Parkhaus bei Tieferlegung

Striz

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T6 Sondermodell
Erstzulassung
11/2015
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Comfortline
Extras
Twin Monotube Fahrwerk, Bear Lock, Ampire AA
Hallo!

Wie ist euere Erfahrung mit Parkhäusern oder Tiefgaragen bei Tieferlegung?
Wird der Multivan tiefergelegt (z.B. Bilstein B14) um unter 1,90 Höhe zu kommen, sinkt naturgemäß auch die Bodenfreiheit.
In Parkhäusern mit 1,90 m Durchfahrtshöhe (oft ältere Parkhäuser) befinden sich häufig ebenso steilere Auffahrtsrampen.
Hattet Ihr schonmal Probleme mit Aufsetzen auf der Rampe oder ähnliches im Parkhaus bei Tieferlegung?

Vielen Dank für Euere Erfahrungen!

Grüße
 
Moin,
Nö... noch nicht, nicht mal mit langem Radstand.
Aber wenn Du das im Parkhaus schaffen willst mußt Du schon ganz schön tief gehen...
Ich denke Du wirst in so normalen Parkhäusern keine Probleme bekommen, anders ggf bei so fiesen Garageneinfahrten,
aber das sollte man dann im Blick haben...
LG Lars
 
Höhe mit Dynamikfahrwerk 1,95 -> minus 6 bis 7 cm
Bodenfreiheit 17cm - 7 cm = 10 cm
Ist dies bereits kritisch bei steilen Rampen?
Gerne Erfahrungen!
 
:confused:...
Sorry, soll jetzt nicht blöd klingen, aber Du hast schon gelesen was ich geschrieben habe, oder ???
Also mit normalem Radstand sollte das noch keine Probleme darstellen, aber sicher kannst Du irgendwo hängen bleiben,
ist ja nun auch der Plan das Ding tiefer zu legen wenn ich Dir richtig verstanden habe... ein paar Einbußen wirst Du irgendwann haben...
Wenn Du damit aber vernünftig umgehst ist es recht stressfrei...
Ich weiß zum Bsp, das ich weder einen Bordstein rauf oder runter fahren kann noch ähnliche komische Dinge tun werde mit meinem Bulli,
wenn man sich dessen bewußt ist geht das alles ganz locker...

LG Lars
 
Bis jetzt auch keine Probleme. Wie Lars schon geschrieben hat, man muss etwas bewusster unterwegs sein. Nicht mal eben hopp hopp eine Spitzwende mit Randsteinen oder Strassengräben/hügel. Das geht je nach dem dann nicht mehr. Ich hatte bis jetzt einmal das Problem, dass ich auf einer nassen Wiese mit liegendem, langen Gras die Auffahrkeile nicht sauber drunter bekommen habe. Garagen bis jetzt ohne aufsetzen.
 
Hallo,

mein langer schwarzer Peter ist mit KAW Federn tiefer gekommen. Keine Probleme in "normalen" Parkhäusern. Bordsteine werden nicht überfahren und die Dinger in verkehrsberuhigten Zonen steckt er weg.
Auch mein Letzter Bus, mit LR, war mit Projekt Zwo Federn tifer gelegt. Bei normaler Fahrweise und etwas Vorsicht gab es keinen Bodenkontakt.

Grüße
 
Hallo,

ich habe B14 und LR ist bei mir null Problem, aber wie schon geschrieben mit Hirn einschalten fahren.
Achso, tiefer als 12 cm Bodenfreiheit ist laut TÜV eh nicht erlaubt.
Sonst ist die Betriebserlaubnis erloschen und somit auch keine Versicherung im Zweifelsfall.

lg
 
Aha, danke für den Hinweis,
Allerdings steht da nix von Erlöschen der Betriebserlaubnis...
Sondern ansich nur:
"Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt 751) vor"
Naja, wie dem auch sei, wer sein Auto wirklich tiefer legen möchte wird mit den Gegebenheiten die sich dadurch ergeben erst mal vor allem selber klar kommen müssen.
Kann oder will er das nicht ist es vll besser er läßt das mit dem tiefer legen.
Wenn ich mir das mit den 11 bzw 12 cm ( wie oben geschrieben ) so recht überlege würde cih sagen man braucht erst garnicht anfangen...
Da fahren ja gefühlte 90% derer mit zu tiefen Autos ??? Beim Bulli geht das ja noch aber bei einem normalen PKW ???

Also ich darf nirgends mehr hin :D:D:D
 
Naja ich schrieb ja, so klar geregelt ist das nicht. Läuft wahrscheinlich nach dem altbewährten Prinzip “Wo kein Kläger da kein Richter.“
Aber das kann Dich dann halt mal auf dem falschen Fuß erwischen, wenn die standardmäßige DEKRA-Prüfung fällig ist oder bei nem Unfall die gegnerische Versicherung versucht, sich rauszuwinden.

Und übrigens, man muss genau lesen. Die gefährliche Passage ist:
“Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.“
Solche allgemeinen Paragraphen können Dich “killen“.
:)
 
Gut es gibt bestimmt immer ein wenn und aber...
Hast Du alles eingetragen ist es ja schon mal halb so wild...
Aber wie gesagt... entscheidet jeder für sich was er macht und muß es auch verantworten...

So denn
LG Lars
 
Naja ich schrieb ja, so klar geregelt ist das nicht. Läuft wahrscheinlich nach dem altbewährten Prinzip “Wo kein Kläger da kein Richter.“
Aber das kann Dich dann halt mal auf dem falschen Fuß erwischen, wenn die standardmäßige DEKRA-Prüfung fällig ist oder bei nem Unfall die gegnerische Versicherung versucht, sich rauszuwinden.

Das ist ein ganz altes Gerücht. Selbst Umbauten die komplett illegal sind müssen im Zusammenhang mit dem Unfall stehen damit die Versicherung auch nur den Schaden kürzen darf.

Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt ist es also völlig egal ob die Rückleuchten illegal sind. Fährt Dir im dunklen Wald einer Nachts hinten drauf dann sieht das natürlich anders aus.

Eine zu extreme Tieferlegung ist bei einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer irrelevant. Anders sieht das natürlich aus wenn man sich bei einem Schlagloch die Frontschürze abreißt.

Gruß, Marcus
 
Natürlich ist das so.
Ich sag ja nicht dass es sehr wahrscheinlich ist, aber Fahrzeug in der Bodenwelle aufgesetzt, Kontrolle leicht verloren, Gegenverkehr kontaktiert könnte ich mir vorstellen.
 
Hi,

fragt mal einen Rechtsvertreter für Verkehrsrecht, gibt da ganz merkwürdige zusammenhänge mit Schadensfällen wo die Versicherungen nicht zahlen wollen/mussten.

Z.B. hab ja gerade mein B14 eingebaut, mit Serienfelgen ist eine sofortige Eintragung nicht erforderlich. Betrieb ist weiter erlaubt.

Bei Allus (nicht Original VW) ist eine sofortige Eintragung erforderlich da durch den Einbau vom B14 in Verbindung mit NICHT original VW Felgen die Betriebserlaubnis erlischt.
Und in der Einbauanleitung steht genau drin wie tief das B14 max eingestellt werden darf (Radnarbe mitte zu Radhauskante)
Daraus ergibt sich die Bodenfreiheit des KFZ inbesondere bei AHK darf der BUS noch höher eingestellt werden. Mindestabstand Kugelkopf zur Fahrbahn ist angegeben.

Nur leider liest fast keiner die Einbaubeschränkungen der Hersteller.
Das kann (muss aber nicht) dazu führen das eine Versicherung den ordnungsgemäßen Einbau anzweifelt und von erlöschen des Versicherungsschutzes faselt.

Das bedeutet Jahrelanges Streiten mit den Versicherungen um sein Geld zu bekommen.
Wie gesagt alles kann, muss aber nicht so sein.

lg
 
Bei Allus (nicht Original VW) ist eine sofortige Eintragung erforderlich da durch den Einbau vom B14 in Verbindung mit NICHT original VW Felgen die Betriebserlaubnis erlischt.

Schon das berühmte "Erlöschen der Betriebserlaubnis" das immer wieder angeführt wird gibt es seit über 10 Jahren überhaupt nicht mehr.

Weiterhin: Die Haftpflichtversicherung wird IMMER bezahlen (außer bei Selbstmord). Es gibt lediglich bei Drogen und Alkohol sowie Autorennen einen Regress der aber auf 5.000 EUR begrenzt ist - aber wie gesagt nur in diesen Fällen.

Selbst die Vollkasko kann sich nur aus der Affäre ziehen wenn es einen Zusammenhang gibt.

Gruß, Marcus
 
Hallo Marcus

§ 19 StVo steht über Ein oder Anbauten.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile darf in dem Zusammenhang natürlich nicht fehlen Fahrwerke gelten dabei als Fahrzeugteile.


Es kann also doch die Betriebserlaubnis erlöschen.
Aber egal, §§ sind geduldig und wo kein Kläger da auch kein Richter.

LG
 
Hallo!

Die Betriebserlaubnis erlischt mit dem Einbau und durch die Eintragung wird sie wieder hergestellt.
Wenn alles eingetragen ist, ist es kein Problem.

Wenn ein Prüfer etwas einträgt was er nicht darf, wird es sowieso kompliziert.
Denke jedoch, dass dies nur seltene bis sehr seltene Ausnahmen sind.

Ich habe noch keinen Bodenkontakt im Parkhaus gehabt seit Tieferlegung vor 2 Monaten. Ich werde jedoch auch von Woche zu Woche mutiger. Die Auffahrten werden immer schneller und unüberlegter genommen.
Jetzt hätte ich gehofft von wenigstens ein paar Aufsetzern zu hören, damit ich mich wieder etwas zusammenreiße bei den kommenden Parkhäusern.
Habe bedenken die Grenze von wohl überlegt zu unüberlegt zu überschreiten.

Obwohl ich die momentane Diskussion schon sehr interessiert Verfolge. Nur weiter Diskutieren.

Grüße
 
Hallo Marcus

§ 19 StVo steht über Ein oder Anbauten.

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile darf in dem Zusammenhang natürlich nicht fehlen Fahrwerke gelten dabei als Fahrzeugteile.


Es kann also doch die Betriebserlaubnis erlöschen.
Aber egal, §§ sind geduldig und wo kein Kläger da auch kein Richter.

LG

Da hast Du Recht.

Es ist etwas anders - die ABE ist Voraussetzung für die Zulassung des FZGs aber nicht mehr so richtig für den Betrieb. Ist sehr seltsam und hat wohl mit der EU Harmonisierung zu tun.

Gruß, Marcus
 
Hallo!

Die Betriebserlaubnis erlischt mit dem Einbau und durch die Eintragung wird sie wieder hergestellt.
Wenn alles eingetragen ist, ist es kein Problem.

Wenn ein Prüfer etwas einträgt was er nicht darf, wird es sowieso kompliziert.
Denke jedoch, dass dies nur seltene bis sehr seltene Ausnahmen sind.

Ich habe noch keinen Bodenkontakt im Parkhaus gehabt seit Tieferlegung vor 2 Monaten. Ich werde jedoch auch von Woche zu Woche mutiger. Die Auffahrten werden immer schneller und unüberlegter genommen.
Jetzt hätte ich gehofft von wenigstens ein paar Aufsetzern zu hören, damit ich mich wieder etwas zusammenreiße bei den kommenden Parkhäusern.
Habe bedenken die Grenze von wohl überlegt zu unüberlegt zu überschreiten.

Obwohl ich die momentane Diskussion schon sehr interessiert Verfolge. Nur weiter Diskutieren.

Grüße
Wenn es für dich nicht zu weit ist, dann fahre mal nach Strasbourg: Indigo bewirtschaftet als führender Parkraumbetreiber 2.500 Parkflächen weltweit

Da bekommst du das gebacken mit dem Aufsitzen :D .
 
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