Rosi1209
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 08/2015
- Motor
- TDI® 132 KW
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Highline
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Hallo zusammen,
ich verfolge das Forum schon einige Zeit und jetzt trifft uns das Thema Öltod wohl schneller als erwartet.
Wir haben unseren T5 (BJ 2015) mit 63000 km Laufeistung und natürlich dem 179 PS Motor in diesem Jahr, Ende April gekauft (wieso man das bei der Fahrzeug-Historie macht, lassen wir jetzt bitte mal vollkommen außen vor).
Wir sind jedenfalls in den 3 Monaten 3000km gefahren und haben nun den Ölstand gemessen. Siehe da, er ist unterhalb des Minimums und hatte bei der Übergabe noch eine frische Inspektion bekommen, der Ölstand war also auf Soll.
Wir wollen also jetzt eine Ölverbrauchsmessung machen, weil das ja nun bereits deutlich unter dem normalen Verbrauch liegt.
Wir haben beim Freundlichen 3 Jahre Gebrauchtwagengarantie bekommen. Wenn ich aber die Rechtslage korrekt interpretiere, hat der Händler im ersten Jahr nach Verkauf dennoch eine Sachmängelhaftung.
Jetzt spalten sich die Meinungen in unserem Haushalt, an wenn wir uns wegen der Messung wenden. Mein Mann möchte das Autohaus des Kaufes dafür in die Pflicht nehmen, ich würde gern unsere örtliche VW Werkstatt nutzen, eben weil diese unbefangen ist.
Dem Händler war ja beim Verkauf ebenso klar, was er da verkauft, wie uns auch. Ich habe da so meine Bedenken, dass er bei dieser Messung ehrlich ist, denn (wie gesagt, sofern ich die Rechtslage korrekt interpretiere) er würde ja aufgrund der Sachmängelhaftung die Kosten für die Folgen der Messung tragen müssen, oder? Mir fehlt da das Vertrauen in den eigentlichen Händler, das haben wir ja beim Kauf bereits gemerkt...
Wie ist also eure Meinung? Direkt über den Verkäufer "reklamieren" oder ein neutrales anderes VW Autohaus?
Die Kosten für die Messung werden wir ja beim Verkäufer ebenso zahlen müssen, wie in einer anderen Werkstatt, nehme ich stark an?!
Habt ihr einen Rat, welcher Weg nun der Beste ist?
Danke und Gruß Rosi
ich verfolge das Forum schon einige Zeit und jetzt trifft uns das Thema Öltod wohl schneller als erwartet.
Wir haben unseren T5 (BJ 2015) mit 63000 km Laufeistung und natürlich dem 179 PS Motor in diesem Jahr, Ende April gekauft (wieso man das bei der Fahrzeug-Historie macht, lassen wir jetzt bitte mal vollkommen außen vor).
Wir sind jedenfalls in den 3 Monaten 3000km gefahren und haben nun den Ölstand gemessen. Siehe da, er ist unterhalb des Minimums und hatte bei der Übergabe noch eine frische Inspektion bekommen, der Ölstand war also auf Soll.
Wir wollen also jetzt eine Ölverbrauchsmessung machen, weil das ja nun bereits deutlich unter dem normalen Verbrauch liegt.
Wir haben beim Freundlichen 3 Jahre Gebrauchtwagengarantie bekommen. Wenn ich aber die Rechtslage korrekt interpretiere, hat der Händler im ersten Jahr nach Verkauf dennoch eine Sachmängelhaftung.
Jetzt spalten sich die Meinungen in unserem Haushalt, an wenn wir uns wegen der Messung wenden. Mein Mann möchte das Autohaus des Kaufes dafür in die Pflicht nehmen, ich würde gern unsere örtliche VW Werkstatt nutzen, eben weil diese unbefangen ist.
Dem Händler war ja beim Verkauf ebenso klar, was er da verkauft, wie uns auch. Ich habe da so meine Bedenken, dass er bei dieser Messung ehrlich ist, denn (wie gesagt, sofern ich die Rechtslage korrekt interpretiere) er würde ja aufgrund der Sachmängelhaftung die Kosten für die Folgen der Messung tragen müssen, oder? Mir fehlt da das Vertrauen in den eigentlichen Händler, das haben wir ja beim Kauf bereits gemerkt...
Wie ist also eure Meinung? Direkt über den Verkäufer "reklamieren" oder ein neutrales anderes VW Autohaus?
Die Kosten für die Messung werden wir ja beim Verkäufer ebenso zahlen müssen, wie in einer anderen Werkstatt, nehme ich stark an?!
Habt ihr einen Rat, welcher Weg nun der Beste ist?
Danke und Gruß Rosi