Probleme wegen Achslast / Reifen 19 Zoll

Vodaman

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
August 2012
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (25/Match/Special)
Radio / Navi
RNS 510+Dynaudio
Umbauten / Tuning
LED Lightbar Seitenblinker; LED Lightbar Rückleuchten; LED Bremsleuchte schwarz; LED Kennzeichenbeleuchtung
Hallo zusammen,

ich habe nun schon ein paar Dinge wegen Felgen und Reifen gelesen. Dennoch habe ich eine Frage.

In meinen Papieren steht als Achslast 1575kg und Stützlast 100kg.
Somit benötige ich Reifen mit einen Lastindex min 102.
Da ich mir 19 Zoll Felgen ausgesucht habe, wird das ja nicht funktionieren,
da es anscheinend keine passenden Reifen gibt (oder etwa doch??).

Wenn ich OHNE Wohnwagen fahre, reichen Reifen mit LI100 ja aus.
Zu Problemen kann es doch eigentlich nur kommen, wenn ich voll Beladen und mit WW unterwegs bin.
RICHTIG?

Angenommen ich packe nichts in den "Kofferraum", sobald ich den WW angehängt habe.
Wann kann es dann zu Problemen kommen, wegen der errechneten Achslast?

Danke für die Info.

Gruß Raffaele
 
Grundsätzlich richtig, so hat es mir jedenfalls der TÜV Sachverständige ähnlich offenbart.
Also hier auf 18 oder 20 Zoll gehen.
 
dem kann ich nicht so ganz folgen. Es heißt es in unseren Papieren: "Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg". Und diese darf nicht überschritten werden. Wie, spielt dabei keine Rolle, ob durch Überladung des Innenraumes oder durch einen Anhänger. Die Stützlast ist einen separate Beschränkung, genau wie die Dachlast. Damit bist Du mit einem Traglastindex von 100 im grünen Bereich.
 
Hallo,

deine Achslast darf auch mit Anhänger, also, ausreizen der Stützlast nicht überschritten werden.
Wenn Du also 100Kg Stützlast nutzen willst darfst Du die Hinterachse nur bis 100Kg unter der zulässigen Achslast beladen.

Die Reifen müssen immer nur die Achslast abdecken.

Gruß Christopher
 
:confused::confused::confused:
Also wenn in den Papieren steht, Achslast + x kg bei Anhängerbetrieb, dann erhöht sich die Achslast um die angegeben Last. Punkt aus.
Das bedeutet im aktuellen Fall erhöht sich die Achslast auf 1675 kg.
Somit ist ein LI von min. 102 erforderlich.

Andere Möglichkeit wäre eine Achslastreduzierung über die zulässige Nutzlast, wird in der Praxis kaum gemacht.

Gilt aber nur bei Anhängerbetrieb, egal ob WW oder was weiß ich was.
 
Hallo,

Habe gerade in meine Papiere geschaut und da steht im Zusatzfeld: 7.2/8.2 + 0 B.Anhängerbrtrieb.
Dann bleibt meine Hinterachslast also bei den eingetragenen 1680Kg. Meine Felgen würden die nach deiner Rechnung 1780Kg garnicht mit machen. Dafür bräuchte ich dann die Felgen der 3,2t Variante.

Gruß Christopher
 
:confused::confused::confused:
Also wenn in den Papieren steht, Achslast + x kg bei Anhängerbetrieb, dann erhöht sich die Achslast um die angegeben Last. Punkt aus.
Das bedeutet im aktuellen Fall erhöht sich die Achslast auf 1675 kg.
Somit ist ein LI von min. 102 erforderlich.

Andere Möglichkeit wäre eine Achslastreduzierung über die zulässige Nutzlast, wird in der Praxis kaum gemacht.

Gilt aber nur bei Anhängerbetrieb, egal ob WW oder was weiß ich was.


korrekt, wenn es in den Papieren per Ausnahmeregelung beschrieben ist. Sonst gilt:

deine Achslast darf auch mit Anhänger, also, ausreizen der Stützlast nicht überschritten werden.
Wenn Du also 100Kg Stützlast nutzen willst darfst Du die Hinterachse nur bis 100Kg unter der zulässigen Achslast beladen.

Sonst würde sich ja für jeden automatisch die Achlast um die Stützlast erhöhen, der sich nachträglich eine AHK anbaut.

Gruß Michael
 
@Vodaman: hilf uns mal weiter :). Beziehen sich Deine Last-Angaben auf die Hinterachse? Und hast Du unter (22) Deiner Zulassungsbescheinigung eine Ergänzung zur Achslast b. Anhängerbetrieb?

Gruß Michael
 
Hallo zusammen! Hier die Angaben.
Punkt 7.2 (Achslast an der Hinterachse) = 1575
Punkt 22 = 7.2 +75 bei Anhängerbetrieb

Somit ist meine zulässige Achslast 1650kg, richtig?
Das bedeutet also Reifen mit einem LI von 101.

Jedoch sagt ja schon das Wort "zulässige" Achslast, dass ich höchstens soviel haben darf.
Wenn ich nun Reifen mit LI100 nehme und ich mein Auto nie voll belade, gibt es dann irgendwelche Probleme,
weil ich mit den Reifen die zulässige Achslast im Hängerbetrieb nie erreichen dürfte.

Man ist das kompliziert :-(

Gruß Raffaele
 
Hi Raffaele,

da musst Du wohl in den sauren Apfel beißen.

Jedoch sagt ja schon das Wort "zulässige" Achslast, dass ich höchstens soviel haben darf

aber die Reifen müssen mindestens diese Traglast aufweisen. D.h. wenn Du mit Anhänger unterwegs bist mind. 101, vermutlich sogar 102.

Gruss Michael
 
Ist doch schei.....!!!!!

Dann also 17 oder 18 Zoll :-(
 
Oder eben 20 Zoll.
 
Hallo Zusammen,

ich fahre einen T5 California und habe mir gerade heute schöne 19'' mit 255/40 19 LI100 bestellt. Meine Achslast hinter ist 1575 Kg und im Nachtrag ganz unten steht das sich bei Anhängerbetrieb die Gesamtmasse von 3000 auf 3100 Kg erhöht und die Achslast Hinten nur um 25 Kg. Da ich das so nicht glauben konnte war ich bei Tüv Nord der gute Mann bestätigte das es alles so richtig sei und da die Felgen 880 Kg Traglast haben müsse ich nur die Reifen eintragen lassen. Und das wäre überhaupt kein Problem ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Zusammen ,
Gestern sind die Felgen mit Reifen angekommen und wurden natürlich gleich mal zur Probe aufgesteckt. Und ab zum Tüv/Dekra Eintragung verlief ohne Probleme ;-)



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