Reimport oder 16% Aktion?

Eben, die Gewährleistungsansprüche hast Du nur gegenüber dem Verkäufer. Folglich musst Du ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Und für einen knarzenden Sitz bringst Du das Auto nichtmal 50km weit weg, erst Recht keine 300. Also ich zumindest nicht...
 
Eben, die Gewährleistungsansprüche hast Du nur gegenüber dem Verkäufer. Folglich musst Du ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Und für einen knarzenden Sitz bringst Du das Auto nichtmal 50km weit weg, erst Recht keine 300. Also ich zumindest nicht...
Stimmt so nicht, du hast erst mal Werksgarantie, sonst hätten alle Reimporte das selbe Problem.
 
Nun sind nicht alle Re-Importeure Vermittler. Ich habe mit meinem einen Kaufvertrag. Daher könnte ich ihn im Rahmen der Sachmängelhaftung 6 Monate lang quälen. Aber wozu ? Denn ich kann ja Sachmängel im Rahmen der EU weiten Garantie bei VWN nachbessern lassen. Das sollte genügen.
 
Genau darauf wollte ich hinaus. Es gibt kein Problem, weil ein in DE gekauftes VW Fahrzeug automatisch die VW „Garantie“ erhält. Wenn ich jetzt innerhalb von DE umziehen würde, hätten wir das gleiche „Problem“ und deswegen hat sich VW dafür entschieden alle Händler bei Neuwagen mit in die Pflicht zu nehmen.
Zwar Blöd für die Neuwagenverkäufer, eröffnet aber einen großen Radius beim Neuwagenkauf für den Kunden.
 
Ihr verkennt den kleinen aber feinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Garantieleistungen kann jeder Vertragspartner erbringen. Nur schreibt die Garantiebedingungen eben VW vor und dort steht nicht, dass Du das Auto nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch, den Fahrersitz knarzfrei zu bekommen, vor die Tür des Partners stellen kannst und Deinen Kaufpreis abzgl. einer (lächerlichen) Nutzungsentschädigung zurückerhälst. Der hingegen Verkäufer würde sich hüten, einen Fehler im zweiten Anlauf nicht ordentlich zu beseitigen, sofern man beim ersten mal auf Aushändigung des Werkstattauftrages bestanden hat. Meine Eltern haben das mal problemlos durchgezogen bei unserem allerersten Sharan 1996, ein absolutes Montagsauto. Der zweite Sharan 1997 lief bis vor drei Jahren mit fast 400tkm (wenn auch nicht ganz ohne Mängel, so in Summe doch OK).
 
Zu der ganzen Vermittlerthematik. Hier schließt man den Kaufvertrag trotzdem mit einem Autohaus. Der Vermittler spielt bei der Kaufvertragserstellung/abschließung keine Rolle mehr.

Der einzige Unterschied zum lokalen Händler ist, dass der vermittelte Händler eben X00KM entfernt sein kann.
 
die Tür des Partners stellen kannst
Wenn ich soweit gehen müsste, ist mir klar dass ich das Auto ca. 250km zum Kaufvertragspartner (VW Händler) bringen müsste. Ich wäge aber diesen Nachteil (Gewährleistungsansprüche) gegen die EK-Ersparnis ab. Es geht bei diesem Nachteil nur darum, dass es Fehler gibt, die VW nicht in den Griff bekommt, dieses Risiko schätze ich beim T6.1 für ziemlich gering ein (neue Abgasreinigung„Klopf auf Holz :D)
 
32% Unterschied. Auch, wenn es 2,5Jahre her ist. Da müsste man schon Einzelheiten erfahren, um das glauben zu können
Habe jetzt nochmal nachgeschaut, habe sogar nur 38.150 € bezahlt, es gab noch 500 € Nachlass wegen der veränderten Werte.
leider finde ich den Ausdruck vom Konfigurator nicht mehr, Ausstattung Siehe aber Anhang... lag irgendwo bei Mitte 50k €.
 

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Hallo zusammen,
wir haben im September einen T6.1 Cali Coast 150PS Schalter bestellt.
- Angebote aller bekannten Reimporteure
- Herr Immler aus Südwest Vorwahl 07131 freundlichster und auskunftreichster Anbieter hätte 20,5% über eine Preisagentur vermitteln können - obwohl er NICHTS davon gehabt hätte
- der Rabatt gilt nicht für Garantieverlängerungen und so war der Unterschied am Ende ca. 700€
- gekauft haben wir lokal bei VW mit 19,5% im Rahmen der Aktion Caravan Salon Düsseldorf
- 3% MWSt. Rabatt schriftlich im KV fixiert auch bei Auslieferung bis Ende 2021
- Kein Reimporteur ist an den Preis gekommen
- Schwaiger Bullishow war bei Beach sehr günstig Coast und Ocean preislich nicht atraktiv

Kurzum ziehe ich bei etwas höherem Preis einen Ansprechpartner Ende-zu-Ende vor Ort vor.
 
Ganz klar! Wenn ich mir hier z.B. das Thema „Fahrersitz knarzt“ ansehe. Der Händler vor Ort wird die Sache mit „Ölen und Fetten“ nur dann ein zweites Mal probieren, wenn man vergessen hat, den Werkstattauftrag einzufordern.
 
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