Hallo!
Ich glaube, da muss man sich die einzelnen Paragraphen haarspaltend auf der Zunge zergehen lassen:
gefordert ist für den Schutzleiter mindest 1,5 mm2 und für den Potentialausgleichsleiter mindest 4 mm2. Wobei die zweite Forderung nach einem Satz kommt, der die Möglichkeit MEHRERER berührbarer Metallteile im Caravan beleuchtet, die ursprünglich keine leitende Verbindung hatten und erst mit dem Potentialausgleichsleiter leitfähig verbunden werden. Ich kann aus der Bestimmung aber auch nicht herauslesen, dass eine einzige Potential ausgleichende Verbindung zwischen Karosserie und Schutzleiter der Zuleitung NICHT doch auch 4 mm2 haben müsste.
Aber wie schon betont, es wird ja auch ausdrücklich auf die mechanische Stabilität hingewiesen.
Ich habe von meinem (nicht dieser Vorschrift entsprechenden ?) Hirschmann Steckverbinder eine dreipolige flexible Leitung 3x1,5 in einem zusätzlichen Schutzrohr bis zum Netzspannungsverteiler in der Beifahrersitzkiste gelegt. Von der dort befindlichen Schutzleitersammelschiene führt ein 4 mm2 zum Massepunkt unter dem Beifahrersitz.
Damit meine ich, die Vorschrift zumindest sinnerfassend erfüllt zu haben, da auch der Hirschmann-Stecker verpolungssicher ist und entsprechend hohe Schutzart aufweist, dass er im Regen tauglich ist. Am anderen Ende der Zuleitung befindet sich ein CEE-Stecker. Somit ist die Zuordnung von Phase und Neutralleiter auch nicht verwechselbar (außer auf Plätzen, wo ein Schuko-Adapter notwendig ist. Aber dort ist die Elektrik zumeist ein Thema für sich.)
PFFFFUUUIIIIIIIIII, gespaltene Haare auf der Zunge. Schnell raus damit!
Für eine Neuinstalllation würde ich mir aber den § 721 organisieren, da der in absehbarerer Zeit die Vorgängerbestimmung ablösen wird und ja auch jetzt schon "Stand der Technik" ist.
Und noch zum DEFA-System: ich finde dort nur Leitungen bzw. Verbinder mit Stecker bzw. Kupplung fix montiert. Einen "Einspeisestecker" mit montiertem Kabel mit freien Enden oder gar einen losen Stecker habe ich nicht entdecken können. (Ich hatte da sogar schon einmal eine Anfrage von einem Rettungsdienst, ob es die Kupplungen für die Anschlussleitungen nicht lose gäbe, weil die Leitungen immer aus den Knickschutztüllen herausgezogen werden. Nein, die gibt es offenbar nicht.) Damit ist aber die Forderung des Einbaus eines FI's in den (Motor-) Caravan mit diesem System nicht erfüllbar ohne die fabrikmäßig gefertigte Leitung zu verändern. Damit verwirkt man aber alle Sicherheitszusagen des Herstellers.
In der Montageanleitung zum "Miniplug Anschlusskontakt" findet man unter der Abbildung der schwarzen Leitung einen Hinweis auf EN 60309-1. Ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, das System Miniplug entspräche dieser Vorschrift.
Da ich aber nicht weiß, ob diese Vorschrift auch andere als die bekannten CEE-Steckverbinder zulässt, bin ich spätestens hier mit meinem Latein am Ende. Der netzseitige Schukostecker an den DEFA-Leitungen wird die Vorschrift über "Industrielle Steckverbindungen" sicher nicht erfüllen. Bei Austausch Garantie- und Prüfzeichenverlust, siehe oben.
Wenn ich mir auf den Campingplätzen die oft abenteuerlichen Einspeisungen ansehe, interessiert die Vorschrift viele Camper offenbar überhaupt nicht.