Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC
mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
• Lastindex LI
s. Punkt 2 "e". Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Ein-
tragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R
13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 ):
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen
Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer
Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.)
Seit Ende 2004 1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als
vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index
ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.
Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in
"Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87
(entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension
meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur
eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei
Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten / C Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-
Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index
des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl
des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG