Beim vielzitierten Update wird die Software nicht aktualisiert, sondern komplett ausgetauscht. Es kommt zu einem komplett neuen Mapping der Motorsteuerung, die in den Konfiguratoren der Hersteller und in den Kaufverträgen genannten Verbrauchs- und Abgaswerte stimmen unter Umständen nicht mehr. Die für die Zulassungsgenehmigung relevanten Werte verändern sich.
Es wird quasi ein neues Bauteil verbaut, dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich dadurch auch die Gewährleistung um zwei Jahre verlängert werden müsste. VW nutzt hier äußerst wirksam den verniedlichenden Terminus, um sich dadurch aus der Verantwortung für Folgen einer Rückrufaktion zu nehmen.
Obwohl mit der Software ein entscheidender Motorbestandteil ausgetauscht wird, spricht der Lobbyist von einer “kleinen Sache”, die im Rahmen der Kundenzufriedenheit durchgeführt wird.
Die Frage nach der Betroffenheit des eigenen PKW beantwortet ein Händler wie folgt: „Sie sind nicht betroffen, weil durch das Update das Auto in exakt dem Zustand ist, wie es das Gesetz fordert: Machen Sie das Update und alles ist gut!“
Juristisch ist die Sache klar: VW hat mit voller Betrugsabsicht Software nicht nur manipuliert, sondern wissentlich den Nachweis von grenzwertüberschreitenden Emissionen unmöglich gemacht. Es wurde bestehende Software nicht manipuliert, sondern manipulierende Software eingebaut. Die Marketingabteilung von Volkswagen legt hier immer Wert auf eine verharmlosende Wortwahl.
Ein Opfer im Abgasskandal hat die Option zur Auswahl, ein Auto innerhalb von 2 Jahren zurückzugeben, wenn ein bestehender Mangel nicht abgestellt werden kann.
Auch der T6 hält die Abgaswerte nicht ein, diese sollen z.T. noch schlechter sein, als vom Vorgängermodell T5.
Fahrverbote für dieses Auto werden aktuell diskutiert.
Jeder T6 Cali Besitzer hat die Möglichkeit seine Rechte einzuklagen oder auch nicht, das muss jeder selbst entscheiden.