Probleme mit gebrauchtem T5 - und das nach ein paar Tagen

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nordi

Guest
hallo allerseits,

mein erster beitrag und gleich ein problemfall mit vielen fragen.

anfang august kaufte ich einen t5 multivan baujahr 04. nach zwei wochen war er endlich fertig und konnte abgeholt werden. (sind zwei wochen nicht etwas lang für tüv und au?) bereits nach fünf minuten kam das erste problem, das radio ging nicht. techniker kam, behob den fehler wollte aber keine garantie geben das es jetzt wieder einwandfrei funktioniert. ein paar tage später ging weder radio noch cd noch die freundliche frauenstimme vom navi. als es schön warm wurde sollte auch die klimaanlage zum einsatz kommen, doch die versagte kläglich. letzten mittwoch kam er dann in die werkstatt und das problem mit dem radio wurde behoben. die klimaanlage sei kaputt und dafür bräuchten sie erst eine neue kostenübernahme, sie hatten nur eine zur überprüfung. (andere werkstatt als die wo er gekauft wurde.) heute kochte nach einer stunde fahrt die kühlerflüssigkeit wie ein vulkan, fraglich ob das nun erst in der werkstatt zu dem problem kam da die ja die klimaanlage überprüfen sollten oder ob er was anderes hat?!

naja und nun habe ich mich mal schlau gemacht und den vorbesitzer angerufen. dieser hatte den multivan bis anfang des jahres und den vertrag dann gewandelt weil er wegen elektrischen problemen wiederholte male in der werkstatt war. wir sollen uns an den händler wenden wegen der unterlagen, er hat keine mehr.

das auto wurde von dem vw händler ersteigert. weiß dieser dann von der wandlung und muss er mich davon unterrichten?

kann ich den vertrag wandeln oder muss er erst z.b. wegen der klima ein paar mal erfolglos in der werkstatt gewesen sein?

kann ich irgendwie an die alten berichte, vorallem über die wandlung, kommen? kann mir da der händler wo der vertrag gewandelt wurde oder vw direkt weiterhelfen?

viele grüße und einen schönen abend

nordi
 
Hi,

Du hast das Auto doch von einem VW - Händler. Der gibt normalerweise eine, ich glaube er muß sogar von Gesetzes wegen, Gebrauchtwagengarantie. Dem würde ich mal ganz schnell auf die Finger klopfen.

Außerdem ist unter der Fahrgestellnummer die gesamte Historie Deines MV bei VW gespeichert, d.h. wenn Dein Händler das nicht freiwillig rausgibt kannst Du es vielleicht bei einem anderen Händler abfragen oder aber Dich an VWN direkt wenden. Normalerweise sagt einem der Händler, wenn es sich um ein gewandeltes Fahrzeug handelt.

Leider hast Du nur Angaben über das Baujahr aber keine Angaben über ödas Modelljahr noch über die Erstzulassung gemacht. Da könnte man doch schon einiges erkennen.

Wandeln kannst Du als (?). Besitzer nicht mehr, Du könntest ihn nur versuchen zurückzugeben.

Wie gesagt, Du solltest eine Garantie für Dein Auto bekommen haben, die muss dann für viele Schäden geradestehen, wenn nicht könntest Du m.E. das Auto auch zurückgeben, aber besser mal den ADAC oder einen Anwalt befragen, ist manchmal billiger als der ganze Ärger der noch kommen könnte...

Alles ohne Gewähr, aber mein hoffentlich einigermaßen funktionierender gesunder Menschenverstand sagt mir das so.


Viele Grüße

Michael
 
Hallo nordi,
schau Dir bitte mal ganz genau Deinen Kaufvertrag (auch das Kleingedruckte) an! Wir hatten hier schon mal einen Fall, da war die Tatsache, dass es sich um ein gewandeltes Fahrzeug handelt, ganz versteckt irgendwo im Kleingedruckten versteckt.

Solltest Du keinen Hinweis darauf finden hat Dir der Händler einen groben Mangel arglistig verschwiegen, denn er weiss (oder hätte wissen müssen), dass eine Wandlung vorlag.
Dann müsstest Du sofort den Kaufvertrag rückgängig machen können. Im Zweifelsfall juristischen Beistand aufsuchen oder vielleicht meldet sich ja auch noch jemand aus'm board, der sich mit dieser Materie besser auskennt!

So wie die Sache beginnt ist es wohl auch wirklich das beste, erneut auf die Suche nach einem anderen MV zu gehen! In den zwei Wochen für TÜV und AU haben die bestimmt hektisch probiert, die gröbsten Mängel abzustellen.

Ein kompetent und mit der nötigen Sorgfalt durchreparierter gewandelter T5 muss nicht von vornherein ein schlechter Kauf sein. Wenn die Historie des Fahrzeugs vom Händler offengelegt wird und nachweisbar ist, was repariert wurde und er auch sonst mit offenen Karten spielt kann man da m.E. zugreifen. Dazu würde für mich auch die Offenlegung der Reparaturhistorie gehören, da alle Reparaturen in einer Datenbank gesammelt sind.

Und wenn dann auch noch der Preis stimmt ;)

Viel Erfolg!
Gruß
Jochen
 
Hallo Michael,
Touareg Fahrer sind doch schneller :D

Gruß
Jochen
 
Hi Jochen,

ich hab' ihn doch noch garnicht :(

Trotzdem ärgert es mich, wenn es sog. "Freundliche" gibt, die glauben man könnte alles mit den Kunden machen. X( X(

Außerdem fühle ich mich hier im Forum wohl und mache weiter, so lange bis es eben nichts mehr zu schreiben gibt, denn dieses Forum hat einfach Klasse. Das fehlt den anderen Foren. Aber ich wiederhole mich. :(

Schöne Grüße

Michael
 
Hi Michael,
nicht dass wir uns mißverstanden haben:
Ich meinte damit, dass wir inhaltlich ziemlich das gleiche geantwortet hatten - allerdings brauchte der zukünftige Touareg-Fahrer 6 Minuten weniger dazu, war also schneller!

Ich hoffe doch sehr, dass Du uns erhalten bleibst, alleine schon weil jetzt zusehends gebrauchte T5 in Umlauf kommen, deren Fahrer sicher auch von Deinen Erfahrungen profitieren können!

Viele Grüße
Jochen
 
Original von exCEer
Hi Michael,
- allerdings brauchte der zukünftige Touareg-Fahrer 6 Minuten weniger dazu, war also schneller!
Viele Grüße
Jochen

DAbei bekomme ich doch den gleichen Motor, nur das Auto ist 100 kg leichter :D

Schöne Grüße und schönes Wochenende

Michael
 
nabend,

ja, der wagen ist vom vw händler und nein im vertrag steht nichts von der wandlung.

baujahr ist 03/04. der vorbesitzer hatte ihn so wie ich es verstanden habe von vw mit ein paar kilometern gekauft. erstbesitzer war vw service gmbh?!

kann ich den vertrag also nicht mehr wandeln, nur zurücktreten? warum sollte der händler darauf eingehen?

denkt ihr, dass mir ein händler, vielleicht meine jetzige werkstatt, die historie gibt? sie würden dem anderen händler ja in den rücken fallen.

ich würde sonst montag sofort bei vw direkt nachfragen und wenn ich dort nicht weiterkomme beim händler wo der vertrag gewandelt wurde. die letzte möglichkeit wäre der händler wo der mv in der werkstatt war. oder meinen händler direkt ansprechen und sagen, dass ich von der wandlung weiß?!

wie ihr seht, ein haufen probleme.

danke
 
Hi,

wie schon gesgt, die Händler können anhand der Fahrgestellnummer die Historie abfragen und ein seröser Händler hilft immer. Und dann beim verkaufenden VW Betrieb mal richtig heftig werden und mit Auto Bild oder ähnlichem ein bischen drohen.

Michael
 
Jetzt ist das Knd in den Brunnen gefallen und ich hoffe, dass nordi da wieder auskommt.

Mein Tipp für alle die Tageszulassungen oder Gebrauchte, gerade über das Internet kaufen.

Händler nach kompletter Fahrgestellnummer fragen und folgendes abklopfen:

- Bautag
- Erstzulassung ( Länger wie ein Jahr = Lagerfahrzeg )
- ob Reimport
- Unfallschäden
- alle bisher behobenen Mängel ( wenigstens Stichpunktartig )


Wenn der verkaufende Freundliche mit den Daten nicht rausrückt.
Als sehr bedenklich einstufen.

Denn nach dem Kauf wird sich der Verkäufer wieder in seinen Fuchsbau zurückziehen, den Ahnungslosen spielen, und der Werkstattmeister versuchen mit reinen lebenserhaltenden Massnahmen seinen Chef ( VWN Händler) über die Gewährleistungszeit zu retten.

So bekomme ich es zumindest immer wieder von Leuten geschildert, die einen Gebrauchten ohne Werksgarantie beim Fachhändler gekauft haben.

Grüße Kalli
 
Woher habt ihr die Informationen, das eine durchgeführte Wandlung bei einem Wieder- oder Weiterverkauf angegeben werden muß?

Wandlung ist eine Möglichkeit des BGB einen gekauften Gegenstand zurückzugeben. Also eine Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Nutzungsentschädigung.

Dies geschieht i.d.R. nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen wegen einem oder mehrerer Mängel.

Es sagt nichts über die Bedeutung des Mangels aus. (Dem Grunde nach kann man wegen einer defekten Hupe, welche dreimal erfolglos repariert wurde, einen Wagen zurückgeben.)

Und wenn nach Rückgabe (Rückabwicklung, Wandlung) der Mangel dann behoben wurde (oder auch der Verkäufer im guten Glauben ist, er sei behoben), warum gibt es dann eine Mitteilungspflicht des Verkäufers?

Bitte rein juristisch denken, nicht menschlich!

Grüße, caravelle.
 
Hallo caravelle,
warum muss ein (behobener) Unfallschaden angegeben werden?

Weil er die Kaufsache in seiner Art und Güte negativ beeinflusst. So wie eine Wandlung auch!

Das war jetzt menschlich gedacht ;), aber ich bin sicher dass sich noch Juristen (oder jemand der sich damit auskennt) zu Wort melden!

Viele Grüße
Jochen
 
Hallo,

wenn der Wagen bei einem Händler gekauft wurde, an einen Privaten Käufer, gibts mindestens 1 Jahr Garantie.
Ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden hätte man evtl. schlechte Karten.

Die Händler schützen sich aber in der Regel vor Problemen, indem sie für ein paar Euro Gebrauchtwagen-Garantieversicherungen abschließen.
Ein Händler, der das nicht macht, müßte schon relativ blöd sein.

Jeder Original VW WErksfreundliche gibt die Fahrgestellnummer in das VW System ein und kann alle vorgenommenen Reparaturen etc. einsehen.
Ausdrucken, zwecks eigener Verwertung macht in der Regel keiner ..... warum weiß ich nicht, da ist ja eigentlich nichts falsches dran.

Als ich die Werkstatt gewechselt habe, reichte ein kleiner Blick ins VW System und es folgte der Spruch ..... "oh je".

Das mit dem Radio könnten ja immer noch Mängel vo Vorgänger sein, also ein Verkauf mit versteckten Mängeln.
Das Kochen des Motors ist wahrscheinlich die Wasserpumpe.

Jetzt fehlen eigentlich nur noch undichte Schiebefenster =) und klappernde Schiebetüren, dann ist es wieder ein Original T5.

Gruß
Claus
 
Hallo,
wenn ich nicht total falsch liege, gibt es Garantie nur dann, wenn Dir der Händler dies ausdrücklich zusichert (da ja die Werksgarantie abgelaufen ist).
GARANTIE ist immer freiwillig.
GEWÄHRLEISTUNG ist gesetzlich geregelt.
Wo der Händler in der Pflicht steht ist die sogenannte Gewährleistung.
Wesentlicher Unterschied ist, daß Du bei der Gewährleistung nachweisen mußt, daß der Mangel oder die Mängel bereits beim Erweb des Produktes vorhanden waren.
In Fall eines Gewandelten würde ich das Risiko einer Auseinandersetzung nicht scheuen.
Ich füge allerdings hinzu, daß ich kein Jurist bin.
Schönen Sonntag an @all
Helmut
 
Hallo,

ich finde das Wichtigste ist dem armen nordi zu helfen, ehe wir uns unser juristisches Halbwissen um die Ohren hauen. Mein Weg wäre die Vorgeschichte erfragen, wie siehe oben und dann u.U. sich Rechtsbeistand holen. Erst die freundliche Tour und auf das "Goodwill" des Händlers hoffen. Wenn das nichts fruchtet die VW Hotline ( +498008655792436) anrufen und den Fall schildern auch unter Andeutung möglicher Konsequenzen.

Wichtig ist doch das nordi ein funktionierendes Auto hat.

Übrigens sind die meisten Autos MJ 2004 bereits im September 2002 gebaut worden 8o

Schöne Grüße

Michael
 
moin,

erstmal vielen dank für die hilfe und ratschläge. ja, später ist man immer schlauer. nach jedem autokauf achtet man beim nächsten mal auf ein paar dinge mehr. morgen früh telefoniere ich erstmal und berichte wenn ich mehr über das auto weiß.

durch den ganzen ärger habe ich glatt vergessen mich vorzustellen. mein mann hat sich vor dem kauf hier angemeldet und da ich der forenjunkie bin schreibe ich nun hier. wir sind 25 und 28 jahre alt und eltern von drei einjährigen kindern.

viele grüße

mareike
 
Hallo,

ich habe hier mal den aktuellen Link zum ADAC eingefügt, wo dieses Thema "Gebrauchtwagenkauf vom Händler" ausführlich beschrieben wird.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fa...efault.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=9865

Da sieht es gut aus für mareike.

Falls der Händler sich auf "keine Ahnung" beruft, sollte man diesen öffentlich auspeitschen .... oder mindestens hier mit Namen nennen.

Ich habe meinen T5 ungesehen als Werkswagen gekauft - da er genau meinen Vorstellungen entsprochen hat. ( Mutig .... aber Beschreibung war toll)

Die Fahrzeuge werden in der Regel von VW in einer Liste geführt, wo die Händler dann zuschlagen können ....... da sind aber auch alle Schäden, sowie die voraussichtlichen Instandsetzungskosten aufgeführt .... damit der Händler seinen VK berechnen kann.

Bei meinem T5 war vorab bekannt ( da Stand er noch auf dem Sammelplatz bei VWN) Frontscheibe defekt, Heckklappe beschädigt, Stoßstange vorne beschädigt.
Das Auto hatte ich damals bei einem Händler in Osnabrück gekauft, den ich überhaupt nicht kannte, für diesen endete die Kundenbetreuung mit der Unterschrift des Kaufvertrages ...... so das Ärger vorprogrammiert war.

Liefertermin nicht eingehalten ( es sollte ein Geschäftswagen werden), Ausstattung entsprach laut Vorabbestätigung nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet etc..

Durch den ganzen Ärger, mußte ich natürlich mit der Adresse meines Anwaltes drohen ..... Ergebnis = Preisnachlass von 1500 Euro, sowie 1 Jahr Anschlußgarantie nach der normalen Werksgarantie.

Zu guter letzt wurde mir das Auto dann noch kostenlos bis vor die Haustür geliefert und siehe da ...... der T5 hatte mehr Ausstattung als in der Verkaufsbeschreibung , da war doch glatt ein Loch im Dach (Schiebedach) Scheinwerferreinigungsanlage, großes Navi und Standheizung .... das hat man natürlich gerne.

Bei meinem erstern Besuch beim Freundlichen habe ich dann auch gesehen, was bereits alles an meinen T5 repariert wurde ... das hielt sich aber alles in Grenzen.
Die ganzen üblichen Probleme sind halt in der Garantiezeit aufgetreten.

Sollte man nicht evtl. hier im Forum eine Hitliste mit "besonders fähigen" Händlern oder Werkstätten führen.
Das ganze muß ja nicht direkt Diskriminierend sein .... es reicht ja wenn so ein Händler 198 Minus Punkte hat.

Gruß
Claus
 
hallo claus,

vielen dank für den link.
somit sieht es ja sehr gut für uns aus.

Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen.
das heißt meines erachtens, dass er das mit den elektrikproblemen hätte sagen müssen. oder verstehe ich das falsch?!

viele grüße

mareike
 
Hi Dentmen,
das spricht aber auch nicht für die Fähigkeit des verkaufenden Händlers, wenn er sich nicht klar ist, welche Extras das Fzg. wirklich hat. Fahrgestellnummer im VW-System eingegeben und schon hat er alle Ausstattungen-dann hätte er das Fzg. auch sicherlich mit € 2.000 mehr verkaufen können.... .
So etwas sollte einem Verkäufer nicht passieren, für Dich als Käufer freuts mich ... :D
 
kurzer zwischenstand: nachdem gestern die betriebstemp. erreicht war und wir rechts ranfahren mussten haben wir ihn eben nochmal um den block fahren lassen. nach ein paar minuten war die temp. schon bei 130 und die heizung geht auch nicht mehr.

ich mag euch gar nicht erzählen was wir vorher schon alles für probleme hatten, das übersteigt wirklich einiges. ?(
 
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