Reifentragfähigkeit bei Anhängerbetrieb

posemuckel

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Extras
Elektrische Fernsterheber, Sitzheizung, GRA , MFL...
Hallo an alle, war heute beim TÜV und wollte Felgen 8x18 et 55 mit 245 45 18 eintragen lassen (T5.2 140ps Kombi Bj. 2012).Laut Gutachten darf ich auf diesen Felgen (Traglast 1025kg) Reifen mit einem Lastindex von 100 fahren , also bis 800Kg. Meine zulässige Achslast liegt vorne bei 1575kg und hinten bei 1600kg (sollte ja eigentlich passen) Nun hat der T5 eine Anhängerkupplung und dadurch soll sich laut Tüv Prüfer angeblich die Achslast verändern und somit wären die Reifen nicht mehr zulässig (ich müsste Reifen mit Traglast > 103 und C fahren) . Meine Frage : die zulässige Achslast ändert sich doch garnicht, ich muss doch nur aufpassen das ich halt die 120kg Stützlast des Anhängers mit in meine Achslast von 1600kg mit einplane (blieben also 1480 Kg Achslast).? Oder sehe ich das falsch ? Danke im voraus
 
Also dass es C Reifen sein müssen ist schonmal Quatsch. Es gibt eine (EU?) Verordnung, die auch normale Reifen ermöglicht, wenn der LI stimmt.
Bzgl. Achslast und Stützlast steige ich auch nicht ganz durch. Ich hatte aber mal beim TÜV offiziell mit Fahrzeugschein angefragt, ob mein damaliger Reifenfavorit mit einem LI von 104 (übrigens ohne C oder RF Kennzeichnung) bei meiner Achslast von 1720kg gesetzeskonform wäre. Antwort war ja. Werksseitig ist eine AHK mit 100kg Stützlast verbaut. Ich habe auch Felgen mit 900kg Radlast eingetragen, ohne Einschränkungen.
Das würde heißen dass die Stützlast max. anteilig, wenn überhaupt, zur Achslast addiert wird.
 
Da hatte der Prüfer leider doppelt Unrecht (Traglast / C-Reifen).


92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."

nochmal als Link:
92/21/EWG , 95/48EG (Punkt 3.2.3.1)
92/23/EWG (Punkt 3.7.3)
 
Super, DANKE, sowas habe ich gesucht
 
Da hatte der Prüfer leider doppelt Unrecht (Traglast / C-Reifen).


92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."

nochmal als Link:
92/21/EWG , 95/48EG (Punkt 3.2.3.1)
92/23/EWG (Punkt 3.7.3)
Soweit zu den Fakten.

Ich persönlich halte eine solche Vorgehensweise dennoch nicht ratsam, denn der Reifen wird vielleicht auch einmal - ohne Anhänger - mit voller Beladung oder Überladung sehr schnell im Höchstgeschwindigkeitsbereich gefahren, ohne jegliche Reserve.
 
Mag ja sein, dennoch tragen die Reifen ab Geschwindigkeitsindex H (210Km/h) auch bis mind. 210 das, was aufgedruckt ist, ein bißchen Reserve gibt es dann auch noch. Alles andere (Kombination aus Überladung, Geschwindigkeit, falscher Luftdruck, alte / vorgeschädigte Reifen usw.) ist nicht rechtens und darum geht es in den Paragrafen nicht. Andersrum macht es wenig Sinn einen "unendlich" großen Lastindex zu fahren, da der Reifen damit auch härter wird und im Fall der C-Reifen einen hohen Druck erfordert. Die Reifen haben vielleicht Vorteile auf Schotter oder bei Überladung, wobei letzteres ja wieder nicht rechtens ist.
Nach kurzer Suche hat der "schlechteste" 245/45/18 mit Lastindex 100, um den es hier anfangs ging, einen Geschwindigkeitsindex von H, die anderen liegen bei W bzw. Y. Die wenigsten Busse haben eine eingetragene (originale) vmax >200Km/h. Höher als 210Km/h gibt es vermutlich nicht (beim 150KW TSI bestimmt auch nicht?). Der 140PS Diesel fährt solche Geschwindigkeiten zumindest definitiv nicht, wenn selbst der BiTDI mit ~188Km/h eingetragen ist.
 
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