Rückruf 23Z7 - Motor EA288 - Aktuelles Urteil?

t5trapowe

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Moin,

aktuell wird man ja wieder zugeballert mit Werbung von Anwälten welche Ansprüche gegenüber VW geltend machen.

Ich muss zugeben, lange habe ich mich nicht mit dem Thema beschäftigt da ich mich nicht betroffen gefühlt habe. Nun wurde ich aber dann doch irgendwann stutzig und fing an zu recherchieren. Laut neusten Berichten gibt es beim Motor ja ein "thermisches Fenster" welches gerichtlich nun auch dem Abgasskandal zugeschrieben wird. Verbraucherfreundliches Urteil im Fall T6 Multivan mit EA288-Motor

Nun war mein Interesse natürlich geweckt da von Schreiben des KBA informiert wurde, welches ich nie erhalten habe. Um es mir einfacher zu machen, habe ich meinen Händler angerufen. Laut telefonischer Information wurde am 09.04.19 ein Update des Motorsteuergerätes gemacht. Ich erinnere mich dunkel, damals beim Händler "spaßig" nachgefragt zu haben, ob meine Schummelsoftware gelöscht wurde. Dies wurde verneint. Nun bin ich natürlich irritiert bzw. fühle ich mich irgendwie auch ver*rscht und werde das Gefühl nicht los, dass man versucht hat, klamm heimlich das Problem aus der Welt zu schaffen ohne den Kunden zu informieren. Gelesen habe ich von Kunden welche Gutscheine erhalten haben, da der Verbrauch von Adblue ansteigt.

Meine Frage in die Runde, wie habt ihr hier gehandelt? Gab es eine offene Kommunikation seitens des Händlers? Wie habt ihr weiter verfahren? Hat jemand geklagt?

Interessant fand ich folgendes:
Informationen zu EA288 Klagen | Volkswagen Deutschland und Abgasskandal: Urteile zum VW EA288 Motor

Was denn nun?!
 
Moinsen,

auch bei diesem Beitrag wäre es sehr hilfreich, wenn der Ersteller zunächst einmal sein Profil ausfüllen würde.

Dann wüssten die Leser, welcher Motor, welches Auto, welches Baujahr, etc.

Viel Erfolg !

Gruß T2-Fahrer
 
Ich schlage vor du informierst dich zunächst über 23Z7.
 
VW kann ja gerne behaupten das alle Klagen in Bezug auf den EA288 hoffnungslos sind, die aktuelle Rechtssprechung spricht da ja nun eine andere Sprache. Da es inzwischen einen offiziellen KBA Rückruf gibt könnte es inzwischen für VW nicht ganz so einfach sein sich vor Gericht herauszulavieren.
Klage läuft jedenfalls.
 
Ich schlage vor du informierst dich zunächst über 23Z7.

Was soll denn dieser Beitrag? Wie oben bereits geschrieben, wurde das Motorsteuergerät meines Händlers geupdatet ohne jegliche Information zum genannten Rückruf "23Z7". Entsprechend wurde still und heimlich, vor dem Brief des KBA, ein vermeintlicher Sachmangel behoben! Welche weitere Information fehlt mir deiner Meinung nach jetzt noch?

Moinsen,

auch bei diesem Beitrag wäre es sehr hilfreich, wenn der Ersteller zunächst einmal sein Profil ausfüllen würde.

Dann wüssten die Leser, welcher Motor, welches Auto, welches Baujahr, etc.

Viel Erfolg !

Gruß T2-Fahrer

Hatte ich bereits mehrfach versucht, irgendwie bekomme ich es noch nicht hin, dass meine Daten übernommen werden.


VW kann ja gerne behaupten das alle Klagen in Bezug auf den EA288 hoffnungslos sind, die aktuelle Rechtssprechung spricht da ja nun eine andere Sprache. Da es inzwischen einen offiziellen KBA Rückruf gibt könnte es inzwischen für VW nicht ganz so einfach sein sich vor Gericht herauszulavieren.
Klage läuft jedenfalls.

Verstehe dich also richtig, das du den Weg über einen Anwalt gewählt hast? Hast du eine Rechtschutzversicherung? Persönlich möchte ich diesen Leuten ja ungern Geld in den Rachen werfen.

Ein interessantes Video habe ich gestern noch gefunden, bei welchem der Autobesitzer erst einmal nur den Konzern angeschrieben hat.

 
Ja, Klage ist bereits eingereicht und ja, die Rechtschutz übernimmt die Kosten für die Klage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich bin wahrscheinlich einer der wenigen, die das Software-Update 23Z7 bis heute erfolgreich rausgezögert haben. Das KBA hat mir jetzt aber die Pistole auf die Brust gesetzt: Frist bis 9.12.20 für das Update, ansonsten Zwangsstilllegung über die Zulassungsbehörde. Ich hoffe immer noch darauf, dass ich das Update doch nicht machen muss. Mein Auto - meine Entscheidung - seit Kauf nur ein VW-Werkstattbesuch. Auto läuft hervorragend, keine Mängel bisher. Ich möchte bestimmen, wer an meinem Eigentum Veränderungen durchführt.

Christian
 
Hallo, ich bin wahrscheinlich einer der wenigen, die das Software-Update 23Z7 bis heute erfolgreich rausgezögert haben. Das KBA hat mir jetzt aber die Pistole auf die Brust gesetzt: Frist bis 9.12.20 für das Update, ansonsten Zwangsstilllegung über die Zulassungsbehörde. Ich hoffe immer noch darauf, dass ich das Update doch nicht machen muss. Mein Auto - meine Entscheidung - seit Kauf nur ein VW-Werkstattbesuch. Auto läuft hervorragend, keine Mängel bisher. Ich möchte bestimmen, wer an meinem Eigentum Veränderungen durchführt.

Christian
Kannst Du den KBA-Wisch anonymisiert zur Verfügung stellen, gerne auch per PN.? Da bin ich ja mal gespannt ob die tatsächlich ein Fzg stilllegen würden.
 
Nur mal so aus Interesse.
Du verklagst VW aus welchem Grunde und worauf?
 
Mein Auto - meine Entscheidung
entschuldige, aber das ist eine sehr eigentümliche Sichtweise.
Mit der Argumentation kannst Du auch Dein Altöl einfach in die Einfahrt kippen. Mein Grundstück - meine Entscheidung.
 
war mir schon klar, dass auf meine Aussage gleich wieder der erhobene Zeigefinger kommt. Für das Thema Altöl läuft parallel übrigens grad ein anderer Thread (kostenlose Altölentsorgung). Vielleicht sind deine Antworten dort besser aufgehoben🥴
 
Na ja, aber mit der gleichen Argumentation müsstest Du ja auch jedes Update beim Handy, Tablet etc. verweigern.
Kannst du nicht, selbst wenn Du es wolltest, weil viele Updates/Aktual. im Hintergrund laufen, während Du einfach online bist.

Zudem hat bisher auch keiner nachweisen können, daß der Wagen nach dem Update schlechter fährt, allein der AdbluVerbrauch ist etwas höher. Von daher verstehe ich wirklich nicht, warum Du/man da so Gesch... um das Update macht. Gehört halt heutzutage dazu.
 
Das hat erst mal gar nichts mit erhobenen Zeigefinger zu tun! Ich versteh nur Deine Argumentation so überhaupt nicht. Nur weil es Dein Auto ist, heißt das doch nicht, dass Du alles damit machen kannst.

Das Handy-Beispiel hinkt aber etwas, da man es hier a) nicht wirklich verhindern kann b) es nciht um eine ofizielle Anordnung geht.
 
Na ja, aber mit der gleichen Argumentation müsstest Du ja auch jedes Update beim Handy, Tablet etc. verweigern.
Kannst du nicht, selbst wenn Du es wolltest, weil viele Updates/Aktual. im Hintergrund laufen, während Du einfach online bist.

Zudem hat bisher auch keiner nachweisen können, daß der Wagen nach dem Update schlechter fährt, allein der AdbluVerbrauch ist etwas höher. Von daher verstehe ich wirklich nicht, warum Du/man da so Gesch... um das Update macht. Gehört halt heutzutage dazu.

Die Bewertung wird man wohl auch erst nach der üblichen Nutzungsdauer abgeben können. Die Steuerkettenmotoren hatten ja auch nicht sofort nach km1 diesen defekt. Hier hängt es wohl von vielen Faktoren ab.

Einem Fahrzeug aber eine neue Software überzubügeln, welche sicherlich relativ kurzfristig programmiert wurde, sehe ich schon als problematisch an. Sicherlich konnte diese nicht auf Herz und Nieren getestet werden. Zudem sind jetzt alle Fahrer mit dieser die Versuchskaninchen.

Das hat erst mal gar nichts mit erhobenen Zeigefinger zu tun! Ich versteh nur Deine Argumentation so überhaupt nicht. Nur weil es Dein Auto ist, heißt das doch nicht, dass Du alles damit machen kannst.

Das Handy-Beispiel hinkt aber etwas, da man es hier a) nicht wirklich verhindern kann b) es nciht um eine ofizielle Anordnung geht.

Solange es sich im gesetzlichen Rahmen bewegt, auf alle Fälle!



Was mich noch interessiert ist die Verjährung. Weiß einer ab wann der Sachmangel zählt?
 
Mal ne blöde Frage...

Wenn von Thermischen Fenster gesprochen wird, ist da gemeint das er nach dem Update thermisch mehr belastet wird als mit der illegalen Abschaltsoftware?

Wenn ja, dann müsste das ja ein T6 mit EUR 6d Temp aus 2018 serienmäßig haben oder wurden da technische Details an der Hardware des Motors, der Abgasanlage geändert?

Und nein, ich will nicht klagen ich hab auch schon mal dieses Jahr nach nem Update gefragt und da hieß es vom freundlichen - es läge keines für meinen Wagen vor alles aktuell. Da ich nicht weiß was der Vorbesitzer gemacht hat, ist mein Stand also wohl von vor 11-2019. Gabs im fraglichen Zeitraum 10-2018 bis aktuell für die EUR 6d Temp Diesel im T6 überhaupt n Update? Oder kann man das ggf. per OBDeleven nachvollziehen?
 
nein, Thermisches Fenster ist eine "Gesetzeslücke" in den Vorschriften zur Abgasreinigung. Es ist erlaubt, dass unter gewissen Bedingungen die Abgasreinigung nicht (voll) funktioniert, wenn dadurch z. B. der Motor geschädigt würde. Das kann z. B. bei sehr tiefen Temperaturen und kaltem Motor sein. Manche Hersteller haben diese Thermofenster aber von (übertrieben) -50° bis +100° definiert, bewegen sich damit auf den ersten Blick im Rahmen der Regeln, ist aber trotzdem nciht zulässig.
 
Ok, die Frage zielte aber eher auf die Technik denn auf das Gesetz. Sprich hat man es der Technik wegen (Haltbarkeit) getan oder wirklich einzig um den Verbrauch zu schönen?
 
Mein Auto - meine Entscheidung
Diese Einstellung kann man schon haben:

Natürlich kannst du das Update verweigern, aber ggf. mit der Folge das dir die Zulassung des Fahrzeugs entzogen wird. Aber auch nach dem Entzug der Zulassung des Fahrzeug bleibt es dein Eigentum und du darfst es beispielsweise auf Privatgrund weiter nutzen.

Ähnlich wäre der Fall, wenn im Rahmen der Hauptuntersuchung schwere Mängel festgestellt werden. Auch da kannst du dich gegen Reparaturen an deinem Eigentum entscheiden, mit der Folge dass die Verkehrsicherheit nicht mehr gegeben ist und dir die Zulassung entzogen wird.

Ein Unterschied könnte möglicherweise bestehen für den Fall, dass dir ein Schaden aus dem Update entsteht für den der Hersteller verantwortlich ist. Wenn es so wäre, müsstest du diesen Schaden allerdings belegen ... und da fängt es an schwierig zu werden.

Viel Erfolg!
 
der Technik wegen (Haltbarkeit) getan oder wirklich einzig um den Verbrauch zu schönen?
technisch begründbar nötige Thermofenste sind nach wie vor zulässig. Beantwortet das Deine Frage?
 
Vielleicht solltest du deine Werkstatt verklagen. Das Update fand nicht klammheimlich statt und das erste Schreiben kam nicht vom KBA.
 
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