Noch ein AT-Thread

towelie

Jung-Mitglied
Ort
Dresden
Mein Auto
T5 Sondermodell
Erstzulassung
13.10.15
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
RCD 210
FIN
Wv2zzz7hzfh147186
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7hc
Hallo zusammen,

Nach vielen Monaten des Lesens habe ich nun doch eine Frage, die sich bisher nicht lösen ließ. Ich bin Torsten, 34 Jahre, komme aus Dresden, und habe mir mit meiner Frau Anfang des Jahres einen T5.2 LR ex. BAG gekauft, den wir mit der Zeit zum Camper umbauen. Da das unser erstes Auto ist, stellen sich mir immer wieder recht banale Fragen, die sich trotzdem nur schwerlich lösen. Daher schon mal sorry. SuFu und Google habe ich natürlich benutzt, aber ich brauche doch mehr Klarheit.
Wir fahren 205/65 R16C 103T Sommerreifen. Nun möchten wir gern AT draufmachen mit Schneeflocke, um sie als Ganzjahresreifen zu fahren. Wir haben kein 4Motion und wohnen in der Stadt, aber für die nächsten Reisen möchte ich gern etwas flexibler bei den Wegen sein.
Tachoanpassung, Höherlegung oder neue Felgen soll es nicht geben. Die AT sollen einfach auf die 16er Stahlfelgen drauf.
Jetzt bin ich zu dem Punkt gekommen, teils mit Rücksprache aus der Werkstatt, dass KEINE AT mit Schneeflocke bei uns ohne Umbauten draufpassen, bis auf die üblichen BF Goodrich AT. Die wollte ich eigentlich nicht, aber jetzt tendiere ich wieder dazu.
Laut Zulassungsstelle benötigen die ein Gutachten der Dekra, um den Geschwindigkeitsindex von T auf S zu senken. Dekra meint, das geht so nicht, das Fahrzeug müsste dann mechanisch gedrosselt werden.

Wir fahren im Sommer nach Italien und ich möchte nicht mit Reifen erwischt werden, die einen niedrigeren Index als mein Fahrzeug haben. Gibt es überhaupt eine Lösung für mein Problem?

Momentan sehe ich nur die Möglichkeiten, normale Sätze WR und SR zu kaufen, oder mit S-Index zu verreisen und zu hoffen, dass man nicht angehalten wird.
Vielen Dank schon mal.
 
Wenn du im M&S Reifen fährst die eine Geschwindigkeitskennung tragen die niedriger ist als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit reicht meines Wissens nach ein Aufkleber am Tacho/Armaturenbrett welcher auf die maximale Geschwindigkeit des Reifens hinweist. Bei S ist es 180km/h.
 
@Der ABT:
Der Aufkleber reicht in D immer, aber in Italien nur im Winter. Dort wird leider wirklich der Geschwindigkeitsindex aus den Feldern 15.1 / 15.2 genommen und nicht die vmax (Feld T) entsprechend in einen Index umgewandelt. Willkommen in der einheitlichen EU.

Hat man also z.B. einen Tx mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (Feld T) von 165Km/h, dann wäre rein rechnerisch, hier im T5.2-Unterforum, ein Index R (170Kmh/) ausreichend *. Stehen im Feld 15.1 / 15.2 aber Reifen mit T (190Km/h), dann führt (bzw. kann) das im Sommer (Zeitraum: 16.05. - 14.10.) in Italien zu Problemen führen, wenn man beispielsweise auf den BF Goodrich KO2 215/65 R16 103/100 S unterwegs ist, da diese "nur" bis 180Km/h zugelassen sind. In dieser Zeit hilft dann auch der Geschwindigkeitshinweis im Sichtbereich des Fahrers nicht. Der Bus fährt zwar nur 165Km/h* und in Italien darf man maximal 130Km/h (oder gab es wenige 150Km/h Ausnahmen?) fahren, aber durch den Eintrag im Feld 15 (T=190Km/h) kann es trotzdem extrem teuer werden bzw. sogar das Fahrzeug sichergestellt werden, bis geeignete Reifen drauf sind.

*: Bezieht sich auf die angegebene Höchstgeschwindigkeit im Feld T. Zu unterscheiden sind hier noch Fahrzeuge mit einer >Erstzulassung vor dem 01.05.2009< und >ab dem 01.05.2009<, wenn sie eine vmax > 150Km/h haben.
Für Fahrzeuge mit EZ vor dem 01.05.2009 gibt es einen Sicherheitsaufschlag: eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Feld T) × 0,01 + 6,5 Km/h. Für diese Fahrzeuge wäre, der in meinem Beispiel oben angegebene Geschwindigkeitsindex R, dann nicht mehr ausreichend, da man nach der Rechnung bei 173,15Km/h (somit Index S / 180Km/h) landet.

Bei Fahrzeugen mit EZ ab dem 01.05.2009 gibt es diesen Aufschlag nicht mehr. Bedeutet: das, was im Feld T steht ist ausreichend für den Geschwindigkeitsindex (hier im Beispiel R / 170Km/h).

Um die Sache noch etwas fraglicher darzustellen: ein T5.1 mit EZ 30.04.2009 muss (auf mein Beispiel bezogen) mindestens S-Reifen fahren. Das baugleiche Fahrzeug mit EZ 01.05.2009 braucht nur den Index "R".

OT: Ähnliche Unterschiede haben beide Fahrzeuge bei der Steuer (PKW-Zulassung). Ist das Fahrzeug bis zum 30.06.2009 zugelassen ist es günstiger, als das baugleiche Fahrzeug mit EZ ab dem 01.07.2009. Im Falle des T5.1 mit 2.5L reden wir hier immerhin von 386€ zu 477€ pro Jahr für das gleiche Fahrzeug.


Auch wenn es so knapp (wie oben im Beispiel) ist, lohnt sich eine Fahrt zum fähigen Sachverständigen, der den Geschwindigkeitsindex entsprechend an die vmax anpasst (runter setzt) bzw. die KO2 mit dem Index S zusätzlich einträgt. Das würde ich @towelie empfehlen. Dann hat man auch im Sommer in Italien keine Probleme mehr.

Fragwürdiger ist das ganze noch bei einigen Fahrzeugen, die z.B. nur eine Höchstgeschwindigkeit von 160Km/h, aber dennoch im Feld 15 ein "H" (210Km/h) stehen haben, weil der Fahrzeughersteller sich bei einem Reifenproduzenten eingekauft hat, der die erforderliche Reifengröße eben nur mit diesem (für dieses Fahrzeug hier, viel zu hohen) Index anbietet. Da sollte man auf alle Fälle reagieren, bevor man im o.g. Zeitraum mit "falschen" Reifen unterwegs ist.

Hier hatten wir das Problem auch schon mal:


Den General Grabber AT3 215/65 R16 103/100 S gibt es übrigens auch noch. Oder die erwähnten Michelin usw. usw. Aufpassen muss man nur, da einige (AT-) Reifen trotz gleicher Größe mit unterschiedlichem Lastindex angeboten werden. Der vermeintlich günstigere Reifen kostet also vielleicht nur 5-6€ weniger, weil er z.B. keine 103er, sondern nur die 96er Traglast hat.
 
Hallo noch einmal, danke für die Antworten und sorry für die späte Antwort meinerseits – die üblichen Krankheiten und Nachwuchs haben etwas abgelenkt...

Ja, der Sticker langt in Italien nicht mehr. Ich habe nun aber endlich eine Lösung, wie bekommen, wie @r.i.c beschrieb. Meine neue Werkstatt hat sich der Sache angenommen und mit den Sachverständigen von TÜV/DEKRA gesprochen, nachdem meine Anrufe dort nicht fruchteten.

Ich habe nun die genannten Grabber AT3 drauf bekommen. Die wollte ich eigentlich auch anfangs, da nicht ganz so grobstollig wie die BFG, aber meine alte Werkstatt meinte, die gehen nicht ohne Tachoanpassung und Höherlegung. Dazu ein Gutachten vom Sachverständigen, dass mein Fahrzeug auf Index S herunterstuft. Damit muss ich dann vor der nächsten Italienreise zur Zulassungsstelle und die Sache sollte erledigt sein.
 
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