Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

War das so? Meiner Meinung nach gab es den EA288 nur als Euro 6. Den T6 gab es allerdings anfangs mit dem EA189 und Euro 5, sprich hier stimmt Euro 5 schon...

Baumi
 
Ich glaube eher, da sichern sich Anwälte schon mal die Einnahmen für die nächsten 12 Monate.
 
Es geht um Modelle von VW, die mit der Schadstoffklasse 6 eingestuft sind und bis spätestens September 2018 gebaut wurden.
Worunter auch z.B. der T6, der Golf 7 und andere Modelle fallen.
Es geht wohl um die Frage, ob der im Fahrzeug des Klägers verbaute Motor EA288 ab einer bestimmten Drehzahl die Abgasbehandlung abschaltet und es damit im Realbetrieb zu unzulässigen Überschreitungen der NoX-Höchstwerte kommt. Einfach mal den Beweisbeschluss des LG Wuppertal durchlesen: Aktenzeichen 2 O 273/18
 
Odenwalddiesel 2.0????

Hier soll es zumindest nach meinem Verständnis um konkrete (!) "Erfahrungen hinsichtlich der Rückabwicklung" gehen und mE. nicht um irgendwelche Kaffeesatzleserei.
Weil nichts anderes ist das bisher hier wieder. Vermutungen, Spekulationen etc.
 
Worunter auch z.B. der T6, der Golf 7 und andere Modelle fallen.
....
Einfach mal den Beweisbeschluss des LG Wuppertal durchlesen: Aktenzeichen 2 O 273/18

Du kannst oder Du willst es nicht kapieren, oder?

Du wirfst einen EA288 PKW mit einem EA288 Nutzfahrzeug in einen Korb.
In dem von Dir so herbeigesehnten Urteil geht es um die NOx Emmissionen.

Kleiner Hinweis: allein die Grenzwerte beider Fahrzeugklassen unterscheiden sich zu mehr als 100%.
Entsprechend ist das Urteil vom Golf nicht auf den Tx übertragbar.
Das war beim EA189 so, das ist auch beim EA288 so.
NOx Euro 6 Pkw: 60mg
NOx Euro 6 Nutzfahrzeug, Bulliklasse: 125mg

Wenn Du hier hochnäsig „ein mal den Beschluss durchlesen“ reinwirfst, werfe ich mal „einfach mal zuerst Nachdenken und differenzieren“ zurück.

Gruß an den Querulanten Odenwalddiesel, Ohlie
 
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Kleiner Hinweis: allein die Grenzwerte beider Fahrzeugklassen unterscheiden sich zu mehr als 100%.

Das ist bei EU 6 alles etwas anders:

Die höheren Werte für M1 (PKW) mit großer Anzahl Sitzplätze gab es nur bis einschließlich EU5.

Nach EU6 gilt für alle PKW (also Multivan, Caravelle, etc.) der gleiche Wert von 80mg (Diesel).

Bei LKW Zulassung (N1) gilt der Wert von 125mg. - Aber auch nur mit LKW Zulassung.

Keine Ahnung, ob ein Wohnmobil (Cali) M1 oder N1 ist.

Gruß, Marcus
 
Bitte unterscheide die Varianten EA288 (PKW) und EA288 Nutz.

Die Diskussion hatten wir beim EA189 (PKW mit nachgewiesener, illegaler Abschalteinrichtung) und dem EA189 Nutz auch schon.
Der Bulli wurde nicht nachgerüstet / upgedatet, weil er in andere Schadstoffklassen fällt.

Bei allem Beschiss, ist das Urteil vom PKW nicht 1:1 auf die Tx übertragbar.

Zwischen "EA288 Nutz" und "EA288" gibt es auch z.T. gravierende Unterschiede bei der Hardware. Der Zylinderkopf ist z.B. ein ganz anderer.
Gruß
Michael
 
Ich darf doch bitten sachlich zu bleiben.
Auf das Thema Odenwaldiesel gehe ich nicht weiter ein.
Ich habe mitbekommen, was da gelaufen ist.
Ich denke, das ist abgehakt und muss nicht ständig wieder aus der Versenkung geholt werden.
Mein Cali ist als PKW zugelassen.
Ist der nun als EA288 Nutz oder EA288 PKW einzuordnen?
 
Nutz.
 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich nun wieder Prügel beziehe und die Odenwaldkiste hervorgekramt wird, möchte ich eine info der IG Dieselskandal hier einstellen:
Hier wird ganz klar auch vom VW T6 mit dem EA288 Motor gesprochen.
Ich frage mich nun, wer verwechselt hier etwas ?
Diejenigen im Forum hier, die den T6 nicht in den Dieselskandal verwickelt sehen - möchten -, oder die diversen Rechtsanwälte, die den T6 - unter Vorbehalt - auch gefährdet sehen ?


" Mit einem sehr eindeutigen und wohl auch in Zukunft rechtsprägenden Hinweisbeschluss hat das OLG Köln die Chancen einer Berufung der Volkswagen AG gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des LG Bonn bewertet.

Im Verfahren zum Aktenzeichen OLG Köln 27 U 14/19 testiert das Gericht, dass schon mit dem Inverkehrbringen einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware eine Kundentäuschung vorliege, denn ein durchschnittlicher Kunde dürfe erwarten, dass ein bestelltes und bezahltes Auto zulassungsfähig ist und die erforderliche Zulassungsfähigkeit nicht erschwindelt wurde durch Täuschungen und Manipulationen.

Zudem wäre der Schaden schon durch den Erwerb des manipulierten Q5 entstanden. Eine durchgeführte Rückrufaktion mache den Schaden nicht ungeschehen, da die Beklagte nicht nachweisen könne, dass durch das Software-Update keine weiteren negativen Auswirkungen ausgelöst würden. Udo Schmallenberg von verbraucherschtz.tv: „Die Foren sind voll von Beiträgen, die über Updatefolgen berichten!“

Alles in allem erkennt das OLG die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach §826 und den sich daraus ableitenden erweiterten Zinsanspruch und den Anspruch auf Übernahme der vorgerichtlich angelaufenen Rechtsanwaltskosten mit einer sogenannten 1,8-er Gebühr.

Das Gericht kündigt an, in einem etwaigen Urteil diesen Zinsanspruch durch eine Pauschale abzugelten. Wie andere Gerichte auch nimmt das OLG Köln für Dieselfahrzeuge eine Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern an, was Einfluss auf die Bemessung des Nutzugsentgeltes hat, das dem Konzern leider auch in diesem Fall von der vorhergehenden Instanz zugesprochen wurde. "

Konkret bedeutet das bestehende LG-Urteil, dass dem Eigentümer eines 2011 erworbenen Audi Q5 die Erstattung des Kaufpreises abzüglich des Nutzungsentgeltes zusteht, also insgesamt eine Summe in Höhe von rund 14.000 Euro, der aber noch 5 % Zinsen seit 2011 zugerechnet werden. Dies ergibt in Summe einen Schadensersatz, der weit höher liegt als der Gebrauchtwagenwert des Fahrzeugs. Zudem bekommt der Kläger die Anwaltskosten der außergerichtlichen Bemühungen um Schadensersatz erstattet.

Für die Anwälte der IG Dieselskandal ist das Bonner Urteil und der Kölner Hinweisbeschluss deutliches Indiz dafür, dass ich die Rechtsprechung in Deutschland weiter positiv entwickelt.

Der Fall habe zwar direkt nur Auswirkungen auf die EA189-Modelle, strahle aber ganz erheblich auf alle anderen Klagen ab, bei denen ein Rückruf vorliegt und die Feststellung des Kraftfahrtbundesamtes, dass es sich bei den Abschaltvorrichtungen um unzulässige Manipulationen handelt oder es Zugeständnisse seitens der Hersteller gibt.

Betroffen davon wären die komplette Audi-6-Zylinderfamilie inkl. Porsche und VW Touareg, sämtliche Mercedes 4- und 6-Zylinder aller Schadstoffklassen sowie – unter Vorbehalt – der EA288-Motor zumindest im T6 sowie die derzeit zurückgerufenen Opel..
 
...strahle aber ganz erheblich auf alle anderen Klagen ab, bei denen ein Rückruf vorliegt und die Feststellung des Kraftfahrtbundesamtes, dass es sich bei den Abschaltvorrichtungen um unzulässige Manipulationen handelt oder es Zugeständnisse seitens der Hersteller gibt.
Dann zeig mir das mal bitte für den EA288 Nutz...
 
Boah Loide, ich kann es echt nicht mehr hören.

Fahrt Euren Bus und seid glücklich. Man weiss doch vorher was Sache ist....
 
Folks!
Ohne die Quelle geprüft zu haben: es fällt auf Juristen sind einfach wirklich eine besondere Lebensform. In dem Text wird ausgehend von einem Fall der sich ab 2011 entwickelt hat eine "Zurück in die Zukunft" Konstruktion gebaut zu einem Motor der 2011 noch gar nicht gebaut war. Will da niemandem zu nahe treten aber so eine Kausalkette über eine Apparatur die noch gar nicht gebaut ist herzustellen kann schon was!
  • Fahrt die Kiste wenn's Spaß macht.
  • Wer's nicht haben will soll vor dem Kauf überlegen ob die Absicht g'scheit ist.
  • Wenn den Bus hat und nicht mag dann halt, verkaufen und mit was anderem mit weniger Spaßfaktor rumärgern.
Bei Betrügereien ohne Zweifel den Rechtsweg gehen. Hier beim EA288 und EA288 Nutz gibt's viel Gerede, bisher aber niemanden mit belastbaren Messwerten die eine Manipulation im weitesten Sinne des Dieselskandals geliefert hätte. Es gab eine Auffälligkeit der Werte Ende 2017, keine Abschaltvorrichtung, das ist aber geklärt.
-AH-
 
Nun dieses ganze Hin und Her auch um den T6 verunsichert und frustriert auch ein wenig.
Nur um das mal klar zu stellen, ich werde meinen Bulli nicht rückabwickeln, verkaufen, auf den Schrottplatz fahren oder was auch immer.
Das Auto hat uns bisher noch nie im Stich gelassen, sehr viel Freude bereitet und ist uns zwischenzeitlich sehr ans Herz gewachsen.
Auch wenn ich sehe, was nach dem Bulli T6 kommt, z.B. der T6.2 usw., da kommt bei mir keine große Begeisterung auf, was das Aussehen dieser Fahrzeuge anbelangt. Ich finde der aktuelle Bulli ist mit der schönste Bulli, der von VW gebaut wurde. Umwelt hin, und Umwelt her, alles recht und gut, aber das ästhetische Geschmacksempfinden, was ein Fahrzeug anbelangt, muss auch gebührend berücksichtigt werden. Der Bulli bleibt bei uns !:rolleyes:
 
Diejenigen im Forum hier, die den T6 nicht in den Dieselskandal verwickelt sehen - möchten -, oder die diversen Rechtsanwälte, die den T6 - unter Vorbehalt - auch gefährdet sehen ?
Ich sag mal so: die IG, also die Rechtsanwälte, haben ein rein finanzielles Interesse möglichst viele Motoren in den Sumpf zu ziehen. Um so mehr Kunden bekommen sie, und um so mehr können sie verdienen.

Wir haben kein finanzielles Interesse, wenn wir glauben, dass der EA288 nicht das gleiche wir der EA189 ist.
 
Wenn man sich den Werterhalt der Dicken
anschaut scheinen sehr,sehr viele Nutzer - und die ,die es werden wollen dies genau so zu sehen !!

Bin vor kurzem von einem Freund die V-klasse gefahren , nett - aber halt kein Bus.

Eher ein höhergelegter Kombi- und beim Mitfahren in der 2. Reihe beim Einsteigen immer die Birne gestoßen :eek:

VG Bebu
 
Na ja, unsere Software soll ja von Audi sein und es gab schon 2 Updates. Verdächtig, verdächtig...:D
 
1. Was passiert denn bei einer Rückabwicklung genau? Stellt man das Auto hin und bekommt den Kaufpreis wieder? Was ist wenn das Auto Kratzer oder Dellen hat, werden diese in Abzug gebracht?
2. Was ist wenn man Zubehör eingebaut hat oder eine Alarmanlage oder Bearlock? Manche Dinge kann man ja nicht zurückbauen... Ist das dann eigenes Pech?
3. Was ist wenn man wirklich ein Montagsauto hätte und es über diesen Weg rückabwickelt? Kann man auch sagen, dass man das gleiche Auto in neu haben möchte, anstatt des Geldes?

Nicht falsch verstehen, mir geht es nur um allgemeine Infos, also nicht direkt wieder zerreden ;-)
 
So ganz grob:

Zu1: In der Regel ist eine Nutzungsentschädigung fällig. Gefahrene km x Betrag xy. Dellen und Kratzer erhöhen die Entschädigung.

Zu2: Ja, wenn kein Rückbau möglich ist. Ein und Ausbau bleibt eh bei einem hängen. Starke Veränderungen können auch eine Rückabwicklung unmöglich machen bzw. die Entschädigung erhöhen.

Zu3: Ja, aber Nutzungsentschädigung bleibt in der Regel.

Ohne Verlust rauszukommen ist eher selten.

Liegt ein Betrug vor, kann ein Vergleich nach eingelegter Klage vorteilhaft sein, da der Beklagte abwägt ob es nicht besser ist einen einzelnen “großzügig “ zu entschädigen, als mit einem Urteil tausende weitere Ansprüche zu begründen.

Letztendlich ist alles mit Zeit und Ärger verbunden und immer eine Einzelfallentscheidung die man sich zeitlich und finanziell leisten können muß.

Ich habe mal einen Gebrauchtwagenkauf mit Inzahlungnahme eines Fahrzeuges rückabgewickelt. Muß man nicht unbedingt öfter haben.
 
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