PKW- bzw. LKW-Zulassung

Micha D

Jung-Mitglied
Hallo,

ich habe einen neuen T5-Transporter (Kasten) bestellt, Diesel, 2,0 l TDI mit 103 kW, 4Motion. Der soll im September geliefert werden und daher bin ich nun dabei, den Versicherungsbeitrag zu checken.

Da ich schon bei der CosmosDirekt bin, möchte ich dort den VW auch versichern. Man hat mir ein Angebot gesendet für ein Fahrzeug mit dem Typschlüssel AQU, das war allerdings ein Kombi Caravelle. Danach ein Angebot für Typschlüssel AQX, das ist allerdings ein Multivan. Bei beiden ein erheblicher finanzieller Unterschied im Versicherungsbeitrag.

Auf Anfrage bei Autohaus sagte man mir, dass mein VW vermutlich ein AVR oder AVV würde. Definitiv weiß man das aber erst, wenn für den Wagen die Fahrgestellnummer angelegt wird, was noch nicht der Fall ist. Bei der CosmosDirekt ist der AVR und auch der AVV nur als LKW im System hinterlegt, für den Wagen als PKW kann man mir daher kein Angebot erstellen.

Lange Rede, kurzer Sinn:
  1. Welche Auswirkungen hat das für mich, wenn ich den VW statt als PKW als LKW anmelde? Laut Autohaus macht sich das finanziell bei Versicherung und Steuern bemerkbar? Wenn ich beides addiere, ist dann zwischen LKW und PKW überhaupt ein finanzieller Unterschied? Habe ich als LKW noch weitere Unterschiede zu einer PKW-Zulassung?
  2. Hat jemand diese Fahrzeugkombination wie ich und diesen als PKW zugelassen? Könnte mir jemand eine Kopie seinen PKW-KFZ-Scheines scannen (Name und Fahrgestellnummer können gerne geschwärzt sein), denn die Versicherung kann nur ein Angebot machen, wenn sie ein Beispielfahrzeug mit PKW-Zulassung hätte? Anscheinend ist man zwischenzeitlich so systemabhängig, dass man nur noch mit Daten arbeiten kann, die in einer Datenbank vorhanden sind.
Vielen Dank, Micha
 
Bei einem Kasten ist doch davon auszugehen, dass der als LKW vom Band läuft.
Beim LKW ist die KFZ-Steuer günstiger und die Versicherung teurer. Wobei man i.d.R keine Kilometerbegrenzung hat, sowie keine Einschränkungen des Fahrerkreises (d.h. keine Zuschläge für Fahranfänger usw.).
Viel interessanter ist die Frage ob es sich um ein gewerblich Fahrzeug mit privater Nutzung handelt? Thema ist hier Fahrtenbuch bzw. 1% Versteuerung beim PKW.
Bei einem Kastenwagen mit LKW-Zulassung im besten Fall noch mit Werkstattausrüstung geht das FA von rein gewerblichen Nutzung aus.
Bei gewerblicher Nutzung wäre der LKW vorteilhaft, bei rein privater Nutzung der PKW.
 
Die Nutzung ist rein privat. Der Wagen hat vorne 3 Sitzplätze und ist hinten leer.
Geplant ist für die Zukunft eine minimale Schlafmöglichkeit (reicht vermutlich nicht zur Wohnmobilzulassung) und die Möglichkeit zum Transportieren eines Motorrades.

Ist damit eine PKW-Zulassung ausgeschlossen?

Gruß, Micha
 
Hallo,

ab Werk ist das klar ein Lkw. Und genauso wird er nach den Daten im Fahrzeugbrief vom Finanzamt besteuert und dementsprechend die Versicherungspolice ausgestellt. Das Auto müsste komplett umgeschlüsselt werden, um eine Pkw-Zulassung schon mal "finanzamttechnisch" hinzubekommen.
Das FA macht, wenn überhaupt möglich, nach deinem Besuch nen Freudensprung und für den Rest der Woche Betriebsruhe. Also insofern für Dich total für die Katz.
Sofern Du kein Gewerbetreibender bist, kann Dir die 1% Regelung bzw. das Fahrtenbuchgeschreibsel ziemlich schnuppe sein. Privat kannst Du fahren was Du willst.
Die paar Penunzen in Höhe von € 185,00 fürs Finanzamt per Anno sind eigentlich ein Witz gegenüber der Besteuerung als PKW.
Dass die Versicherung so drastisch teurer bei LKW`s ist, kann ich nicht bestätigen. Ich habe allerdings auch eine ziemlich Allergie gegenüber diesen anonymen Internetversicherungen. Mit dem Versicherungsfritzen ein persönliches Gespräch zu führen liegt mir persönlich besser.
Die Schlüsselnummer sollte dein freundlicher Verkäufer ja bald erhalten, so dass Du in Kürze in die Spur gehen kannst.

Grüße Trans4mo
 
So, ich habe nun die Info, dass meine CosmosDirekt ihn mir nur als LKW zulässt, die VW-Versicherung will mir ein Angebot als PKW machen, da mein VW-Händler der Meinung ist, dass der Wagen als PKW durchgeht.

Was hat denn nun die LKW-Zulassung für Vor- oder Nachteile für mich? Zur Info: Bin kein Gewerbetreibender sondern nur "normaler" Privatnutzer dieses Transporters. Ich werde ihn später mal als minimalistisches Wohnmobil ausbauen. Vielleicht folgt dann mal eine Zulassung als Womo, aber im Moment halt PKW oder LKW. Im Moment würde ich Hund und Motorrad usw. hinten rein packen.

Ist da PKW oder LKW besser für mich?

Gruß, Micha
 
Hallo,

dann lass Dir die Angebote für die Versicherung vorlegen inkl. Erläuterung pro oder kontra Lkw/Pkw. Ohne irgendwelchen Zahlen schwarz auf weiß ist das nur ein Gestocher im Nebel.
Steuersatz von € 185,00 hatte ich schon erwähnt.

Ob dein Händler der Meinung ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Fakt ist, wie das Finanzamt bzw. der Zoll das Auto steuertechnisch einstuft. Das solltest Du zeitnah klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine jetzt keine finanziellen Vor-/Nachteile, sondern im praktischen Leben.
Habe z. b. gelesen, dass mit Anhänger bei LKW-Zulassung ein Sonntagsfahrverbot besteht, und das wusste ich gar nicht.
Kennt jemand noch weitere Beschränkungen?

Gruß, Micha
 
Ach ja, zur Steuer:
Habe die KFZ-Daten mal bei kfz-steuer.de eingegeben.
Da erhalte ich 210,- € als LKW und 422,- bis 438,- € (je nach CO2-Ausstoß) für PKW.
Das nur kurz zur Info.

Gruß, Micha
 
Hallo,

So-Fahrverbot gilt nur für gewerblich genutzte Anhänger.
Zur Freizeitgestaltung kannst Du mit einem Wohnanhänger auch sonntags fahren. Hatte diesbezüglich eine Schulung bei der Handwerkkammer.
War mir bis dato auch neu.
Schick deinen Freundlichen diesbezüglich mal in die Spur, wenn er Dir die Kiste verkaufen möchte.
 
Wieso € 210,00 ?
Hab grad noch mal im Steuerbescheid nachgeschaut: € 185,00
 
Hallo,

die Berechnung der KFZ-Steuer wurde für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2014 geändert (Anpassung der CO2-Grenzen).

Gruß
 
Hallo an Alle
Ich klinke mich einfach mal in das Thema ein
Und zwar habe ich ebenso ein Kasten T5 ohne Fenster hinten ich nütze mein Bus Gewerblich teils Privat
Weiß wet Rat wie ich in am besten zulasse ?
was muss man ändern um eine PKW Zulassung zu bekommen ?
Beste Grüße
 
Wie so oft ist die Lösung die Zulassung als Sonder Kfz Werkstattwagen. Mal den Begriff Werkstattwagen in die Suche eingeben und Freude haben. Das Umtragen beim TÜV ist ein Witz und sollte mit roter Nummer vor der Erstzulasung gemacht werden. Steuer und Versicherung sind lächerlich billig und man kann mit jedem Hänger fahren, wann man will. Ich bin mal gespannt, ob die Sonder Kfz von der Maut verschont bleiben, vieles spricht dafür.
 
Vielen Dank für die schnelle AW
wo bekommt man Rote Nummer und ist dies ein muss ?
Was muss am Auto vorhanden sein für so eine Zulassung ?
Werkstatt habe ich keine aber mein Bus ist voll mit
Gartengeräte
Beste Grüße
 
Geplant VW Transporter mit Fenstern wie bei einem Bus; definiert im Brief als Kasten mit max. 5-6 Sitzen. Ich kämpfe gerade mit dem gleichen Thema, wobei meine Versicherung für LKW (110%) 1422,- Euro -nur priv. Haftpflicht- veranschlagt. Steuer habe ich angefragt, aber noch keine Antwort. Als PKW würde die Versicherung mir knapp über 500,- Euro kosten. Obwohl ich bei meinem PKW bereits 30% habe, wurde für den Lkw kein größerer Nachlaß zugestanden. Deshalb läuft eine Anfrage ans Werk, was alles für einen Umbau auf PKW erforderlich ist. Letztendlich ist die Summe aus Versicherung und Steuer ausschlaggebend. Umbau auf PKW ist sicher nicht so einfach, da keine Befestigungen für eine 3te Sitzreihe vorhanden ist und auch die Sicherheitsgurte nachgerüstet werden müssen. Falls jemand einen kostengünstige Lösung weiß, wäre ich sehr dankbar.
 
Am kostengünstigsten eventuell die Versicherung wechseln :)
'Ganz' früher hatte ich auch mal einen T3 Kasten mit LKW Zulassung da war die Rabattstaffel schon eine andere, die Vorversicherung wurde aber angerechnet. Und wenn ich mich richtig erinnere, gab es bei LKW Zulassung auch keine 'Strafe' in Form der Regionalklassen. Ist aber schon lange her....
Viel Glück bei der Suche nach einer Lösung
Alfred
 
Hallo,
Soll er als Zweitwagen zugelassen werden?
Ich habe meinen als LKW bei der huk mit 35% und zahle für Vollkasko 150/500 530€/Jahr.
Das schöne bei LKW ist, denen ist alles egal, Hauptsache Fahrer sind über 25.
Die übernehmen die SF Jahre deiner Vorversicherung.
Würde an deiner Stelle mal da anrufen und mir ein Angebot machen lassen.
Außer ein LKW als Zweitwagen, da hab ich die Erfahrung gemacht das da einem keiner entgegen kommt.
Bei pkw ist/war ja manchmal Zweitwagen gleich Erstwagen.


Gruß
 
Hallo Leute,
habe es auch schon mit einer anderen Versicherung versucht; ca 100,- euro günstiger bei Lkw Anmeldung. Problem ist, daß die Pkw Versicherung nicht auf Lkw angemeldet werden kann. Somit wird der Lkw auch bei einem bestehenden
Pkw als erstes Fahrzeug versichert, wobei nur das Alter größer 25 mit Führerschein angerechnet wird. D.H. 110% bei der Versicheung. Daher bin ich gezwungen auf Pkw abzuändern, um die Prozente vom Pkw nutzen zu können. Dadurch wird die Steuer entsprechend teurer. Jetzt warte ich auf die Auskunft von meinem Freundlichen, was für den Umbau zu veranschlagen ist. Im schlimmsten Fall wird die Steuer wegen Privatnutzng und der Fenster als Pkw entschieden und die Versicherung als Lkw, weil die Umbaukosten zu hoch sind. Damit wäre das Projekt Transporter gestorben....
Daumen drücken!!!
 
Hey Leute,
ich komme gerade vom TÜV und muss hier mal eine Warnung loslassen.
Ich habe mir in meinen Transporter T5.2 eine Reimo Rückbank einbauen lassen und wollte mir jetzt mein Fahrzeug von Transporter auf PKW umschlüsseln lassen.
Seit dem 1.1.2015 wird das so einfach erstmal nix mehr. Der Wagen erfüllt die Euro-6 Abgasnorm nicht und kann dadurch nicht umgeschlüsselt werden. Ich muss gestehen darüber habe ich mir garkeine Gedanken gemacht. Meine Sorge war immer die Bank und alles andere vom Ausbau.
Ist für mich jetzt nicht so schlimm, da ich in 2 Montagen mit dem Ausbau fertig sein will und dann auf WoMo umschlüsseln lassen will. Das geht wohl auch noch laut TÜV- Prüfer (sehr nett und wohlwollend wohl gemerkt!), da man das Uhrsprungsfahrzeug als Basis für die Zulassung weiterhin zugelassen ist (oder so ähnlich).
Naja PKW wird jedenfalls so einfach nichts mehr.
Grüße
surfer233
 
Sorry Leute, hab vor Freude die Rechtschreibung vorhin am TÜV stehen gelassen. Hab sie jetzt aber wieder eingesammelt.
Den Beifahrersitz darf ich ja in meinem U(h)rsprungsfahrzeug nutzen ;)
 
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