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- T5 Kombi
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- 2015
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- TDI® 103 KW
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- 6-Gang
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- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- werkseitige Luftstandheizung plus Zuheizer und AHK
- Umbauten / Tuning
- - Motor 2.0 TDI 140 PS CAAC
- 2er Sitzbank in dritter Reihe mit 4Teile
- Seitenverkl. AV-Engineering Birke Multiplex
- Möbelset Bullifix
- Bulltron LifePO4 105 Ah + Ladebooster + Landstromanschluß
- Dachhaube Maxxfan
- Kenwood DMX7722DA mit Zenec ZE-RVC82MT Kamera
- 5 Sitzplätze
- FIN
- WV2ZZZ7HZFX017xxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hi alle Betroffenen,
ich muss mal meine Gedanken ausspeichern, sozusagen als therapeutische Maßnahme. Mir schwirrte der Kopf und ich bekam eine Panikattacke, daher hier mal meine Gedanken:
Option 1 23M4 ist zulässig: unwahrscheinlich bzw. eigentlich unmöglich, denn in der Sache wurde bereits entschieden, dass Anschalteinrichtungen wie Thermofenster, die generell aktiv sind, nur eben verkleinert, unzulässig sind
Option 2 VW legt eine 23M5 nach, die die Anforderungen erfüllt: ebenfalls unwahrscheinlich, dass das technisch möglich ist und nicht zu höherem Verscheiß führt. Wenn durchführbar aber höherer Verschleiß wird das zeitnah Preise und Verfügbarkeit von ATM stressen
Option 3 KBA ordnet SCR Kat Nachrüstung: technisch möglich, aber 4-6 t€ für VW pro Fahrzeug. Ich meine knappe 8 Millionen wären betroffen? Schmerzhaft für VW, aber finanziell stemmbar.
Option 4 Zwangsstillegung und Rückkauf durch VW: für fast jeden hier der Super-GAU, da nur der Restwert des Serienfahrzeugs erstattet wird, keine eigenen Einbauten; gut: wirtschaftlich noch schlechter für VW als Option 3, aber wenigstens können sie die Kisten dann gebraucht in Afrika auf den Markt schmeißen
Option 5 Umbau auf TSI: technisch möglich, aber hoher Aufwand, Einzelabnahme, bla bla. Und sicher sind gar nicht genügend TSI ATMs verfügbar
Option 6 Update machen und verkaufen
ich muss mal meine Gedanken ausspeichern, sozusagen als therapeutische Maßnahme. Mir schwirrte der Kopf und ich bekam eine Panikattacke, daher hier mal meine Gedanken:
Option 1 23M4 ist zulässig: unwahrscheinlich bzw. eigentlich unmöglich, denn in der Sache wurde bereits entschieden, dass Anschalteinrichtungen wie Thermofenster, die generell aktiv sind, nur eben verkleinert, unzulässig sind
EA189-Urteil: OVG erklärt VW-Update für illegal – Risiko steigt
VW-EA189 betroffen? OVG kippt KBA-Freigabe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Risiko für Halter steigt. Jetzt Staatshaftungs-Chancen kostenlos prüfen!
www.dr-stoll-kollegen.de
Option 2 VW legt eine 23M5 nach, die die Anforderungen erfüllt: ebenfalls unwahrscheinlich, dass das technisch möglich ist und nicht zu höherem Verscheiß führt. Wenn durchführbar aber höherer Verschleiß wird das zeitnah Preise und Verfügbarkeit von ATM stressen
Option 3 KBA ordnet SCR Kat Nachrüstung: technisch möglich, aber 4-6 t€ für VW pro Fahrzeug. Ich meine knappe 8 Millionen wären betroffen? Schmerzhaft für VW, aber finanziell stemmbar.
Option 4 Zwangsstillegung und Rückkauf durch VW: für fast jeden hier der Super-GAU, da nur der Restwert des Serienfahrzeugs erstattet wird, keine eigenen Einbauten; gut: wirtschaftlich noch schlechter für VW als Option 3, aber wenigstens können sie die Kisten dann gebraucht in Afrika auf den Markt schmeißen
Option 5 Umbau auf TSI: technisch möglich, aber hoher Aufwand, Einzelabnahme, bla bla. Und sicher sind gar nicht genügend TSI ATMs verfügbar
Option 6 Update machen und verkaufen
