Nix OBD ?

HDAMT

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T5 Multivan
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07/05
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TDI® 77 KW
DPF
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
FIN
WV2ZZZ7HZ5H103°°°
Moin liebe Lüt!

Ich hatte heute TUeV. Naja, nich' ich sondern unser Dicker.

Eigentlich war ich schon vor 14 Tagen einfach mal so bei
der Dekra und wollte HU/AU machen lassen.

Denkste! Pruefer hat mit dem Kopf geschuettelt und meinte,
dass er den Fehlerspeicher nicht auslesen koenne (keine
Verbindung moeglich) und demzufolge auch keine Abnahme
stattfinden koenne...

Nagut. Ich heute zu meiner Werkstatt HU/AU und noch ein
buesch'n Schnickschnack machen lassen. 17 Uhr Auto fertich.
HU ohne Beanstandung. AU auch erteilt.
Hier zuhause, im stillen Kaemmerlein, genauer auf die AU-
Bescheinigung geguckt. Da steht unten "keine OBD-Kommunikation
moeglich". Hä?

Ist vielleicht ne bloede Frage?! Kann es sein das evtl. nur die
Steckverbindung defekt ist, oder gibt's da evtl. andere Ueberraschungen
die auf mich zukommen koennen?

Fuer eventuelle Antworten vielen Dank im Voraus!!
Gruss, Holger

P.S. N' Fehlerspeicher der nicht ausgelesen werden kann - Sowas kann
auch sehr beruhigend wirken... Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss...
 
AW: Nix OBD ?

Hallo,

vollkommen richtig: NIX OBD !!!

Der T5 hat ein ZGG größer 2500 kg (Multivan und Cali z.B. 3000 kg) und das OBD-Prüfverfahren wird nur bei Fahrzeugen bis 2500 kg vom Gesetzgeber gefordert.
Die AU wird folglich nach dem normalen (Diesel bzw. Benzin) AU-Prüfverfahren durchgeführt.
Der VW LT und der Sprinter haben z.B. gar keine genormte OBD-Steckdose eingebaut sondern einen runden MB-Diagnose-Stecker.
Spätestens dann sollte auch dein DEKRA-Prüfingeniuer hellhörig werden.

Gruß T2-Fahrer
 
AW: Nix OBD ?

Hallo T2-Fahrer!

Ersteinaml vielen Dank fuer Deine Info!

Sollte es wirklich so sein, dass das Auslesen des Fehlerspeichers beim
MV gar nicht zwingend erforderlich ist um die AU zu erteilen, ist es
schon ein Armutszeugnis fuer den Pruefer.

Unabhaengig davon irritiert mich die Tatsache, dass es nicht moeglich
ist den Fehlerspeicher auszulesen (lt. AU-Bericht "OBD kommunikation
nicht moeglich"). Der DEKRA-Pruefer konnte keine Verbindung
herstellen und die Werkstatt (eine Freie) auch nicht.
Sollte einmal die Situation eintreten, dass es notwendig wird mit der
OBD zu kommunizieren... Was dann.
Sorry, aber in dieser Materie bin ich ein absoluter Blindgaenger
(in anderen manchmal auch...:]).
Aber vielleicht kennt jemand dieses Problem und kann mich schlauer
machen.

Gruss, Holger
 
AW: Nix OBD ?

Hallo Holger,

war bei meinem 05/05 genauso. Hab im Gedächtnis, daß es laut Dekra erst ab BJ 06 eine "angeschlossene" OBD-Diagnosesteckdose geben soll die dann auch benutzt werden kann.

Gruß aus Bonn Ulli
 
AW: Nix OBD ?

Hallo Ulli,

da hat Dir dein Dekra Mensch scheinbar nicht ganz die Wahrheit gesagt, OBD gibt es schon viel länger ...

mach mal -> KLICK <-
 
AW: Nix OBD ?

Also nochmal zusammengefaßt:

Benziner ab EZ 01.01.2001 und bis 2,5 t ZGG: AU-Prüfverfahren Benzin-OBD
Diesel ab EZ 01.01.2004 und bis 2,5 t ZGG: AU-Prüfverfahren Diesel-OBD.

Es gibt eine amtliche Liste von sog. OBD-Problemfahrzeugen (viele Franzosen), hier wird ein herkömmliches Verfahren zugelassen (G-Kat mit Regelkreisprüfung oder Diesel-AU alt).

Ein T5 mit ZGG größer 2500 kg muß demnach bei der AU nie per OBD-Verfahren geprüft werden, braucht demnach auch keine genormte OBD-Schnittstelle (siehe VW LT, Sprinter etc.)

T2-Fahrer
 
AW: Nix OBD ?

Hallo T2 Fahrer,
das mag ja so stimmen, aber der OBD-Anschluss am T5 ist
1. trotzdem da und
2. sollte auch funktionieren.

Ist vielleicht die Sicherung defekt? Prüfe mal die 5A-Sicherung SB 8, das ist im oberen Block hinter dem Flaschenfach in der obersten Reihe die 8te Sicherung von links.

Gruß
Jochen
 
AW: Nix OBD ?

Diesel ab EZ 01.01.2004 und bis 2,5 t ZGG: AU-Prüfverfahren Diesel-OBD.

Es gibt eine amtliche Liste von sog. OBD-Problemfahrzeugen (viele Franzosen), hier wird ein herkömmliches Verfahren zugelassen (G-Kat mit Regelkreisprüfung oder Diesel-AU alt).

Moin...

ich bin ja geneigt, hier vieles zu glauben, aber im Bereich TÜV / DEKRA herrschen ja offensichtlich je nach Stützpunkt doch sehr unterschiedliche Meinungen...

Die Gewichtsbegrenzung mit den 2,5t scheint es jedenfalls bei manchen Prüfern für große PKW nicht zu geben:

Mein BMW (ZulGG = 2620kg) mußte auch die AU per OBD durchlaufen, die Kommunikation herzustellen war allerdings auch nicht so leicht, das klappte erst im 3. Anlauf.
Dazu dann das bei den Dieselfahrzeugen immer noch vorgesehene Hochdrehen bis zur Abregeldrehzahl :(
Um dann auf deren Gerät die Meldung zu erhalten
"Trübungswert konnte nicht ermittelt werden. EURO IV Fahrzeug?"
ganz großes Kino :D:D:D

Bleiben also 2 Erklärungen:
- BMW Baureihe E65 ist ein "Franzose" :D
- Der Prüfer hat etwas versucht, was so nicht vorgesehen ist.





Was ist denn mit den ergänzungshalber vorgesehenen Überprüfungen von Fehlerspeichern aus Steuergeräten bei den ganz neuen Fahrzeugen (ab 04/2006?)?
Es soll zwar auf dem Papier so sein, daß ab 2006 gebaute Fahrzeuge nicht mehr die AU gegenwärtiger Prägung durchlaufen müssen, sondern dieses Abgasverhalten auch "ausgelesen" wird (per OBD), aber zumindest bis Ende 2009 das nach gegenwärtiger Methodik läuft.

Hatten wir doch auch schon mal als Thema...
Von Nachteil muß eine gestörte Kommunikation aber nicht sein, so heißt es in dem Link:
Sollte der Prüfbereitschaftstest (so genannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abgefragt werden), ist die Durchführung der AU möglich. Werden die vorgeschrieben Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im OBD (Modus 03) abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die AU gilt als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden

Gilt das nicht für Crafter/Sprinter & Co, wenn die keine OBD2 Steckdose mehr haben sollten?

Denn genau diese Prüfungen gehen doch nur über diese Schnittstelle
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nix OBD ?

Zuerst einmal vielen Dank allen die hier geantwortet haben!

@ exCEer
Hallo Jochen!

Genau das war der Punkt der mich irritiert hat.

1. OBD-Anschluss ist da
2. sollte auch funktionieren

Die Sicherung SB 8 habe ich kontrolliert und sie war "leider" i.O..

Das dort schon einmal etwas angeschlossen wurde und eine Einstellung
vorgenommen wurde habe ich selbst gesehen. Nach dem Oelwechsel
letztes Jahr hatte der freundliche vergessen die SIA einzustellen und hat
dies in meinem beisein nachgeholt.
Sollte dies nichts mit dem OBD-Anschluss und der Auslesbarkeit des
Fehlerspeichers zu tun haben, so bitte ich mir entsprechend in die Seite
zu treten.


Allen einen schoenen Sonntag!
Gruss, Holger
 
AW: Nix OBD ?

Hallo,

war gestern auch mit meinem Dicken das erstemal beim TUEV bzw. Dekra.
Genau das gleiche Spiel: Sein Diagnose Ding drangehängt und nach einigen Versuchen hat der Prüfer gesagt, dass da wohl was mit meinem OBD nicht in Ordnung sei. Hatte aber kurz vorher mit meinem VAG COM Kabel den Fehlerspeicher gelöscht und hatte das Ding dabei und habe eine kleine Vorführung gemacht. Ausserdem konnte ich mich an diesen Thread erinnern. Also mit dem wirklich netten Prüfer gesprochen und er hat dann ein paar Telefonate geführt. Aber auch seine Zentrale wusste nichts genaues. Dann hat er wohl einen Kollegen zuhause angerufen (war ja Samstag) und der hat ihm dann wohl bestätigt, dass der T5 Diesel nicht an das OBD muss. In seinem Info System ("IRIS" ???) stand wohl auch nichts drin. Hat ihn ziemlich erheitert, dass ich mit meinem Mini-Notebook ne Verbindung bekommen habe und sein High-End-Profi-Teil es nicht konnte - ob es jetzt vorgeschrieben ist oder nicht. Danach gestaltete sich die Prüfung auch sehr fröhlich.

Wundert mich, dass hier noch nicht mehr Leute Probleme mit dem TUEV / Dekra hatten...

Gruss

Peter
 
AW: Nix OBD ?

Hallo Leidensgenossen,

hatte heute das gleiche Problem: noch zwei tage Urlaub und die gutgemeinte Idee, mal schnell mit den Kindern zur DEKRA zu fahren (erste HU). Hier dann am Ende das gleiche Problem: keine Verbindung zur OBD Diagnose möglich. Hat mich der Prüfer doch tatsächlich mit einem erheblichen Mangel und der Aussage: versuchen Sie es mal bei VW mit der AU und kommen dann wieder vom Hof geschickt. Dann noch die volle Gebühr kassiert (also einschl AU). Jetzt soll ich wahrsch auch noch die Nachprüfung zahlen. Morgen werd ich ihm dank Forum immerhin erzählen können, dass er eine "konventionelle" AU hätte machen können. Inzwischen habe ich allerdings eine bei VW machen lassen.
NIE WIEDER DEKRA !!!

Gruß
Fritz
 
AW: Nix OBD ?

Hallo Mader,

auch Prüfer sind nur Menschen.
Ich empfehle Dir mit deinem jetzigen Wissensstand nochmals zur DEKRA zu fahren und die Sache zu klären, der Lerneffekt für den Prüfingenieur wird ein großer sein und auch weiteren T5-Eignern künftig helfen. Laß Dir dann wenigstens die Nachkontrolle kostenlos machen, denn es war ja das verschulden des Prüfers und kein Mangel an deinem Auto.
Solltest du mit dem Prüfer nicht klarkommen gibt es auch einen Fachvorgesetzten, der sich sicher um deinen Fall kümmern wird. Ganz so beratungsresistent wie die Freundlichen sind die netten Herren bei DEKRA nämlich nicht.

Ansonsten gibt es noch eine Telefon-Nummer in der Hauptverwaltung Stuttgart die dir sicher weiterhelfen wird: 0711/78610 , siehe auch www.DEKRA.com oder www.dekra.de

Gruß T2-Fahrer
 
AW: Nix OBD ?

Hallo T2-Fahrer,
vielen Dank für deine aufmunternden Worte!
Heute war ich wieder bei der DEKRA, die Aussage des Prüfers: "die AU die Sie da von VW haben, ist illegal, ungültig" (war ein anderer Prüfer als gestern). Erst meine Hartnäckigkeit bewegte ihn dann dazu ein Telefonat zu führen und sich schlau zu machen, er hatte dann ein Einsehen. Aber die Nachprüfungsgebühr hat er kassiert und auch an der Gebühr von gestern ließ er nicht rütteln "das war schon ein guter Preis" bekam ich zu hören. Auch hat die fehlerhafte Beurteilung "erhebliche Mängel" nicht zurückgenommen. Ich wende mich jetzt schriftlich an die DEKRA, da ich inzwischen schon EUR 124,45 für alles bezahlt habe (einschl. VW), die Diff. zur normalen Prüfgebühr. Von der stundenlangen Fahrerei ganz zu schweigen....

Gruß
Fritz
 
AW: Nix OBD ?

Hallo,

Bin auch bei der Dekra der Kollege hätte es nicht als erheblichen Mängel einstufen müssen

er hätte als ersatz verfahren auch ohne OBD prüfen können

wende dich an die Niederlassung wo du warst und die werden dir helfen

Hatte das problem auch schon mit einen T5 bj. 05

Gruß Christian
 
AW: Nix OBD ?

Hallo nochmal,

da war ich zuvor leider im falschen Thread unterwegs. Exakt das selbe Theater bei der Dekra. OBD Verbindung nicht gefunden (nach Aussage des Prüfers könnte es daran liegen, das die gelbe Abgaswarnleuchte beim Zünden nicht leuchtet)
Das viel größere Problem lag jedoch darin, das sowohl 4 Dekra Prüfer und 2 VW Werkstätten dieses Problem nicht kannten. Bei VW war man eher an einen Auftrag nach der Abgaswarnleuchte zu forschen interessiert...(dazu hätten die auch noch die AU gemacht)
Um aber doppelte Kosten zu verhindern habe ich eine Woche später erneut bei der (selben) Dekra versucht die Plakette zu bekommen. Mit viel Überredungskunst ist das dann schließlich auch ohne Nachprüfungsgebühren geglückt. (lags am Prüfer??)
Hat evtl. die Zeile 10 im Fzg.Schein (mittlere Spalte) etwas damit zu tun? Die 4 stellige Ziffer ab 07XX sagt wohl aus OBD-Auslesen funktioniert. Alle niedrigeren Ziffern müssen nach der alten Meßmethode geprüft werden. (Aussage einer dritten befragten VW-Werkstatt) Bei mir steht da 0451.

Einen schönen Abend noch
Manuel
 
AW: Nix OBD ?

Manchmal hilft es schon, erst Zündung Ein oder Motor an und dann erst den Stecker aufstecken.

Nja
 
AW: Nix OBD ?

Hallo,

das scheint ja von der Tagesform der Prüfer abzuhängen, nach welchem Verfahren die AU durchgeführt wird.

Mein T5 hat gerade die zweite HU hinter sich, und die AU wurde zu meiner Überraschung nach alter Methode ohne OBD durchgeführt. Die AU vor zwei Jahren dagegen lief über OBD. Und beide Untersuchungen wurden von der gleichen Niederlassung des TÜV-Süd gemacht.

Einziger Unterschied: Bei der ersten HU hatte der Wagen noch keinen DPF - der wurde zwischenzeitlich nachgerüstet. Kann es damit zu tun haben?

Die Plakette gab's immerhin in beiden Fällen ohne Probleme.

Grüße...

Bernd
 
AW: Nix OBD ?

Hallo antares,

bitte mal oben lesen:

Diesel-AU nach OBD-Verfahren gilt nur für Fahrzeuge ab EZ 01.01.2004 und ZGG kleiner 2500kg.

Ich denke, daß jeder T5 ein höheres ZGG hat, also IMMER das alte Verfahren greift.

Wurde hier aber auch schon mehrmals erläutert.

T2-Fahrer
 
AW: Nix OBD ?

Hallo T2-Fahrer,

danke - lesen kann ich auch. Erklärt aber leider nicht, warum die erste AU via OBD gemacht wurde.

Bernd
 
AW: Nix OBD ?

Hallo antares,

wie soll ich dir das erklären können was er getan hat, frag ihn am besten selbst.

Ich vermute er ist eben nur nach Datum der Erstzulassung gegangen ohne jedoch das ZGG zu beachten, wäre es ein 7,5-Tonner gewesen so wäre es ihm evtl. aufgefallen was er da zu tun gedenkt.

Alles nur Menschen, und wer ohne Fehler ist der werfe den ersten Stein.

T2-Fahrer
 
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