PKW...LKW...ja was denn nun.???

iixii

Aktiv-Mitglied
Ort
21255
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2014
Motor
TDI® BMT 84 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
RNS 510
Umbauten / Tuning
Glaslook hinten li/re, Rückfahrkamera, Drehkonsole (re), MFL nachgerüstet, zweiter Ladeboden.....
FIN
WV2ZZZ7HZEH064xxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Einen schönen guten Tag.

Ich darf mich als Neuling in diesem Forum vorstellen.
Ich heiße Stephan, bin 40 Jahr jung, komme aus dem Raum Hamburg und
habe heute ganz spontan einen T5.2 Mixto erstanden.

Nach Aussage des Verkäufers hätte der Wagen eine LKW Zulassung.
Mir war es im Grunde schnuppe - ich wollte die Kiste halt haben.
Dafür würde ich auch etwas mehr an Versicherungsprämie berappen.

Jetzt liegen mir die Kopien den Tageszulassung vor.
Lustig finde ich schon, das es eine spanische Zulassung auf die Volkswagen AG in Wolfsburg ist :tongue:

Dann steht im Brief und COC unter dem Buchstaben J : "M1"
Fahrzeugtyp ist 7HC.

Ich...so als Bulli-Laie...würde auf PKW Zulassung tippen.

Was sagt die T5 Gemeinde?

LG aus dem Norden

Stephan
 
Wenn ich meinen Re-Importeur richtig verstanden habe, sind die "ausländischen LKWs" in BRD immer PKWs.
Ich habe meinen auch als LKW bestellt und als der "Italiener" dann zugelassen wurde, war es auf der Zulassungsstelle ein PKW.
Kostet mich MEHR an Versicherung und MEHR an Steuern.
Dafür ist nachher der Wiederverkauf besser, weil auf echte LKWs beim Export höhere Steuern fällig werden. Dann sind Ützgür und Konsorten
immer der Meinung, dass Sie weniger für das Auto zahlen müssen.

Ganz anders sieht das nochmal aus, wenn die Zulassungsstelle einen LKW zulässt, das Finanzamt, bzw. nun der Zoll, der Meinung ist, dass das aber steuertechnisch ein PKW ist :evil:
 
Und wenn der freundliche Eisverkäufer dich anhält, die Bußgelder für Lkw sind deutlich höher.
Also fahr den als Pkw oder bau ihn zum SonderKfz oder Wohnmobil um
 
Nee, also nicht das es jetzt falsch verstanden wird.
Ich hab nix gegen den PKW. Der kost´mich bei der Huk24 rund 410€/Jahr und somit 70€ weniger als ein LKW. Und die SF-Stufen gehen nicht ab Stufe 20 flöten.
Die Fahrzeugklasse M1 sollte europaweit das Gleiche bedeuten. Demnach wäre mein Mixto ein PKW.
Von dem LKW-Steuermärchen habe ich mich lägst verabschiedet. Als BMT sollte die PKW Steuer aber zu wuppen sein.

LG

Stephan
 
Hallo,
Da du COC Papiere für dein Fahrzeug hast, ist es ein PKW.

Gruß RED
 
Ach was....sieh einer an.
Das wusste ich nicht. Wieder was dazu gelernt. Danke.


Das solltest Du dir so auch nicht einprägen ;)

Es gibt nämlich auch für N1-Zulassungen die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).


Zu deinem Fahrzeug:

Du hast nicht anderes als einen Kombi mit verblechten hinteren Fenstern. Das macht ihn nicht automatisch zum N1-Fahrzeug.

Der Besteller hat es bei einer M1-Zulassung belassen, hätte aber die Ausstattung N1 mit nicht mehr als 6 Sitzen nehmen können.
Das geht beim Kombi wahlweise.

Als N1 ist der sogenannten Kasten-Kombi (Mixto heißt das Ding bei Daimler) nur zulassbar, wenn die restliche Nutzlast größer ist als die Anzahl der
Personen. D.h. das ein 6-sitziger Kasten-Kombi eine Gesamtnutzlast von 5*68 kg (Gewicht pro Peron beim Nutzfahrzeug) *2 +1kg = 681 kg beträgt.

Bei einem 3t Kombi sind also 6 Sitze in der Regel das Maxium, da eine höhere Nutzlast kaum darstellbar ist.


Auch die Aussage, dass "ausländische Lkw" bei uns als Pkw zugelassen werden, kann so nicht richtig sein. Alle Hersteller, die in Europa Fahrzeuge zulassen möchten, müssen sich diese nach der EG-Typzulassung genehmigen lassen und da sind die Bedingungen für die Zulassunge als M1 oder N1 gleich. Da kann die Zulassungsbehörde nicht von sich aus eine Umschlüsselung vornehmen. Was das Finanzamt daraus macht, ist wieder was ganz anderes.

Gruß Ben
 
Hallo,
So ist es Ben.
Gruß RED
 
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