Probleme bei der Womo Zulassung

Moin, ist ja super wenn alles geklappt hat.
Mein Tüv Prüfer guckte auch komisch 6 eingetragene Sitzplätze aber nur 5 vorhanden?
Hab die Beifahrerbank gegen Einzelsitz getauscht, wäre mir aber neu das es umgetragen werden müsste.
Das kommt wahrscheinlich auch auf den Prüfer an. Meine Schwägerin musste nochmal mit ihrem Bus vorstellig werden. 7 Sitzer aber nur 5 Plätze dabei, er meinte er müsste die Gurte von den Einzelsitzen auch überprüfen die im Keller standen.
Hat ansonsten hier irgendwer von 3 auf 2 Sitzer umtragen lassen?? Ich finde es praktisch das ich halt selber wählen kann, da die Doppelbank im Keller steht und ich öfter tausche.
Gruß Stevie
 
Moin,
bei mir sind unter S.1 zwei Sitze eingetragen und im Anhang zu S.1 wahlweise 3.
Verbaut war original Doppelsitzbank und jetzt Einzelsitz. Da muss wohl nichts umgetragen werden.
Gruß Torsten
 

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.Meine Schwägerin musste nochmal mit ihrem Bus vorstellig werden. 7 Sitzer aber nur 5 Plätze dabei, er meinte er müsste die Gurte von den Einzelsitzen auch überprüfen die im Keller standen.
Ich war neulich beim Tüv und hatte die beiden Einzelsitze aus der mittleren Reihe zu Hause vergessen. Den Tüv-Prüfer hat es nicht interessiert, glaube er hatte das gar nicht auf dem Schirm. Hatte auch keine Gurte kontrolliert. Die ABE von den Felgen wollte er auch nicht sehen.
 
Wurde bei euch eigentlich gewogen? Mein Prüfer versagte mir heute die Umschreibung 1. weil nicht vorher gewogen und 2. weil ein Kartuschenkocher aus seiner Sicht kein Flüssiggaskocher ist. Es handelt sich bei mir um so einen rechteckigen Campingkocher, wie er oft mit Koffer geliefert wird.
 
Hi toso,
wiegen ist wohl Pflicht. Beim Kocher gilt soweit ich weiß folgendes:
- muss für Innenräume geeignet sein (es gibt einige wenige Campingkartuschenkocher mit entsprechender Zündsicherung)
- muss fest verbaut sein (bei mir tat es eine Schraube, welche im Alltagsbetrieb natürlich nicht da ist)
Viel Erfolg
 
Wurde bei euch eigentlich gewogen?

Ja natürlich. Es mus ja ein neues Leergewicht ermittelt werden. Je nach Einbauten kan nes doch stark vom ursprünglichen Leergewicht abweichen. Auch die Anzahl der Sitzplätze wird neu festgelegt.
 
Bei meiner Umschreibung zum womo wurde nichts gewogen, es steht bei mir im Fahrzeugschein Leermasse 1762-2178 KG :-)
Das stand da bereits mit der vorherigen LKW zulassung, am zulässigen Gesammtgewicht ändert sich ja nichts. Das liegt bei mir leider nur bei 2600KG
Gruß Stevie
 
Moin

Also das mit der Drehkonsole kann ich auch nicht verstehen.
Habe auch eine von Sportskraft, gebraucht gekauft und leider auch ohne ABE. War mir aber egal, weil ich meine Konsole 4 cm tiefergelegt habe und auch keine ABE bekommen würde.
Die habe ich mit meinem Schlosserkumpel um die 4 cm gekürzt und eine neue Bodenplatte oder Streife eingeschweißt. Mein Bekannter der auch Meister ist sagte im Anschluss das dies besser halten würde als das Original, aber leider keine Zulassung hätte.

Bei mir im Ort wohnt ein TÜV Chef und der kennt meinen Bully. Dieser hat mir auch meine Rad-Spurverbreiterung eingetragen weil er die ganzen Vorschriften für Ar... findet. Für diese Kombination hätte ich wo anders keine Eintragung bekommen, so sein Wortlaut.
Und NEIN ich habe ihn nicht bestochen und bin auch nicht Verwand mit ihm.
Was ich damit sagen will: such dir nen anderen TÜV und gut ist. Wenn du halt so eine Spaßbremse hast kannste nix machen.

Gruß Donnerkeil
 
Die Konsole muss eingetragen werden sonst erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug !
Das TÜV Zertifikat z.B bei der Sportskraft ist keine ABE .
Bei einem Unfall selbst unverschuldet kann die Versicherung sich quer stellen, denn das Fahrzeug dürfte sich nicht auf der Straße befinden.
 
Wiegen scheint Pflicht zu sein, ich musste zu einem Recycling Hof vorher und den Zettel dann beim TÜV vorzeigen. Das Gewicht steht auch in dem neuen Papieren. Die Konsole oder alle Änderungen an der Bestuhlung muss ebenfalls eingetragen werden. Wenn den Prüfer das nicht interessiert dann ändert das nichts am erloschen der Betriebserlaubnis. Gibts nen Unfall wo der Beifahrer zu schaden kommt hat man die A-Karte wenns auffällt. Ich muss das solange riskieren bis Sportscraft ein Gutachten für die Konsole fertig hat. Bisher haben die sich auf meine Mail noch nicht gemeldet
 
Hallo Toso,
unser als Womo zugelassener Spacecamper hat auch nur einen Gaskartuschenkocher - und der ist nicht mechanisch im Fahrzeug befestigt. Selbst wenn er es wäre: ich kann den ganzen Küchenblock mit einem Griff aus dem Bus schwenken oder ganz entfernen. Dauert ca. 3 Sekunden.
Allerdings haben die Jungs von Spacecamper das pfiffig gelöst: der Kocher passt so in die Spüle, dass er beim Kochen nicht verrutschen oder kippen kann und man das Gerät bedienen kann, ohne es aus der Spüle nehmen zu müssen.
Da wir (fast) nie im Bus, sondern daneben kochen, ist es uns nur recht, dass wir keine "richtige Gasanlage" haben.

Schönen Gruß an den TÜV- Ingenieur: meines Wissens sind alle Spacecamper so aufgebaut.

Gruß,
Hans
 
Ich habe ja auch einen SpaceCamper, und die haben sich anscheinend nach den Vorgaben des TÜV Nord gerichtet:
TÜV-Nord:
"Die Kochmöglichkeit muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers erforderlich. In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt. Der mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein. "
....Lässt eine Menge Platz für Interpretationen. Auf jeden Fall darf der Kocher prinzipiell mobil sein.
Ich würde allerdings statt "Raum zur Nutzung" eher "Platz zur Nutzung" sagen.

Sicherheitstechnisch geeignet z.B: Kann nicht herumrutschen oder von einer Tischplatte gleiten -> z.B. "eingekastelt"

Bedientechnisch geeignet z.B: Die Armatur muss zugängig sein. Ein Topf muss unbehindert drauf passen. Abzug oder Lüftung sollte vorhanden sein.

In Innenräumen zugelassen: Zündsicherung muss vorhanden sein.
 
Wie ich aus eigener Erfahrung weiß kann Interpretationsspielraum auch nach hinten losgehen. Wenn der Prüfer den Kocher fest eingebaut haben will wird dir das nichts nützen auf Interpretation zu pochen. Viele Ausbauer haben Kartuschen Kocher in einer Schublade oder unter einer Klappe. Des weiteren kennen die ihren Prüfer gut und haben im Vorfeld abgeklärt wie was auszusehen hat. Ich habe eine AAC Schlafklappbank hier stehen die ich aus meinem letzten womo ausgebaut habe. Diese verfügt nur über Beckengurte was eigentlich nicht zulässig ist. In Norderstedt gibts einen Prüfer zu dem ich hätte hinfahren können um die Bank in meinem T5 eingetragen zu bekommen. In Kiel wäre das wahrscheinlich nicht möglich gewesen.
 
In Norderstedt gibts einen Prüfer zu dem ich hätte hinfahren können um die Bank in meinem T5 eingetragen zu bekommen.

Dann würde der Prüfer aber die bestehende Gesetzeslage ignorieren. Mittlerweile müssen alle Sitze im Fahrzeug über Dreipunktgurte verfügen und in Fahrtrichtung verbaut sein. Bestehende Fahrzeuge mit Sitzen mit Beckengurten haben noch Bestandschutz, neu zugelassen dürfen keine mehr.
 
Das habe ich genau deswegen erwähnt. Der Wohnmobil Ausstatter AAC sitzt in Norderstedt und trägt dort die sitzbänke ein. Ich habe auf Nachfrage ein Gutachten bekommen und Name des Prüfers bei dem ich mich melden soll wenn ich die Bank in meinem T5 einbauen will.
 
Ist dann aber trotzdem illegal und deine Bertrieberlaubnis erlischt. Sitzbänke mit Beckengurten dürfen schon seit Jahren nicht mehr verbaut werden.
 
Ist dann aber trotzdem illegal und deine Bertrieberlaubnis erlischt. Sitzbänke mit Beckengurten dürfen schon seit Jahren nicht mehr verbaut werden.
Summermobil verbaut ebenfalls weiterhin Sitzbänke mit 2x Beckengurten, mit dem Hinweis, dass diese nur bei WoMo Zulassung eingetragen werden können. Meine Eltern haben ein WoMo Bj. 2013 mit 2 Beckengurten in Fahrtrichtung...
 
Ist dann aber trotzdem illegal und deine Bertrieberlaubnis erlischt. Sitzbänke mit Beckengurten dürfen schon seit Jahren nicht mehr verbaut werden.

Dem kann ich mich nur anschließen . Das sind alles nur Eintragungen die im Schadensfall ernsthafte rechtliche Probleme für den Prüfer bedeuten können.

Grüße Mathias

PS: verbaut werden dürfen sie schon, allerdings nicht als Sitzplatz während der Fahrt.
 
Mir wurde erklärt das Beckengurte nur noch bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung eingetragen werden
 
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