Probleme bei der Womo Zulassung

Das mit dem Tisch macht ja auch keinen sinn. Es gibt ja auch kleine Wohnmobile wo der Tisch im weg ist wenn man ihn nicht braucht. Also muss man so eine klappschwenk Einrichtung anbauen nur für die Abnahme.
Der knabe machte aber auch den Eindruck das ihm das egal ist obs irgendwo steht. Ohne ihn keine Abnahme und fertig.
Es wird doch eine halbe Stunde um Kiel herum noch einen anderen TÜV geben, der nicht so bescheuert ist.
 
Ich habe übrigens keine Klappvorrichtung, sondern einen losen Klapptisch von Fritz Berger,der alleine steht..drinnen oder draußen.
 
Neumünster und rendsburg schätze ich mal.

Ärgerlich sind halt die 100 Euro und das ich glaubte mit dem Auto safe zu sein

So einen Tisch habe ich auch. Festgezurrt neben der Küche. Passt ins Auto und auch nach draußen. Eigentlich perfekt
 
Du kannst noch viele Argumente anbringen, die dich nicht Handeln lassen. Aber du brauchst die Abnahme und solltest dich bewegen. Tips und Hinweise gab es reichlich.
 
Was willst du denn? Weiter rumheulen oder einen Eintrag als Wohnmobil? Verstehe mich nicht falsch, ich würde mich tierisch darüber ärgern, aber die Situation ist jetzt so wie sie ist. Entweder redest du nochmal mit dem Prüfer oder beschwerst dich bei seinem Vorgesetzten oder fährst woanders hin. Rumgammeln hilft dir jedenfalls nicht weiter.

Viel Glück
 
Es wird doch eine halbe Stunde um Kiel herum noch einen anderen TÜV geben, der nicht so bescheuert ist.

Rendsburg, Neumünster, Lübeck....

Fahre aber nicht nach Norderstedt. Die sind so flexibel, wie ne Wanderdüne.
 
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Gibt es beim TÜV eigentlich so was wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Da muss doch auch irgendeine kontrollierende Behörde dafür zuständig sein. Wie ist denn das geregelt?

Wenn da ein Prüfingenieur aus Inkompetenz und/oder Selbstherrlichkeit gegen die Richtlinien handelt, gehört dem doch breitlings ein Schuss vor den Bug.
 
Tipps für Wohnmobile
Ø Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet
ist. Dies erfordert folgende fest eingebaute Mindestausstattung, die einen
wohnlichen Eindruck vermitteln und die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen
möglichst gering halten muss:
• Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
• Schlafgelegenheit
Dies darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine
ausreichend große und ebene Liegefläche ergibt.
• Kochmöglichkeit
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von
Küchenutensilien geeignet sein. Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers
erforderlich. In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und
bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt. Der
mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen
sein.
• Schrank oder Stauraum
Kleidung und Proviant muss während der Fahrt und beim Wohnen sicher verstaut
werden können. Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfächer usw.
sind nicht ausreichend.
• Mindestzuladung
Die EG-Richtlinie 92/21/EWG „Massen und Abmessungen“ (neu: VO(EU)
1230/2012) fordert gemäß Anhang II Anlage Punkt 1.2 für Wohnmobile folgende
Mindestzuladung „PM“:
PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ die
Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
Bei der Leergewichtsbestimmung sind für den Fahrer 75 kg anzusetzen. Fest eingebaute
Gas- und Frischwasserbehälter müssen zu 90 % gefüllt sein.
Zur Bestimmung der tatsächlichen Zuladung des Fahrzeugs ist von der
zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zunächst die Fahrzeugleermasse
abzuziehen. Die Zuladung ergibt sich, wenn von dieser Differenz noch 75 kg pro
Fahrgastsitzplatz abgezogen werden.
TÜV NORD Mobilität
Tel.: 0800 80 70 60 0, E-Mail: info@tuev-nord.de
Ø Sitze im Wohnteil
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
• Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein
• Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer
möglich sein.
• Die Anforderungen an Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind
abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
Ø Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse
und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist. Nähere Informationen
zu den Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums
unter www.bundesfinanzministerium.de oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch
unterschiedliche Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unterschiede.
Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.
Ø Auflastung und Anhängelasterhöhung
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe
des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.
Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche
Auflastung eines Fahrzeugs.
Ø Betriebserlaubnis
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) durch das Straßenverkehrsamt
erforderlich. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für
Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche
Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
Ø Tipp für den Umbau zum Wohnmobil
Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Planung Ihres Wohnmobilumbaus mit
einem TÜV-Sachverständigen in Verbindung zu setzen, um sicherheitstechnisch
relevante Änderungen vorab abzusprechen. Eine TÜV-STATION in Ihrer Nähe
finden Sie unter www.tuev-nord.de oder telefonisch über 0800 / 80 70 600.
Wir möchten, dass Sie sicher fahren.
Ihre
TÜV NORD Mobilität
Technik-Kompetenz
18.3.2013
 
die Frage die sich mir stellt...
Kann man mir trotz bestandener Hu die Plakette verweigern weil ein Ausbau drin ist der wohlgemerkt vom prüfer selber gar nicht anerkannt wird.

Hier beisst sich das doch und wenn das nicht so ist dann hätte ich da schon Lust mich zu beschweren.
Danach habe ich dann Zeit zu überlegen wie ich die ummeldung hinbekomme.

Das hat mit heulen mal gar nichts zu tun. Wenn man so behandelt wird sollte man schon alle Optionen bedenken um sich zu wehren.

Das kam parallel, den Zettel hatte ich mir schon ausgedruckt.
Deswegen habe ich den thread ja überhaupt erst eröffnet.

Wenn laut mindest anforderung mein Auto kein wohnmobil ist dann kann man mir die Plakette nicht verweigern oder?
 
Wohnmobil Tuning

Der oben eingefügte Beitrag ist vom März 2013, nach diesen Regularien habe ich damals meine Zulassung zum Womo erreicht, der Gaskocher (nicht für den Innenraum zugelassen war kurzerhand mit 4 Spaxschrauben in eine Schublade einer Babywickelkommode reingemurkst, Spüle war auch noch nicht vorgeschrieben.
Jetzt vergleicht mal die heutigen Bedingungen ;-)

Grüßle vom Banditen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
IMG_1120.JPG

Sorry das dass quer ist aber sonst habe ich da Daten mit drauf.
Erheblicher Mangel.... der Tisch ist nicht fest....
das ist doch Hammer oder?

Wie gesagt die Hu und abgas war anstandslos.
 
Gibt es beim TÜV eigentlich so was wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Da muss doch auch irgendeine kontrollierende Behörde dafür zuständig sein. Wie ist denn das geregelt?

Wenn da ein Prüfingenieur aus Inkompetenz und/oder Selbstherrlichkeit gegen die Richtlinien handelt, gehört dem doch breitlings ein Schuss vor den Bug.
Ja. Gibt es. Es bringt manchmal auch etwas, da mal nachzuhaken.
So lief das beim TÜV Süd
 
Ich habe verstanden was du sagen wolltest nur hatte ich das gemecker hier js auf was anderes bezogen.

Wenn der Tüv kein Recht dazu hat mir die Plakette zu verweigern dann geh ich auf die Barrikaden. Die frage ist sehe ich das richtig oder nicht? Wenn da steht wenn die womo Zulassung nicht durchgeführt wird bleibt es ein Lkw sollte es ja so sein aber was ist mit der Gasanlage? Darf ein Lkw eine fest installierte gasanlage haben?
 
Vergesst es... habe gerade mit unsererseits tüv Experten gesprochen und der meinte das der Tüv diesbezüglich alle Möglichkeiten.
Dadurch das ich da war um das Auto umzumelden ist es laut tüv kein lkw mehr egal ob eingetragen oder nicht. Wenn ich weiter als Lkw gefahren waere hätten es unter umständen keinen interessiert.

Ich habe nun 4 Wochen die Eintragung zu erreichen oder muss es irgendwie aufschieben lassen.

Thread geschlossen.... ich haben fertig
 
WAS ?

Manchmal versteh ich die Leute einfach nicht.
 
Moin, mein Nachbar hat gestern seinen neuen T6 bekommen, mit drehbaren Beifahrersitz ab werk. Da ist wohl auch nur ne Drehkonsole zwischen gefuscht. Werde es mir morgen mal angucken. Natürlich ist das Teil nirgendswo in den Papieren eingetragen.
Das wäre auch das letzte Teil was ich nem Tüv Prüfer zeigen würde.
Falls da einer Rumzickt wird das Teil vorm Tüv wieder ausgebaut. Bin auch noch am überlegen mir einen Drehsitz nachzurüsten.
Gruß Stevie
Achso und mein Tisch besteht aus einer losen Holzplatte die auf einer Schublade aufgelegt wird.
 
Habe nun einen Tisch eingebaut und werde gleich zum Tüv Rendsburg fahren.

Hatte in Kiel angerufen um einen neuen Termin zu bekommen was aber nicht ging weil alle Prüfer in Urlaub.
Als ich argumentierte das ich ja dieses Jahr noch die HU bräuchte und das man mir die verweigert weil ich weder einen LKW noch ein Womo habe.
Da sah die Sekretärin ein und meinte das dass echt seltsam ist....aber sie meinte sie könne das ja nicht entscheiden.
Sie hat in Rendsburg angerufen und mir da einen Termin verschafft und das ich meine HU anerkannt bekomme wenn alles mit dem Womo passt.

Nu bin ich gespannt was dabei rauskommt.
 
Habe nun das Gutachten bekommen. Zugelassen werden muss er ja letztendlich beim Strassenverkehrsamt und da bekomme ich auch die Tüv Plakette.

Der Prüfer hat den Ausbau außerordentlich gelungen gefunden und konnte es nicht verstehen das ich das beim ersten mal nicht geschafft hat.
Er meinte das der Beistelltisch absolut ausreicht weil er gut befestigt ist und immer im Auto steht. Habe ich den Zusatztisch also umsonst gebaut.

Er fiel auch über die 2 Sitze und 3 eingetragenen Sitzplätze. Meinte "das ja komisch...waren da mal 3 drin?", ich habe unwissende dreingeschaut und er sagte dann "ist ja auch egal jetzt sind es 2 " und hat die eingetragen.
So gehts auch.

Definitiv (das hatte ich nachgefragt) darf man keine 2 Sitze vorne haben und 3 eingetragen.
 
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