OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

beckser

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Liebe Boarder,

wie so oft beschäftig mich mal wieder eine Frage aus dem Leben, die ich gerne an euch richten möchte. Vielleicht kann der ein oder andere dazu etwas sagen:

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer UG.

Ich möchte mir nun ein Gehalt zahlen.

Dafür benötige ich zum einen auf der Gesellschaftsseite einen Gesellschafterbeschluss.
Benötige ich zusätzlich einen Geschäftsführervertrag zwischen der juristischen Person, vertr.d.mich und der natürlichen Person, also mir?

Als geschäftsaführender Gesellschafter bin ich wohl (nach neuesten Erkenntnissen) nicht sozialabgabepflichtig. Ich muss jedoch als Gesellschaft die Lohnsteuer vom Gehalt abziehen und ans FA zahlen. Gibt es bei der Lohnsteuer auch einen Arbeitgeberanteil?

Da ich zunächst in der Steuerklasse 6 beschäftigt sein werde, muss ich wissen, nach welchen Richtlinien meine persönliche Jahreseinkommensteuer berechnet wird. Wird das Gesamtjahreseinkommen dann addiert und nach der eigentlichen Steuerklasse (3) veranlagt, sodass ich für die Lohnsteuer aus Klasse 6 mit einer Rückzahlung rechnen kann?

Kann ich beim Gesellschafterbeschluss bezüglich des Gehalts festlegen, dass
1. zum Jahresende 40% des Jahresgewinns vor Steuern als Tantiemen ausgezahlt wird (wie Gehalts-upgrade)? und
2. je nach Lage der Geschäftsführer selber festlegt, ob er den beschlossenen Gehaltsrahmen voll ausschöpft (Gehalts-downgrade)? (sozusagen mal einen Monat weniger als beschlossen!)

Ich weiss, das sind erstmal ne Menge offener Fragen, aber ich hab doch sonst niemanden, den ich fragen kann ;(

Besten Dank vorab an alle, die was wissen!

LG
Bex
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,
zu Deinen Fragen:

1. Du brauchst auf jeden Fall einen Anstellungsvertrag als Geschäftsführer / GF Vertrag. Dafür interessiert sich auch das Finanzamt sehr. Hast Du ihn nicht, ist Dein Gehalt als GF eine versteckte Gewinnausschüttung.
Den Vertrag unterschreibst Du dann sowohl für die Gesellschafterversammlung als auch als GF.

2. Als beherrschender Gesellschafter mußt Du keine Sozialabgaben bezahlen, das stimmt. Die Lohnsteuer bezahlst Du alleine als Arbeitnehmer.

3. Das Gehalt als GF darfst Du auch nicht beliebig hoch festlegen - die Gesellschaft muß zusätzlich auch was verdienen. Als Daumenregel gilt GF Gehalt <= Gewinn der Gesellschaft. Das muß aber nicht in jedem Jahr so sein.

4. Am Ende des Jahres gehen Deine gesamten Einkünfte in einen Topf. Die Steuerklassen sind also hier zunächst nur für den direkten Steuerabzug entscheidend.

5. Das Gehalt durch den GF selbst zu senken ist etwas schwierig - damit es sauber ist, müßte es die Gesellschafterversammlung machen. Am sinnvollsten ist daher eine entsprechende Tantiemenvereinbarung.

Grundsätzlich kann ich Dir nur den Tip geben damit zu einem Steuerberater zu gehen der sich damit auskennt. Kleine Fehler bei der Vertragsgestaltung können u.U. nach ein paar Jahren (wenn das FA das erste Mal den Vertrag ansieht) zu sehr unschönen Überraschungen führen (z.B. Pflicht doch in die SV zu zahlen).

Gruß, Marcus
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

Marcus hat alles gesagt! Vollkommen richtig!

Grüße,

caravelle
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

Die Lohnsteuer bezahlst Du alleine als Arbeitnehmer.

......das stimmt nicht ganz, denn man zahl darauf Einkommensteuer, unabhängig einer Lohnsteuerklasse.
Normalerweise zahlt man im ersten Jahr noch nix, wird dann aber im Folgejahr zu festgesetzten Vorauszahlungen gezwungen.
Den Schock nach dem ersten Jahr kann man sich sparen, indem man selbst bereits entsprechende Vorauszahlungen tätigt.
Da darf man dann auch gerne mal etwas mehr überweisen, denn bei einer Rückzahlung werden Zinsen vergütet, ich glaube mehr, als im Moment auf jedem Sparbuch geboten werden =)=).

Bevor du zu einem Steuerberater gehst mache dich im großen WWW schlau ......denn wir hatten in meiner ehemaligen GmbH eine große Kanzlei die für uns tätig war ....da gab es ständig unschöne Bescherungen nach diversen Prüfungen durch das FA und logischerweise immer große Forderungen :mad::mad:.

Mit dem geballten Wissen aus dem WWW kann man damit dann mal einen Berater belästigen.
Ich habe bis jetzt noch keinen Steuerberater gefunden, der über alles Bescheid wusste.

Mein Tipp, wende ich direkt ans Finanzamt ......schriftlich .....das kostet evtl. auch was, aber die haben immer Recht, auch wenn sie nicht Recht haben.
Damit habe ich schon sehr viel Spaß gehabt, insbesondere wenn man sich mal über das Finanzgericht mit denen auseinander setzt und dann entsprechende Schriftstücke vorlegt.
Da habe ich schon stotternde und unkonzentriert wirkende Finanzbeamte vorgefunden.

Gruß
Claus
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Benötige ich zusätzlich einen Geschäftsführervertrag zwischen der juristischen
Person, vertr.d.mich und der natürlichen Person, also mir?

Ja. Die GmbH Satzung muss aber vorsehen, dass du vom Selbstkontrahierungs-
verbot befreit bist ... "Insichgeschäft" § 181 BGB

Als geschäftsführender Gesellschafter bin ich wohl nicht sozialabgabepflichtig.


Ja, soweit du der beherrschende Gesellschafter der GmbH bist, also regel-
mäßig im Fall der Einmann-GmbH. Ansonsten ist die Satzung der GmbH ent-
scheidend ... soweit diese dem Mehrheitsgesellschafter (>50% der Gesell-
schaftsanteile) eine beherrschende Stellung einräumt bist Du von der So-
zailversicherungspflicht befreit.


Ich muss jedoch als Gesellschaft die Lohnsteuer vom Gehalt abziehen
und ans FA zahlen.


Nein, als Gesellschafter erhältst Du kein Gehalt, sondern z.B. eine Ge-
winnausschüttung, die Einkommenssteuerpflichtig ist. Die ordnungs-
gemäße Versteuerung ist durch dich als natürliche Person mit der
Einkommenssteuererklärung sicherzustellen.

Ja, als angestellter Geschäftsführer bist Du Arbeitnehmer, die Höhe
Deines Brutto-Gehalts ergibt sich allein aus Deinem Arbeitsvertrag.
Im Rahmen Deines Arbeitsvertrages können u.a. auch Gewinnab-
hängige Boni vereinbart werden. Das Bruttogehalt ist selbstver-
ständlich zu versteuern. Die Lohnsteuer wird von Deinem Gehalt
einbehalten und von Deinem Arbeitgeber abgeführt. Auf die Lohn-
steuer sind keine Arbeitgeberanteile zu bezahlen, sondern nur auf
die Sozialversicherungsanteile, diese entfallen aber, wenn Du be-
herrschender Gesellschafter bist. Die Steuerklasse ergibt sich aus
Deiner Lohnsteuerkarte.


Gibt es bei der Lohnsteuer auch einen Arbeitgeberanteil?


Nein ...


Da ich zunächst in der Steuerklasse 6 beschäftigt sein werde, muss ich wissen,
nach welchen Richtlinien meine persönliche Jahreseinkommensteuer berechnet
wird. Wird das Gesamtjahreseinkommen dann addiert und nach der eigentlichen
Steuerklasse (3) veranlagt, sodass ich für die Lohnsteuer aus Klasse 6 mit einer
Rückzahlung rechnen kann?

Die Lohnsteuer wird monatlich von Deinem Gehalt abgezogen. Die Einkommens-
steuererklärung umfaßt dann alle Einkommensarten und wird jährlich eingereicht.
Ob dann per Saldo eine Steuererstattung, oder Nachzahlung fällig wird kann man
aufgrund der hier nicht zu diskutierenden Details nicht beantworten.

Aufgrund der notwendigen Vorabentscheidungen unter Berücksichtigung
von Körperschafts-, Lohn- und Einkommenssteuer solltest Du in jedem
Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Kann ich beim Gesellschafterbeschluss bezüglich des Gehalts festlegen, dass
1. zum Jahresende 40% des Jahresgewinns vor Steuern als Tantiemen ausgezahlt wird (wie Gehalts-upgrade)? und
2. je nach Lage der Geschäftsführer selber festlegt, ob er den beschlossenen Gehaltsrahmen voll ausschöpft (Gehalts-downgrade)? (sozusagen mal einen Monat weniger als beschlossen!)


Das Gehalt, einschließlich aller variabler Bestandteile bestimmt allein der
Arbeitsvertrag. Ist der Geschäftsführer gem. der GmbH Satzung zum Ab-
schluß von Arbeitsverträgen generell und auch mit sich selber ohne er-
neuten Gesellschafterbeschluss berechtigt, so schließt Du diesen Arbeits-
vertrag mit Dir selber ab ... schön brav dokumentieren und für beide un-
terschreiben ... ansonsten entscheidet die form- und fristgerecht einbe-
rufene Gesellschafterversammlung mit der Mehrheit Deiner Stimmanteile,
(als Gesellschafter), dass der Geschäftsführer (als nach außen Vertre-
tungsberechtigtses Organ der GmbH) diesen Vertrag mit Dir (als natür-
liche Person) einzugehen berechtigt ist ...

Wie Du siehst greifen GmbH Satzung und Steuer hier in einem Maße in-
einander, dass der Steuerberater allein nur zusammen mit Notar, oder
vorbereitendem Rechtsanwalt/Steuerberater zu einer optimalen Lösung
führen werden ... immer vorbehaltlich, dass sich der Gesetzgeber dann
nicht doch wieder die Eine, oder andere Überraschung bereit hält, die
den ganzen Gestaltungsaufwand ad absurdum führt ...


Gypsy
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

die Sozialversicherungspflicht ist meine Branche und das wurde hier schon soweit richtig erklärt. Als alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer bist du grundsätzlich sozialversicherungsfrei! Eine ausführliche Prüfung wird in der Regel nur vorgenommen wenn mehrere Gesellschafter oder Geschäftsführer vorhanden sind. Prüfung wird durch Krankenkasse oder Rentenversicherung vorgenommen und der eine schließt sich der Entscheidung des anderen an.

An der Sozialversicherungsfreiheit ändert, in diesem Fall, auch ein Geschäftsführervertrag nichts. Es ist in einer UG mit einem Unternehmer zweifelsfrei wem die Vor- und Nachteile der Geschäfte obliegen.

Gruß Nadja
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

alles echte Fachleute! ;)

Jetzt muss ich meinen Senf aber auch noch dazugeben:

Ja. Die GmbH Satzung muss aber vorsehen, dass du vom Selbstkontrahierungs-
verbot befreit bist ... "Insichgeschäft" § 181 BGB

Heisst richtig: "Von den Beschränkungen des §181 befreit", darf also Geschäfte mit sich selber abschliessen (Geschäftsführervertrag).

Ja, soweit du der beherrschende Gesellschafter der GmbH bist, also regelmäßig im Fall der Einmann-GmbH. Ansonsten ist die Satzung der GmbH entscheidend ... soweit diese dem Mehrheitsgesellschafter (>50% der Gesell-
schaftsanteile) eine beherrschende Stellung einräumt bist Du von der So-
zailversicherungspflicht befreit.

Fast richtig!

Auch =50% führt auf jeden Fall zur Sozialversicherungsfreiheit (GmbH mit zwei gleichberechtigten geschäftsführenden Gesellschaftern=50%).

Bei mehr als drei geschäftsführenden Gesellschaftern wird es komplizierter. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten.

Nein, als Gesellschafter erhältst Du kein Gehalt, sondern z.B. eine Gewinnausschüttung, die Einkommenssteuerpflichtig ist. Die ordnungsgemäße Versteuerung ist durch dich als natürliche Person mit der
Einkommenssteuererklärung sicherzustellen.

Als geschäftsführender Gesellschafter ist eine Tantieme im Monat der Auszahlung über die Gehaltsabrechnung zuzurechnen, und unterliegt dann der Lohnsteuer.


Alle weiteren Anmerkung meiner Vorschreiber bedürfen keiner weiteren Ergänzung. :)

Grüße,

caravelle
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

laß dich bitte beraten,

denn allein im Fall der Einmann GmbH ist die Befreiung von der Sozialversicherungs-
pflicht eindeutig, in allen anderen Fällen kommt es auf die im Einzelnen im Arbeits-
vertrag zwischen GmbH und Geschäftsführer und in der Satzung der GmbH ge-
troffenen Vereinbarungen an, d.h. beispielsweise, dass sogar ein Minderheitsgesell-
schafter mit Sperrminorität Solzialversicherungsfrei sein kann, andererseits kann
auch ein Geschäftsführender Gesellschafter mit 51% der Anteile Sozialversicherungs-
pflichtig sein, wenn er - wieder beispielsweise - die Anteile vom Gründer der Ge-
sellschaft erworben hat, der Gründer im Rahmen einer Nachfolgeregelung aber
im Arbeitsvertrag wesentliche Unternehmerische Freiheiten wirksam beschränkt,
oder sogar in Teilen eine Weisungsbefugnis im Arbeitsvertrag und/oder der
Satzung der GmbH durchgesetzt hat um z.B. weiterhin die Kontrolle über we-
sentliche Entscheidungen zu behalten. Die zu überprüfenden vertraglichen
Merkmale bezüglich der Sozialversicherungspflicht sind im übrigen vollkommen
unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter.

Das blöde daran ... wird nachträglich festgestellt, dass eine Sozialversicherungs-
pflicht gegeben war/ist, dann sind nicht nur erhebliche Nachzahlungen fällig,
sondern je nach den Umständen des Einzelfalls kommt auch eine strafrechtliche
Würdigung in Betracht ... andersherum ... hat man in der Überzeugung Sozial-
versicherungspflichtig zu sein brav Sozialabgaben abgeführt und dann wird nach-
träglich festgestellt, das keine Sozialversicherungspflicht bestand, dann werden
die geleisteten Zahlungen als freiwillige Beiträge gewertet ... das hat gleich zwei
unschöne Konsequenzen ... zum Einen besteht kein/nur ein geringer Anspruch
auf Rückzahlung der Beiträge und zum Zweiten besteht im Leistungsfall ein er-
heblicher Leistungsunterschied, je nachdem ob es sich um abgeführte Pflichtbei-
trägen, oder umfreiwillige Beiträge gehandelt hat, mithin wer freiwillig bezahlt
hat, hat sogar einen geringeren Leistungsanspruch.

Eine Tantieme ist, wenn Sie im Rahmen des Arbeitsvertrages bezahlt wird
Lohnsteuerpflichtig, wird Sie als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter
bezahlt, dann ist sie Gegenstand der Einkommenssteuer nach dem Halbein-
künfte Verfahren, d.h. Letzteres ist regelmäßig (nicht immer) die bevorzugte
Variante des begünstigten geschäftsführenden Gesellschafters, aber auch
die Variante, welche Mitgesellschafter aufgrund der dann regelmäßig - auch
nicht immer - höheren Steuerlast auf der GmbH Seite (Körperschaftssteuer
und Gewerbesteuer) nicht so bevorzugen. Suche im Netz mal zu Informationen
zum Themenkreis Tantiemen und verdeckte Gewinnausschüttung und du hast
die kommenden Monate genug zu lesen ;-))


Gypsy
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Also schonmal Danke für die Super Unterstützung!

ich bastel eben gerade am Gesellschafterbeschluss... ähm, bzw. ich leite natürlich gerade eine Gesellschafterversammlung. Das Protokoll schreibe ich auch! :D:D:D

Zuerst die Gesellschaftsseite:
Ich habe jetzt wie folgt formuliert:


1. Mit Wirkung zum 01.09.2010 wird ein Geschäftsführervertrag mit Herrn ... abgeschlossen.
2. Inhalt des Geschäftsführervertrages soll u.a. die monatliche Brutto-Vergütung in Höhe von 1.000,00 Euro sein. Ferner soll vereinbart werden, dass
a. Die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt
b. ein monatlicher Bonus in Höhe von 1.000 Euro über die monatliche Vergütung ausgezahlt wird, wenn der Monatsumsatz mehr als 3.000 Euro beträgt.
c. Tantiemen in Höhe von 40% des Unternehmens-Jahresgewinns vor Steuern per 15.12. des Jahres über die monatliche Vergütung ausgezahlt werden.
d. dem Geschäftsführer 20 Arbeitstage Urlaub zustehen
e. mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind

Fehlt aus eurer Sicht noch etwas Prägnantes im Gesellschafterbeschluss?

:-)

Danke vorab!
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hey Gypsy,

danke für Deine ausführlichen Ausführungen.

Es handelt sich bei mir aber nur um eine Ein-Mann-UG, die ich als Gesellschafter besitze und als Geschäftsführer darin tätig bin.

Die vGA habe ich gestern auch schon gelesen, ich denke aber, dass ich bisher alles noch richtig mache...

Es sind ja auch nicht die Riesenbeträge, die versteuert werden...

Ich denke, die insgesamte Verteilung bzw. der Abfluss ans FA kann so aussehen:

1. Einkommensteuer / GF = ca. 30% des Gehalts
2. Gewerbe/Körperschaftssteuer = ca. 30% des Gewinns
3. Kaitalertragssteuer = ca. 25% der Ausschüttung

Das wird denen doch reichen, oder? Wo ist da noch Spielraum für vGA? Höchstens mein Bus... :D
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo,

so einfach ist das nicht ...

<Ironie start>

wenn die genannten Beträge real sind, könnte eine Beendigung
der Geschäftstätigkeit der GmbH DIE Lösung sein, denn wozu
wolltest Du die ganzen mit einer GmbH verbundenen Kosten auf
Dich nehmen, wenn auf der anderen Seite nix - in Relation -
Nennenswertes reinkommt ...

<Ironie stop>

sind die genannten Beträge nur stellvertretend für beliebig
höhere Summen, dann fehlt da einiges ... aber dazu mußt Du
Dich wirklich rechtlich und steuerlich beraten lassen ...


Gypsy
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo Gypsy,

das wären schon die echten Zahlen (1000+1000+40%).

Warum ich das über die GmbH mache?

- Weil ich dann als natürliche Person keiner Haftung unterliege!
- Weil ich dann als juristische Person mehr Möglichkeiten in meiner Geschäftswelt habe!
- Weil ich die GmbH oder Geschäftsanteile irgendwann verkaufen kann!


Das ganze mache ich bisher nebenberuflich, bin jetzt aber kurz vor dem Sprung, hauptberuflich einzusteigen.
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Hallo beckser,

man, geh' bitte zum Steuerberater!

Der erste Bock in deiner Gestaltung sind EUR *1000,00 brutto für 40 Stunden Arbeitsleistung.

Zwar bist du in der Gehaltsgestaltung relativ frei, es soll aber immer "wie unter Dritten (Fremden) üblich sein".

Und wer malocht schon in leitender Stellung für EUR *1000,00 einen ganzen Arbeitsmonat.

Ich weiss zwar nicht, welche Konsequenzen dein "Gestaltungsmissbrauch" hätte, aber lass' dich bitte trotzdem beraten.

Das kostet auch nicht die Welt beim Steuerberater.

Wie sieht es eigentlich mit dem Jahresabschluß einer UG aus. Brauchst du da kein Testat eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers?

Bei einer "normalen" GmbH ist das nämlich so.

Denn dann brauchst du sowieso einen Berater.

Grüße,

caravelle
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

... vor allem wenn das ein Nebenjob ist - da sind die 40h kaum machbar.

Weiterhin gehört das alles nicht in die Bestellung des Geschäftsführers sondern in den Vertrag.

Meines Wissens muss der Abschluß für eine "normale" GmbH nicht testiert werden - es kann aber sein, dass das FA besonders genau hinschaut wenn man das selbst macht.

Allerdings muss der Abschluß an den Bundesanzeiger gemeldet werden - das ist ohne Steuerberater auch recht kompliziert.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

Nein, ich habe doch einen finanzbuchhalter, einen steuerberater (neuerdings) und einen anwalt, der sich gerade mit vw rumschlägt...
Ich lass mich ja von denen auch beraten, aber denen vertrau ich nicht so wie euch!!!

Also das mit den 40 stunden cancel ich dann, nehme 15 stunden pro woche!

Was macht ihr eigentlich beruflich? Vielleicht ergibt sich ja da die ein oder andere synergie???

B.
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Ich habe es gerade nochmal nachgesehen: Nur für mittlere und große GmbHs (> 3,65 Millionen € Bilanzsumme oder > 7,3 Millionen € Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag) ist eine Testierung durch einen WP vorgeschrieben.

Gruß, Marcus
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Eine Tantieme ist, wenn Sie im Rahmen des Arbeitsvertrages bezahlt wird
Lohnsteuerpflichtig, wird Sie als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter
bezahlt, dann ist sie Gegenstand der Einkommenssteuer nach dem Halbein-
künfte Verfahren

Hallo,

tja ... hier wirst du falsch beraten ... geh zum Steuerberater Deines
Vertrauens ... warum ... Halbeinkünfteverfahren war bis 2009 ... oder
warum man keine Ahnung hat, wenn man seine Einkommenssteuerer-
klärung eher etwas spät machen läßt ... und nicht ständig am Ball
bleibt ...


Gypsy
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer kann vor allem für einen Geschäftsführer / Gesellschafter sogar günstiger sein als das Halbeinkünfteverfahren.

Nur bei einem sehr niedrigen persönlichen Steuersatz (< 30%) ist die gesamt Steuerlast höher als mit dem Halbeinkünfteverfahren.

Das beste Jahr für Gewinnausschüttungen war sowieso 2008 :D
(Kombination Körperschaftssteuer und Halbeinkünfteverfahren).

Ist hier schön erklärt und berechnet: Besteuerung der Gewinnausschüttung

Gruß, Marcus
 
AW: OffTopic: Rechtsfrage zum Geschäftsführervertrag

ich habe doch einen finanzbuchhalter, einen steuerberater (neuerdings)

Da gibts noch Optimierungsmöglichkeiten: Bei mir sind diese beiden Stellen in einer kombiniert. Soll heißen, dass der StB auch die Buchhaltung mitmacht. Ich gebe nur pro Veranlagungszeitraum (hängt ab von der USt.) einen Ordner mit allen Auszügen und zugeordnet allen Rechnungen ab, er bzw. seine Damen machen alles andere. Das hat den Vorteil, dass auch mal Sachen so gebucht werden können, dass sie bestmöglich versteuert werden können. Sprich Rückstellungen fürs nächste Jahr, die dann wieder aufgelöst werden etc.etc. (Wer die ersten zwei, drei Jahre Steuern zahlt, macht etwas falsch. Dafür zahlt man das dann nachher, aber die Kohle kann man in der Startphase gut brauchen, und wenn man das richtig macht leiht sie dir der Staat zinsfrei!) Der StB macht auch die Lohnabrechnung. Das Gesamtpaket aus Buchhaltung und Steuer kostet auf alle Fälle weniger als zwei eigenständige Externe - klar, der muss sich ja nur einmal "einarbeiten".

Ich hatte zehn Jahre lang eine Verlags-GmbH mit etwa 2 Mio Euro Jahresumsatz. Die dümpelt jetzt aber vor sich hin. Wenn ich mal Bock habe, mach ich sie wieder auf. Defacto bin ich im Moment Freiberufler. Siehe "Beruf" ganz links.

Ach ja: Bei den Tantiemen (der Auszahlung des Gewinnüberschusses) würde ich auf alle Fälle warten, bis das Jahr komplett abgeschlossen ist. Bei mir wurden die Tantiemen IMMER ganz normal mit einer Lohnabrechnung "überwiesen", einschließlich voller Berücksichtigung der EinkommenSt. (Führte zwar zu einer recht hohen Steuerlast, die gibts ja aber dann wieder zurück.)
 
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