AW: Rollo wieder nass!
So,
nun habe ich es schwarz auf weiß. Heute kam das nutzlose Standardantwortschreiben auf meine Sonderkulanzanfrage.
Leider brachte die Prüfung meines Anliegens kein positives Ergebnis...
Zusammengefasst heißt das:
- Kurz vor Ablauf der Garantie vor einem Jahr wurden meine undichten Schiebefenster ausgetauscht, zum zweiten Mal, diesmal komplett.
- Der Serienstand der damals "neuen" war nachweislich veraltet (S27, ca. 1 Jahr alt) und nachweislich noch immer undicht.
- Nachdem meine Schiebefenster vor ein paar Wochen erwartungsgemäß wieder undicht geworden sind, will VW mir also nur mit 70% der Kosten (Arbeit + Material) entgegenkommen. Bleiben mir also noch ca. 400,- € "Selbstbeteiligung". Dies für einen Mangel, der von vornherein bestand und nie dauerhaft beseitigt werden konnte.
Ich finde dies eine Unverschämtheit, da es sich bei den undichten Fenstern um ein bekanntes und hausgemachtes Problem von VW handelt. Hier liegt ein Konstruktionsfehler vor - nicht etwa ein einfacher Sachmangel. Die Undichtigkeit rührt nicht von Verschleiß oder unsachgemäßer Benutzung her, sondern ist eindeutig auf die Bauweise der Schiebedinger zurück zu führen.
Es kann nicht sein, dass der Kunde nun dafür zahlen soll.
Kennt sich jemand in diesen Dingen rechtlich genauer aus und kann mir sagen, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten?
Für mich hat sich das Thema T5 damit wohl bald erledigt. Ich werde meine Fenster dezent durch schwarzes Silikon dauerhaft abdichten. Jedenfalls lasse ich nicht auf meine Kosten für 400 € neue Schiebefenster einbauen.
Mein nächstes Auto wird kein T5 mehr. NIE WIEDER!
Gruß vom capfei