Probleme durch Leseleuchte

Ort
Ennigerloh
Mein Auto
T5 California
Erstzulassung
01.06.2007
Motor
TDI® 96 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Hallo,

Ich wollte euch zu folgendem Erfahrungsbericht mit dem VW-Beschwerdemanagment um eure Meinung bitten:

Folgendes ist passiert: Wir waren in Skandinavien unterwegs und haben wegen der im Sommer dort herrschenden Lichtverhältnisse die Leseleuchte im Aufstelldach nicht genutzt und Sie so in Ihrer Parkposition (Klettverschluss an der Matratze) belassen. Irgendwie muss die Leuchte (wir wissen nicht wie, vielleicht beim Abstieg ??) angeschaltet worden sein. Da die Leuchte nicht sehr lichtstark ist und zusätzlich die Sonne schien bemerkten wie dies nicht. Nach einer ca. 2-stündigen Radtour kehrten wir zum Fahrzeug zurück. Meine Frau bemerkte einen Brandgeruch und nach kurzer Zeit auch die Quelle dafür. Die Kunststoffabdeckung der Leseleuchte war angeschmolzen, nach innen gefallen und hat sich dann um das Leuchtmittel gelegt. Die Leuchte war in diem Zustand nach wie vor in Betrieb. Als Folge wurde dann die Matratze leicht angesenkt. Meiner Einschätzung nach hätte es hier leicht zu einem Totalschaden, also Fahrzeugbrand kommen können. Das Ganze geschah beim geöffneten Aufstelldach.



Diese Reklamation ging mit genau diesem Text zu VW. Nach einigem hin und her antwortete VW (folgend Originaltext):

Kostenregelungen im Rahmen der Volkswagen Garantie sind dann moeglich, wenn ein Fehler vorliegt, den wir als Hersteller zu verantworten haben. Wie wir den internen Unterlagen entnehmen koennen, hat sich Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner mit
aussagekraeftigen Fotos an den technischen Fachbereich gewandt.

Die dortigen Experten haben festgestellt, dass es sich bei den Beschaedigungen um Folgen einer angelassenen Innenleuchte handelt. Die Leuchte war derart positioniert, dass es zum Hitzstau kommen konnte. Damit liegt aber kein Mangel vor, den wir als
Hersteller zu vertreten haben und so kann keine Kostenregelung im Rahmen der Volkswagen Garantie getroffen werden. Bitte haben Sie Verstaendnis, dass auch wir diese Entscheidung aus den genannten Gruenden bestaetigen.

In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns den Hinweis, dass in der Bedienungsan-leitung Ihres California auf diesen Sachverhalt hingewiesen wird. Im Kapitel "Leuchten im Innenraum" gibt es den ausdruecklichen Hinweis, dass beim Verlassen des Fahrzeugs alle Leuchten ausgeschaltet sein sollten.
Ausserdem steht im gleichen Kapitel im Kasten "Achtung!", dass unsachgemaesse Benutzung (...) des elektrischen Zubehoers, zu dem auch die Leseleuchten gehoeren, zu ernsthaften Verletzungen fuehren bzw. einen Brand verursachen koennen.




Hier fällt mir auf das VW die mögliche Brandgefahr also nicht in Frage stellt. Ihr wißt sicher auch das es heute für wenig Geld Leuchtmittel gibt die eine solche Brandgefahr ausschliessen. Besonders interresant finde ich die Hinweise auf die Bedienungs-anleitung. Daraus resultiert auch mein Antwortschreiben:

Ihr Hinweis "In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns den Hinweis, dass in der Bedienungsanleitung Ihres California auf diesen Sachverhalt hingewiesen wird. Im Kapitel "Leuchten im Innenraum" gibt es den ausdruecklichen Hinweis, dass beim Verlassen des Fahrzeugs alle Leuchten ausgeschaltet sein sollten" ist so nur halb zitiert. Weiter heißt es: "Bei längerer Standzeit ohne 230V-Anschluß würden sonst die Zusatzbatterien entladen". Hier geht es also um die Batterien, nicht um die Sicherheit.

Ihr Hinweis: "Ausserdem steht im gleichen Kapitel im Kasten "Achtung!", dass unsachgemaesse Benutzung (...) des elektrischen Zubehoers, zu dem auch die Leseleuchten gehoeren, zu ernsthaften Verletzungen fuehren bzw. einen Brand verursachen koennen" ist ebenfalls nicht richtig. Dieser Hinweis findet sich unter der Rubrik "12-Volt-Steckdosen und den 12-Volt-Mag-Code-Stromanschluss im Fahrzeug" also nicht unter "Innenleuchten im Fahrzeug" Es geht in dem Kästchen ACHTUNG um das dort angeschlossene Zubehör und keinesfalls um die Leseleuchte.



In einem weitern Schreiben verweist VW auf die allgemeine Betriebserlaubnis und das die Bedienungsanleitungen sowieso mit Warnhinweisen überfrachtet sind und deshalb überarbeitet werden. Desweiteren wies mich VW darauf hin das man beim Verlassen der Wohung ja auch das Licht ausschaltet.

Danach habe ich den Kampf aufgegeben. Für die paar Euros wollte ich meinen Anwalt nicht einschalten. Allein die Versuche mich mit falsch oder halb zitierten Auszügen ruhig zu stellen finde ich eines Premiumherstellers nicht würdig.


Ich hoffe Ihr hab bis jetzt durchgehalten und sendet mir mal eure Meinung zu dieser Angelegenheit.
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo,

...tja.......Volkswagen und ihre "Fachleute" :rolleyes::rolleyes:.

Ein verformen von Niedervolt-Leuchten kenne ich eigentlich nur von Produkten die aus dem tiefen fernen Osten kommen ....ohne CE Zeichen, Handgearbeitet und billig :rolleyes::rolleyes::rolleyes: ohne Beachtung jeglicher VDE Vorschriften:evil:

Gleiches Szenario haben wir hier im Board doch mit dem "Flackerlicht" im California hinter uns.

Den Nachweis, weshalb das Licht im California flackert haben wir durch Mühevolle Arbeit für Volkswagen erbracht .........( siehe Thema Shunt - Umbau).
Ursache war der bereits bekannte Shunt .....zur Messung der Batterieleistung ......dieser ist ab Werk dilettantisch, entgegen jeden bekannten KFZ VDE Normen auf eine lackierte Aluwellplatte montiert, die Verschraubungen und die Schrankgruppe selbst wird hier als Masseleiter benutzt.
Aufgrund der hohen Übergangswiderstände hatte sich der damals vorgefundene Shunt derart erhitzt, das auch dort Brandgefahr bestand.

Das ganze hat Tom nett formuliert an das Werk zur Stellungnahme geschickt.

Im Prinzip wurde ein ähnliches Schreiben wie deines zurück geschickt, jedoch zusätzlich mit dem Hinweis, das wir es zu unterlassen haben zu behaupten, das Brandgefahr besteht.
Gleiches "Gelaber" von Fachleuten wie in deinem Fall.
Laut VWN ......"alles so wie es soll........ und wir haben keine Ahnung".

3 Monate später gab es dann plötzlich von VWN eine Rückrufaktion "Umbau Shunt Masseverbindung".

Soviel zum Thema "VWN macht alles richtig"

Ich werde mal die entsprechenden Aktionen vom California im Auge behalten .....ob es da nicht doch in den nächsten Monaten zu einer Aktion kommt.

Gruß
Claus
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

#Dentmen

Und wann gab es diese Rückrufaktion "Shunt Masse" ?!?! Das lese ich zum ersten Mal, dass es eine Rückrufaktion gibt.

Betroffen oder nicht betroffen

fragt sich und grüßt
Wenzi
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

In einem anderen thread (anderes Forum?) schreibt jemand vor kurzem, daß sich diese Lampe bei geschlossenem Dach selbstständig (Rüttelstrecke) aktiviert hat und danach die gleichen Ergebnisse aufgetreten sind: geschmolzenen Lampe, angekohlte Matratze.... dagegen ist nun wohl niemand gefeit, oder?
Lösung?
Gerald
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo zusammen,
Wer einen elektrischen Verbraucher, der Abwärme entwickelt, an einer brennbaren Matratze "parkt", sollte mal nachzählen ob noch alle Teetässchen im Campingschrank sind. Steht in der BDA, daß die Lampe in dieser Parkposition nicht betrieben werden darf? Mit dem Verlassen des FZGs. hat das ja nix zu tun. Man kann ja auch 5 Stunden im Auto sitzen und die Lampe in der Parkposition brennen lassen. Oder ist es dann nicht so schlimm, weil man dann ja vor Ort ist, um Schlimmeres zu vermeiden? Sollen ja auch schon Leute bei brennender Nachttischlampe eingeschlafen sein... ob zu hause oder im Cali, da darf nix anbrennen!

Wenn ich meine Wohnung verlasse, bleibt ja auch die Telefonanlage anschschlossen, der Kühlschrank eingesteckt und der Brenner von der Heizung brennt, wann er will...

Interessant wäre in dem Zusammenhang eine Stellungnahme des Lampen-Herstellers bezüglich Einbauort, als z.B. eine Montageanleitung...und der Nähe zu brennbaren Objekten...

Viel Grüße,
Christoph
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Und wann gab es diese Rückrufaktion "Shunt Masse" ?!?! Das lese ich zum ersten Mal, dass es eine Rückrufaktion gibt.

Hallo, Wenzi,
such mal nach der Aktion 76A3. Da gibts einige Beiträge zu.
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo,

wenn die Schwanenhalsleuchte ordentlich in der dafür vorgesehenen Schlaufe
befestigt wird (wie es auch geschrieben steht) und zuvor natürlich ausgeschaltet
wurde, dann passiert da Nichts, seit Jahren einfach Nichts ... also nur etwas ge-
sunder Menschenverstand ... dann brennt da nix ... und wer Feuer, oder Licht
direkt an (schwer) entflammbaren Stoffen betreibt ist eben ... naja ...

Der Rest hört sich für mich an wie die Konsumenten Forderung nach vollkommener
Sicherheit ... namentlich möglichst den Hersteller eines Produktes für eigene Nach-
lässigkeit, oder fehlenden Verstand haftbar zu machen ...

Wollen wir wirklich diese unsäglichen US-amerikanischen Bedienungsanleitungstexte,
die zur Abwehr von Multimillionen $ Klagen Alles, aber auch die hirnrissigste Möglichkeit
erwähnen ???

Vorsicht !!! Achtung !!! Vermeiden sie (§ 72, Absatz 99 von 121) lebende Tiere in die
Mikrowelle zu legen und die Mikrowelle in Betrieb zu nehmen. Schließen Sie nicht die
Fronttür (7a). Schalten Sie das Gerät nicht an. Das Gerät könnte beschädigt werden.

Bitte vergleichen Sie, soweit Ihnen einzelne Aussagen nicht verständlich sein sollten,
die Warnhinweise mit der bebilderten Bedienungsanleitung, oder rufen Sie unser cus-
tomer care Zentrum unter .... an, wenn Sie in der Bedienung des Gerätes unsicher sind.

Sollten Sie die bebilderten Warnhinweise nicht mehr finden, so können Sie die bebilder-
ten Anleitungen für Analphabeten unter: http//: ...., oder unser customer care Center
jederzeit abrufen.

sorry, duckundwech


Gypsy
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

...Interessant wäre in dem Zusammenhang eine Stellungnahme des Lampen-Herstellers bezüglich Einbauort, als z.B. eine Montageanleitung...und der Nähe zu brennbaren Objekten...
Wirklich interssante Frage!
Ich kenne zwar die Lampe überhaupt nicht, aber ich schreibe Bedienungsanleitungen für den Sondermaschinenbau :cool:
Fakt ist, dass da bestimmungsgemäßer Gebrauch und die sicherheitstechnischen Hinweise einen sehr breiten Raum einehmen. Wird ein Produkt zum Einbau an andere Firmen weitergeliefert, gibt es da Einbauvorschriften.
UND:
Wenn eine Gefahrenstelle gesichert werden kann, reicht eine Beschreibung derselben nicht aus. Eine Kreissäge hat z. B. einen Schutz für das Sägeblatt. Ein reiner Hinweis auf die Gefahrenstelle ist nicht ausreichend. Hier wären LED-Lampen vom Sicherheitsaspekt her wahrscheinlich die bessere Wahl.

Wie verhindert VW das versehentliche Einschalten bei Rüttelstrecken?
Gibt es da einen Hauptschalter für kritische Verbraucher?
Wenn ja, was steht darüber im Manual?
Fragen über Fragen, die VW den Geschädigten beantworten sollten!
Gruß
Herby
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hm, Chris.
Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass die brennende Lampe trotz Befestigung an der Lasche nicht das Plastik der Lampe schmelzen dürfte. Ich kann der Bedienungsanleitung nicht entnehmen, dass die Lampe nur in einer besonderen Position betrieben werden darf.
Auf der anderen Seite brennt auch irgendwann der Fernseher, wenn man die Lüftungsschlitze abdeckt.
Weiss der Kuckuck....
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo,

....also ich finde mit so Aussagen wie ....."Zuhause macht man ja auch das Licht aus etc" kann sich VWN hier nicht aus der Affäre ziehen.

Der T5 California durchläuft eine umfangreiche Prozedur bis zur Zulassung durch das KBA.
Ein elektrischer Abnehmer .....bzw. in diesem Fall ein 12V Lämpchen !!!! ...darf nicht zur Ursache von Brandschäden sein.
Somit kann ich mir wirklich nur vorstellen, das es sich dabei, um asiatischen Billigschrott handelt ...........in diesem Zusammenhang sollte man evtl. mal darauf hinweisen das mehrere Teile in unseren T5 aus diesem Erdteil kommen.

Stell die Frage doch mal an Tom .......(hier oder unter vwcamper.de) ....er hat doch was den Cali betrifft gute Drähte zum Hersteller.

Nach Shunt, Sicherung 3. Batterie etc. ........würde dieser Vorfall hier sehr gut in die KFZ VDE Eskapaden der zertifizierten VWN Entwickler Zunft passen.

Gruß
Claus
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Wirklich interssante Frage!
Ich kenne zwar die Lampe überhaupt nicht, aber ich schreibe Bedienungsanleitungen für den Sondermaschinenbau :cool:
Fakt ist, dass da bestimmungsgemäßer Gebrauch und die sicherheitstechnischen Hinweise einen sehr breiten Raum einehmen. Wird ein Produkt zum Einbau an andere Firmen weitergeliefert, gibt es da Einbauvorschriften.
UND:
Wenn eine Gefahrenstelle gesichert werden kann, reicht eine Beschreibung derselben nicht aus. Eine Kreissäge hat z. B. einen Schutz für das Sägeblatt. Ein reiner Hinweis auf die Gefahrenstelle ist nicht ausreichend. Hier wären LED-Lampen vom Sicherheitsaspekt her wahrscheinlich die bessere Wahl.

Wie verhindert VW das versehentliche Einschalten bei Rüttelstrecken?
Gibt es da einen Hauptschalter für kritische Verbraucher?
Wenn ja, was steht darüber im Manual?
Fragen über Fragen, die VW den Geschädigten beantworten sollten!
Gruß
Herby

Wenn die Lampe also in der "brandgefährlichen" Parkposition nicht betrieben werden dürfte, reicht also nicht ein Hinweis in der BDA, sondern wäre z.B. ein Mikro-Schalter notwendig, der in dieser Position ein Einschalten gar nicht erst ermöglicht.
Allerdings darf man beim Auto ja auch in den laufenden Keilriemen fassen, da ja der Motor auch nicht automatisch beim "werkzeuglosen" Öffnen der Haube abstirbt. Da reichen auch die Sicherheitsaufkleber...

"Werkzeuglos" übrigens deshalb, da meines Wissens unterschieden wird, ob Schutzvorkehrungen mit Schnellverschlüssen versehen, oder nur mit Werkzeug abnehmbar sind.

Interessant wäre natürlich mal wieder, was KBA, AutoBILD und Co. von dieser Brandgefahr und der Stellungnahme halten...

Grüße,
christoph
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Ich kann der Bedienungsanleitung nicht entnehmen, dass die Lampe nur in einer besonderen Position betrieben werden darf

jupp, steht nicht drin ... und 1.000 und eine Chance etwas falsch zu
machen auch nicht ... wobei es doch so einfach wäre ...

Textvorschlag:

§ 1:
Herzlichen Dank, dass sie sich für unser Produkt entschieden haben.

§ 2:
Hiermit untersagen wir Ihnen die Benutzung des Produktes.

§3:
Eine Rückgabe des Produktes auf der Grundlage von §2 ist nicht zulässig.
Es kommt abschließend §1 zur Anwendung.


Gypsy
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

jupp, steht nicht drin ... und 1.000 und eine Chance etwas falsch zu
machen auch nicht ... wobei es doch so einfach wäre ...

Textvorschlag:

§ 1:
Herzlichen Dank, dass sie sich für unser Produkt entschieden haben.

§ 2:
Hiermit untersagen wir Ihnen die Benutzung des Produktes.

§3:
Eine Rückgabe des Produktes auf der Grundlage von §2 ist nicht zulässig.
Es kommt abschließend §1 zur Anwendung.


Gypsy

Hallo Gypsy,
spüre ich da möglicherweise einen sanften Hauch von Ironie :rolleyes:

...
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

aber nur ganz sanft ...
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

@Karl
Wenn die Lampe in einer nicht dafür vorgesehenen Einbausituation (unter die Matratze geklemmt?:eek:) betrieben wird, ist das schon in Ordnung, wenn sie den Geist aufgibt. Das ist so ähnlich wie Fahren ohne Kühlwasser.:evil:
Dass die Lüftungsschlitze am Fernseher nicht verdeckt werden dürfen, steht übrigens in der BDA! Schau mal in die Sicherheitsvorschriften, oder Kapitel Aufstellen!:ot:
@ Claus
Glühlampen werden vom Prinzip her heiß, da kann das Herstellungsland nichts dafür. Wenn diese heiße Biest nun irgendwo drankommt, wo es nicht hinsoll? Ist dann die Lampe schuld, oder der Stoff...:uuups:
Oder schimpfst du gerade über Asiatische VW-Designer.;)
@ Christoph
Der Keilriemen ist im Betrieb durch den geschlossenen Motorraum geschützt, der nur zu Wartungszwecken geöffnet wird. Dann ist das keine normale Betriebssituation. Die offenen Transmissionsriemen, angetrieben von einer zentralen Dampfmaschine, sind nicht ohne Grund aus den Fabrikhallen verschwunden.
@Gipsy
wie gesagt, ich kenne das Teil nicht, aber die beschriebene Situation ist ja nicht so aus der Welt. Ist da ein Hinweis über den BESTIMMUNGSGEMÄßEN GEBRAUCH? Wenn ich den explizit festlege (z. B. Position, in der die Lampe betrieben werden darf und vielleicht noch allgemein ein Hinweis darauf, dass die Lampe nicht verdeckt betrieben werden darf) dann habe ich doch eigentlich (fast) alles andere ausgeschlossen. Aber ansonsten hast Du natürlich recht. Der DAU (Dümmster Anzunehmender User) toppt jeden Schreiber von Handbüchern. Das erlebe ich immer wiederX(
Gruß
Herby
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

T5balu;567193/ schrieb:
@ Claus
Glühlampen werden vom Prinzip her heiß, da kann das Herstellungsland nichts dafür. Wenn diese heiße Biest nun irgendwo drankommt, wo es nicht hinsoll? Ist dann die Lampe schuld, oder der Stoff...


Vielleicht der, der die Parkposition so vorgesehen hat?

@ Christoph
Der Keilriemen ist im Betrieb durch den geschlossenen Motorraum geschützt, der nur zu Wartungszwecken geöffnet wird. Dann ist das keine normale Betriebssituation. Die offenen Transmissionsriemen, angetrieben von einer zentralen Dampfmaschine, sind nicht ohne Grund aus den Fabrikhallen verschwunden.

Das Öffnen der Motorhaube gehört m. E. zum normalen Betrieb. Schau mal, wie oft Du Deine Flüssigkeitsstände prüfen sollst (Kühler, Bremse, Lenkung)

Grüße,
Christoph
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Vielleicht der, der die Parkposition so vorgesehen hat?
Oder so:pro:
Das Öffnen der Motorhaube gehört m. E. zum normalen Betrieb. Schau mal, wie oft Du Deine Flüssigkeitsstände prüfen sollst (Kühler, Bremse, Lenkung) ?
Ich denke nein. Du setzt ja in dem Moment durch das Öffnen der Motorhaube die Schutzeinrichtung für Servicezwecke außer Funktion. Das ist eine andere Situation wie der normale Fahrbetrieb, da ist der Motor mit allen beweglichen Teilen gesichert. Und in dieser besonderen Situation greifen die Warnhinweise.
Und da liegt meiner Meinung der Unterschied zur Lampe. Da habe ich eine ähnliche Gefahrensituation vielleicht beim Austausch des Leuchtmittels, aber nicht beim bloßen Einschalten, egal in welcher Position. Der "Fehler" oder wie wir den Sachverhalt auch immer nennen wollen, kann im Normalbetrieb auftreten. In den Keilriemen zu greifen, schaffe ich bei geschlossener Motorhaube eher nicht!
Gruß
Herby
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo,

Ich kann die Kommentare der Mitglieder die das Einschalten der Leuchte in Parkposition als nicht sinnvoll darstellen schon verstehen. Aber dieses kann leider in der Realität nicht ausgeschlossen werden. In unserem Fall sprechen ich von Skandinavien, hellem Sonnenschein und der bekannten "superhellen" Leseleuchte die ja auch sofort auffällt wenn sie in der beschriebenen Situation eingeschaltet ist. Ich bin der Meinung das VW das potienzielle Risiko mit Einsatz von wenigen Euros lösen könnte.
Ich hoffe ihr habt euch die BDA zu den Leuchten mal durchgelesen und könnt nun nachvollziehen das ich mich als Kunde von VW....ihr wißt schon was fühle.
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Hallo, Martin.............
meine Meinung:
Wenn etwas werksseitig eingebaut ist, dann sollte man dies ohne Gefahr benutzen können. Da es keine Einschränkungen zur Position im Betrieb gibt oder Beschränkungen der Brenndauer sehe ich VWN in der Pflicht den entstandenen Schaden zu ersetzen.
(fülle doch bitte dein Profil mal komplett aus)
 
AW: Probleme durch Leseleuchte

Mal so nebenbei, für alle Mitdiskutierer und Nichtcalinisten wie mich:
Könnte mal jemand ein Bild der Lampe in Park- und Arbeitsposition einstellen (gerne auch mit Brandschaden)
Und falls meine Kern-Aussage in der Keilriemendiskussion untergegangen sein sollte: DADARFNIXBRENNEN!!! EGALWIEUNDWANN!!!

@ martinundnicolescalifornia

VWN handelt wohl nach dem Motto: "Wehret den Anfängen"
Wenn es hier nur um DEINE Matratze und DEIN Lämpchen ginge, wären das ja wirklich nur ein paar €.
Wenn sich das als Fehlkonstruktion herrausstellt, haben die wieder eine Rückrufaktion an der Backe sie mit Material, Arbeitszeit und administrativem Aufwand in die Hunderttausende geht.
Deshalb windet man sich lieber wie ein Aal, anstatt auch nur im Ansatz zuzugeben, daß da etwas nicht ganz optimal gelöst wurde.

Andererseits spielen sie mit Menschenleben Risiko-Lotto:
So ein Cali ist ja nicht nur ein PKW, sondern explizit dafür gebaut, daß da Menschen drin schlafen. Abgesehen davon, daß durch (statistisch sehr geringes) Bauteilversagen, z.B. in der Standheizung oder im Kühlschrank und was sonst so durchläuft, ein geringes (wohl kalkulierbares?) Rest-Risiko besteht, morgends darin nicht mehr aufzuwachen, finde ich es äuserst makaber, was man sich hier erlaubt.
Du weißt sie darauf hin, daß möglicherweise ein Brandrisiko besteht, und bekommst dafür falsch zitierte Auszüge aus der BDA um die Ohren, nach dem Motto: "Wir wissen dass das Schwachsinn ist, aber vielleicht schluckt er es ja."

Ich würde denen einfach die vollständigen Textpassagen präsentieren (dann wissen sie, daß Du lesen kannst) und sie doch einfach und höflich um eine bessere Antwort bitten.
Anmerken könnte man ja noch, ob sie in Betracht ziehen, andere Cali-Besitzer von dieser Gefahrenquelle zu informieren...

Mal im Ernst: Jeder z. B. Hotelmanager würde nach so einem reproduzierbaren Vorfall alle betreffenden Nachttischlämpchen auf den Müll werfen, weil ihm sonst die Feuerwehr den Laden dicht macht!

Im Gegensatz zu einer klappernden Verkleidung oder einem undichten Schiebefenster geht es hier nicht nur um ein paar €, sondern ziemlich direkt um die Gesundheit, ich glaube das ist denen noch nicht so recht bewußt!

Beste Grüße,
Christoph
 
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