Tipps für Wohnmobile
Ø Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet
ist. Dies erfordert folgende fest eingebaute Mindestausstattung, die einen
wohnlichen Eindruck vermitteln und die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen
möglichst gering halten muss:
• Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
• Schlafgelegenheit
Dies darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine
ausreichend große und ebene Liegefläche ergibt.
• Kochmöglichkeit
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von
Küchenutensilien geeignet sein. Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers
erforderlich. In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und
bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt. Der
mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen
sein.
• Schrank oder Stauraum
Kleidung und Proviant muss während der Fahrt und beim Wohnen sicher verstaut
werden können. Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfächer usw.
sind nicht ausreichend.
• Mindestzuladung
Die EG-Richtlinie 92/21/EWG „Massen und Abmessungen“ (neu: VO(EU)
1230/2012) fordert gemäß Anhang II Anlage Punkt 1.2 für Wohnmobile folgende
Mindestzuladung „PM“:
PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ die
Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
Bei der Leergewichtsbestimmung sind für den Fahrer 75 kg anzusetzen. Fest eingebaute
Gas- und Frischwasserbehälter müssen zu 90 % gefüllt sein.
Zur Bestimmung der tatsächlichen Zuladung des Fahrzeugs ist von der
zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zunächst die Fahrzeugleermasse
abzuziehen. Die Zuladung ergibt sich, wenn von dieser Differenz noch 75 kg pro
Fahrgastsitzplatz abgezogen werden.
TÜV NORD Mobilität
Tel.: 0800 80 70 60 0, E-Mail:
info@tuev-nord.de
Ø Sitze im Wohnteil
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
• Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein
• Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer
möglich sein.
• Die Anforderungen an Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind
abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
Ø Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse
und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist. Nähere Informationen
zu den Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums
unter
www.bundesfinanzministerium.de oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch
unterschiedliche Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unterschiede.
Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.
Ø Auflastung und Anhängelasterhöhung
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe
des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.
Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche
Auflastung eines Fahrzeugs.
Ø Betriebserlaubnis
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch das Straßenverkehrsamt
erforderlich. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für
Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche
Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
Ø Tipp für den Umbau zum Wohnmobil
Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Planung Ihres Wohnmobilumbaus mit
einem TÜV-Sachverständigen in Verbindung zu setzen, um sicherheitstechnisch
relevante Änderungen vorab abzusprechen. Eine TÜV-STATION in Ihrer Nähe
finden Sie unter
www.tuev-nord.de oder telefonisch über 0800 / 80 70 600.
Wir möchten, dass Sie sicher fahren.
Ihre
TÜV NORD Mobilität
Technik-Kompetenz
18.3.2013