Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Der wird 6b sein.

In den Papieren steht nur EU6 - die genaue Einstufung kann man über die Schlüsselnummer sehen.
 
Ahh ok, schon mal danke für die Antwort.

So, meine Schlüsselnummern lauten:
0603 BUP00616 X

Wie sehe ich jetzt welche Norm ich genau habe?

Grüße

Michi
 
Könnte man recherchieren.

Ist aber auch egal - es ist auf jeden Fall 6b. 6b gilt für EZ ab 01.09.2015.

Euro 6 oder 6a gab es übrigens nie - keine Ahnung warum.

Gruß, Marcus
 
Ok, danke für die Auskunft :)
 
Beim vielzitierten Update wird die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht. Es kommt zu einem komplett neuen Mapping der Motorsteuerung, die in den Konfiguratoren der Hersteller und in den Kaufverträgen genannten Verbrauchs- und Abgaswerte stimmen unter Umständen nicht mehr. Die für die Zulassungsgenehmigung relevanten Werte verändern sich.

Es wird quasi ein neues Bauteil verbaut, dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich dadurch auch die Gewährleistung um zwei Jahre verlängert werden müsste. VW nutzt hier äußerst wirksam den verniedlichenden Terminus, um sich dadurch aus der Verantwortung für Folgen einer Rückrufaktion zu nehmen.
Obwohl mit der Software ein entscheidender Motorbestandteil ausgetauscht wird, spricht der Lobbyist von einer “kleinen Sache”, die im Rahmen der Kundenzufriedenheit durchgeführt wird.

Die Frage nach der Betroffenheit des eigenen PKW beantwortet ein Händler wie folgt: „Sie sind nicht betroffen, weil durch das Update das Auto in exakt dem Zustand ist, wie es das Gesetz fordert: Machen Sie das Update und alles ist gut!“

Juristisch ist die Sache klar: VW hat mit voller Betrugsabsicht Software nicht nur manipuliert, sondern wissentlich den Nachweis von grenzwertüberschreitenden Emissionen unmöglich gemacht. Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut. Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.

Ein Opfer im Abgasskandal hat die Option zur Auswahl, ein Auto innerhalb von 2 Jahren zurückzugeben, wenn ein bestehender Mangel nicht abgestellt werden kann.

Auch der T6 hält die Abgaswerte nicht ein, diese sollen z.T. noch schlechter sein, als vom Vorgängermodell T5.
Fahrverbote für dieses Auto werden aktuell diskutiert.

Jeder T6 Cali Besitzer hat die Möglichkeit seine Rechte einzuklagen oder auch nicht, das muss jeder selbst entscheiden.
 
Beim vielzitierten Update wird die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht. Es kommt zu einem komplett neuen Mapping der Motorsteuerung, die in den Konfiguratoren der Hersteller und in den Kaufverträgen genannten Verbrauchs- und Abgaswerte stimmen unter Umständen nicht mehr. Die für die Zulassungsgenehmigung relevanten Werte verändern sich.

Es wird quasi ein neues Bauteil verbaut, dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich dadurch auch die Gewährleistung um zwei Jahre verlängert werden müsste. VW nutzt hier äußerst wirksam den verniedlichenden Terminus, um sich dadurch aus der Verantwortung für Folgen einer Rückrufaktion zu nehmen.
Obwohl mit der Software ein entscheidender Motorbestandteil ausgetauscht wird, spricht der Lobbyist von einer “kleinen Sache”, die im Rahmen der Kundenzufriedenheit durchgeführt wird.

Die Frage nach der Betroffenheit des eigenen PKW beantwortet ein Händler wie folgt: „Sie sind nicht betroffen, weil durch das Update das Auto in exakt dem Zustand ist, wie es das Gesetz fordert: Machen Sie das Update und alles ist gut!“

Juristisch ist die Sache klar: VW hat mit voller Betrugsabsicht Software nicht nur manipuliert, sondern wissentlich den Nachweis von grenzwertüberschreitenden Emissionen unmöglich gemacht. Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut. Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.

Ein Opfer im Abgasskandal hat die Option zur Auswahl, ein Auto innerhalb von 2 Jahren zurückzugeben, wenn ein bestehender Mangel nicht abgestellt werden kann.

Auch der T6 hält die Abgaswerte nicht ein, diese sollen z.T. noch schlechter sein, als vom Vorgängermodell T5.
Fahrverbote für dieses Auto werden aktuell diskutiert.

Jeder T6 Cali Besitzer hat die Möglichkeit seine Rechte einzuklagen oder auch nicht, das muss jeder selbst entscheiden.
Dann würde ich an deiner Stelle sofort den Cali beim Händler auf den Hof stellen und Klage einreichen. Bei den „Gott sei Dank“ sauberen T 5 ist es ja leider schon zu spät da die Zwei Jahre leider um sind.
 
Beim vielzitierten Update wird die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht. Es kommt zu einem komplett neuen Mapping der Motorsteuerung, die in den Konfiguratoren der Hersteller und in den Kaufverträgen genannten Verbrauchs- und Abgaswerte stimmen unter Umständen nicht mehr. Die für die Zulassungsgenehmigung relevanten Werte verändern sich.

Es wird quasi ein neues Bauteil verbaut, dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich dadurch auch die Gewährleistung um zwei Jahre verlängert werden müsste. VW nutzt hier äußerst wirksam den verniedlichenden Terminus, um sich dadurch aus der Verantwortung für Folgen einer Rückrufaktion zu nehmen.
Obwohl mit der Software ein entscheidender Motorbestandteil ausgetauscht wird, spricht der Lobbyist von einer “kleinen Sache”, die im Rahmen der Kundenzufriedenheit durchgeführt wird.

Die Frage nach der Betroffenheit des eigenen PKW beantwortet ein Händler wie folgt: „Sie sind nicht betroffen, weil durch das Update das Auto in exakt dem Zustand ist, wie es das Gesetz fordert: Machen Sie das Update und alles ist gut!“

Juristisch ist die Sache klar: VW hat mit voller Betrugsabsicht Software nicht nur manipuliert, sondern wissentlich den Nachweis von grenzwertüberschreitenden Emissionen unmöglich gemacht. Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut. Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.

Ein Opfer im Abgasskandal hat die Option zur Auswahl, ein Auto innerhalb von 2 Jahren zurückzugeben, wenn ein bestehender Mangel nicht abgestellt werden kann.

Auch der T6 hält die Abgaswerte nicht ein, diese sollen z.T. noch schlechter sein, als vom Vorgängermodell T5.
Fahrverbote für dieses Auto werden aktuell diskutiert.

Jeder T6 Cali Besitzer hat die Möglichkeit seine Rechte einzuklagen oder auch nicht, das muss jeder selbst entscheiden.

Das ist schon wieder von vorne bis hinten Unsinn. Außerdem schmeißt Du mit Deinen Zitaten den T6 mit dem EA189 Skandal durcheinander:

1. Bei sog. Embedded Systemen (und dazu gehört ein MSG) wird die Software/Firmware immer komplett aktualisiert. Das liegt daran, dass es sich um ein geschlossenes File handelt und nicht um eine Sammlung von Programmen ähnlich wie bei einem Windows PC.

2. Woher weißt Du, dass bei der neuen SW "Alles anders ist" ? Kennst Du Dich damit aus und hattest die Möglichkeit, den Sourcecode zu prüfen?

3. Ein SW Update hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistung. Es wurde kein Mangel beseitigt und auch kein physikalisches Teil ausgetauscht, auf das es eine neue Gewährleistung geben könnte.

4. Woher weißt Du, dass es Änderungen auf Grund der Abgaswerte gegeben hat? Das wurde nie diskutiert und von niemandem behauptet.

5. Wie kommst Du darauf, dass manipulierende SW neu installiert wurde?

6. Evtl. Fahrverbote betreffen ALLE EU6 Fahrzeuge. Das liegt aber daran, dass der bisherige Fahrzyklus den normalen Fahrbetrieb kaum abdeckt. Deshalb wurde auch EU 6d TEMP kurzfristig eingeführt. Das ist aber weder VW zuzurechnen noch ein Mangel im gesetzlichen Sinne.

7. Käufer eines T6 sind eben (im Gegensatz zu den EA189 FZG) keine Opfer des Abgasskandals.
 
Manche verteidigen VW noch über den Tod hinaus.

Wenn Du mal ein paar meiner Beiträge lesen würdest, wüsstest Du, dass genau das Gegenteil der Fall ist.

Mich k***zt das Vorgehen der gesamten deutschen Automobilindustrie echt an. Ich bin auch froh, dass wir keinen neueren Diesel im Bestand haben.

Es geht hier lediglich darum, dass es komplett sinnlos ist, bei einem nicht manipulierten EU6 FZG juristische Schritte zu erwägen. Damit macht man hier im Forum nur die Leute verrückt.
 
Abwarten und Tee trinken.
Ist zwar schon ein alter Hut der Bericht der Wirtschaftswoche vom 08. Juni 2018, (.....Betroffen sind nach Informationen der WirtschaftsWoche bis zu 192.000 T6 mit EU6-Pkw-Zulassung, die VW seit 2015 ausgeliefert hat.)
Aber solange diese Akte unerledigt beim KBA verweilt, bin und bleibe ich verunsichert und skeptisch gegenüber VW.
@MarcusMüller
Habe tatsächlich einige Beiträge von dir gelesen und nehme hiermit meine Behauptung zurück.
(Trifft aber auf einige andere zu)
 
In der Regel läuft eine Rückabwicklung so ab im Rahmen der Gewährleistungsfrist, dass zwischen dem Händler und dem Käufer resp. über den Rechtsanwalt ein Vergleich geschlossen wird - und darüber absolutes Stillschweigen vom Händler verlangt oder auch mit diesem vereinbart wird.
Das wird wohl auch der Grund sein, weshalb man hier und anderswo so wenig erfährt über dieses Thema.
Da muss sich schon jeder selbst drum kümmern! Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat.
Die in den Medien viel zitierte Sammelklage, die dieser Tage auf den Weg gebracht wurde, ist für viele Betroffene auch ein Witz.
Mit einem Urteil wird im Jahre 2020 gerechnet, danach kann noch weitere Rechtsmittel eingelegt werden, wovon auszugehen ist.
Mit einem höchstrichterlichen Urteil kann man vermutlich nicht vor 2022 oder sogar erst noch später rechnen.
Danach muss jeder über einen Rechtsanwalt seine individuellen Ansprüche bei VW geltend machen, auch das dauert nochmals.
Bis dahin hat das Fahrzeug so viele km auf dem Tacho, dass sich eine Rückabwicklung wegen dem Nutzungsausgleich nicht mehr rentiert.
Oben habe ich schon erwähnt, dass der Nutzungsausgleich bei einem Km Stand von 20 000 km und einem Neupreis von 60 000 Euro = 4800 Euro beträgt.
Bei einem angenommen Km Stand im Jahre 2023 von 100 000 km würde der Nutzungsausgleich 24000 Euro betragen, ganz davon abgesehen, dass in dieser Zeit rund 5 Preiserhöhungen erfolgt sein werden.
 
@TX-Kruse
genau, das mache ich!


Und wegen was genau willst du dein Cali zurück geben?
Software update gibt es ja keins aufgrund Falscher Werte, die es beim Cali anscheinend nicht gibt

Fahrverbote sind schon seit fast 2 Jahren in Diskussion , zumal wie schonmal erwähnt der Hersteller nichts für kann.

Aber auch wenn ein Update kommt, es gibt ja für verschiedenste Fahrzeuge zich verschiedene Hersteller Verbesserungsmaßnahmen bzw. Rückrufaktionen , warum wurde sonst nie so ein Aufschrei gemacht ?
Warum gibt man sein Auto nicht zurück wenn z.b. der Hersteller ein anderen Airbag verbauen will oder Gastanks ?
 
die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht
Was genau ist für dich bezogen auf ein Motorsteuergerät der Unterschied?
Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut.
Gleiche Frage hier? Ich versteh nicht, was Du mit diesen Wortspielen sagen willst? Ist eine manipulierte Software schlimmer als eine Software, die manipuliert wurde?
Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.
Ich hab den Eindruck, Du bist bei denen in die Schule gegangen und versucht eine möglichst dramatische Wortwahl zu finden
Auch der T6 hält die Abgaswerte nicht ein
Das ist Unsinn, Selbst die (meist zu recht) viel gescholtene DUH hat dem T6 sehr gute Werte im RDE bescheinigt.

Das was sich VW beim EA189 geleistet hat ist eine riesengroße Frechheit und Unverschämtheit und müsste drastisch bestraft werden. Bin ich sofort dabei. Aber dann bitte nicht nur VW, sonder alle, die auf ähnliche Weise geschummelt haben (also eigentlich alle). Und eben nicht alles bunt in einen Topf schmeißen, wo es keinen Zusammenhang gibt.


Ein SW Update hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistung. Es wurde kein Mangel beseitigt und auch kein physikalisches Teil ausgetauscht, auf das es eine neue Gewährleistung geben könnte.
Diesbezüglich wäre ich mir da aber absolut nicht sicher. Da tendiere ich zu Odenwalddiesels Meinung.
Gewährleistung erstreckt sich grundsätzlich nicht nur auf rein physikalische Gegenstände, sonder selbstverständlich auch auf Software. Drastisches Beispiel: Wenn das Auto nach dem Update nur noch max. 25km/h fährt und dabei 35l/100km braucht glaube ich schon, dass Du da einen Gewährleistungsanspruch hast, auch wenn dieses Verhalten rein SW-bedingt ist.
Umgekehrt wird nicht jedes Fehler-beseitigende Update eine neue 2-jährige Gewährleistung nach sich ziehen. Wo da die Grenze ist, müssten Juristen und/oder Gerichte klären.
 
Der Auslieferungsstopp des Cali ist im Sept./Okt. 17 erfolgt.
Hatte zu diesem Zeipunkt, quasi über Nacht, VW eine Eingebung, dass auch der Cali nicht den erforderlichen Abgasvorschriften genügt?
Wusste VW nicht schon deutlich früher, Wochen oder Monate, dass es auch mit dem Cali T6 Probleme mit den Abgaswerten geben wird?
Und dennoch, der Cali wurde bis Sept./Oktober ausgeliefert als ob es keine Abgasproblematik gäbe.
Klar, das böse KBA ist schuld daran, nicht VW !!
Bis dato hat sich VW nicht in der Lage gesehen, auch den sogenannten Bestandsfahrzeugen ein update zu gönnen, mal ganz davon abgesehen, dass dieses update die Fahrzeugcharakteristik deutlich ändert, wie ich oben schon näher beschrieben habe.
Wie verarscht muss sich doch ein Käufer vorkommen, der z.B. am 31. August noch einen Cali erhalten hat, dieser Cali immer noch als Bestandsfahrzeug durch die Lande fährt mit den entsprechenden schlechten Abgaswerten, die voraussichtlich alsbald auch ein Fahrverbot mit sich bringen und der Käufer ab 1. Sept. hat das update bekommen.
Da kann sich nun jeder selbst aussuchen, wie man solch ein Verhalten oder Geschäftsgebaren nennen kann.
 
dass dieses update die Fahrzeugcharakteristik deutlich ändert,
sagt wer?
Ich hab hier noch keinen einzigen Bericht gelesen, wo ein T6 Besitzer von veränderter Fahrzeugcharakteristik spricht.

Irgendwie mischt du entweder ganz viel zusammen, was nicht zusammen gehört oder reimst Dir irgendwas zusammen, was so nicht existiert. Das ist jedenfalls mein Eindruck.
 
Da kann sich nun jeder selbst aussuchen, wie man solch ein Verhalten oder Geschäftsgebaren nennen kann.

Damit hast du 100%ig Recht und ich kann auch gut verstehen, dass du gerne etwas gegen VWN unternehmen würdest. Aber auf dem Rechtsweg ist das ziemlich aussichtslos. Dein T6 erfüllt die Eigenschaften, mit denen er verkauft wurde. Dass du damit evtl. bald nicht mehr in die Innenstädte darfst ist zwar ärgerlich, aber das wird sehr vielen von uns so gehen, die einfach noch nicht die aktuellste Schadstoffnorm haben. Solange VW(N) nicht zugibt, dass spezielle Abschalteinerichtungen im EA288 programmiert sind, hast du keine Handhabe.

Wenn du wirklich was tun willst, darfst du keinen VW mehr kaufen ;).
 
Wie verarscht muss sich doch ein Käufer vorkommen, der z.B. am 31. August noch einen Cali erhalten hat, dieser Cali immer noch als Bestandsfahrzeug durch die Lande fährt mit den entsprechenden schlechten Abgaswerten, die voraussichtlich alsbald auch ein Fahrverbot mit sich bringen und der Käufer ab 1. Sept. hat das update bekommen.
Da kann sich nun jeder selbst aussuchen, wie man solch ein Verhalten oder Geschäftsgebaren nennen kann.

Kannst oder willst du es nicht verstehen ?

Die Fahrverbote haben absolut nichts mit veränderten Abgaswerten zutun
Das sind 2 paar Schuhe

Wie auch schonmal erwähnt, vor gut 10 Jahren als das Thema DPF aufkam und man nurnoch mit einer grünen Plakette in die Stadt gekommen ist , wurde da auch der Autokonzern beschuldigt
Da kann weder VW noch Mercedes oder sonst wer was für wenn die Regierung beschließt das nurnoch Euro 6 Diesel in die Stadt dürfen.

Eine Nachrüstung sollte wie damals subventioniert werden. ca 50% zahlt der Staat ( wenn die sich schon so ein quatsch einfallen lassen ) und 50% der Kunde. Das wäre einigermaßen fair um nicht gleich ein neues Auto kaufen zu müssen.
 
Wenn du wirklich was tun willst, darfst du keinen VW mehr kaufen ;).

Eher kein deutsches Auto mehr ;)
Sitzen doch alle im selben Boot

Ich glaube die PSA ( Nagel mich da aber nicht fest, Halbwissen ) sind mit die saubersten wenn man schon Umweltbewusst fahren möchte und Wert drauf legt
 
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