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gelöschtes Mitglied
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Leichenbestatter? Wird bezahlt, wenn er NICHT erfolgreich ist?
Will ich mir das vorstellen?
Leichenbestatter? Wird bezahlt, wenn er NICHT erfolgreich ist?
Will ich mir das vorstellen?
Ich habs (erfolglos) versucht, daher die Bitte nach Aufhellung an hjb
In dem Fall hätte ich mal nachgehakt, ob er Genaues weiß oder nur vermutet. Und wenn er nur vermutet, ob eine Vermutung von seiner Seite ausreicht, aktiv zu werden. So ein E-Prüfzeichen ist ja schließlich etwas Fixes. Entweder weiß er was, dann kann er zu recht eingreifen, oder er weiß nichts genaues, dann sollte er erst mal die Fakten akzeptieren, bis er das Gegenteil nachweisen kann.Das erste was er beanstandete waren die Rücklichter von CR-Lights in schwarz mit dynamischen Blinker. Ich verwies auf das E-Prüfzeichen,
(E4) aber das zweifelte er sofort an, das sei aus Holland und vermutlich eh gefälscht.
Ich glaube, das war nicht der Punkt.Zu den E-Zeichen...
Also in Leuchten werden die mit Sicherheit auch mal gefälscht ...
Aber kann ein Gesetzeshüter einfach mal vermuten, dass das E-Prüfzeichen gefälscht sei und aufgrund dessen mit der Stilllegung des Fahrzeuges drohen? Wären da nicht Willkür von Seiten der Polizei Tür und Tor geöffnet?
Müsste er nicht sagen können, exakt dieses Teil IST gefälscht und dann aufgrund dieses Wissens aktiv werden?
Wenn sie es denn nur täte.............Ein dringender Tatverdacht und die Gefahrenabwehr bei einer Straftat ist aber eine andere Verhältnismäßigkeit, als wenn da auf einem Rücklicht ein krummes E-Zeichen ist.Hallo,
wenn sich ein begründeter Verdacht ergibt, darf die Polizei zunächst stillegen. Das Fahrzeug wird zum Gutachter gebracht, dessen Einschätzung letztlich relevant wird.
Die Polizei entscheidet ja auch in anderen Fällen nicht darüber, ob eine Straftat vorliegt, sondern nimmt Personen bei dringendem Tatverdacht in Gewahrsam...auch der muss sich ja nicht bestätigen.
Grüße Christian
Damit hat du im Prinzip wohl recht, aber wann ist ein Verdacht begründet?Hallo,
wenn sich ein begründeter Verdacht ergibt, darf die Polizei zunächst stillegen.
Das Rücklicht erpresst oder vergewaltigt nicht.
Mir fehlt in dem Fall die plausible Begründung des Verdachtes.
Schön, dass wir doch zusammenkommen.Wahrscheinlich war er auch am Ende unbegründet, denn welchen Sinn macht eine mündliche Verwarnung?
wegen Deinen Heku Windabweiser haben Sie nichts gesagt?