Osram H7 LED Retrofit mit ABE

Die Lichtverteilung ist wirklich gut, sowohl beim Leuchten gegen eine Wand als auch auf der Straße.
Bitte mach noch mal ein Bild von der Ausleuchtung des Nachts auf einsamer Landstraße.

Vielen Dank Gruß Ludger
 
In der aktuellen Caravaning ist unter dem Titel "Es wird wieder heller" eine Beschreibung der Umrüstung mit ziemlich beeindruckenden Bildern, Landstraße und Tiefgaragenwand ...es ist nicht nur weisser, es ist wirklich heller.
Vermutlich darf ich die Bilder hier aber nicht reinstellen und auf der Webseite hab ich nichts öffentliches gefunden.
"Lichtteppich nun sehr viel heller und reicht deutlich weiter...überragend" usw
Habe auch gleich bei Osram geschaut, aber immernoch nur Polo und Passat
Kay
PS Hier kann man das auch gut erkennen
 
Hallo zusammen,
eigentlich bin ich ehr im parallelen Forum unterwegs.
Ich finde jedoch, das ich bei allgemeineren Themen hier deutlich besser aufgehoben bin.
Auch ich, suche natürlich schon seit langem eine Möglichkeit legal eine Verbesserung der H4 Scheinwerfer zu erreichen.
Da Osram im Moment keine Option ist, habe ich dieses hier gefunden:

H4 LED-Lampe für Autoscheinwerfer mit ECE-Zulassung, 99,00 €

diese Leuchtmittel haben eine Zulassung. Ich hab sie noch nicht bestellt, bin aber kurz davor. Was meint ihr?
Ist das dann ganz legal? Was mache ich bei einer TÜV Vorführung wenn zum Beispiel wegen dem fehlenden
can-Bus Adapter eine defekte Lampe angezeigt wird.? Bekomme ich dann ein Problem?

Viele Grüße
Hubert von Roadbus.de
 
Hallo zusammen,
eigentlich bin ich ehr im parallelen Forum unterwegs.
Ich finde jedoch, das ich bei allgemeineren Themen hier deutlich besser aufgehoben bin.
Auch ich, suche natürlich schon seit langem eine Möglichkeit legal eine Verbesserung der H4 Scheinwerfer zu erreichen.
Da Osram im Moment keine Option ist, habe ich dieses hier gefunden:

H4 LED-Lampe für Autoscheinwerfer mit ECE-Zulassung, 99,00 €

diese Leuchtmittel haben eine Zulassung. Ich hab sie noch nicht bestellt, bin aber kurz davor. Was meint ihr?
Ist das dann ganz legal? Was mache ich bei einer TÜV Vorführung wenn zum Beispiel wegen dem fehlenden
can-Bus Adapter eine defekte Lampe angezeigt wird.? Bekomme ich dann ein Problem?

Viele Grüße
Hubert von Roadbus.de
Die Seite sieht schon seltsam aus. Bis auf die Artikelbezeichnung sowie einem Bildchen mit der Angabe E24 steht da nichts. Was haben da die irischen Behörden genau geprüft?

Vermutlich haben die nicht den T5/T6-Scheinwerfer mit diesem verbauten Leuchtmitteln geprüft. Im Zweifelsfall hättest du ein „geprüftes“ Leuchtmittel, aber der Scheinwerfer verliert seine Zulassung, da die Rahmenbedingungen seiner eigenen Typenprüfung (Betrieb mit H4-Halogen-Leuchtmitteln) nicht mehr erfüllt ist.

So wie ich das verstanden habe, ist dies bei den Osram-H7-LEDs anders. Dort wird der gesamte Scheinwerfer im Zusammenspiel mit den neuen LED-Leuchtmitteln geprüft. Daher die Fahrzeugspezifische Freigabe (sind halt immer andere Scheinwerfer).

Bei den H4-Leuchtmitteln wäre ich aber vorsichtig. Vielleicht fragst du mal beim Händler an..
 
Bei den H4-Leuchtmitteln wäre ich aber vorsichtig. Vielleicht fragst du mal beim Händler an..


Danke für die schnelle Antwort. Ja, das habe ich schon gemacht. Als Antwort habe ich bekommen das
es eine Fehlermeldung wegen Can Bus geben kann, aber das Leuchtmittel grundsätzlich eine Zulassung
hat und demnach legal gefahren werden kann. Vielleicht hat ja jemand hier im Forum diese Leuchtmittel
schon mal eingesetzt? Vielleicht ist ja eine EU Zulassung mittlerweile auch schon legal?
Ich bin da nicht so der Fachmann, deshalb hier meine Frage…….

VG
Hubert von Roadbusreisen
 
Geh doch mal zu dem TÜV, wo du mit dem Bus sonst auch hinfährst und frag mal, was die davon halten und dir beim nächsten TÜV erzählen würden :-)
Kay
 
Das Problem ist, dass diese Leuchtmittel in einen Scheinwerfer eingebaut werden, der wiederum eine eigene Zulassung hat. Durch die Umstellung von Hallogen auf LED sind nun vermutlich diese Prüfbedingungen für den Scheinwerfer nicht mehr eingehalten.

Dann hättest du quasi zugelassene Leuchtmittel in einem (nicht mehr) zugelassenen Scheinwerfer.
 
... nicht ohne Grund prüft OSRAM seine H7-LED im fahrzeugspezifischen Scheinwerfer. Die neue Zulassung ersetzt, alles bisherige für Scheinwerfer usw. ... muss aber für jedes Fahrzeug-(Scheinwerfer)-Modell gemacht werden.
 
Hallo,
vielen Dank an alle für eure Einschätzung. Das mit dem TÜV ist ein sehr guter Hinweis. Manchmal ist das
Naheliegendste das einfachste. Würde eine Eintragung beim TÜV, wenn er das macht, denn ausreichen?
Ich glaube schon mal gelesen zu haben, das die Osram H4 schon mal jemand eingetragen bekommen hat.
Oder ist das eine Ente? Es wird ja viel geschrieben….. ;-)
Nach meinem bisherigem Kenntnisstand kann solche Eintragungen sowieso nur der TÜV vornehmen,oder?
Dann könnte ich mir auch den Weg zur Dekra sparen….

Vielen Dank für eure Beratung

Hubert von Roadbusreisen
 
Das dürfte theoretisch jede Organisation die 21er Abnahmen machen kann, ich wüßte aber nicht wer sich auf so dünnes Eis begeben würde.
Ohne entsprechendes GA eines akkreditierten Institutes sehe ich wenig Hoffnung, es reicht ja nicht nur den Lichttester davorzuschieben und zu sagen wie toll das aussieht :rolleyes: .
Gruss
 
Hallo,
ich lese ebenso fleißig mit hier.
Ich habe bei mir die Osram H7 LED in meinem T5.2 verbaut. Die Lichtausbeute ist hervorragend, wie bereits erwähnt. Die H7 von Osram waren mir allerdings ebenso um ca. 0,5 an der manuellen Höheneinstellung zu hoch. Das hatte ich jedoch auch schon bei anderen Autos mit den H7 Nightbreakern.

Die LEDs sind leider so hell, dass das originale H15 Fernlicht nichts mehr bringt...
Also habe ich kurzerhand die H15 LED von Benzinfabrik eingebaut. Was soll ich sagen...ich bin irgendwie enttäuscht. Nicht ganz so hell, wie die Osram H7, aber noch viel schlimmer: Das Fernlicht leuchtet extrem viel höher, als bei normalen H15. Man sieht das auch an den Positionen der LEDs. Diese sind um ca. 1mm versetzt zu den Glühbirnen.

Und genau das sieht bei den H15 von offroadmanni besser aus. Insofern bin ich jetzt froh, diesen Shop kennenzulernen und würde wahrscheinlich, wenn schon ohne Zulassung, am ehesten diese nehmen.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Wirklich schade, nun wird das mit legalen LEDs schon wieder Nix. Bleibt nur zu hoffen dass Osram für die H4 eine schnelle Zulassung nachliefert. Trotzdem werde ich beim nächsten Besuch mal bei der Abnahmestelle nachfragen. Schaden kann das ja Nix. aber eigentlich ist es dann ziemlich irreführend ein Leuchtmittel mit Zulassung anzubieten, wenn das dann hinter in Deutschland nicht erlaubt ist. Glaub das muss ich noch mal hinterfragen.

Viele Grüße von Hubert von Roadbusreisen
 
Hast du richtig verstanden, die LED-Lampen können an sich eine Zulassung haben, wären dann im Auto verbaut trotzdem nicht zulässig, weil die Scheinwerfer ihre Zulassung nur für Halogen-Leuchtmittel erhalten haben.
 
Hast du richtig verstanden, die LED-Lampen können an sich eine Zulassung haben, wären dann im Auto verbaut trotzdem nicht zulässig, weil die Scheinwerfer ihre Zulassung nur für Halogen-Leuchtmittel erhalten haben.
Hey Schumo,
erst einmal vielen Dank. Dann hat das keinen Sinn diese dort zu bestellen. Immer noch keine legale Möglichkeit
auf LED zu wechseln. Bleibt nur auf Osram zu vertrauen das diese dort eine Zulassung bekommen.
Ich habe auch schon mal überlegt, ob es sich lohnt den ganzen Scheinwerfer auszutauschen. Dann hätte ich vielleicht
H7 mit LED Tagfahrlicht und eine bessere Optik, aber ob das Nachts wirklich dann so eine Verbesserung ist?
Von der Optik hab ich ja selber beim fahren nichts….. und nur für die Optik mehr als 500 Euronen…. ?
Trotzdem Danke nochmal und viele Grüße nach Arnsberg…. 🤙

Hubert von Roadbusreisen
 
Grundsätzlich:

ein Scheinwerfer an einem Auto ist ein bauartgenehmigtes Teil. Er wurde von der Behörde geprüft und freigegeben. In der Genehmigung steht exakt beschrieben für welches Fahrzeug und mit welchen Leuchtmitteln der Scheinwerfer die Genehmigung erhalten hat.

Jegliche Abweichung davon, und sei es eine CHINA-LED anstelle der 4W-Standlichtbirne, bringt diese Bauartgenehmigung zum Erlöschen.

Ob davon eine Gefährdung ausgeht (wie z.B. bei blendenden LED-Leuchtmitteln in einem Halogenscheinwerfer) oder gar die Bauartgenehmigung des ganzen Fahrzeugs berührt wird, entscheidet im Einzelfall dann wohl der Richter.

Ich kann nur davor warnen, in Leuchten am Fahrzeug welche nach außen wirken, andere als die zulässigen Leuchtmittel zu verbauen.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft sichergestellt und notfalls die Glühwendel mit dem Mikroskop untersucht um zu beurteilen ob sie leuchtete oder nicht. Dabei kommt alles zum Vorschein.

T2-Fahrer
 
Grundsätzlich:

ein Scheinwerfer an einem Auto ist ein bauartgenehmigtes Teil. Er wurde von der Behörde geprüft und freigegeben. In der Genehmigung steht exakt beschrieben für welches Fahrzeug und mit welchen Leuchtmitteln der Scheinwerfer die Genehmigung erhalten hat.

Jegliche Abweichung davon, und sei es eine CHINA-LED anstelle der 4W-Standlichtbirne, bringt diese Bauartgenehmigung zum Erlöschen.

Ob davon eine Gefährdung ausgeht (wie z.B. bei blendenden LED-Leuchtmitteln in einem Halogenscheinwerfer) oder gar die Bauartgenehmigung des ganzen Fahrzeugs berührt wird, entscheidet im Einzelfall dann wohl der Richter.

Ich kann nur davor warnen, in Leuchten am Fahrzeug welche nach außen wirken, andere als die zulässigen Leuchtmittel zu verbauen.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft sichergestellt und notfalls die Glühwendel mit dem Mikroskop untersucht um zu beurteilen ob sie leuchtete oder nicht. Dabei kommt alles zum Vorschein.

T2-Fahrer

ja danke, deswegen habe ich ja geschrieben das ich es sein lassen werde. Man weiß nie was kommt und so etwas sollte man auf keinen Fall riskieren.

Ilegal ist für mich keine Option.

Viele Grüße
Hubert von Roadbusreisen
 
ja danke, deswegen habe ich ja geschrieben das ich es sein lassen werde. Man weiß nie was kommt und so etwas sollte man auf keinen Fall riskieren.

Fällt auch der Polizei durchaus schnell mal auf, wenn ein relativ altes Auto mit LED Licht rumfährt.
 
Fällt auch der Polizei durchaus schnell mal auf, wenn ein relativ altes Auto mit LED Licht rumfährt.

Das stimmt, nur kommt jetzt wieder ein ABER.

Das mag jetzt noch so sein, ABER wenn noch genügend, auch und gerade ältere, Fahrzeuge LEGAL Nachrüsten können, ist es nur eine Frage der Zeit bis das illegale nicht mehr auffällt.

Hat alles leider ein für und wider.

Gruß
 
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