Flindte
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 06/2016
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo Zusammen,
danke für die interessanten Beiträge. Ich interessiere mich auch für den Umbau der T6.0 Rücklichter auf die aktuellen des T6.1 Facelifts. Technisch haben wir hier ja nun einige hochwertige Varianten vorgestellt bekommen.
Was mir persönlich gerade allerdings noch einige Bauchschmerzen bereitet ist eher die rechtliche/ versicherungstechnische Komponente des Umbaus.
Auszug Ersatzteilbeschreibung der T6.1 Schlussleuchten:
Hier wird ja expilzit darauf verwiesen, dass es für Fahrzeuge ab dem Modelljahr 2020 verwendet werden kann/ Kein Hinweis auf ältere Modelle.
Zusätzlich liegt hier durch den Einbau des Vor-Widerstandes ja eine technische Veränderung an einem Sicherheitsrelevanten Bauteil (Schlussleuchte) vor.
Erlischt hier dann nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis (AEB) des Fahrzeugs bis ich diese Modifikation vom TÜV eintragen lassen?
Sollte man diese Modifikation beim TÜV im Fahrzeugschein nachtragen lassen? Hat hier jemand bereits den Nachtrag vorgenommen und kann berichten?
Ärgerlich wäre es, wenn es zu einem Unfall kommt und die Versicherung aufgrund der ggf. unzulässigen Veränderung am Fahrzeug die Zahlung des Schadens verweigert.
____________________________________________
Ich stelle meine Bedenken hier mal zu Diskussion und hoffe auf eure rege Beteiligung. Vielleicht sind meine Ängste hier ja auch unbegründet ;-)
Viele Grüße
Falk
danke für die interessanten Beiträge. Ich interessiere mich auch für den Umbau der T6.0 Rücklichter auf die aktuellen des T6.1 Facelifts. Technisch haben wir hier ja nun einige hochwertige Varianten vorgestellt bekommen.
Was mir persönlich gerade allerdings noch einige Bauchschmerzen bereitet ist eher die rechtliche/ versicherungstechnische Komponente des Umbaus.
Auszug Ersatzteilbeschreibung der T6.1 Schlussleuchten:
Hier wird ja expilzit darauf verwiesen, dass es für Fahrzeuge ab dem Modelljahr 2020 verwendet werden kann/ Kein Hinweis auf ältere Modelle.
Zusätzlich liegt hier durch den Einbau des Vor-Widerstandes ja eine technische Veränderung an einem Sicherheitsrelevanten Bauteil (Schlussleuchte) vor.
Erlischt hier dann nicht die Allgemeine Betriebserlaubnis (AEB) des Fahrzeugs bis ich diese Modifikation vom TÜV eintragen lassen?
Sollte man diese Modifikation beim TÜV im Fahrzeugschein nachtragen lassen? Hat hier jemand bereits den Nachtrag vorgenommen und kann berichten?
Ärgerlich wäre es, wenn es zu einem Unfall kommt und die Versicherung aufgrund der ggf. unzulässigen Veränderung am Fahrzeug die Zahlung des Schadens verweigert.
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Ich stelle meine Bedenken hier mal zu Diskussion und hoffe auf eure rege Beteiligung. Vielleicht sind meine Ängste hier ja auch unbegründet ;-)
Viele Grüße
Falk