Re-Import eines T5 nach Österreich LKW?? Zolltarifnummer?

Hallo Toni! Hallo Peter!

bzw. hallo alle anderen Österreicher , die sich in diese Sache auskennen/Erfahrung haben.
... LKW= keine NOVA. LKW ohne Trennwand=zulässig? LKW ohne Trennwand = PKW? ...
Ich habe in Deutschland einen gebrauchte T5.2 Transporter gekauft und nach Österreich importiert und zugelassen. Soweit alles perfekt geklappt.
Bin mittlerweile auch schon zwei Jahre damit unterwegs. Es gab auch bei der Überprüfung der Landesprüfstelle keine Probleme. Bei der Zulassung hat die Dame im System nachgesehen betreffend "Nova schon bezahlt?" und dann gesehen, dass es ein LKW ist und somit dieses Feld ausgegraut ist = passt, keine Nova, hier die Taferl+Pickerl.

Jetzt möchte ich die Metall-Trennwand rausgeben und bekomme diesbezüglich von allen Seiten unterschiedliche Aussagen... "nicht erlaubt", "Einzeltypengenehmigung/Technische Abnahme notwendig", "somit wird das KFZ zum PKW = Nova nachzahlen" oder aber auch "kein Problem", "gibts ja auch so zu Bestellen als LKW und ohne Trennwand".

Immerhin haben die drei Anrufe beim Finanzamt jedesmal das selbe Ergebnis gebracht: NOVA muss und kann für einen LKW nicht bezahlt werden, oder wie der vom Finanzamt sagte "dafür habe ich im System gar keine Auswahlmöglichkeit, sie können für ihren LKW keine Nova bezahlen. Erst wenn ihr Wagen als PKW eingetragen ist."
"Ob das Entfernen der Trennwand für die Zulassung LKW/PKW einen Unterschied macht, ist nicht Sache vom Finanzamt."

Ich werd mir jetzt nochmals einen Termin bei der Landesprüfstelle geben lassen und dort nachfragen. Ich habe im Laderaum keine Sitze+Gurte oder irgendwelche Befestigungsmöglichkeiten für Sitze+Gurte.
Ein Fenster befindet sich in der rechten Schiebetür, sonst komplett fensterlos.

Kann mir jemand von euch irgendwie helfen und hat in dieser Sache belastbare Schriftstücke/Abnahmen/Aussagen?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Thomas


Hallo Thomas

Ich habe meinen alten 5.1er Bj 2005 Kastenwagen erst vor kurzem auf PKW umtypisiert. Dazu ist nur der Ausbau der Trennwand erforderlich, dann ab zur Prüfstelle und der Bescheid kostet 26 Euro (in Wien).
Das Fahrzeug wird danach in die Normverbrauchsabgabe und Finanzsperrauskunft der BMFI (BMF - Normverbrauchsabgabe und Finanzsperrauskunft) von der Prüfstelle eingetragen. das Problem bei älteren Autos ist eben die Nachzahlung der NOVA, diese war dann nur möglich auf Grund eines Gutachtens eines KFZ Gutachters, der stelle ein Nova Gutachten aus und berechnet die Nova.
Zur Nova kannst hier BMF - Normverbrauchsabgabe (NoVA) einiges nachlesen, da ist auch ein Formular Nova2 dabei
 
Hallo Duc,

vielen vielen Dank für deine Informationen und Danke, dass du zu meinem Thema schreibst :-)

Hab jetzt mit "allen" persönlich geredet :-) Finanz, Zoll, Landesprüfstelle. Also der Reihe nach:

-)beim Importieren nach Österreich hat (logischerweise) der Zoll das Sagen. Für den Zoll ist der Entfall der Trennwand alleine nicht Grund genug für PKW-8703.
NOVA-Zoll
Zitat: "1.4 b.) Hat das Fahrzeug nur eine Sitzreihe und sind keine Verankerungspunkte für eventuelle Sitze hinter der ersten Sitzreihe vorhanden, dann ist das Fahrzeug als LKW der KN-Position 8704 einzureihen, auch wenn es keine untrennbar verbundene Trennwand oder Abgrenzung zwischen Fahrgastraum und Laderaum hat."

-) Die Finanz sagt: "NOVA kann und muss nur bezahlt werden, wenn das Fahrzeug als PKW typisiert ist. Diese Einstufung machen nicht wir, wir richten uns nach der Zulassung/Typisierung."

-) Die OÖ-Landesprüfstelle sagt:
"Damit das Fahrzeug als LKW gilt: Interessieren uns vorrangig die Zurrösen/Zurrpunkte. Hier müssen entweder die originalen von VW vorhanden sein, oder welche nachgerüstet+abgenommen werden. Falls Zurrösen vorhanden sind, dann kann auch die Trennwand entfallen.
Aber auch wichtig: Hinten keine Sitze+Gurte oder Vorrichtung dafür.
Falls keine Zurrösen vorhanden sind, muss der Laderaum hinten komplett fensterlos(oder vergittert) und mit fixer durchgehender Metall-Trennwand abgetrennt sein (kein Gitter)."

Für meinen konkreten Fall: Zurrösen vorhanden, wurde mir bestätigt: keine Trennwand nötig und einzelnes unvergittertes Fenster in Schiebetür zulässig -> trotzdem LKW.

"Wie das die in WIEN handhaben.... ist eine andere Geschichte" :D

Vg, Thomas
 
Für mich auch sehr interessant: alles was ich ohne Werkzeug an Boden+Wand befestige zählt nicht als fest verbaut und ist somit Ladung.
Also wird das Bett bei mir mit M8 Sterngriffmuttern und M8 Flügelmuttern befestigt. Wurde mir bestätigt: Das gilt als Ladungssicherung.
Vg, Thomas
 
Hallo Duc,




Für meinen konkreten Fall: Zurrösen vorhanden, wurde mir bestätigt: keine Trennwand nötig und einzelnes unvergittertes Fenster in Schiebetür zulässig -> trotzdem LKW.

"Wie das die in WIEN handhaben.... ist eine andere Geschichte" :D

Vg, Thomas


Hi TomLinz

Zum Glück für mich ist "Wien anders" :-)

Wie schon geschrieben, Voraussetzung für die LKW Zulassung ist die Trennwand, zuerst wollte ich auf ein Wohnmobil der Klasse M1 typisieren, da sind unbedingt die Bestimmungen des § 2 Zi 28a KFG einzuhalten. Danach habe ich nachgefragt, was für eine PKW M1 Typisierung erforderlich ist -kurze Antwort der Landesprüfstelle - Ausbau der Trennwand, fertig. So einfach kann's sein.

Das Finanzamt ist dann wieder ein anderes Kapitel, obwohl als ich damit begonnen habe, mich damit zu befassen war ich schon am verzweifeln :D

Jetzt hab ich meinen PKW, gedämmt, mit 2 Einzelsitzen vorne - fährt sich wie ein neues Fahrzeug :)
 
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