Reifenfrage passen 215 65 R16 Reifen (ohne C) auf standard Stahlfelgen ?

Was besseres wäre mir jetzt auch nicht eingefallen...
 
Wenn die Traglast der Reifen paßt, dann können sie auch gefahren werden. Der Zusatz C steht dort teilweise, weil es zur Zeit der Homologation gar keine "nicht C-Reifen" gab, die diese Traglast erreicht haben. Wenn beide Reifen zusammen pro Achse die Achslast laut Zulassung erreichen oder überschreiten, dann paßt das. Das ist im übrigen schon eine ganze Weile so und sollte spätestens seit 2004 (EU-Richtlinie) den Prüfstellen bekannt sein. Da der Bus so langsam fährt, spielen Sachen wie Traglastverlust aufgrund von Geschwindigkeiten >210Km/h auch keine Rolle. C-Reifen dürfen im übrigen auch nicht mit anderen "ohne C-" Reifen kombiniert werden (z.B. Achsweise), auch aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften und Luftdrücke, die den Fahrzeugführer überfordern könnten.

z.B.:
1:

12. Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind er-
laubt?
Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC
mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
• Lastindex LI
s. Punkt 2 "e". Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Ein-
tragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R
13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 ):
In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen
Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer
Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.)
Seit Ende 2004 1) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als
vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index
ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast.
Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in
"Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87
(entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension
meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur
eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei
Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten / C Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-
Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index
des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl
des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

1) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf
Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


EU-Richtlinie 92/23/EWG (1)

EU-Richtlinie 92/23/EWG (2)


2:

GTÜ:
..Eintragungen bei Reifen im Fahrzeugschein mit Empfehlungscharakter

Sind in den Fahrzeugpapieren Eintragung wie Reinforced, C-Reifen, „nur Sommer“ und / oder „nur Winterreifen“ oder „M+S“, „MO“ (Mercedes Orginalteil) oder N0, N1,N2; N3 (Porche Orginalteil) vorhanden, so haben diese Eintragungen „nur“ Empfehlungscharakter. Dieser „Empfehlungscharakter“ gilt nur für Mehrspurige Kraftfahrzeuge (nicht Motorrad!)..

3:

Das Ärgert den Verbraucher - Ein wochenlanges Verwirrspiel - Test - Stiftung Warentest
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Verwirrung noch ein bißchen zu komplettieren: in Italien muss der aufgezogene reifen mindestens den LI haben, der in den Papieren steht...

Nebenbei: Herby, bei deinen Achslasten steht doch LI 103 eh nicht zur Debatte. :D
 
Um die Verwirrung noch ein bißchen zu komplettieren: in Italien muss der aufgezogene reifen mindestens den LI haben, der in den Papieren steht...

Gilt das für alle oder nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge?

Oder sind unsere "Gesetze" wieder nur für uns gültig?
 
Afaik für alle. Man kann aber den tüvler gegen Einwurf kleiner Scheine bitten den mindest LI passend zur achslast einzutragen.

Die haben ja auch eine sommerreifenpflicht oder so... :eek:

Edit 2: das gilt übrigens auch für den geschwindigkeitsindex. M+S wollen die nur um Winter sehen...
 
Bei diesem Gesetz (aus 2014) geht es um den Geschwindigkeitsindex! Dieser darf vom 16.Mai bis 14.Oktober nicht den Wert aus der Zulassung (laut Reifendaten; nicht anhander der v.max!) unterschreiten, auch wenn es sich um einen Reifen mit M&S-Kennung handelt. Im Winter ist es dagegen erlaubt (+Hinweisaufkleber im Sichtbereich).

Dekra

OEAMTC
ACE
[URL='https://www.ace.de/ratgeber/recht/winterreifenverbot-in-italien.html'][URL='https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/ITALIEN_Winterreifenverbot/default.aspx']ADAC[/URL][/URL]
 
Klar kann man das...
Mir gings grade nur um die Gesetzeslage...

Vom Prinzip her, dürfte das den italienischen Gesetzgeber überhaupt nicht interessieren. Das Fahrzeug ist in D zugelassen und nach unserem Recht, regelkonform. Also was hat's da den Italiener, Franzosen, Grieche oder sonst wen zu kümmern? Außerdem die sind ja auch in der EU.
Weil, wenn du dir ein Fahrzeug holst, das (als Beispiel) in GB zugelassen ist, darfst du ja auch bei uns fahren, ohne das dir einer an's Bein pinkelt. Und was da alles zugelassen wird, da wird einem schlecht...
Oder ein US-Bolide der in USA zugelassen ist.
 
Wie unterscheiden sich die Reifendrücke von C und nicht C ?
Der Aufkleber in der Tür ist ja nun Hinfällig.
 
Aber nur bis 83 km/h. ;):D:D:D

Schnell weg :p
Täusch' dich da mal nicht!
Bei "riskanten" Überholmanövern kann die Geschwindigkeit auch mal dreistellig werden!
Und auch das klappt's mit den 215ern wunderbar...:uuups::p8):D

Ach, eine OT-Frage an den Fachmann (@Zigeuner):
Ist in letzter Zeit die Rennleitung ein wenig auf Krawall gebürstet?
Mir fällt auf, dass die meisten LKWs zur Zeit auffällig um die 70km/h auf der Landstraße pendeln, statt der 80+ wie früher....
 
Ahoi Herby - alte Bremse. ;):D

Keine Ahnung, ich höre nichts Besonderes. Ansich ist im Frühjahr, mit Besserung des Wetters, immer mit mehr Präsenz der Kollegen zu rechnen. Außerdem haben wir einen enormen Zuwachs von LKW's aus den Oststaten. Und die gehen in aller Regel kein Risiko ein, weil sie sich die 15 Euro nicht leisten können. Dummerweise sind die auch oft auf Bundesstraßen anzutreffen, weil sie Maut sparen müssen.

Hab Spaß 8)
 
Nö, ich rede nicht von unseren ausländischen Mitbewerbern, sondern von alteingesessenen Speditionen aus der Nachbarschaft.
 
Also nach der Arbeit mal zum TÜV-Nord.
- Darf ich diese Reifen (BFGoodrich All Terrain T/A KO2 215/65 R16 103S 8PR) auf dem T5 fahren,
- Ich übergebe Ihm meine Fahrzeugpapiere und er verschwindet nach hinten,
- Nach 5min kommt er wieder "DIESE REIFEN AUF DEM FAHRZEUG --> KEIN PROBLEM",
- ich: "sauber und das obwohl die keine C-Kennung haben"
- er kriegt große Augen, geht nach hinten, dreht sich einmal gefühlt um sich selbst, kommt wieder "ja kein Problem",
- Schriftlich wollte er mir nichts geben,
Hallo ...
ich habe jetzt eine schriftliche Mailantwort vom TÜV-Nord zu dem Thema bekommen:
wenn in den Papieren ein "C" gefordert wird, dürfen auch nur solche Reifen verwendet werden.
 
ich habe jetzt eine schriftliche Mailantwort vom TÜV-Nord zu dem Thema bekommen:
wenn in den Papieren ein "C" gefordert wird, dürfen auch nur solche Reifen verwendet werden.

Das ist und bleibt Quatsch. Wenn der LI für die Achslasten reicht, muss da kein C sein. Alles andere ist reines Marketing.
 
Hallo ...
ich habe jetzt eine schriftliche Mailantwort vom TÜV-Nord zu dem Thema bekommen:
wenn in den Papieren ein "C" gefordert wird, dürfen auch nur solche Reifen verwendet werden.

Tja, leider haben die offensichtlich keine Ahnung. Das PDF von der GTÜ erklärt alles vollständig und korrekt.

Beim TÜV wissen sie z.B. meist auch nicht, dass die erhöhte Achslast an der HA bei Anhängerbetrieb nicht vom Reifen erfüllt werden muss. Steht so auch klar und unmissverständlich in den entsprechenden EU Richtlinien.

Gruß, Marcus
 
Ich hab das PDF auch nicht mehr, allerdings den Ausdruck. Ich fotografier den mal und stell den ein
 
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