Probleme mit Reifen-Clever-Paket

Alles gut...
kleiner Scherz....

Es ist alles was hier geschrieben wird, natürlich richtig und nach vollziehbar.....

Aber ausgerechnet in diesem PILLEPALLE- Fall eben.....
Ein Ding, was mich an dem GUTEN in Deutschland zweifeln läst.
Es wäre ein Leichtes gewesen, für VW, die Bullis und ich meine ALLE Bullis mit H Reifen aus zustatten. Am EK kann's nicht liegen....

Die Frage/ das Argument - Schneeketten lasse ich nicht gelten.......
Da kommt es "meistens" auf die Felgen an. (Wohl auch auf die Breite des Reifens... das ist richtig....)
Aber nicht auf T oder H :pro:

Grüße
Markus
 
Mich würde mal interessieren, wie du das in der Vergangenheit gemacht hast. Ich hatte bei meinen bisherigen Autos nur ganz selten WR montiert, mit denen ich die Höchstgeschwindigkeit ausnutzen konnte.

Wenn das nicht dein erstes Auto ist, dann sollte dir das mindestens schon einmal passiert sein ;). Darum wundert es mich, dass du da so ein Fass aufmachst.
 
Das Angebot von VW gibt explizit den Geschwindigkeitsindex "T" mit vor genauso wie die Reifenbreite von 215.

Wo steht das mit dem Geschwindigkeitsindex T? Sowohl in der Leasingbestätigung als auch im Leasingauftrag wird der Buchstabe explizit weggelassen.
 
Oh..

Also gut...
Für die, die das nicht ganz gelesen haben....

Ich hatte einen Phaeton
Eingetragen mit 238 km/h der Reifen für den Winter war V = 240

Davon einen A6
Eingetragen mit 235 km/h
Winter war?......... richtig V

Davor einen A6 Eingetragen mit 210
Winter war?...... Nein nicht V nur H...


Soll ich die anderen 20 in meiner Familie auch noch aufzählen.......????????

Aber mein erster D Kadett, lass mich überlegen...

Ach ja, der dürfte im Winter nur 160 fahren....
War aber auch nicht schlimm...
150 war eh Schluss....

So.....
Und
Schlauer


Ich kann's nämlich auch nicht verstehen, dass man den Leuten nicht ihre eigenen Meinung lassen kann und meint, man muss sie belehren, weil sie nach 40 Jahren Lebenserfahrung und 5 erlernten Berufen nichts wüssten.
Und dann acht noch bei Leuten, die quasi von Fach sind und deren Dienstherr Ihnen einen Fuhrpark in MillionenHöhe anvertraut....

Ich will's mal auf hessisch sagen....

Isch gebe uff.
Leck die Katz am Auch.
Lasst euch halt weiter schön veräppel.

Mit " es geht ums Prinzip " können einige ja auch nix anfangen.....

Ausserdem, dachte ich, hier unter Gleichgesinnte zu sein.
Und nicht unter Leuts, die die anderen Bevormunden wollen...


En scheene Herzdod....
 
Mich würde mal interessieren, wie du das in der Vergangenheit gemacht hast. Ich hatte bei meinen bisherigen Autos nur ganz selten WR montiert, mit denen ich die Höchstgeschwindigkeit ausnutzen konnte.

Wenn das nicht dein erstes Auto ist, dann sollte dir das mindestens schon einmal passiert sein ;). Darum wundert es mich, dass du da so ein Fass aufmachst.

Und wenn du meinst, ich hätte deswegen ein Fass aufgemacht.......
Dann hast du mich"gottseidank" noch nicht richtig erlebt.....

Ich wollte nur meinem Gleichgesinnten, und vermutlich Feuerwehrkameraden, dem ELW Fahrer recht geben und beipflichten sonst nix...
 
Ich lese jetzt schon eine Weile mit.
Kann es sein, dass der Geschwindigkeitsindex in dem Reifen-Clever-Paket Vertragswerk nirgendwo explizit erwähnt wird. Das wäre eine Lücke im Vertrag, in die der TE reingerauscht ist und die von VW(N) gnadenlos ausgenutzt wird.
Dass einfach der Wunschgedanke und das reale Vertragswerk, <Ironiemodus an> das ohne Prüfung vom Anwalt des TE unterschrieben wurde, <Ironiemodus aus> auseinander klaffen?

Nur so ein Gedanke...

Auf der anderen Seite macht sich VW(N) dadurch angreifbar, dass sie nicht auf den niedrigeren Speedindex hingewiesen haben (Aufkleber am Tacho). Vielleicht ist das ja alles nur ein Versehen von dem Typen, das die Reifen aufgezogen hat, weil der niedrigere Speedindex "normalerweise" immer reicht. Der gar nicht gespannt hat dass du einen anderen Speedindex benötigst und irgend ein Trapo fährt mit deinen "Rennreifen" herum. Schließlich sind alle auf den ersten Blick schwarz und rund...

Gruß
Herby
 
Ich finde lustig wie hier alle auf VWN schimpfen. Dabei sind das die einzigen die mit dem Dilemma nix zu tun haben.
Den Schuh können sich nur drei Parteien anziehen. Der Themenstarter, der die gewünschte Geschwindigkeit nicht angesprochen hat und die Leasingbestellung unterschrieben hat, Der Händler/Verkäufer, der auf die niedrigere Geschwindigkeit nicht hingewiesen hat und die VW Leasing die nirgends den Geschwindigkeitsindex preisgibt in den Bestellunterlagen.
 
Ich finde lustig wie hier alle auf VWN schimpfen. Dabei sind das die einzigen die mit dem Dilemma nix zu tun haben.
...Der Händler/Verkäufer, der auf die niedrigere Geschwindigkeit nicht hingewiesen hat und die VW Leasing die nirgends den Geschwindigkeitsindex preisgibt in den Bestellunterlagen.
Sind die beiden nicht in irgendeiner Form Erfüllunggsgehilfen von VWN? Soweit ich mir das vorstellen kann, arbeiten beide nicht völlig unabhängig von Vorgaben von VW.

Gruß
Herby
 
Und wenn du meinst, ich hätte deswegen ein Fass aufgemacht.......
Dann hast du mich"gottseidank" noch nicht richtig erlebt.....

Ich wollte nur meinem Gleichgesinnten, und vermutlich Feuerwehrkameraden, dem ELW Fahrer recht geben und beipflichten sonst nix...

Hab auch gar nicht dich, sondern den TE gemeint. Aber inzwischen bläst du die Backen ja mehr auf als er (ist nicht böse gemeint :)).
 
:help:

Alles gut ;-)

Achtung :ot:
IMG-20160308-WA0005.jpg

War schon als Kind so :p

Gruß
Markus
 
Eine Frage: Wenn man heute ein Fahrzeug xy kauft, und das erreicht die im Prospekt angegebene Höchstgeschwindigkeit 202 km/h nicht, sondern kommt nur auf 190 km/h, ist das schon ein rund zur Reklamation, Wandlung o.ä.?
 
Eine Frage: Wenn man heute ein Fahrzeug xy kauft, und das erreicht die im Prospekt angegebene Höchstgeschwindigkeit 202 km/h nicht, sondern kommt nur auf 190 km/h, ist das schon ein rund zur Reklamation, Wandlung o.ä.?

Man liest immer wieder von 5% Abweichung, die zulässig sind. Das wären dann knapp 192km/h die er schaffen muss. Sind aber nur Erfahrungsberichte aus bestehenden Fällen. Einen festgeschriebenen Wert gibt es m.W. nicht.
 
Das ganze wird immer besser: Heute erhalte ich eine Rechnung fürs Einlagern der Reifen in Höhe von 79 Euro brutto.

Dabei hängen die Reifen bei mir in der Garage an der Wand. Das montieren / wechseln der Reifen ist ja im Reifen Clever dabei, aber wenn ich die Reifen mit nach Hause nehme, können die mir doch nicht noch 79 Euro berechnen......
 
Das ganze wird immer besser: Heute erhalte ich eine Rechnung fürs Einlagern der Reifen in Höhe von 79 Euro brutto.

Dabei hängen die Reifen bei mir in der Garage an der Wand. Das montieren / wechseln der Reifen ist ja im Reifen Clever dabei, aber wenn ich die Reifen mit nach Hause nehme, können die mir doch nicht noch 79 Euro berechnen......
79,-- EUR? Bekommen die Reifen Vollpension?

Lass es doch laufen und widerspreche einfach dem Mahnbescheid, dann kostet es die Heini´s Geld und irgendeiner bekommt so richtig was auf den Deckel.
 
79,-- EUR? Bekommen die Reifen Vollpension?

Lass es doch laufen und widerspreche einfach dem Mahnbescheid, dann kostet es die Heini´s Geld und irgendeiner bekommt so richtig was auf den Deckel.

So ein Schwachsinn - muss man wegen jedes Irrtums gleich einen Kleinkrieg beginnen?

Und nachher wundert man sich drüber, dass man bei einem Kulanzantrag keine Unterstützung vom Händler bekommt.
 
So ein Schwachsinn - muss man wegen jedes Irrtums gleich einen Kleinkrieg beginnen?

Und nachher wundert man sich drüber, dass man bei einem Kulanzantrag keine Unterstützung vom Händler bekommt.


Da ist sie wieder...
Die Medaille mit den zwei Seiten.....

Einerseits ist es kake (Sorry) für den Kraftausdruck.
Andererseits könnt man es "Fehler vom Amt" nennen und regulieren.

Aber ich male mal den Teufel an die Wand:

Bei einer Reklamation, will dann so eine Firma, noch einen Nachweis haben. Natürlich vom Kunden! Das er die Reifen an der Wand hängen hat und nicht sie diese besagten Teile eingelagert haben.....

Was eine Firma, was eine Firma...
(wos E Fema, wos E Fema) und der Schreiber schüttet nur noch den Kopf.
 
Na ja, als erstes ruft man mal an und fragt warum die Einlagerung berechnet wurde obwohl sie nicht stattgefunden hat.

Ich bin mir sicher dann ist das Problem in 5min erledigt.

Bei einer Reklamation, will dann so eine Firma, noch einen Nachweis haben. Natürlich vom Kunden! Das er die Reifen an der Wand hängen hat und nicht sie diese besagten Teile eingelagert haben.....

Das ist falsch. Sie müssen nachweisen, dass sie eine Leistung erbracht haben und nicht umgekehrt.

Gruß, Marcus
 
Hallo

...einfach zum Händler fahren und sich seine eingelagerten Reifen zeigen lassen.
[Ironie On]
Sollte man diese doch tatsächlich vorfinden, auslagern und mitnehmen. Günstiger als €79,- bekommt man diese nicht ;)
[Ironie Off]

VG
Andreas
 
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