Re-Import eines T5 nach Österreich LKW?? Zolltarifnummer?

AW: Re-Import eines T5 nach Österreich LKW?? Zolltarifnummer?

Unter gebrauchtwagen.at oder car4you.at findest du etliche Busse.
Für einen Jahreswagen würd ich dir die österreichische VW-Seite weltauto.com empfehlen.
Grundsätzlich kannst du aber durchaus noch einen Wagen aus der EU importieren, wenn du nicht gerade einen 4motion oder einen 174PS Wagen nimmst, dann ist die NOVA-Nachzahlung durchaus noch im Rahmen.
Wenn du weitere Fragen hast - nur raus damit!
Hey - willkommen an Board :cool:
Toni
 
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Was macht es für einen Unterschied (bei der NoVA und dem Re-Import) ob ich einen 4 motion nehme oder nicht?

Das ist auch meine zweite Frage wie kann ich von vornherein abschätzen wie viel die Nova kosten wird? Sie liegt doch zwischen 4-16% vom Kaufpreis?
Wann sind es 4 wann 16%

Danke für die Tipps das sind schon einige Seiten die ich nicht kannte.
 
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Die Nova berechnet sich nach dem NORM-Verbrauch des Wagens.
Je stärker, desto höher (simpel gesagt) Allrad = noch einmal höher, damit findet man den 174er 4motion am obersten Ende der Skala.
Auf der ÖAMTC-Seite "Eigenimport" eingeben, da gibt es ein Formular zur Berechnung der Abgabe.
Achtung: Ist das Auto jünger (neuer) als 6/2008 dann kommt auch noch der CO2-Malus dazu, dann rentiert sich der Aufwand wirklich nimmer.
Achtung II: Dank unserer Regierung wird mit 1.1.2011 die Nova noch einmal sauber angehoben, Papa Staat brauch die Euronen :baby:
Toni
 
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Danke!!!
In einem neben Thread in dem ich meine eigentliche Frage formuliert habe, hat mir ein freundlicher T5-Boardi diesen hier herausgesucht Volkswagen T5 Transporter Sonstige Kombi Flexi Bus 1.9 TDI - Pkw: Detailansicht

Wenn man dann 1200€ für die CO2 Abgabe dazu gibt und noch einmal eine Nova zwischen 4-16% (880-3520€) und dann noch dazu die Transport und Fahrt kosten von über 1000 km rechnet mit den Überstellungskennzeichnen und die Gebühren bei uns am Amt, kommt schon eine gewaltige Summe zustande :evil:

Papa Staat braucht die Euronen für Irland und Grichenland ;-)
 
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Hai;

Der Wagen ist schlecht ausgestattet und schlecht beschrieben.
Du kommst da auf etwa 25t Euronen - und hast nicht mal ne Soundanlage.......
Bett - wo soll das sein, eine umlegbare Bank macht noch kein Bett aus, da fehlt das Multiflexboard, die Verdunkelung ("gute-Nacht-Paket").....
Um diesen Preis bekommst schon wirklich feine Multivans - zwar etwas älter, aber das tut nichts zur Sache......
VW Multivan Startline 2,5 TDI D-PF - Detailansicht
Hmmm, auch eine Sache des Wollens, aber ich würd mich auch für die 2,5l Maschine entscheiden - mit dem 131PS Motor.....
lg, Toni
 
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Anfangs hatte ich auch über eine stärkere Motorisierung nachgedachte, im parallel Thread (California Unterforum).
Hat man mir aufgrund von Wartungskosten, möglichen Reparaturen ab 100.000km, sparsamkeit und Euro 4 zur kleinen Motorvariante geraten.
Der Starline war immer auf meiner Suchliste, doch soll bei dieser multivan Variante did Ausstattung auch nicht viel besser sein:confused:

Ich muss mich jetzt einmal in der Thematik einlesen und Vor- und Nachteile abwägen, um eine bessere Entscheidung treffen zu können wie:

-Schlichten, aber fast neuen T5 Trapo mit Multivan Schienensystem und Klappbank
-ältere Multivan Starline (oder höher) Variante, dafür Risiko von Nebenkosten und Reparaturen.
- Motorvarianten
-oder ein billiges Auto als Erstauto und noch ein paar Jahre sparen um mir was "anständiges" leisten zu können:evil:

Bei VW ist sehr vieles undurchsichtig, habe jetzt auf meiner Suche schon Starline Varianten gesehen, die von der Ausstattung meiner Ansicht nach Höher einzustufen sind als ein Atlantis, California Beach, oder MV comfortline.

Der Parallelthread mit meiner Fragestellung: KLICK
 
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Ich hab da noch eine Anfängerfrage :rolleyes:

Wie findet man den MVEG Verbrauch für das jeweilige Fahrzeug und Motorvariante heraus? Der schlussendich auch für die Berechnung der NOVA herangezogen wird.

Das ist doch der Verbrauch bei standardisierten Laborbedingungen?
Die Hersteller geben ja immer 3 Verbrauchswerte an (Stadt, Land, kombiniert) welchen soll ich für die Nova heranziehen?
 
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Hallo Philis

MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

Des erste wor a Blödsinn. Mußt die Berechnen und dem Finanzamt einzahlen. Als Qelle dient der ÖAMTC.

LG Ricardo

Habe noch etwas gefunden:
Umrechnungsformel auf MVEG-Verbrauch, wenn nur der ECE – Verbrauch vorliegt [Bearbeiten]

  • bei benzingetriebenen Fahrzeugen:
MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,15
  • bei dieselgetriebenen Fahrzeugen
MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,125
  • wenn keiner dieser Werte vorliegt
Bei Fahrzeugen, für die weder der MVEG-Verbrauch noch ein Verbrauch nach ECE vorliegt, ist der Steuersatz mit einem Fünftel der Motorleistung anzunehmen.
 
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Ich hab da noch eine Anfängerfrage :rolleyes:

Wie findet man den MVEG Verbrauch für das jeweilige Fahrzeug und Motorvariante heraus? Der schlussendich auch für die Berechnung der NOVA herangezogen wird.

Das ist doch der Verbrauch bei standardisierten Laborbedingungen?
Die Hersteller geben ja immer 3 Verbrauchswerte an (Stadt, Land, kombiniert) welchen soll ich für die Nova heranziehen?

Berechnung wie folgt:
MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,125

Dann einfach auf der Öamtc-Seite das Formular runterladen, ausfüllen und damit zum Finanzamt.........

Toni, der mitllerweile 7 Busse rein geholt - und erst einen wieder retour gegeben hat :D
 
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Berechnung wie folgt:
MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,125

Dann einfach auf der Öamtc-Seite das Formular runterladen, ausfüllen und damit zum Finanzamt.........

Toni, der mitllerweile 7 Busse rein geholt - und erst einen wieder retour gegeben hat :D

Bei mir geht es vorerst einmal darum ob es ein Bus werden soll (für einen t5 ist mein Budget einfach eng) und um abschätzen zu können welche kosten auf mich zu kommen, muss ich eben für das Individuelle Angebot innerhalb der EU berechnen können was noch dazu kommt.

Der ECE Wert entspricht den angegebenen z.b. auf mobile.com für Stadt bzw. Land Verbrauch?

Um ein Fahrzeug nach Österreich überstellen zu können, muss man ja ein extra Kennzeichen beantragen?
Mit welchen Kosten ist das Verbunden?

Was macht Toni mit 7 Buse? oder macht er das beruflich?:eek:

Meine absolute Obergrenze ist nun einmal 25000 und wenn ich dafür nicht was zuverlässiges, nicht zu abgefahrenes mit einem Minimum an komfort bekomme, dann wird es ein alter Kombi und ich werde noch ein paar Jahre sparen :]
 
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Nee, beruflich führt er Leut in der gebirgigen Gegend herum, widibumm.....

S macht mir einfach spaß, und meist fahr ich die Karre 1 Jahr, verkauf sie dann in meinem Bekanntenkreis, und hol mir wieder einen rein.
Nur einmal hat es nicht geklappt, der wurde mir in AUT nicht typisiert, lange Geschichte.....

Richtig, das ist der meistens angegebene klassische Verbrauch.

Um 25Teuronen solltest schon ein annehmbares Büsli bekommen - den du dann ja Stück für Stück modifizieren kannst, wenn es wieder $ reinschneit :D
 
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ganz versteh ich jetzt die Rechnung nicht?

Wenn ich den T5 mit 102 ps Varianten hernehme dann müsste laut der genannten Formel bereits der Höchstsatz der NOVA bezahlt werden?
Und das habt Ihr ja nicht einmal bei einem 4-motion oder?

MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,125

(MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz

----------------------------------------------------------------------------------------------------

MVEG = (( 7+10) / 2) x1,25 = 10,625

NOVA = (10,625-2)x2 =17,25%

Da stimmt etwas nicht oder?
Wo liegt der Fehler?


@soulkiter
da du immer die Autos aus D holst gehe ich davon aus, dass du dort immer bessere Angebote gefunden hast und das trotz Nova und Co2 Abgabe als auch Überstellungskosten?

Ich meine wenn ich bei jedem T5 16% Nova + etwa 1000Euro Co2 Abgaben Rechne und Überstellungskosten zahlt sich das ja fast nicht mehr aus?
 
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Hallo Philis

Ja, ja der Staat braucht Geld. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Autofahren ist nicht billig und der Verbrauch unserer guten T5 auch nicht gerade wenig.

Aber die Rechnung stimmt. Habe bei ÖAMTC und Finanz-online nachgesehen. Also, tief in die Tasche greifen. War auch ein Grund weshalb ich meinen in Ö gekauft habe. Habe mir dadurch den ganzen Zorres erspart. Es gibt aber Verkäufer oder Importeure die dir die ganze Schoße erledigen, mußt halt etwas drauflegen.
Ob sich es wirklich auszahlt in D ein Auto zu holen, ich was nit.

LG Grüße Ricardo, geh jetzt schlafen.
 
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Rechnung stimmt, ja :(

Die CO2- "Strafsteuer" zahlst du nur bei Modellen AB 7/2008, denn sie ist mit 1. Juli eingeführt worden und das OGH ist einer Rechtssprechung gefolgt, dass es nicht rechtens ist, diese Steuer für Modelle vor 7/2008 einzuheben. Die Jenigen, die damals bezahlt haben, konnten den Betrag beim FA zurück fordern.......
Toni
 
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Rechnung stimmt, ja :(
Toni

Dann ist es mir aber scwer nachzuvollziehen warum, hier oft über die Höhe der NoVA diskutiert wird, wenn bereits die günstigsten 1.9 Varianten auf 16% kommen :tongue:

Toni du hast ein eine Seiten zuvor geschrieben dass es sich kaum mehr auszahlt einen Import aus dem EU AUsland vorzunehmen (sofern jünger als Juli 2008) weil die Kosten so hoch werden. In deiner Rechnung kommst du aber auf 14% Nova und das bei einem 172ps 4-Motion T5 Multivan, das ist auch der Grund warum ich immer von 10 oder 11% ausgegangen bin (wie gesagt bei einer 102 ps Motorvariante).

auch mc_givertechnik der Thread ersteller sucht bzw. hat nach einer starken Motorisierung gesucht und kommt ebenfalls auf 14% Nova.......:confused::confused:

Ergo....irgendwas stimmt bei meiner Rechnung nicht:cool:
zumindest hoffe ich dass, ansonsten kommt man bei einem Kaufpreis in D von 25000€ in Ö auf 4000€ Nova und 1875€ Co2 Abgaben und vielleicht 1000 Euro Überstellungskosten und Amtswege in Österreich auf eine gesamt Summe von 31.000€?

Da stimmt doch was nicht???

Gut man könnte versuchen einen privatverkäufer zu finden der auf den Kaufvertrag einen sehr niedrigen Endbetrag schreibt, dann würde die NoVA nicht ins Gewicht fallen, hab einmal über 2 Ecken von jemanden gehört, dass dieser das mit einem Porsche erfolgreich durchgeführt hat.X(X( Naja so wie es jetzt läuft lässt einem der Vater Staat keine Wahl:D
 
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So, noch schnell, bevor es ab in den Süden geht;

a) mit dem Kaufpreis kannst max. a bisserl tricksen - FA-Berechnung geht vom Händler-EK -10% aus. Alles was darunter liegt wird als nicht glaubhaft eingestuft - und ein Gutachter schaut den Wagen an, beurteilt den Preis.
(wär z.B. bei einem Hagelschaden ok)
b) Überstellungskennzeichen inkl Versicherung für 14 Tage kosten etwa 150,--, Sprit von ganz oben runter nochmals 100,-- - bitte wie kommst auf 1000,-- Überstellungskosten???
Egal - jeder sollte das tun, was er für richtig empfindet.....
So - und jetzt ab und weg,
Toni
 
AW: Re-Import eines T5 nach Österreich LKW?? Zolltarifnummer?

Danke Toni, dass du mir immer so schnell weiter hilfst:danke:
Das mit dem Kaufpreis wäre mir wahrscheinlich zu riskant:rolleyes:

Die 1000 Euro sind sehr hochgegriffen, ich dachte nur wenn man sämtliche Additiv kosten zusammen trägt, wie z.B. Zug oder Flug nach Hamburg, Überstellkennzeichen, dazwischen Essen gehen, Diesel Kosten, Gebühren beim Österreichischen Amt.......?
Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Kennzeichen teurer sein werden.

für mich geht es darum einfach zu Verstehen was für Kosten beim import auf mich zukommen, damit ich den EU Markt mit dem heimischen Angebot vergleichen kann. Und so wie es aussieht beträgt die Differenz alleine für 16% Nova und Co2 Abgaben bereits 5800 (4000 Nova und 1800 Co2 Abgaben).
Und bei dieser Summer, macht es wahrscheinlich auch Sinn in Österreich nach Alternativen zu suchen :confused::confused:

Ich wünsche dir einen sehr schönen Urlaub und nochmals vielen Dank!!
 
Hallo Toni! Hallo Peter!

bzw. hallo alle anderen Österreicher , die sich in diese Sache auskennen/Erfahrung haben.
... LKW= keine NOVA. LKW ohne Trennwand=zulässig? LKW ohne Trennwand = PKW? ...
Ich habe in Deutschland einen gebrauchte T5.2 Transporter gekauft und nach Österreich importiert und zugelassen. Soweit alles perfekt geklappt.
Bin mittlerweile auch schon zwei Jahre damit unterwegs. Es gab auch bei der Überprüfung der Landesprüfstelle keine Probleme. Bei der Zulassung hat die Dame im System nachgesehen betreffend "Nova schon bezahlt?" und dann gesehen, dass es ein LKW ist und somit dieses Feld ausgegraut ist = passt, keine Nova, hier die Taferl+Pickerl.

Jetzt möchte ich die Metall-Trennwand rausgeben und bekomme diesbezüglich von allen Seiten unterschiedliche Aussagen... "nicht erlaubt", "Einzeltypengenehmigung/Technische Abnahme notwendig", "somit wird das KFZ zum PKW = Nova nachzahlen" oder aber auch "kein Problem", "gibts ja auch so zu Bestellen als LKW und ohne Trennwand".

Immerhin haben die drei Anrufe beim Finanzamt jedesmal das selbe Ergebnis gebracht: NOVA muss und kann für einen LKW nicht bezahlt werden, oder wie der vom Finanzamt sagte "dafür habe ich im System gar keine Auswahlmöglichkeit, sie können für ihren LKW keine Nova bezahlen. Erst wenn ihr Wagen als PKW eingetragen ist."
"Ob das Entfernen der Trennwand für die Zulassung LKW/PKW einen Unterschied macht, ist nicht Sache vom Finanzamt."

Ich werd mir jetzt nochmals einen Termin bei der Landesprüfstelle geben lassen und dort nachfragen. Ich habe im Laderaum keine Sitze+Gurte oder irgendwelche Befestigungsmöglichkeiten für Sitze+Gurte.
Ein Fenster befindet sich in der rechten Schiebetür, sonst komplett fensterlos.

Kann mir jemand von euch irgendwie helfen und hat in dieser Sache belastbare Schriftstücke/Abnahmen/Aussagen?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Thomas
 
@WienerwaldTiger @Capone
Hallo Manfred! Hallo Lukas!

Habe gerade den Thread aus 2011 entdeckt, in dem es auch um dieses Thema ging. Wenn auch die Sitze der Auslöser waren.

Hab jetzt nochmals in den Finanz-Dokumenten gestöbert:
Link- Quelle: BMF

"
Keine Rolle spielt hingegen die Einordnung nach der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastwagen oder Kleinbusse (BGBl. 134/1993) oder die kraftfahrrechtliche Zulassung. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung als LKW kann daher keineswegs geschlossen werden, dass ein Fahrzeug auch nach der Kombinierten Nomenklatur als LKW einzustufen ist.

Für die Beurteilung, ob im Moment der Zulassung ein Basisfahrzeug gemeinsam mit einem damit fest verschraubten Campingaufbau ein der NoVA unterliegendes zur Personenbeförderung gebautes KFZ darstellt oder ob ein nicht NoVA-pflichtiger LKW mit dem "Transportgut" Campingaufbau vorliegt, ist alleine die zolltarifische Einstufung maßgeblich. Es gibt daher keine Bindung der Finanzverwaltung an Entscheidungen der Zulassungsbehörde. Dabei ist das KFZ in seiner funktionalen Gesamtheit mit seiner konkreten Ausstattung, Nutzbarkeit und den objektiven Beschaffenheitsmerkmalen im Zeitpunkt der Zulassung danach zu beurteilen, ob es eher der Personen- oder der Güterbeförderung dient. Liegt demnach insgesamt im maßgeblichen Zeitpunkt ein Wohnmobil vor, besteht NoVA-Pflicht.

Folgende Merkmale können einer Einreihung in dieser Position 8703 (PKW) als charakteristische Beschaffenheitshinweise dienen:
a) das Vorhandensein dauerhaft eingebauter Sitze mit Sicherheitsausrüstung (z.B. Sicherheitsgurte oder Verankerungspunkte zum Einbau von Sicherheitsgurten) für jede Person oder das Vorhandensein von ständigen Verankerungspunkten und Vorrichtungen zum Einbau von Sitzen und Sicherheitsausrüstung im Rückraum hinter dem Bereich des Fahrers und der Frontpassagiere; solche Sitze können eingebaut, umklappbar, aus Verankerungspunkten herausnehmbar oder zusammenklappbar sein;

b) das Vorhandensein von hinteren Fenstern an den zwei Seitenteilen

c) das Vorhandensein von Schiebe-, Ausschwing- oder nach oben klappbaren Türen, mit Fenstern, an den Seitenteilen oder im Rückteil;

d) das Fehlen einer untrennbar verbundenen Trennwand oder Abgrenzung zwischen dem Bereich des Fahrers und der Frontpassagiere und dem Rückraum, der sowohl für die Personen- als auch die Güterbeförderung verwendet werden kann;

e) Das Vorhandensein von Komfortmerkmalen und Vorrichtungen und Ausstattungen im gesamten Fahrzeuginnenraum, die dem Passagierbereich zugerechnet werden können (z.B. Bodenteppiche, Belüftung, Innenbeleuchtung, Aschenbecher).



Demgegenüber können gem den Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Zolltarifnummer 8704(Lastkraftwagen) folgende Merkmale für eine Einreihung in diese Position als charakteristische Beschaffungshinweise dienen:
a) das Vorhandensein von Sitzbänken ohne Sicherheitsausrüstung (z.B. Sicherheitsgurte oder Verankerungspunkte und Vorrichtungen zum Einbau von Sicherheitsgurten) oder Fahrkomforteinrichtungen im Rückraum hinter dem Bereich des Fahrers und der Frontpassagiere

b) das Vorhandensein einer gesonderten Kabine für den Fahrer oder die Passagiere und einer gesonderten offenen Plattform mit Seitenwänden und herunterklappbarer Heckklappe (Pick-ups)

c) das Fehlen von hinteren Fenstern an den zwei Seitenteilen; Vorhandensein von Schiebe-, Ausschwing- oder nach oben klappbaren Türen, ohne Fenster, an den Seitenteilen oder im Rückteil zur Güterbe- und entladung (bei Van-artigen Fahrzeugen)

d) das Vorhandensein einer untrennbar verbundenen Trennwand oder Abgrenzung zwischen dem Bereich des Fahrers und der Frontpassagiere und dem hinteren Bereich

e) das Fehlen von Komfortmerkmalen und Vorrichtungen und Ausstattungen im Güterladebereich, die dem Passagierbereich des Fahrzeuges zugerechnet werden können (z.B. Bodenteppiche, Belüftung, Innenbeleuchtung, Aschenbecher)

Die angeführten Kriterien für die Tarifierung unter die Position 8703 bzw 8704 müssen nicht kumulativ vorliegen
sondern stellen nur mögliche Kriterien dar.
Wenn auch die zwei "klimatisch" völlig getrennten Bereiche Führerhaus und Wohnkabine für das Vorliegen eines LKW nach der Position 8704 sprechen, ergibt sich doch aus der Gesamtschau der zu berücksichtigenden Kriterien, dass ein einheitliches KFZ mit der wesentlichen Bestimmung der Personenbeförderung und der "Bewohnung" durch Personen zu Campingzwecken, eben ein Campingkraftwagen, vorliegt.

Zusammenfassend kann nach dem Zweck der angeführten Bestimmungen festgehalten werden, dass das KFZ in seiner funktionalen Gesamtheit im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen ist. Somit ist das konkrete Fahrzeug mit seiner konkreten Ausstattung und Nutzbarkeit zu beurteilen und nicht etwa die Lieferung eines Zugfahrzeuges und eines davon losgelösten Aufbaus.
"
Link- Quelle BMF

hmm.... also liegt das im Ermessen der Beamten, ob der Entfall von Punkt d)Trennwand, die "Gesamtschau" verändert ...
Alles andere erfüll ich. Hinten keinerlei Komfortmerkmale, keine Fenster(bis auf eines), und keine Sitze/Sicherheitsausrüstung oder Vorbereitungen dafür.

Lg, Thomas
 
Ich weiß jetzt zumindest schon mal, dass ich beim Zollamt nicht so falsch sein kann, da in allen Gerichtsunterlagen auf Entscheidungen des Zollamts verwiesen wird.
Dann ruf ich dort morgen gleich mal an.

Vg, Thomas
 
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