Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

sieger11

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Hallo Alle,

hat jemand hier im Forum Erfahrung mit Reimportfahrzeugen, die auch nach der 3. Reperatur noch nicht i.O. waren?
So wie ich es hier gelesen habe, ist für Wandlung der verkaufende VW-Betrieb der Ansprechpartner. Das wäre ggf. eine 'ordentliche' Fahrstrecke, aber: Gibt es z.B. in Schweden, den Niederlanden, Italien oder Österreich überhaupt das Recht zu wandeln?
Hat ggf. ein Reimporteur als Kundenservice Betroffene aktiv unterstützt? Name des Reimporteurs gern auch als PN.

Hoffentlich musste bisher noch niemand Erfahrung auf dem Gebiet machen, kann aber was zur rechtlichen Situation sagen. :danke::pro:
 
AW: Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

Wandlung ist lt. EU-Recht auch z.B. in SE möglich.
Aber da ist der Vrrkäufer, der Dir das Fzg verkauft hat (in D) Deine Anlaufstelle. Da musst Du Deine Ansprüche zu allererst geltend machen.
 
AW: Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

Hallo sieger11,

nach meiner Info ist die gesetzliche Situation in NL wie hier in D. Bei gerichtlichem Streit hast Du natürlich das Problem, Deine Interessen dort nicht so einfach/billig wie hier durchsetzen zu können.

Da ich bisher außer Waschdüsen kein Problem hatte, sehe ich mich in der Hinsicht nicht gefährdet. Weil ich jede Woche einmal in NL arbeite und auch die Sprache spreche, habe ich im Vorfeld kein Problem gesehen.

Nur warum bist Du so ängstlich? Die Wandlungen auf verkaufte T5 sind wahrscheinlich nicht mal im Promillebereich. Die Supersparversion mit Vollkasko gibt es nirgendwo. Eventuell kannst Du noch eine Rechtsschutzversicherung einkalkulieren.

Wenn Du bei der Bestellung noch die elektr. Schiebetüren und Schiebefenster weglässt, bist Du mit dem 5.2 in einer risikoarmen Gruppe.

Wer nicht wagt...

Gruß
Helge
p.s.: den holländischen Pragraphen suche ich bei Gelegenheit mal raus; zur Zeit keine Zeit.
 
AW: Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

Nur warum bist Du so ängstlich? Die Wandlungen auf verkaufte T5 sind wahrscheinlich nicht mal im Promillebereich. Die Supersparversion mit Vollkasko gibt es nirgendwo. Eventuell kannst Du noch eine Rechtsschutzversicherung einkalkulieren.

Ich denke, neugierig ist passender als ängstlich ;)

p.s.: den holländischen Pragraphen suche ich bei Gelegenheit mal raus; zur Zeit keine Zeit.

Nachdem ich kein Jurist werden will bin ich mit deiner Anwort (mehr als) zufrieden.
:danke:
 
AW: Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

Hallo Sieger11,

ich habe einen Reimport aus Tschechien allerdings bei einem deutschen VW-Händler gekauft. Ich hätte in Deutschland meinen Cali wandeln können.
Vor allem waren die Fehler bei meinen Cali, bis auf das Lenkgestänge, immer die Campingausrüstung und die Fehler wurden nach dem 3 oder 4 mal doch abgestellt.
Damals waren aber die meisten Gewandelten auch nicht besser.

Servus
Werner
 
AW: Reimport: Wandlung im Ausland überhaupt möglich?

Wandlung ist lt. EU-Recht auch z.B. in SE möglich.
Aber da ist der Vrrkäufer, der Dir das Fzg verkauft hat (in D) Deine Anlaufstelle. Da musst Du Deine Ansprüche zu allererst geltend machen.

Wenn der deutsche "Händler" nur Vermittler ist und Du im Ausland der Käufer bist, dann kann Dir der Vermittler helfen, aber rechtlich mußt Du es schon selbst und direkt machen. Rechtlich, dank EU, möglich, aber in der Realität nicht so einfach. Vielleicht bist Du im ADAC oder hast dort sogar eine Rechtschutzversicherung, so dass die Dir einen Anwalt in dem betreffenden Land vermitteln können.

Gruß Micha
 
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