Optionen, wenn 23M4 als unzulässig erklärt wird

Paramikro

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Mein Auto
T5 Kombi
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2015
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TDI® 103 KW
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Radio / Navi
Aftermarket
Extras
werkseitige Luftstandheizung plus Zuheizer und AHK
Umbauten / Tuning
- Motor 2.0 TDI 140 PS CAAC
- 2er Sitzbank in dritter Reihe mit 4Teile
- Seitenverkl. AV-Engineering Birke Multiplex
- Möbelset Bullifix
- Bulltron LifePO4 105 Ah + Ladebooster + Landstromanschluß
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- 5 Sitzplätze
FIN
WV2ZZZ7HZFX017xxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Hi alle Betroffenen,
ich muss mal meine Gedanken ausspeichern, sozusagen als therapeutische Maßnahme. Mir schwirrte der Kopf und ich bekam eine Panikattacke, daher hier mal meine Gedanken:

Option 1 23M4 ist zulässig: unwahrscheinlich bzw. eigentlich unmöglich, denn in der Sache wurde bereits entschieden, dass Anschalteinrichtungen wie Thermofenster, die generell aktiv sind, nur eben verkleinert, unzulässig sind

Option 2 VW legt eine 23M5 nach, die die Anforderungen erfüllt: ebenfalls unwahrscheinlich, dass das technisch möglich ist und nicht zu höherem Verscheiß führt. Wenn durchführbar aber höherer Verschleiß wird das zeitnah Preise und Verfügbarkeit von ATM stressen

Option 3 KBA ordnet SCR Kat Nachrüstung: technisch möglich, aber 4-6 t€ für VW pro Fahrzeug. Ich meine knappe 8 Millionen wären betroffen? Schmerzhaft für VW, aber finanziell stemmbar.

Option 4 Zwangsstillegung und Rückkauf durch VW: für fast jeden hier der Super-GAU, da nur der Restwert des Serienfahrzeugs erstattet wird, keine eigenen Einbauten; gut: wirtschaftlich noch schlechter für VW als Option 3, aber wenigstens können sie die Kisten dann gebraucht in Afrika auf den Markt schmeißen

Option 5 Umbau auf TSI: technisch möglich, aber hoher Aufwand, Einzelabnahme, bla bla. Und sicher sind gar nicht genügend TSI ATMs verfügbar

Option 6 Update machen und verkaufen
 
Im Moment eher Option 6. Option 3: such mal im Netz nach SCR. Wurde mal irgendwann getestet aber wegen dem Preis verworfen. Gibts da überhaupt noch was?
 
Gibts da überhaupt noch was?
Aktuell gibt es da nur noch wenig, weil, das Interesse einfach zu gering war, aber bei einer KBA Anordnung würde ja ein großer Absatzmarkt geschaffen. Da würden sich sicher einige Filterbauer drauf stürzen
 
Falls das aktuelle Update wirklich für unzulässig erklärt werden sollte, mahlen die Mühlen wahrscheinlich so langsam das die meisten Fahrzeuge eh nicht mehr auf der Straße sein werden, wenn man die zeitliche Tendenz vom jetzigen Update mal betrachtet.
 
Die Meisten hier wollen ihre Kisten so lange wie möglich auf der Straße halten. Denen liegt was an den Dicken.
 
Oder man wartet einfach ab, weil das Urteil sich auf das Update von 2016 bezieht...
 
Moin moin,
ja alles nervig,
auch ich habe Post vom Kba bekommen,

es muss doch noch andere Möglichkeiten geben,

ich überlege dem KBA mitzuteilen das laut Gerichtsurteil DUH Urteil Aktenzeichen.... das Update nicht rechtmässig ist,
und sollte mir das KBA weiter mit Info Briefen ohne Rechtsfolgebelehrungen drohen ich rechtliche Schritte gegen das KBA einleiten könnte und es auf Schadesersatz verklagen könnte,
da es ja der Fehler war vom KBA ---VW eine Betriebserlaubniss zu erteilen,da sie die Fahrzeuge/ Erteilung nicht ortnungsgemäss gemacht haben.

Gibt es noch jemanden mit Ideen ??
Verarschen lassen sollten wir uns wohl besser nicht mehr !!!

Gibt es neue Presse Berichte ??


hier einer vom 5.1.2026


Viele Grüße T.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Schadensersatz kannst Du erst klagen, wenn ein Schaden entstanden ist, der auch bezifferbar ist.
Beim KBA wird nichts zu holen sein, selbst wenn Du jeden Gang zum Papierkorb mit Kosten bezifferst.

Evtl. könnte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins Rollen brigen, die richtet sich gegen das persönliche Fehlverhalten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dafür müsste man aber einen Verantwortlichen haben.

Bringen wird es Dir nichts, nicht einmal Genugtuung, weil Du das Ergebnis vermutlich nicht mehr mitbekommst. 😉
 
Sag ich ja Kampf gegen Windmühlen, sollte jemand Erfolg und Muße haben, könnt er bitte die TÜV Pflicht mit abschaffen lassen, die nervt auch .
 
Falls das aktuelle Update wirklich für unzulässig erklärt werden sollte, mahlen die Mühlen wahrscheinlich so langsam das die meisten Fahrzeuge eh nicht mehr auf der Straße sein werden, wenn man die zeitliche Tendenz vom jetzigen Update mal betrachtet.
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
Im Musterprozess war es ja (eigentlich nur) der Golf.
Einige Insider haben das dann für sich aber gleich weiter aufgeblasen, so dass das wohl wie in dem verlinkten Artikel irgendwo zwischen 15 und 20 Mio Fahrzeugen (VW alleine) gipfeln wird.
Dazu muss man aber wohl erst eine erneute Gerichtsrunde mit den/allen mangelhaften Motorentypen drehen, bevor das auch für die Busse tatsächliche Rechtskraft erhält.
Ich bin mir sicher, dazu trägt man gerade die Daten zusammen. 🥴 🧐

Das alles kann noch Jahre dauern (siehe @parabulli) und dürfte auch der Grund für euer KBA sein, das illegale Update beim Bus dennoch zu forcieren.

zuvor genannter technischer Ansatz 1:
AdBlue nachrüsten?
Da auch Fahrzeuge bis 2020 betroffen sein sollen, die ab Euro6d glaub ich alle sowas bereits haben sollten, dürfte das auch kein Allheilmittel für VW-EURO-6er sein, alle Bluetech-Fahrzeuge trifft es aber gleich wie die EURO5 (bitte mich zu korrigieren, falls ich das falsch im Kopf hab 🤔 ).
Die Entwicklung günstiger Kits hierfür (1500 bis 2500 EURO plus Umbaukosten) wurde seinerzeit wegen der Behördenträgheit leider gleich wieder eingestellt.
Ein EURO5 schafft die Vorgaben aber damit sicher mit Pravour (falls erhältlich).

Ansatz 2:
Den Bulli zu E umbauen lassen (450km WLTP)
Je nach Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt eines tatsächlichen Fahrverbotes wäre das derzeit trotz der rund 50k Euro mein Favorit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Umbau zu E kann für "Kurzstreckenfahrer" eine Alternative darstellen. Ich fahre allerdings 1000 und mehr Km am Stück, das dauert dann etwa 11 - 13 Std. Mit E wäre ich dann 3 Tage unterwegs -- für mich absolut keine Alternative. Auch eine Einpiss-Anlage möchte ich nicht haben. Es bleibt bei HVO oder wenn nicht verfügbar bei Diesel.
Diese Diskussion ist natürlich absolut Sinnlos, weil weder das KBA noch VW Interesse an der Meinung "Un"Mündiger Bürger haben!
Wir müssen wohl einsehen das Leute ohne Privatjet in dieser Republik absolut nichts zu sagen haben, außer alle 4 Jahre als Stimmvieh!!!!
 
Da auch Fahrzeuge bis 2020 betroffen sein sollen, die ab Euro6d glaub ich alle sowas bereits haben sollten, dürfte das auch kein Allheilmittel für VW-EURO-6er sein, alle Bluetech-Fahrzeuge trifft es aber gleich wie die EURO5 (bitte mich zu korrigieren, falls ich das falsch im Kopf hab 🤔 ).
Hab's jetzt mal nachgeschaut, weil's mich interessierte - und fand folgendes:
  • 23M4 betrifft nur Fahrzeuge bis 2015 - T5 und frühe T6 mit EA189
  • spätere T6 mit EA288 vor MJ19 hatten ein anderes Update bekommen, teils ab Werk vor Auslieferung. Kein Halter mit neueren T6 als dem ersten MJ (noch EA189) sollte jetzt ein 23M4-Schreiben bekommen haben.
  • T6 MJ19 (letztes MJ) als PKW haben schon den Abgasstrang des T6.1 mit EU6d Temp, den hat VW damals ein Jahr vorgezogen. Ziemlich spontan übrigens, deshalb passte bei meinem der UFS von Seikel nicht mehr. Die scheinen nicht betroffen, ebensowenig T6.1. Ab EU6d Temp gab's ja auch Straßentests etc. Einige Anwaltsseiten schreiben "alle T6 mit Zulassung vor Sept. 2019 betroffen" - das halte ich für falsch angesichts des ab Sept. 18 für die PKW-Versionen komplett anderen Abgasstrangs. LKW kann sein, der war in MJ19 noch EU6b.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dr_al
Bei Langstreckenfahrern wie bei dir wird da eh nichts mehr passieren , weil der Bus dann schon weit über 500000 drauf haben wird oder nicht mehr existiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
spätere T6 mit EA288 vor MJ19 hatten ein anderes Update bekommen, teils ab Werk vor Auslieferung. Kein Halter mit neueren T6 als dem ersten MJ (noch EA189) sollte jetzt ein 23M4-Schreiben bekommen haben.
Etwas genauer:
Es waren die ersten T6 mit N1 Zulassung.
M1-T6 hatten schon immer den EA288.

Wir, die frühen T6, haben die 23Z7 bekommen.
Technisch erkennbar daran, dass der Bereich der "Russladung" sich änderte, auf 9..30 Gramm (also Start Reg. bei 30, Ende bei unter 9)
(vorher war es 6..24 g)

Umwelttechnisch war es vorallem der Fakt, AUCH bei der Reg. AdBlue einzuspritzen.



 
Gibts eigentlich schon jemand der wirklich danach Nachteile hatte bzw. Motorschäden?
Die Anwälte im Netz gießen hier m.M.n. nur sinnlos Öl ins Feuer - mit der Angst wird schon immer Geld gemacht.

Werd jetzt nach dem 3. Schreiben bald nicht mehr drumrum kommen. Aber dann hab ich noch eine Lösung.

Von VW aufspielen lassen und nen Kaffee trinken - danach vom Chipper das AGR deaktivieren lassen und ggfls. Leistungssteigerung.
Hat hiermit jemand Erfahrung?
 
Mit 23M4 als Suchbegriff gibt es wahrlich genug Lesestoff dazu.
 
@Fuddi
Du fragst nach Erfahrungen mit 23M4.
Und diesen Thread hast Du nicht gefunden?


Gruß Klaus
 
Option 7: einfach keine Gedanken machen und das Fahren mit dem Bus genießen... 😁

Warum soll ich mir mein Hobby mit ständigen Zweifeln selbst versauen?
Ich habe von dem Update und der Abgasgeschichte bereits vor dem Kauf gewußt...aber zu einem VW Bus gibt es für mich keine akzeptablen Alternativen. Und der T5.2 gefällt mir von allen T5/T6 einfach am besten 😎

Mein Bus hat das 23M4 auch drauf, was soll ich es ewig rauszögern, wenn ich eh nicht drumrum komme? Und wenn es irgendwann wieder neue Bestimmungen gibt, dann sehen wir weiter... aber das dauert eh...

By the way: Die aufgespielte Software 9977 ist schon über 10 Jahre alt, da mache ich mir doch keinen Kopf...und ich persönlich glaube, dass sowieso nur noch ein gaaanz geringer Prozentsatz ohne das Update herumfährt.
Bei den meisten wurde es schon lange, teils ohne Wissen, erledigt...
Und glaubt mir: bei anderen Herstellern laufen teils ganz andere Rückrufe bzw. gibt es auch teure und komplexe Probleme...

Soweit meine Meinung, so long, gute Fahrt 🚐💨💨
 
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