier verzapft hat, ist mit Sicherheit weniger seriös.

Warum sollte ich den T6 verkaufen, wenn ich ihn zurückgeben will?
 
@ franco
Also ....du bist ja vom Fach ....aber soweit mir bekannt , gibt es noch kein einziges rechtskräftiges Urteil gegen VW bezüglich des EA288 !
Des Weiteren gibt es bisher noch keinen Beweis einer Abschaltvorrichtung bzw. Prüfstandserkennungssoftware !
Wie Gerichte in unteren Instanzen entscheiden und wie bzw. auf welcher Grundlage teilweise völlig gegensätzliche Urteile zustande kommen ,müsste dir als Anwalt ja geläufig sein.

Auch bei den anderen Automobilherstellern haben es ja die Anwaltsfabriken immer wieder versucht ...und wenn es dann kurz vor einem Urteil ist ,hat der Kunde die Faxen dicke und ein Vergleich wird angenommen .

Womit ich ein Problem habe ....
du fährst einen Calli ,seit 6 Jahren ..... nicht dein Hauptauto - zumindest legt das die hömopathische Kilometerlaufleistung nahe und bist zufrieden 😁
....... das die Schadstoffe eventuell aufgrund der schwammigen ,vom KBA genehmigten ,Auslegung der Thermofenster nicht in allen Situationen stimmen ....juckt eigentlich keinen...,dass der Verbrauch nicht den Katalogwerten entspricht ,weiß jedes Kind und das war vor 30 Jahren auch schon so!


Du hast also keinen Grund für die Rückabwicklung...außer ,es ist viel geiler ,gemäß deiner Rechnung-
besser als jeder Verkauf !

Aber vielleicht sind meine Ansichten auch in der heutigen Zeit einfach überholt.
VG Bebu
 
@BeBu
Ist mein Hauptauto, steht aber viel, weil ich zur Arbeit das Fahrrad nehme. Mich juckt es schon, wenn ich nicht das bekomme, was ich bestellt habe. Selbstverständlich jucken mich die Schadstoffe, deshalb fahre ich auch so wenig wie möglich. Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit, sondern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, wie kürzlich das OLG Naumburg zum EA 288 festgestellt hat.
Ich verstehe nicht, warum ich mich hier zurückhalten sollte.
Bis auf den T1 hatte ich alle Modelle und ich bin ziemlich enttäuscht.
Es geht hier übrigens nicht mehr um das Thermofenster. Google einfach mal die Urteile aus diesem Jahr, dann weißt du, was ich meine.
 
Also ,habe mal eben quer gelesen - finde es spannend ,weil das KBA keine unzulässige Abschaltvorrichtung beim EA288 , das Gericht schon...
Aber wie heißt es so schön ....auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ...
Aber ,wenn ich mich recht erinnere handelt es sich bei den Bus Motoren doch um einen Ea288 N - oder ?

Na ja wie dem auch sei ,ich finde es trotzdem nicht redlich,wenn ich eigentlich keinen Schaden habe - einfach einen herbeizuprozessieren - meine Meinung - aber es geht wieder zu Lasten der Allgemeinheit .

Beim Golf 7 habe ich vielleicht wirklich einen Schaden ,weil der Wiederverkauf im Zugebdes Dieselskandals sicherlich schlechter ist - trifft beim Calli nicht zu....

VG Bebu
 
Im Vergleich zur Zero-Emission-Lüge bei den Elektroautos ist die Erbsenzählerei bei den Verbrennern ein Witz.
Elektroautos werden grün gewaschen. Kühlschränke seltsamerweise nicht.

Alles politischer Käse.
 
Beim Golf 7 habe ich vielleicht wirklich einen Schaden ,weil der Wiederverkauf im Zugebdes Dieselskandals sicherlich schlechter ist

Ich teile deine Ansicht zum Schaden-Herbeiprozessieren zu 100%. Heutzutage stehen schlaue Gymnasiasten-Eltern mit dem Anwalt vorm Lehrer, weil das tolle Kind ne 3 in Deutsch hat. Noch bevor man ein Wort miteinander gesprochen hat.

Im o.a. Punkt will ich aber ergänzen, das die Gebrauchtpreise immer noch durch Angebot und Nachfrage geregelt werden. Ggf. ist die Nachfrage bei gebrauchten Dieseln geringfügig kleiner. Den weitaus größeren Effekt macht derzeit aber die Schwämme des Überangebots von jungen Gebrauchtfahrzeugen aus. Da kann man schon sehr gute Schnäppchen beim Überangebot von Leasingrückläufern machen, egal welcher Antrieb. Die Preise junger oder älterer gebrauchter Dienstwagen-Massenmodelle, meist mit TDI 2.0 (Passat u. Golf Variant, Skoda Oktavia, Audi A4 etc.) fallen in den Keller. Rabattaktionen von Neuwägen, steigender Anteil Dienstwägen etc., tolle Vermarktung von Connectivity-Features etc. ... alle wollen Neuwägen.

Ganz anders bei seltenen Fahrzeugen... z.B. Suzuki Jimny, als Neuwagen derzeit gar nicht mehr lieferbar, junge Gebrauchte derzeit bei 150 % des Neupreises...
 
Guten Morgen,
schon komisch, dass diejenigen hier, die sich gute Chancen für eine Rückabwicklung aufgrund der gerade laufenden Verfahren ausrechnen, und offensichtlich alles ganz genau gelesen und studiert haben, den entscheidenden Unterschied aber übersehen:
Im T6 werkelt der EA288 Nutz und die Verfahren laufen allesamt zu Motoren EA288 (PKW-Sparte). Auch das hier immer wieder zitierte Urteil des OLG Naumburg (8 U 68/20) betrifft einen Golf VII und passt daher nicht ansatzweise auf den T6.

Aber denjenigen, die es trotzdem besser wissen, wünsche ich viel Erfolg. Nur tut mir einen Gefallen und klagt endlich, anstatt hier nur belangloses bla-bla zu verbreiten.
 
Moin,
zum T6 gibt es bisher noch kein OLG-Urteil. Ich hänge aber mal ein recht aktuelles Urteil des LG Gießen an.
 

Anhänge

  • LG_Gießen_5_O_450-20_KORE213262021.pdf
    67,5 KB · Aufrufe: 31
Moin, hatte die Fundstellen schon mal mitgeteilt, hier nochmal für die Sammlung zum T6:
LG München I, Urteil vom 31.03.2020, 3 O 13321/19, BeckRS 2020, 19602
LG Hagen, Urteil vom 11.08.2020, 3O 134/19, Juris.

Zum Thermofenster generell (war ein MB C 220 CDI) gibt es einen Beschluss des BGH, wonach allein das Thermofenster, selbst wenn hierin eine Abschaltvorrichtung liegen sollte, für sich noch nicht den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründet (BGH, Beschluss vom 19.01.2021, VI ZR 433/19, NJW 2021, 921).
Gruß ebbodrölf
 
@FirstGeneration:
Ich klage bereits, also warten wir es ab. Solange der BGH sich nicht abschließend geäußert hat, ist das Rennen offen, wobei ich idie Erfolgsaussichten inzwischen bei mehr als 70 % ansetze.
@BeBu:
Rechtlich spielt der Wiederverkaufswert keine Rolle. Wenn man mich beim Verkauf getäuscht hat, muss VW die Karre zurücknehmen unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer.
 
@FirstGeneration:
Ich klage bereits, also warten wir es ab. Solange der BGH sich nicht abschließend geäußert hat, ist das Rennen offen, wobei ich idie Erfolgsaussichten inzwischen bei mehr als 70 % ansetze.
@BeBu:
Rechtlich spielt der Wiederverkaufswert keine Rolle. Wenn man mich beim Verkauf getäuscht hat, muss VW die Karre zurücknehmen unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer.

Machst du dann Verlust?

Mein California bewegt sich was Wertverlust angeht kein mm.

Da wäre ich ja schön doof, die Kiste abzugeben.

Aber ich kann da eh nicht mitreden. Ich habe in meinem Leben noch nie einen Anwalt eingeschaltet. Bei den meisten sorgt das eh nur für Frust.
 
Nein, Verlust sehe ich nicht. Ich würde gegenüber dem Neupreis ca. 5.000.- € weniger bekommen. Die Sache lohnt sich aber nur bei nicht zu hoher Fahrleistung und bestehender Rechtsschutzversicherung.
 
Sorry wenn ich da jetzt ggf. zu Nahe trete:

ABER: warum hat ein Anwalt eine Rechtsschutzversicherung?

Verstehe ich nicht ganz, wenngleich mir bewusst ist, dass es Fachanwälte gibt etc etc.
Ungefähr so, wie wenn der Werkstattmeister einer eigenen kl. Werkstatt eine Raparaturkostenversicherung für sein eigenes Fahrzeug hat...
Bin aber weder Anwalt, noch habe ich eine RSV.
 
Solltest du aber haben.
Rechtsschutz zahlt ja nicht nur den Anwalt, sondern auch etwaige Gerichtskosten, zusätzlich ist man auch als Anwalt nicht unbedingt Experte für alle Rechtsbereiche, und deswegen vielleicht auf einen Fachanwalt angewiesen. Und allein das Vorhandensein eines Rechtsschutzes erspart so manches Gerichtsverfahren, hatte ich auch schon wegen einem unverschuldeten Unfall. Da musste auch erst der Anwalt einen Brief schreiben bis die Gegnerische Versicherung bereit war zu zahlen, dann dafür um so bereitwilliger - "Da Seitens unseres Versicherungsnehmers zumindest von geteiltem Verschulden auszugehen ist..." war die erste Zeile. Alles übernommen plus Wertverlust.

Mfg
 
Moin,
sorry, aber wenn ich diese Rechnung und diese Argumente lese, dann muss ich aufpassen das ich nicht, vor lauer Kopfschütteln und andere mein Unverständnis, bis zu meiner Ablehnung so einer Einstellung, da stellenden Dinge zum Arzt muss.
Da wird einem Klar warum Anwälte so beliebte Kunden sind.
Ich versuche also weil ich die Möglichkeit dazu sehe möglichst viel Geld aus der Geschichte zu ziehen. Das ist ja so wie essen gehen und es schmeckt einem selber Super, an einem Nebentisch sitz aber jemand dem es nicht schmeckt. Als man diese Beschwerde mitbekommt lässt man den letzten Bissen auch Ligen und fängt auch an sich zu beschweren.
Es ist überhaupt nicht bewiesen das VW bewusst irgend was verbotenes gemacht hat. Die Technik ist heute so komplex das die da selber zum teil nicht mehr alles bis zur letzten Funktion überblicken und durchschauen.
Wenn man sich neuere Meldungen zum eigentlichen Diesel Skandal mal anschaut hätte VW sich den ganzen mir wohl sparen können. Die Abschaltvorrichtung war mehr der Hosenträger zum Gürtel wie wirklich notwendig um die Werte einzuhalten. Das war aber eigentlich schon fast zu vermuten, denn die realen werte waren selbst bei Fahrzeugen mit der verbotenen Abschaltvorrichtung besser wie vergleichbare Wettbewerber die offiziell legal wahren.
Aber Hauptsache man kann klagen und bekommt möglichst viel von seinen Geld wieder.
Kann man nicht mahl gegen die Spritkonzerne klagen, ich möchte gerne immer den günstigsten Tagespreis beim Tanken haben ohne mich drum zu kümmern.
Ich höre jetzt besser auf.
 
Solltest du aber haben
Das ist mir alles klar. Trotzdem hab ich da ganz andere Ansichten.
Bis jetzt konnte ich mich gut selbst "verteidigen", obwohl es da ein paar wenige Vorfälle gab.
Als ich einmal wg. nen Unfall in Frankreich vor zig Jahren bei mehreren Anwälten angefragt hatte, wollte das keiner übernehmen, wg. notwendigen Korrespondenzanwalt im Ausland etc...
Die Versicherung hat mit der Auslandskorrespondenz-Vers. sowie mit der Gegnerischen aber alles bestens geregelt.
In Verkehrsangelegenheiten ist ne gute Versicherung eh wichtiger. Erstmal regulieren die Versicherungen untereinander, und im Zweifel beauftragen diese Gutachten etc.
Den einen Anwaltsbrief könnte ich mir im Fall der Fälle auch ohne RSV leisten.
 
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