Osram H7 LED Retrofit mit ABE

Ich könnte mir schon vorstellen, dass es noch eine Zulassung gibt. Ich denke, dass für Osram nicht der Adapter das Problem darstellt, sondern der Preis für die Zulassung. Und den holen sie mit den TX Modellen wahrscheinlich eher wieder rein, als mit manch anderem Fahrzeug.

Die Ausleuchtung passt jedenfalls super, blendet nicht, insofern kann ich den Umbau für mich so vertreten.
 
insofern kann ich den Umbau für mich so vertreten.
Naja für mich kommt das so nicht infrage. Die Betriebserlaubnis erlischt leider durch ein nicht zugelassenes Leuchtmittel. Die Rennleitung ist da recht milde - kostet deutlich unter 100€. Allerdings bin ich mir da nicht so sicher, ob die Versicherung im Fall der Fälle das auch so locker sieht.
 
Das stimmt natürlich. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich hoffe, dass bald eine Zulassung kommt, denn es ist ein deutlicher Zugewinn.
 
Was sagt eigentlich die Versicherung dazu, wenn meine Werkstatt nicht zugelassene Leuchtmittel einsetzt und ich von dem ganzen Thema keine Ahnung habe?
Etwa wurden die Leuchtmittel falsch geliefert oder der Praktikant vergreift sich im Regal.
Jedenfalls sind in dem Beispiel nicht zugelassene Leuchtmittel im Fahrzeug und ich habe einen Unfall. Würde mich mal interessieren.
 
Wenn das nachweislich die Werkstatt war, wird sie auch die Verantwortung übernehmen müssen. Allerdings ist das Ganze auch für Versicherungen nicht so einfach. Rechtlich gesehen erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. In der Realität muss die Versicherung allerdings nachweisen, dass der Unfall durch die unzulässigen Leuchtmittel passiert ist.
Bei einem falschen Fahrwerk oder falschen Reifen sieht die rechtliche Lage für die Versicherung deutlich besser aus, als bei einem falschen Leuchtmittel.
 
Zuallererst muss das Licht bei einem Unfall eine Rolle spielen. Ohne dies wird niemand nach deinen Leuchtmitteln schauen.
Aber der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen...
Auf alle Fälle aber zerlegt niemand ein Fahrzeug, wenn du jemandem ins Heck fährst.

Grüßle
 
Als H4 scheint es das ja schon länger für den TX von Osram zu geben...sogar mit Adapterring.
siehe Video von Osram am T5 Facelift.
Leider auch hier noch ohne Zulassun.


Grüße Kitebum
 
Da bin ich zuversichtlich, dass das auch für die H7 demnächst kommt.
 
Frage in die Runde.
Passen die LED H7 Retrofit nur mit Adapter in den T5.1 mit H7 Scheinwerfern oder sind noch Modifikationen von Nöten?

Danke in die Runde
 
Zuallererst muss das Licht bei einem Unfall eine Rolle spielen. Ohne dies wird niemand nach deinen Leuchtmitteln schauen.
Aber der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen...
Auf alle Fälle aber zerlegt niemand ein Fahrzeug, wenn du jemandem ins Heck fährst.

Grüßle

Korrekt.

Sowohl bei der Kasko als auch bei der Haftpflicht muss der illegale Umbau zumindest teilweise im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
 
Naja für mich kommt das so nicht infrage. Die Betriebserlaubnis erlischt leider durch ein nicht zugelassenes Leuchtmittel. Die Rennleitung ist da recht milde - kostet deutlich unter 100€. Allerdings bin ich mir da nicht so sicher, ob die Versicherung im Fall der Fälle das auch so locker sieht.

Ich weiss nicht, warum sich das so hartnäckig hält.

Die BE erlischt wenn
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
Durch nicht genehmigte Leuchtmittel erlischt sie also NICHT automatisch (Was einen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hätte).
Im Falle der oben genannten LED-Blender kann allerdings die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern angenommen werden, da kommt es ggf. auf die Laune des Polizisten an.

In allen anderen Fällen, z.B. bei relativ harmlosen Zusatzblinkern, kann sich die Verisicherung nur drücken, wenn die Veränderung ursächlich mit dem Schaden zusammenhängt, also ein Unfall entsteht, weil durch Zusatzblinker der Unfallgegner irritiert wurde.
 
Durch nicht genehmigte Leuchtmittel erlischt sie also NICHT automatisch (Was einen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hätte).
Konstruiertes, aber nicht abwegiges Unfallgeschehen:
Du auf der Landstraße, nimmst das Fernlicht zu spät raus, der Typ der dir entgegenkommt kann die Spur nicht halten, Personenschaden...Glaubst Du man würde sich die Leuchtmittel anschauen? Was würde passieren?
(Ich weiß es nicht, würde mich aber interessieren.)
 
Ich denke schon,
Es zieht automatisch Satz Nr. 2, gefähdrung anderer Verkehrsteilnehmer.
Selbst wenn der Andere "nur" in die Botanik abfliegt, wird er zu Protokoll geben dass er geblendet wurde.
Da schauen die Polizisten dann auch mal hin und lassen sich das zeigen, und glaubt nur icht, die hätten alle keine Ahnung. (Gibt es natürlich auch) Bei Personenschäden kommt eigentlich immer eine polizeilich Untersuchung hinzu, das Risiko, im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen zu bleiben, würde ich mir nicht antun. Wenn es ganz schlimm komt, werden die Fahrzeuge sichergestellt und gutachterlich untersucht. Da kannst Du davon ausgehen, dass spätetens hier Schluss mit toller Sicht ist.
 
Ich weiss nicht, warum sich das so hartnäckig hält.

Die BE erlischt wenn
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
Durch nicht genehmigte Leuchtmittel erlischt sie also NICHT automatisch (Was einen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hätte).
Im Falle der oben genannten LED-Blender kann allerdings die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern angenommen werden, da kommt es ggf. auf die Laune des Polizisten an.

In allen anderen Fällen, z.B. bei relativ harmlosen Zusatzblinkern, kann sich die Verisicherung nur drücken, wenn die Veränderung ursächlich mit dem Schaden zusammenhängt, also ein Unfall entsteht, weil durch Zusatzblinker der Unfallgegner irritiert wurde.

Das sieht der TÜV Rheinland aber anders.
Zitat: Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Betriebserlaubnis der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von Vorgaben des Kraftfahrt Bundesamtes können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.

Ich habe allerdings in meinem ganzen Berufsleben noch nie erlebt, dass an einem Unfallwagen die Leuchtmittel explizit untersucht worden wären. Verlassen würde ich mich allerdings nicht darauf.
 
Es existiert doch überhaupt kein Widerspruch.
Wenn der TÜV Rhienland meint, dass er das Gesetz so interpretieren kann, ist das seine Sache.
Der TÜV Rheinland führt aber die HU durch, und dabei kann er die genannten Teile bemängeln, muss er sogar.

Der obigen Text ist also Begründung für die Prüfer. Zudem wird die BAUARTGENEHMIGUNG angesprochen. Die erlischt sogar für die Heizung, wenn Du daran 'rumarbeitest. s. hier: Bauartgenehmigung
Mit einem Erlöschen der BE hat das erst mal nichts zu tun, denn das steht in der STVZO.
Es könnte also maximal Unklarheit darüber entstehen, ob einen der Prüfer noch vom Hof fahren läßt. Aber dafür muss ein schwerwiegender Mangel vorliegen und darüber läßt es sich trefflich streiten.

Im Straßenverkehr sind die Ordnungshüter unterweges, und die sind nicht an den TÜV Rheinland gebunden, ist auch gut so, sind Bundesbeamte. :)

Ich wusste nicht, dass Du vereidigter Kfz-Sachverständiger bist. ;)
Ich werde aber mal einen fragen, wie oft er das prüft, das Ergebnis interessiert mich jetzt auch.
 
Hast du auch meinen letzten Abschnitt gelesen?
"Ich habe allerdings in meinem ganzen Berufsleben noch nie erlebt, dass an einem Unfallwagen die Leuchtmittel explizit untersucht worden wären".
Der TÜV Rheinland führt nicht nur die HU durch. Er und andere Prüfstellen erstellen auch Gutachten für Teile. Nur mit solchen Gutachten wird das KBA eine Bauartgenehmigung erteilen.
 
Hallo,

bei nahezu jedem Unfall, der für einen der Beteiligten tödlich ausging, oder wo man mit dem Ableben eines Beteiligten aufgrund des Unfalls rechnen muss, wird von der Polizei zwangsläufig der diensthabende Staatsanwalt hinzugerufen, auch Samstag nachts um 3 Uhr bei minus 21 Grad. Das ist nunmal Fakt.

Im gleichen Zuge wird auch der diensthabende KFZ-Sachverständige an die Unfallstelle beordert und vom Staatsanwalt mit der Erstellung eines unfallanalytischen/forensischen Gutachtens beauftragt.

Die beteiligten Fahrzeuge werden anschließend amtlich sichergestellt, d.h. beim Abschleppdienst in einer Halle unter Verschluss gehalten bis der Staatsanwalt sie freigibt. Vorher kommt da auch kein Versicherungsgutachter oder Angehöriger ran.

Der beauftragte Sachverständige hat u.a. auch die Aufgabe, die Fahrzeuge auf Vorschriftsmäßigkeit, Verschleißschäden, Umbauten und technische Mängel zu untersuchen, das kann er dann beim Abschleppdienst in aller Ruhe und bei gutem Licht tun.

Hierbei werden auch häufig Leuchtmittel ausgebaut und in Speziallabore zur Analyse verbracht. Man kann z.B. eindeutig feststellen, ob zum Zeitpunkt des Unfalls Fern- oder Abblendlicht eingeschaltet war, ob der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt war etc. Die Spuren an den Leuchtwendeln im Leuchtmittel geben unter dem Mikroskop alles preis.

Ich will damit nur ausdrücken, dass hier dann sehr akribisch vorgegangen wird und davor warnen, das Thema Leuchtmittel einfach so abzutun.

(Auch eine China-LED in der Kennzeichenleuchte ist ein illegales Leuchtmittel)

Gruß T2-Fahrer
 
Auch eine China-LED in der Kennzeichenleuchte ist ein illegales Leuchtmittel...

... führt aber mit Sicherheit nicht zum Erlöschen der BE, s. STVZO.
 
Auch eine China-LED in der Kennzeichenleuchte ist ein illegales Leuchtmittel...

... führt aber mit Sicherheit nicht zum Erlöschen der BE, s. STVZO.


Da wird man nur gesteinigt. Sonst nix. 😉
 
Sicher nicht.
Eine Betriebserlaubnis erlischt z.B. wenn es durch den Umbau zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern führen könnte. Es ist dabei nicht relevant ob etwas passiert. Es reicht schon aus, dass von einer Gefährdung aufgrund des veränderten Fahrzeuges ausgegangen werden kann. Kann man alles nachlesen, einfach mal googeln, z.B. Bußgeldkatalog 2020.
 
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