beckser
Top-Mitglied
- Ort
- Berlin
- Mein Auto
- T5 interessierter
- Erstzulassung
- 02/1978
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- T5-Board.de-Edition
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- Berlingo
Liebe Boarder,
wie so oft beschäftig mich mal wieder eine Frage aus dem Leben, die ich gerne an euch richten möchte. Vielleicht kann der ein oder andere dazu etwas sagen:
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer UG.
Ich möchte mir nun ein Gehalt zahlen.
Dafür benötige ich zum einen auf der Gesellschaftsseite einen Gesellschafterbeschluss.
Benötige ich zusätzlich einen Geschäftsführervertrag zwischen der juristischen Person, vertr.d.mich und der natürlichen Person, also mir?
Als geschäftsaführender Gesellschafter bin ich wohl (nach neuesten Erkenntnissen) nicht sozialabgabepflichtig. Ich muss jedoch als Gesellschaft die Lohnsteuer vom Gehalt abziehen und ans FA zahlen. Gibt es bei der Lohnsteuer auch einen Arbeitgeberanteil?
Da ich zunächst in der Steuerklasse 6 beschäftigt sein werde, muss ich wissen, nach welchen Richtlinien meine persönliche Jahreseinkommensteuer berechnet wird. Wird das Gesamtjahreseinkommen dann addiert und nach der eigentlichen Steuerklasse (3) veranlagt, sodass ich für die Lohnsteuer aus Klasse 6 mit einer Rückzahlung rechnen kann?
Kann ich beim Gesellschafterbeschluss bezüglich des Gehalts festlegen, dass
1. zum Jahresende 40% des Jahresgewinns vor Steuern als Tantiemen ausgezahlt wird (wie Gehalts-upgrade)? und
2. je nach Lage der Geschäftsführer selber festlegt, ob er den beschlossenen Gehaltsrahmen voll ausschöpft (Gehalts-downgrade)? (sozusagen mal einen Monat weniger als beschlossen!)
Ich weiss, das sind erstmal ne Menge offener Fragen, aber ich hab doch sonst niemanden, den ich fragen kann
Besten Dank vorab an alle, die was wissen!
LG
Bex
wie so oft beschäftig mich mal wieder eine Frage aus dem Leben, die ich gerne an euch richten möchte. Vielleicht kann der ein oder andere dazu etwas sagen:
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer UG.
Ich möchte mir nun ein Gehalt zahlen.
Dafür benötige ich zum einen auf der Gesellschaftsseite einen Gesellschafterbeschluss.
Benötige ich zusätzlich einen Geschäftsführervertrag zwischen der juristischen Person, vertr.d.mich und der natürlichen Person, also mir?
Als geschäftsaführender Gesellschafter bin ich wohl (nach neuesten Erkenntnissen) nicht sozialabgabepflichtig. Ich muss jedoch als Gesellschaft die Lohnsteuer vom Gehalt abziehen und ans FA zahlen. Gibt es bei der Lohnsteuer auch einen Arbeitgeberanteil?
Da ich zunächst in der Steuerklasse 6 beschäftigt sein werde, muss ich wissen, nach welchen Richtlinien meine persönliche Jahreseinkommensteuer berechnet wird. Wird das Gesamtjahreseinkommen dann addiert und nach der eigentlichen Steuerklasse (3) veranlagt, sodass ich für die Lohnsteuer aus Klasse 6 mit einer Rückzahlung rechnen kann?
Kann ich beim Gesellschafterbeschluss bezüglich des Gehalts festlegen, dass
1. zum Jahresende 40% des Jahresgewinns vor Steuern als Tantiemen ausgezahlt wird (wie Gehalts-upgrade)? und
2. je nach Lage der Geschäftsführer selber festlegt, ob er den beschlossenen Gehaltsrahmen voll ausschöpft (Gehalts-downgrade)? (sozusagen mal einen Monat weniger als beschlossen!)
Ich weiss, das sind erstmal ne Menge offener Fragen, aber ich hab doch sonst niemanden, den ich fragen kann
Besten Dank vorab an alle, die was wissen!
LG
Bex