falk204
Top-Mitglied
- Ort
- Unterfranken
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 09/05/2018
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nie
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Trendline
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- ACC, Climatronic, AHK, ParkPilot+RearView, 7-Sitze, Privacy, DAB+, BM-EffP (-2cm), 16“-Alu
Wie @Uwe! schon schreibt, sollten wir uns bei diesem Thema etwas an die Fakten halten und schauen was wir wissen. Ist zugegeben nicht viel über den Auslieferstop Anfang des Jahres. Im Kundeninformationschreiben von VWN vom 16.02.2018 steht:
Es ging also nie um eine „Nichteinhaltung“ der gesetzlichen Grenzwerte, zumindest steht davon nichts in den Schreiben. Vielmehr lese ich diese so, dass - entgegen dem eingeschobenen Zwischensatz - die Regeneration hätte in der Zulassung berücksichtigt werde müssen, was aber nicht passiert ist.
Im Endeffekt wäre (Achtung jetzt doch Vermutung!) damit - unzulässig - der Verbrauch, CO2-Ausstoß und somit die Steuer gedrückt worden. Was aber nicht heißt, dass das Fahrzeug nicht gesetzlichen Anforderungen an den Abgas- und Schadstoffausstoß erfüllt. Eine neue Typenzulassung wurde aber, um diesen (Rechen-)Fehler und damit das erzielbare KFZ-Steueraufkommen zu korregieren, aber nun auf jeden Fall erforderlich. Diese Verfahren benötigte Zeit, was dem Auslieferstop entspricht. VWN hat aber sicher die Gelegenheit genutzt - in Vorbereitung des WLTP - Änderungen in der Software vorzunehmen. Der wesentliche Anstieg des CO2-Ausstoß resultiert - aber meiner Lesart nach - aus der Einbeziehung der Regenerationsphase (zusätzlicher Kraftstoff für das Ausbrennen).
Das Bestandsfahrzeuge nun nicht „betroffen“ sind bzw. dies sich noch in Prüfung befindet, könnte (Vermutung!) daran liegen, dass auch das KBA an der Typenzulassung beteiligt war und diesen Fehler gleichfalls übersehen hat. Vielleicht von daher das Aggrement nur neue Fahrzeuge upzudaten und mit neuer Typenzulassung zu versehen sind.
Ich gebe zu, die Deutung der Aussagen der o.g. enthält reichlich Vermutungen, ich halte diese aber für möglich. Und wenn dies zuträfe, müsste es nicht zwangsläufig der Fall sein, dass „Bestandsfahrzeuge“ die Abgasgrenzwerte (auf dem Prüfstand - denn nur das ist bei 6b gefordert) überschreiten.
Auch im Kundeninformationsschreiben vom 22.03.2018 wird ausschließlich als Grund das Regenerationsverhalten angegeben.... eine Überprüfung der laufenden Serienproduktion (CoP) des Modells T6 mit Dieselaggregaten und Pkw-Zulassung durchgeführt. Bei dieser Überprüfung wurde nicht nur das reguläre Fahrzeug-Emissionsverhalten untersucht, sondern - über heute gültige Vorschriften hinaus - auch das Emissionsverhalten während der Regeneration des Partikelfilters.
...
Inzwischen konnte eine technische Lösung zur Anpassung der Motorsteuerung entwickelt werden, durch die sich das Emissionsverhalten während der Regeneration des Partikelfilters verbessert.
...
Es ging also nie um eine „Nichteinhaltung“ der gesetzlichen Grenzwerte, zumindest steht davon nichts in den Schreiben. Vielmehr lese ich diese so, dass - entgegen dem eingeschobenen Zwischensatz - die Regeneration hätte in der Zulassung berücksichtigt werde müssen, was aber nicht passiert ist.
Im Endeffekt wäre (Achtung jetzt doch Vermutung!) damit - unzulässig - der Verbrauch, CO2-Ausstoß und somit die Steuer gedrückt worden. Was aber nicht heißt, dass das Fahrzeug nicht gesetzlichen Anforderungen an den Abgas- und Schadstoffausstoß erfüllt. Eine neue Typenzulassung wurde aber, um diesen (Rechen-)Fehler und damit das erzielbare KFZ-Steueraufkommen zu korregieren, aber nun auf jeden Fall erforderlich. Diese Verfahren benötigte Zeit, was dem Auslieferstop entspricht. VWN hat aber sicher die Gelegenheit genutzt - in Vorbereitung des WLTP - Änderungen in der Software vorzunehmen. Der wesentliche Anstieg des CO2-Ausstoß resultiert - aber meiner Lesart nach - aus der Einbeziehung der Regenerationsphase (zusätzlicher Kraftstoff für das Ausbrennen).
Das Bestandsfahrzeuge nun nicht „betroffen“ sind bzw. dies sich noch in Prüfung befindet, könnte (Vermutung!) daran liegen, dass auch das KBA an der Typenzulassung beteiligt war und diesen Fehler gleichfalls übersehen hat. Vielleicht von daher das Aggrement nur neue Fahrzeuge upzudaten und mit neuer Typenzulassung zu versehen sind.
Ich gebe zu, die Deutung der Aussagen der o.g. enthält reichlich Vermutungen, ich halte diese aber für möglich. Und wenn dies zuträfe, müsste es nicht zwangsläufig der Fall sein, dass „Bestandsfahrzeuge“ die Abgasgrenzwerte (auf dem Prüfstand - denn nur das ist bei 6b gefordert) überschreiten.